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    Analyse und Fortentwicklung der Verwertungsquoten des Verpackungsgesetzes als Lenkungsinstrument zur Ressourcenschonung
    (Umweltbundesamt, 2025) Hermann, Andreas; Dehoust, Günter; Christiani, Joachim; Beckamp, Sandra; Schüler, Kurt; Marasus, Stefan; Cayé, Nicolas; Bartnik, Sabine
    Ein zentrales Instrument des Verpackungsgesetzes zur Sicherung und Stärkung des Recyclings von Wertstoffen sind Quotenvorgaben für systembeteiligungspflichtige (haushaltsnahe) Verpackungen. Das Forschungsvorhaben legt die wissenschaftlichen Grundlagen für die Überprüfung der Anforderungen an das Recycling dieser Verpackungsabfälle und entwickelt Vorschläge zu deren Anpassung.Für nicht-systembeteiligungspflichtige Verpackungen (Transportverpackungen sowie gewerblich Verkaufs- und Umverpackungen) werden Daten zu Anfallstellen, Anfallmengen und deren Verwertung aufbereitet. Auf dieser Basis analysiert das Vorhaben Hemmnisse und Verbesserungspotenziale für das Recycling dieser Verpackungsarten und gibt Empfehlungen zur Erschließung der Potenziale.
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    Praxis der Sortierung und Verwertung von Verpackungen im Sinne des § 21 VerpackG 2022/2023
    (Umweltbundesamt, 2024)
    Sowohl das Verpackungsgesetz (VerpackG) als auch die derzeitige Fassung der zukünftigen EU-Verpackungsverordnung sehen vor, dass hochgradig recyclingfähige Verpackungen finanziell belohnt werden sollen. Verpackungen sollen dabei nicht nur theoretisch, sondern tatsächlich recycelt werden können. Der Bericht gibt einen Überblick über die Praxis der Sortierung und Verwertung systembeteiligungspflichtiger Verpackungen in den Jahren 2022/2023, wenn diese in den vorgesehenen Entsorgungsweg gelangen (gelbe Tonne/gelber Sack, Altglas, Altpapier). Die Ergebnisse wurden mittels umfangreicher Erhebungen ermittelt und dienen als wissenschaftliche Grundlage für den „Mindeststandard zur Bemessung der Recyclingfähigkeit von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen“ (§ 21 Abs. 3 VerpackG).
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    Ermittlung des Anteils hochgradig recyclingfähiger systembeteiligungspflichtiger Verpackungen auf dem deutschen Markt
    (Umweltbundesamt, 2023)
    Das Verpackungsgesetz sieht in § 21 eine Regelung zur ökologischen Gestaltung der Beteiligungsentgelte vor (Eco Fee Modulation). Diese ist nicht hinreichend wirksam. Es gibt daher Überlegungen, ob beispielsweise ein Fonds eingerichtet werden soll, in den Hersteller für Verpackungen einzahlen sollen, die nicht hochgradig recyclingfähig sind. Das Forschungsvorhaben ermittelte vor diesem Hintergrund den Anteil hochgradig recyclingfähiger Verpackungen an der Marktmenge systembeteiligungspflichtiger Verpackungen in Deutschland. Damit schafft es eine verbesserte Datengrundlage für Überlegungen zur Weiterentwicklung des § 21 VerpackG.
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    Förderung von Mehrwegverpackungssystemen zur Verringerung des Verpackungsverbrauchs – Mögliche Maßnahmen zur Etablierung, Verbreitung und Optimierung von Mehrwegsystemen
    (Umweltbundesamt, 2022)
    Mehrwegverpackungen sind essentiell für die Vermeidung von Verpackungsabfällen. Sie können gegenüber Einwegverpackungen einen wichtigen Beitrag zu Umweltschutz und Ressourcenschonung leisten. Die Daten zum Einsatz von Mehrwegverpackungen in Deutschland zeigen, dass weitere Anstrengungen notwendig sind, um Mehrwegsysteme zu stärken und dadurch dem zu hohen Verpackungsverbrauch entgegen zu wirken. Im Forschungsvorhaben wird daher untersucht, wie bestehende Mehrwegverpackungssysteme gefördert und optimiert werden können und welche Potentiale für neue Mehrwegverpackungssysteme entlang der Lieferkette und im Handel bestehen. Dieser Teilbericht umfasst die Ergebnisse der Arbeitspakete 1 „Überblick: Aktuelle Einsatzbereiche von Mehrwegverpackungen sowie erste Thesen zu bestehenden Herausforderungen und Hemmnissen für ihre weitere Verbreitung“ und 2 „Mögliche Maßnahmen zur Stärkung und Verbreitung von Mehrwegverpackungen im Getränkebereich sowie zu ihrer ökologischen Optimierung“.
