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Nationaler Durchführungsplan der Bundesrepublik Deutschland zum Stockholmer Übereinkommen
Nationaler Durchführungsplan der Bundesrepublik Deutschland zum Stockholmer Übereinkommen
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Schlagwörter
Persistente organische Schadstoffe, Stockholm Konvention, Stockholmer Übereinkommen, POPs
Zitation
RAUERT, Caren, 2017. Nationaler Durchführungsplan der Bundesrepublik Deutschland zum Stockholmer Übereinkommen [online]. Dessau-Roßlau: Umweltbundesamt. Texte, 84/2017. Verfügbar unter: https://openumwelt.de/handle/123456789/4307
Zusammenfassung deutsch
Mit dem Nationalen Umsetzungsplan beschreibt Deutschland die Maßnahmen, die zur Umsetzung der Verpflichtungen des Stockholmer Übereinkommens ergriffen wurden. Dies beinhaltet sowohl die rechtlichen Grundlagen auf nationaler und europäischer Ebene wie auch die getroffenen Maßnahmen. Zu diesen Maßnahmen gehört die Verringerung oder Verhinderung der Freisetzung von persistenten organischen Schadstoffen (POPs) aus beabsichtigter und unbeabsichtigter Produktion und aus Verwendung, und von Freisetzungen aus Lagerbeständen und Abfällen. Ebenso gehören Maßnahmen zur Information, Bewusstseinsbildung und Aufklärung dazu sowie zur Forschung, Entwicklung und Überwachung. Der Nationale Umsetzungsplan wird in Abständen von einigen Jahren überarbeitet und aktualisiert. Quelle: https://www.umweltbundesamt.de