Erklärung zur Barrierefreiheit


Die Erklärung zur Barrierefreiheit enthält Informationen über die Zugänglichkeit der Internetseite bzw. Webanwendung gemäß § 12a Behindertengleichstellungsgesetz. Weiterhin werden Ihnen Kontaktmöglichkeiten zur Meldung von bestehenden Barrieren zur Verfügung gestellt.

Das Umweltbundesamt ist bemüht, die Website openUMWELT barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) und die harmonisierte europäische Norm EN 301 549 in ihrer jeweils gültigen Fassung.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Website openUMWELT wurde noch keinem Barrierefreiheitstest nach BITV unterzogen. Lediglich ein Selbsttest mit WAVE, silktide (inkl. Screenreader) wurde im Januar 2025 durchgeführt.

Nach Auswertung dieses Tests ist openUMWELT mit den Vorgaben der BITV nur teilweise vereinbar.

Nachfolgend aufgeführte Inhalte sind nicht bzw. nur teilweise barrierefrei zugänglich. Die Gründe für diesen Umstand werden dargestellt. Eine Verbesserung der Zugänglichkeit wird schrittweise umgesetzt.

  1. Ältere PDF-Dateien sind zum Teil nicht barrierefrei. Größtenteils handelt es sich um umfangreiche Abschlussberichte von Forschungsprojekten für einen eng begrenzten Leserkreis. Eine Nachbearbeitung stufen wir als unverhältnismäßige Belastung nach § 12a Absatz 6 BGG ein.
  2. Es gibt noch keine Videos in Gebärdensprache mit informationen über openUMWELT. Da die Seite sich noch im Aufbau befindet, konnte diese Maßnahme bisher nicht umgesetzt werden. Die Gebärdensprachen-Videos sollen bis Ende des Jahres 2025 auf der Webiste von openUMWELT eingefügt sein. Sie können sich über das Umweltbundesamt auf folgender Seite in Gebärdensprache informieren: https://www.umweltbundesamt.de/gebaerdensprache

Ein Selbsttest nach BITV (BITV-Selbstbewertung) wird im Laufe des Jahres 2025 durchgeführt.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 17.01.2025 erstellt.

Die Erklärung wurde zuletzt am 17.01.2025 überprüft.

Barrieren melden und Kontakt

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen?

Über unser Online-Formular „Barriere melden“können Sie sich an uns wenden, wenn Sie Probleme oder Fragen bezüglich der Barrierefreiheit unserer Website haben.

Kontaktangaben:

Umweltbundesamt
Fachbibliothek Umwelt - Publikationsserver
City Campus Berlin, Haus 3A
Buchholzweg 8
13627 Berlin

Telefon: +49-30-8903-5362
E-Mail: openumwelt@uba.de

Schlichtungsverfahren

Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.

Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand. Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen.

Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin

Telefon: +49 (0)30 18 527 - 2805
Fax: +49 (0)30 18 527 - 2901

E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: https://www.schlichtungsstelle-bgg.de