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    Verbrauch von Getränken in Mehrweg- und ökologisch vorteilhaften Einweggetränkeverpackungen
    (Umweltbundesamt, 2019) Leighty, Anke; Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung; Deutschland. Umweltbundesamt; Kotschik, Gerhard
    Nach der Verpackungsverordnung (VerpackV) vom 21. August 1998, die durch die Siebte Novellierung vom 17. Juli 2014 geändert worden ist, ist die Bundesregierung angehalten, jährlich die Anteile der in Mehrweggetränkeverpackungen sowie in ökologisch vorteilhafte Einweggetränkeverpackungen (MövE) abgefüllten Getränke zu ermitteln. Zum 01.01.2019 ist das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen (Verpackungsgesetz â€Ì VerpackG) in Kraft getreten. Für das Bezugsjahr 2017 bleibt es jedoch unberücksichtigt, da zu diesem Zeitpunkt die VerpackV Gültigkeit besaß. Die quantitativen Zielvorgaben für Getränkeverpackungen beziehen sich im VerpackG ausschließlich auf den Anteil von Mehrwegverpackungen im Gegensatz zur VerpackV, die noch auf die MövE-Verpackungen abzielte. Die vorliegende Studie bestimmt nach den Vorgaben des § 9 der VerpackV die in Deutschland abgesetzten Getränkevolumen für die verschiedenen Packmittelgruppen insgesamt und nach Getränkesegmenten. Dabei werden nur trinkfertig abgepackte und in Verkehr gebrachte Getränke bis zu einer Füllgröße von zehn Litern einbezogen. Zur Bestimmung des Getränkeverbrauchs werden vielfältige Informationen und Daten zusammengetragen und analysiert, insbesondere Daten des Statistischen Bundesamtes, der Getränkeverbände und wichtiger Packmittelhersteller, wobei der Ausgangspunkt die im Rahmen der GVM-Getränke-Panelberichte ermittelten Abfüllmengen zum Jahr 2017 darstellt. Ausgehend von der Abfüllung in Deutschland wird unter Abzug der Exporte der Inlandsabsatz bestimmt und mit der Zurechnung der Importe der Getränkeverbrauch ermittelt. Im Ergebnis wurden 2017 43,6 % der in Deutschland verbrauchten Getränke in MövE-Verpackungen verpackt. Der Wert liegt 0,6 Prozentpunkte niedriger als der Anteil im Vorjahr. Dies ist auf die Verluste bei Mehrweggetränkeverpackungen zurückzuführen. Der Getränkeverbrauch in Mehrweg ging um 0,7 Prozentpunkte auf 42,2 % zurück. Ökologisch vorteilhafte Einweggetränkeverpackungen (övE) konnten dagegen ihren Marktanteil um 0,1 Prozentpunkte geringfügig auf 1,5 % erweitern. Quelle: Bericht
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    Ermittlung der Praxis der Sortierung und Verwertung von Verpackungen im Sinne des § 21 VerpackG
    (Umweltbundesamt, 2021) Dehoust, Günter; Hermann, Andreas; Christiani, Joachim; Öko-Institut. Büro Berlin; Deutschland. Umweltbundesamt; Boße, Jasmin
    Das Verpackungsgesetz (VerpackG) setzt zur Verringerung der negativen Umweltauswirkungen von Verpackungsabfällen neben ambitionierten Recyclingquoten in § 21 auch auf die Verpflichtung der dualen Systeme, bei der Gestaltung ihrer Beteiligungsentgelte Anreize zu setzen, damit Verpackungen zu einem möglich hohen Prozentsatz recycelt werden können. Bei der Auswahl der Verpackungen, die im Sinne des § 21 mit finanziellen Anreizen bedacht werden sollen, ist hinsichtlich des für die Anreizsetzung relevanten Kriteriums der Recyclingfähigkeit die Praxis der Sortierung und Verwertung (Praxis der SuV) zu berücksichtigen. In der vorliegenden Studie wurden zur Einordnung des Begriffs und zur Ermittlung der Praxis der SuV folgende Aufgaben bearbeitet: - Klärung des unbestimmten Rechtsbegriffs "Praxis der Sortierung und Verwertung" sowie der damit verbundenen Rechtsfragen. - Entwicklung einer Methode zur Ermittlung der "Praxis der Sortierung und Verwertung" sowie konkreter Arbeitsschritte, inklusive deren detaillierter Darstellung und Begründung. - Anwendung der zuvor entwickelten Methode zur Ermittlung der aktuellen "Praxis der Sortierung und Verwertung". - Darstellung absehbarer Entwicklungen der Branche, der Organisation und Durchführung des Verpackungsrecyclings, inklusive Erfassung und Sortierung sowie ihre Auswirkungen auf die Praxis der Sortierung und Verwertung. Quelle: Forschungsbericht
