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Veröffentlichung Pilotprojekt zur Frühschätzung der Energiebilanz 2020(Umweltbundesamt, 2023)Die Studie untersucht ob es möglich ist eine vorläufige Energiebilanz für das Berichtsjahr 2020 zum 15. Februar 2021 zu erstellen. Diese sogenannte Pilot-Frühschätzung soll bei entsprechend brauchbaren Ergebnissen als Berechnungsbasis für die Treibhausgas-Vorjahresschätzung des Umweltbundesamts dienen. Dafür baut sie auf allen bis dahin verfügbaren Energiestatistiken auf und ergänzt die zu diesem frühen Zeitpunkt noch nicht vorliegenden amtlichen Daten mit geeigneten Schätzmethoden und Modellierungen. Die Güte dieser Pilot-Frühschätzung wird anhand der Abweichungen gemessen, die im Vergleich zur später erstellten Schätzbilanz (Stand 06/2021) und der endgültigen Energiebilanz (Stand 02/2022) der AG Energiebilanzen auftreten.Die Relevanz der Fragestellung ergibt sich aus § 5 des Klimaschutzgesetz, nachdem es dem Umweltbundesamt obliegt, bereits bis zum 15. März eines jeden Jahres die Emissionsdaten des vorangegangenen Jahres an den Expertenrat für Klimafragen zu übersenden.Veröffentlichung Weiterentwicklung des Modells zur Frühschätzung der Energiebilanz - Endbericht(Umweltbundesamt, 2024) Buttermann, Hans Georg; Baten, Tina; Nieder, Thomas; Grübel, Johannes; Drosihn, DetlefDie Frühschätzung der Energiebilanz ist die wesentliche Datenquelle zur Berechnung der energiebedingten Treibhausgas-Emissionen im Rahmen der Berichterstattung nach dem Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG). Anknüpfend an das Pilotprojekt zur Frühschätzung der Energiebilanz (UBA-Text Nr. 18/2023) werden in diesem Endbericht die Ergebnisse einer Weiterentwicklung des Modells zur Frühschätzung vorgelegt. Zentrales Element ist eine tiefere sektorale Differenzierung des Modellrahmens zur Erklärung des Energieverbrauchs in der Industrie. Hierfür werden ausgewählte energieintensive Industriezweige einzeln geschätzt und das erweiterte Modell verschiedenen Tests und Evaluierungen unterzogen. Darüber hinaus werden in dieser Studie weitere Frühindikatoren für die Schätzung des Energieverbrauchs untersucht.Veröffentlichung Berücksichtigung von Klimaschutz- und Ressourcenschutzaspekten in der umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung(Umweltbundesamt, 2024)Der Bericht gibt Bedarfsträgern und Beschaffungsstellen Hinweise zur Umsetzung des speziellen Berücksichtigungsgebots für Klimaschutzaspekte in § 13 Abs. 2 und 3 des Klimaschutzgesetzes (KSG), des CO2-Schattenpreises in § 13 Abs. 1 KSG sowie der Bevorzugungspflicht in § 45 Abs. 2 Satz 1 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). Der Bericht enthält eine grundlegende rechtliche Betrachtung und Auslegung beider Gesetze sowie Hinweise und Empfehlungen zu ihrer Operationalisierung entlang aller Stufen des Vergabeverfahrens. Berücksichtigt werden die Rechtslage im Ober- und Unterschwellenbereich sowie GWB, VgV, UVgO und „Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung klimafreundlicher Leistungen“ (AVV Klima).Veröffentlichung Weiterentwicklung des Modells zur Frühschätzung der Energiebilanz(Umweltbundesamt, 2024)Die Frühschätzung der Energiebilanz ist die wesentliche Datenquelle zur Berechnung der energiebedingten Treibhausgas-Emissionen im Rahmen der Berichterstattung nach dem Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG). Anknüpfend an das Pilotprojekt zur