Lade...
Berichterstattung unter der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen und dem Kyoto-Protokoll 2023
Berichterstattung unter der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen und dem Kyoto-Protokoll 2023
Nationaler Inventarbericht zum Deutschen Treibhausgasinventar 1990 - 2021
Autor:innen
Günther, Dirk
Schiller, Stephan
Kludt, Robert
Kuntze, David
Hausmann, Kevin
Quelle
Schlagwörter
Klimarahmenkonvention, Treibhausgasinventar, Treibhausgasemission, UNFCCC, Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Treibhausgasausstoß
Zitation
GÜNTHER, Dirk, Maja BERNICKE, Andreas BERTRAM, Stephan SCHILLER, Til BOLLAND, Robert KLUDT, David KUNTZE, Marion DREHER, Kevin HAUSMANN, Detlef DROSIHN, Cornelia ELSNER, Jens LANGENFELD, Traute FIEDLER, Gunnar GOHLISCH, Michael KOTZULLA, Petra ICHA, Kristina JUHRICH, Katharina KOPPE, Anna KOSKA, Christian BÖTTCHER, Sandra LEUTHOLD, Karen PANNIER, Christian LIESEGANG, Sebastian PLICKERT, Christopher PROSKE, Almut REICHART, Jens REICHEL, Thomas VOIGT und Frank WETZEL, 2023. Berichterstattung unter der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen und dem Kyoto-Protokoll 2023 [online]. Dessau-Roßlau: Umweltbundesamt. Climate Change, 28/2023. Verfügbar unter: https://openumwelt.de/handle/123456789/2022
Zusammenfassung deutsch
Als Vertragsstaat der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (UNFCCC) ist Deutschland seit 1994 dazu verpflichtet, Inventare zu nationalen Treibhausgasemissionen zu erstellen, zu veröffentlichen und regelmäßig fortzuschreiben. Gemäß Entscheidung 24/CP.19 müssen alle im ANNEX I der Klimarahmenkonvention aufgeführten Staaten jährlich einen Nationalen Inventarbericht (NIR) erstellen und übermitteln, der detaillierte und vollständige Angaben über den gesamten Prozess der Erstellung der Treibhausgasinventare bereitstellt. Durch diesen Bericht soll die Transparenz, Konsistenz und Vergleichbarkeit der Inventare sichergestellt und der unabhängige Überprüfungsprozess unterstützt werden. Quelle: www.umweltbundesamt.de