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    Bundesweite Erhebung von Daten zum Verbrauch von Getränken in Mehrweggetränkeverpackungen
    (Umweltbundeamt, 2021) Cayé, Nicolas; Leighty, Anke; Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung; Deutschland. Umweltbundesamt; Grimminger, Sonia
    Das Vorhaben umfasst zwei Berichtsjahre. Für das Berichtsjahr 2018 ist die Verpackungsverordnung (VerpackV) vom 21.08.1998, die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 17.07.2014 (BGBl. I S. 1061) geändert wurde, die Rechtsgrundlage. Nach der VerpackV soll der Anteil der in Mehrweg- und ökologisch vorteilhaften Einweggetränkeverpackungen (MövE) abgefüllten Getränke gestärkt werden. Als Zielgröße wird ein Anteil von 80 % genannt. Die Bundesregierung ist verpflichtet, die geforderte Zielgröße durch jährliche Erhebungen zu überprüfen und die Ergebnisse zu veröffentlichen. Zum 01.01.2019 ist das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen (Verpackungsgesetz - VerpackG) in Kraft getreten. Dementsprechend liegen für das Berichtsjahr 2019 die Festlegungen des VerpackG zugrunde. Die quantitativen Zielvorgaben für Getränkeverpackungen beziehen sich im VerpackG ausschließlich auf den Anteil von Mehrwegverpackungen (MW) im Gegensatz zur VerpackV, die noch auf die MövE-Verpackungen abzielte. Als Zielgröße wird ein MW-Anteil von 70 % genannt. Die vorliegende Studie bestimmt die in Deutschland abgesetzten Getränkevolumen für die verschiedenen Packmittelgruppen insgesamt und nach Getränkesegmenten. Dabei werden nur trinkfertig abgepackte und in Verkehr gebrachte Getränke bis zu einer Füllgröße von zehn Litern einbezogen. Zur Bestimmung des Getränkeverbrauchs werden vielfältige Informationen und Daten zusammengetragen und analysiert, insbesondere Daten des Statistischen Bundesamtes, der Getränkeverbände und wichtiger Packmittelhersteller, wobei der Ausgangspunkt die im Rahmen des GVM-Getränkepanels ermittelten Abfüllmengen des jeweiligen Bezugsjahres darstellt. Im Ergebnis wurden 2018 42,8 % der in Deutschland verbrauchten Getränke in MövE-Verpackungen verpackt. Der Wert liegt 0,8 Prozentpunkte niedriger als der Anteil im Vorjahr. Dies ist auf die Verluste bei Mehrweggetränkeverpackungen zurückzuführen. Der Getränkeverbrauch in Mehrweg ging um 1,0 Prozentpunkte auf 41,1 % zurück. Ökologisch vorteilhafte Einweggetränkeverpackungen (övE) konnten dagegen ihren Marktanteil um 0,2 Prozentpunkte geringfügig auf 1,6 % erweitern. Quelle: Forschungsbericht
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    Überprüfung der Wirksamkeit des § 21 VerpackG und Entwicklung von Vorschlägen zur rechtlichen Weiterentwicklung
    (Umweltbundesamt, 2022) Bulach, Winfried; Dehoust, Günter; Möck, Alexandra; Öko-Institut. Büro Berlin; HTP GmbH & Co. KG; Cyclos, Beratungsgesellschaft für Ökologie, Energie- und Abfallwirtschaft (Osnabrück); Deutschland. Umweltbundesamt; Boße, Jasmin; Fabian, Matthias
    Um negative Auswirkungen durch Verpackungsabfälle auf die Umwelt zu vermeiden oder zumindest zu verringern, wurde den Systemen in § 21 Abs. 1 VerpackG vorgegeben, die Beteiligungsentgelte der Erstinverkehrbringer (Hersteller) nach ökologischen Kriterien auszurichten. Es sollen Anreize geschaffen werden, um die Recyclingfähigkeit der Verpackungen zu steigern und die Verwendung von Rezyklaten sowie von nachwachsenden Rohstoffen zu fördern. Das Projekt hat zum Ziel, wissenschaftliche Grundlagen für die vorzunehmende Evaluierung des § 21 VerpackG in den folgenden Aspekten bereitzustellen: - Die Systemberichte (§ 21 Abs. 2 VerpackG) waren unter Berücksichtigung des Mindeststandards (§ 21 Abs. 3 VerpackG) auszuwerten. Der Fokus lag darauf, inwieweit die Systeme die gesetzlich geforderte Anreizsetzung vorgenommen haben. Hierbei waren vorhandene Modelle zur Bemessung der Recyclingfähigkeit und der Beteiligungsentgelte auch auf Vor- und Nachteile hinsichtlich der beabsichtigten Wirkungen des § 21 VerpackG zu prüfen. - Es sollte die Wirksamkeit des § 21 VerpackG unter Berücksichtigung der gesamtökologischen Auswirkungen überprüft werden. Dafür waren Formulierung und Anwendung von Bewertungskriterien für die Beurteilung der Wirksamkeit des § 21 VerpackG detailliert darzustellen, zu begründen und anschließend anzuwenden. - Detaillierte Empfehlungen zur Weiterentwicklung des § 21 VerpackG im Hinblick auf eine möglichst hohe Wirksamkeit sollten entwickelt und wissenschaftlich fundiert begründet werden. Quelle: Forschungsbericht