Frühschätzung der Energiebilanz (UBA-Text Nr. 18/2023) werden in diesem Zwischenbericht die Ergebnisse einer Weiterentwicklung des Modells zur Frühschätzung vorgelegt. Zentrales Element ist eine tiefere sektorale Differenzierung des Modellrahmens zur Erklärung des Energieverbrauchs in der Industrie. Hierfür werden ausgewählte energieintensive Industriezweige einzeln geschätzt und das erweiterte Modell verschiedenen Tests und Evaluierungen unterzogen. Darüber hinaus werden in dieser Studie weitere Frühindikatoren für die Schätzung des Energieverbrauchs untersucht.Veröffentlichung Klimaschutz durch Tempolimit(Umweltbundesamt, 2020) Lange, Martin; Deutschland. Umweltbundesamt; Hendzlik, Manuel; Schmied, MartinKlimaschutz durch Tempolimit: Wirkung eines generellen Tempolimits auf Bundesautobahnen auf die Treibhausgasemissionen: Die Begrenzung der Geschwindigkeit in Form eines generellen Tempolimits auf Bundesautobahnen kann die Klimawirkung des Verkehrs verringern. Den Beitrag von Tempolimits auf Bundesautobahnen zur Entlastung der Umwelt hat das Umweltbundesamt auf Basis von Daten aus dem Jahr 1996 letztmals berechnet. Im Jahr 2019 wurden von der Bundesanstalt für Straßenwesen Daten zu den mittleren Geschwindigkeiten und Geschwindigkeitsverteilungen auf Bundesautobahnen veröffentlicht. In Verbindung mit detaillierten Verbrauchswerten und damit Kohlendioxid-Emissionen von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen in Abhängigkeit der Geschwindigkeit konnte so die Wirkung eines generellen Tempolimits auf Bundesautobahnen auf die Treibhausgasemissionen des Verkehrs vom Umweltbundesamt aktualisiert berechnet werden. Die Vorgehensweise, Berechnungsschritte, verwendeten Eingangsdaten und getroffenen Annahmen werden in der vorliegenden Kurzstudie detailliert beschrieben. Als Ergebnis werden für ein generelles Tempolimit von 100 km/h, 120 km/h und 130 km/h die Treibhausgas-Minderung bestimmt. Quelle: BerichtVeröffentlichung Pilotprojekt zur Frühschätzung der Energiebilanz 2020 und Vergleich zu späteren definierten Datenständen(Umweltbundesamt, 2023) Buttermann, Hans-Georg; Baten, Tina; Nieder, Thomas; Energy Environment Forecast Analysis GmbH & Co. KG; Zentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg; Deutschland. Umweltbundesamt; Dreher, MarionIm Dezember 2019 hat der Bundesrat das Klimaschutzgesetz (KSG) beschlossen. Mit diesem Gesetz werden die Klimaschutzziele gesetzlich für jedes Berichtsjahr von 2020 bis 2030 aufgegliedert nach einzelnen Sektoren festgelegt. Im Ergebnis gelten in Deutschland damit erstmals verbindliche und überprüfbare Ziele für jeden Sektor. Es liegt auf der Hand, dass die laufende Evaluierung der Zielerreichung (mit der lt. KSG das Umweltbundesamt betraut ist) aktuelle Datengrundlagen zur Ermittlung der energiebedingten CO2-Emissionen nach Sektoren erfordert. Die wesentliche Datengrundlage zur Berechnung der energiebedingten CO2-Emissionen bildet die Energiebilanz Deutschland, die von der AG Energiebilanzen in jährlichem Abstand publiziert wird. Die Vorgaben des KSG sehen allerdings bis zum 15. März eines jeden Jahres die Übermittelung belastbarer Emissionsdaten für das Berichtsjahr (t-1) durch das UBA an den sog. Expertenrat für Klimafragen vor (erstmals ab dem Berichtsjahr 2020). Zu dem genannten Termin lagen Energiebilanzen für das Vorjahr in der Vergangenheit noch nicht vor. Vor diesem Hintergrund soll die vorliegende Studie die