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    Veröffentlichung
    Nutzung der Dioxin- und Furandaten des UNECE/LRTAP POPs Protokolls zum Reporting unter der Stockholm Konvention, Artikel 5 – Annex C
    (Umweltbundesamt, 2024)
    Mit der Ratifizierung des ⁠Stockholmer Übereinkommens⁠ über persistente organische Schadstoffe (⁠POP⁠) hat die Bundesrepublik Deutschland Verpflichtungen über Berichtspflichten gemäß Artikel 5 und Annex C zur Freisetzung von polychlorierten Dibenzodioxinen und -furanen (⁠PCDD/PCDF⁠) (kurz „Dioxininventare“) übernommen. Berichte müssen alle fünf Jahre erstellt werden. In diesem Projekt werden die Emissionsdaten, die seitens des Umweltbundesamtes unter dem ⁠UNECE⁠ POPs Protokoll erhoben und berichtet werden, auf das Toolkit-Format des Stockholmer Übereinkommens übertragen und die fehlenden Vektoren (Wasser, Land, Produkte, Rückstände) unter Benutzung der Default-Emissionsfaktoren ergänzt. Für die noch bestehenden Informationslücken wurden Lösungsvorschläge erarbeitet. Das Ergebnis soll für den 6. Nationalen Bericht zur Umsetzung des Stockholmer Übereinkommens in Deutschland genutzt werden, wenn alle erforderlichen Informationen vorliegen.
  • Veröffentlichung
    POP-Implement: Beiträge zur Umsetzung der Stockholm-Ziele (Beschränkung und Eliminierung) für relevante Anwendungen bestimmter POP - Umsetzung des Stockholmer Übereinkommens in Deutschland
    (2019) Bänsch-Baltruschat, Beate; Reifferscheid, Georg; Zettl, Elisabeth; Bundesanstalt für Gewässerkunde; Ramboll Environment & Health GmbH (München); Rauert, Caren
    Ziel des FuE-Vorhabens war es, Deutschland als Vertragsstaat des Stockholmer Übereinkommens bei der Umsetzung des Übereinkommens und der EU-POP-Verordnung 850/2004 zu unterstützen. Zur Stärkung des nationalen Netzwerkes wurde eine an die Bundesländer adressierte Fragebogenaktion zu den Überwachungs- und Berichtspflichten sowie zum Informationsfluss bzgl. POP durchgeführt und ein Workshop mit Vertreter_innen des Bundes und der Länder veranstaltet. Zur Stärkung der UBA-internen Zusammenarbeit wurde ebenfalls ein Workshop organisiert. Fachliche Beiträge zur Unterstützung der internationalen Arbeit des UBA beinhalteten eine maßgebliche Mitwirkung am Entwurf des Risikomanagement-Dossiers für den POP-Kandidaten PFOA, dessen Salze und verwandte Verbindungen, die Bestandsaufnahme aller Ausnahmen von Stoffverboten und Beschränkungen sowie einen vergleichenden Überblick über die Berichterstattung nach EU-POP-Verordnung und die Erstellung des Nationalen Durchführungsplans (NIP). UBA und BMU wurden zudem beim Verfahren zur Neufassung der EU-POP-Verordnung (Recast) unterstützt. Zusätzlich wurde ein Toolkit entwickelt, das zur effizienten Identifizierung potenzieller POP im Rahmen von Genehmigungsverfahren für Pflanzenschutzmittel und Biozide beiträgt. Quelle: Forschungsbericht
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    Veröffentlichung
    Nationaler Durchführungsplan der Bundesrepublik Deutschland zum Stockholmer Übereinkommen
    (Umweltbundesamt, 2017) Rauert, Caren; Deutschland. Umweltbundesamt
    Mit dem Nationalen Umsetzungsplan beschreibt Deutschland die Maßnahmen, die zur Umsetzung der Verpflichtungen des Stockholmer Übereinkommens ergriffen wurden. Dies beinhaltet sowohl die rechtlichen Grundlagen auf nationaler und europäischer Ebene wie auch die getroffenen Maßnahmen. Zu diesen Maßnahmen gehört die Verringerung oder Verhinderung der Freisetzung von persistenten organischen Schadstoffen (POPs) aus beabsichtigter und unbeabsichtigter Produktion und aus Verwendung, und von Freisetzungen aus Lagerbeständen und Abfällen. Ebenso gehören Maßnahmen zur Information, Bewusstseinsbildung und Aufklärung dazu sowie zur Forschung, Entwicklung und Überwachung. Der Nationale Umsetzungsplan wird in Abständen von einigen Jahren überarbeitet und aktualisiert. Quelle: https://www.umweltbundesamt.de