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    Veröffentlichung
    Bestandsaufnahme und Wirksamkeit von Maßnahmen der Luftreinhaltung
    (2014) Diegmann, Volker; Pfäfflin, Florian; Wursthorn, Heike; IVU Umwelt GmbH; Deutschland. Umweltbundesamt
    Durch den längeren Zeitraum, in dem in Deutschland Pläne und Maßnahmen entwickelt und vor allem auch umgesetzt wurden, bietet sich inzwischen auch die Möglichkeit, die Wirkung von Maßnahmen durch vergleichende Untersuchungen nach deren Umsetzung abzuschätzen. und so die Wirkungsbeurteilung auf ein breiteres Fundament zu stellen, das über die gemäß den Plänen erwarteten Wirkungen, die in der Regel auf Abschätzungen und Szenarienrechnungen basieren, hinausgeht. Hierzu wurden Veröffentlichungen zur Bewertung von Maßnahmen im Rahmen der Luftreinhalteplanung, die nach der Verabschiedung der jeweiligen Pläne und nach der Einführung der entsprechenden Maßnahmen durchgeführt wurden, recherchiert, ausgewertet und dokumentiert. Betrachtet wurden hierbei die Maßnahmen Umweltzone, Umweltorientiertes Verkehrsmanagement, Lkw-Durchfahrtsverbot und Tempo 30 bzw. 40 auf Hauptverkehrsstraßen.
    Quelle: http://www.umweltbundesamt.de/
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    Veröffentlichung
    Prüfung des Vorschlags der Europäischen Kommission für die post-2020-Gesetzgebung zur CO2-Minderung bei Pkw und leichten Nutzfahrzeugen
    (Umweltbundesamt, 2020) Kasten, Peter; Blanck, Ruth; Kühnel, Sven; Öko-Institut. Büro Berlin; Deutschland. Umweltbundesamt; Jahn, Helge
    Mit den Verordnungen (EU) 2019/631 und (EU) 2019/1242 werden die CO2-Emissionsstandards für Pkw, leichte Nutzfahrzeuge und schwere Nutzfahrzeuge für den Zeitraum nach 2020 fortgesetzt beziehungsweise erstmalig eingeführt. Dieses Vorhaben diente dazu, Analysen und Bewertungen verschiedener Regulierungsvorschläge und Positionen mit Bezug zu den CO2-Emissionsstandards durchzuführen und auch eigene Vorschläge zu Ausgestaltungsoptionen dem BMU vorzuschlagen. Die Arbeiten orientierten sich dabei an den jeweils aktuellen Diskussionen rund um die beiden Regulierungen. Zusammen tragen beide Regulierungen zu einer CO2-Minderung von rund 10 bis 12 Mio. t CO2 im Verkehrssektor in Deutschland im Jahr 2030 bei. Höhere CO2-Minderungsanforderungen für die Fahrzeughersteller wären aus technischer Sicht machbar und aus Kostensicht sinnvoll. Höhere THG-Minderungsbeiträge im Verkehrssektor durch die CO2-Emissionsstandards wären also möglich. Mit der CO2-Minderung sind unter anderem auch Kostenvorteile für die Gesellschaft und für die Nutzer der Fahrzeuge zu erwarten. Bei höheren CO2-Minderungen würden diese mit hoher Wahrscheinlichkeit noch höher ausfallen. Quelle: Forschungsbericht
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    Veröffentlichung
    Fortentwicklung der Verordnung (EU) Nr. 2016/1628 für Mobile Maschinen und Geräte - NRMM (Non Road Mobile Machinery)
    (Umweltbundesamt, 2023) Heidt, Christoph; Helms, Hinrich; Kräck, Jan; Institut für Energie- und Umweltforschung; FVT - Forschungsgesellschaft für Verbrennungskraftmaschinen und Thermodynamik; IVU Umwelt GmbH; Deutschland. Umweltbundesamt; Jahn, Helge
    Non Road Mobile Machinery (NRMM), wie z.B. Baumaschinen, Traktoren oder Rasenmäher, sind eine der wesentlichen mobilen Quellen für Schadstoffemissionen. Sie emittieren deutschlandweit jährlich fast die gleiche Menge an Abgaspartikeln und ca. 15 % der Stickoxid Emissionen verglichen mit Straßenfahrzeugen, wie z.B. Autos oder Lkw. Neue NRMM-Motoren müssen aktuell die Abgasstufe V nach der EU-Verordnung 2016/1628 erfüllen. Die strengen Grenzwerte entsprechen in etwa denen der Euro VI für LKW. Die vorliegende Studie untersucht, ob NRMM auch im Realbetrieb geringe Emissionen aufweisen. Stufe V-Motoren der Kategorie 56 bis 560 Kilowatt Nennleistung, welche einen Großteil aller NRMM ausmachen, halten diese Grenzwerte unter normalen Arbeitsbedingungen ein. Leerlaufphasen und Kaltstarts, welche über 50 % der Gesamtemissionen ausmachen können, fließen jedoch in der aktuellen Verordnung nicht ausreichend mit ein. Eine zukünftige In-Service-Conformity-Gesetzgebung sollte dies berücksichtigen. Die Partikel- und Stickoxidgrenzwerte für Dieselmotoren bis 19 kW (bei Binnenschiffen bis 300 kW) entsprechen noch etwa dem Stand von Euro-IV-Lkw oder älter. Die Grenzwerte für kleinere Benzingeräte liegen weit hinter den aktuellen Anforderungen für Pkw oder Mopeds zurück. Eine Fortentwicklung der Gesetzgebung wird daher empfohlen. Diese sollte auch den Umstieg auf Nullemissionsantriebe, z.B. Elektrogeräte, zum Ziel haben und dieses, beispielsweise durch ambitionierte Emissionsgrenzwerte und eine Roadmap, unterstützen. Die Erkenntnisse der Studie stützen sich auf ein umfangreiches Daten-Set basierend auf Literatur, Telematiksystemen und eigenen Messungen mit portablen Emissionsmessgeräten (PEMS). Weiteren Forschungsbedarf sehen die Autoren insbesondere bei der Frage, ob die Motoren auch über eine lange Lebenszeit sauber sind und welche Rolle Defekte oder Manipulationen spielen. Quelle: Forschungsbericht