skizzierte Datenlücke schließen. Dazu werden geeignete Methoden entwickelt und angewandt, um unter Hinzuziehung aller bereits verfügbaren amtlichen sowie nicht-amtlichen Datenquellen eine frühe Schätzung der Energiebilanz für Deutschland zum 15. Februar 2021 vorzulegen (Pilotenergiebilanz 2020). Die Studie beleuchtet bzw. erläutert nicht nur die methodische Herangehensweise, in weiteren Analyseschritten werden die empirischen Befunde der Pilotenergiebilanz 2020 mit den Ergebnissen der Energiebilanzen verglichen, die zu einem späteren Zeitpunkt auf der Basis einer stabileren Datenlage für das Berichtsjahr 2020 erstellt wurden. Im hier vorliegenden Endbericht wird die Pilotenergiebilanz 2020 (Datenstand: 15. Februar 2021) zunächst mit der vorläufigen Schätzenergiebilanz (Datenstand: Ende Juni 2021) verglichen (Kapitel 7), anschließend erfolgt ein empirischer Vergleich der Pilotenergiebilanz 2020 zur Evaluierung der Prognosegüte mit der endgültigen Energiebilanz 2020 (Datenstand: 11. Februar 2022). Eine Gesamtschau aller Schätzwerte (Pilotenergiebilanz, vorläufige Schätzenergiebilanz) im Vergleich zur endgültigen Energiebilanz 2020 zur abschließenden Beurteilung der Tragfähigkeit der hier vorgestellten Frühschätzung beschließt die Studie (Kapitel 8). Eingebettet in diesen Abschnitt sind erste Überlegungen zur zukünftigen, laufenden Verbesserung bzw. Nachschärfung des Prognoseansatzes. Quelle: BerichtVeröffentlichung Verbesserung der Vorjahresschätzung der Klimagasemissionen des Verkehrssektors(Umweltbundesamt, 2023) Allekotte, Michel; Colson, Marie; Heidt, Christoph; Institut für Energie- und Umweltforschung; Deutschland. Umweltbundesamt; Hölting, PhilippMit dem Klimaschutzgesetz (KSG) der Bundesregierung müssen zum 15. März vorläufige Emissionsdaten des Vorjahres, kurz VEdV, zu den Treibhausgas-(THG-)Emissionen aller Sektoren berichtet werden. Ziel des Projekts war die Entwicklung einer geeigneten Methodik für die VEdV des Verkehrssektors. Hierfür wurden die verfügbaren Daten für jeden Verkehrsbereich, z.B. den Straßenverkehr, identifiziert, erhoben und ausgewertet. Als Ergebnis konnten genauere und differenzierte Emissionsdaten zur Verfügung gestellt werden, als dies in bisherigen vorläufigen Schätzungen möglich war. Weiterhin wurden Datenschnittstellen entwickelt, welche einfach fortschreibbar und auch in zukünftigen VEdV anwendbar sind. Die Ursachen der THG-Änderung gegenüber den Vorjahren wurden mithilfe einer Dekompositionsanalyse untersucht, welche ergab, dass der Verkehrssektor vor allem aufgrund gesunkener Pkw-Fahrleistungen im Zeitraum 2020 â€Ì 2022 deutlich geringere THG-Emissionen hatte als im Jahr 2019. Ein eigens entwickeltes Modell zu sog. Grauimporten von Kraftstoffen bestätigte, dass für den Verkehr weniger Kraftstoff in Deutschland getankt als verbraucht wird, weswegen ein Teil der THG-Emissionen bilanziell im Ausland anfallen. Weiterer Forschungsbedarf wurde u.a. für die Fahrleistung auf Nebenstraßen und zur jährlichen Höhe der Grauimporte festgestellt. Auch eine tiefergehende Analyse der Ursachen, welche zur Änderung der Fahrleistungen geführt hat, war im Projekt nur eingeschränkt möglich. Die Daten und Berechnungen im Projekt bauten weitgehend auf dem Modell TREMOD (Transport Emission Model) auf, welches auch eine Grundlage für die reguläre nationale Emissionsberichterstattung des UBA ist, welche später im Jahr als die VEdV erfolgt. Quelle: Forschungsbericht