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    Praxis der Sortierung und Verwertung von Verpackungen im Sinne des § 21 VerpackG 2020/2021
    (Umweltbundesamt, 2022) Dorn, Svenja; Deutschland. Umweltbundesamt; Fabian, Matthias
    Um die negativen Umweltauswirkungen von Verpackungsabfällen zu reduzieren und ein hochwertiges Recycling zu stärken, verpflichtet das Verpackungsgesetz (VerpackG) in § 21 die dualen Systeme, finanzielle Anreize zu schaffen, um hochgradig recyclingfähige Verpackungen zu fördern. Die Ermittlung der Recyclingfähigkeit von Verpackungen muss sich nach VerpackG an der aktuellen Praxis der Sortierung und Verwertung orientieren, d. h. an den bestehenden Möglichkeiten und Grenzen der Sortier- und Verwertungsinfrastruktur. Der vorliegende Bericht gibt einen Überblick über die für die Jahre 2020 und 2021 ermittelte Praxis der Sortierung und Verwertung deutscher Verpackungsabfälle, die typischerweise bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen (systembeteiligungspflichtige Verpackungen). Die Praxis wurde auf Basis einer Erhebung bestimmt. Sortierer und Verwerter deutscher Verpackungsabfälle wurden nach aktueller Prozesstechnik und spezifischen Problemen bei der Sortierung und Verwertung und einer Einschätzung dazu befragt. Dabei wurde das Recycling von Behälterglas, Altpapier sowie Leichtstoffverpackungen betrachtet. UBA TEXTE 11/2021 von Dehoust et al. diente als Grundlage für die verwendete Methode zur Ermittlung der Praxis. Darauf aufbauend beschreibt und identifiziert dieser Bericht Änderungen in der Prozesstechnik gegenüber dem Bezugsjahr 2019 sowie innovative technische Potenziale beim Recycling. Des Weiteren wird der Stand der Technik der Anlagen innerhalb der Praxis eingestuft. Die Ergebnisse aus der Studie dienen als wissenschaftliche Grundlage für die Fortentwicklung des "Mindeststandards zur Bemessung der Recyclingfähigkeit von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen gemäß § 21 Abs. 3 VerpackG". Insbesondere werden quantitative Aussagen über die Verfügbarkeit bestehender Sortier- und Verwertungsstrukturen (Anhang 1 des Mindeststandards) getroffen sowie Änderungsvorschläge für dessen Anhänge 2 und 3 gegeben. Der Bericht ordnet zudem die von den Sortierern und Verwertern angegebenen Probleme bei der Trennung, Sortierung und Verwertung ein. Quelle: Forschungsbericht
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    Bundesweite Erhebung von Daten zum Verbrauch von Getränken in Mehrweggetränkeverpackungen
    (Umweltbundesamt, 2022) Cayé, Nicolas; Leighty, Anke; Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung; Deutschland. Umweltbundesamt; Grimminger, Sonia
    Das Vorhaben umfasst zwei Berichtsjahre, 2020 und 2021. Dieser Bericht betrifft das Berichtsjahr 2020. Zum 01.01.2019 ist das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen (Verpackungsgesetz - VerpackG) in Kraft getreten. 1 Dementsprechend werden für das Berichtsjahr 2020 die Festlegungen des VerpackG in der für den jeweiligen Berichtszeitraum geltenden Fassung zugrunde gelegt. Die quantitativen Zielvorgaben für Getränkeverpackungen beziehen sich im VerpackG ausschließlich auf den Anteil von Mehrwegverpackungen (MW) im Gegensatz zur Verpackungsverordnung (VerpackV) 2, die noch auf die Mehrweg- und ökologisch vorteilhafte Einweggetränkeverpackungen (MövE-Verpackungen) abzielte. Als Zielgröße wird ein Mehrweganteil von 70 Prozent festgelegt. Im Rahmen des Vorhabens werden die Anteile der MW-Getränkeverpackungen in den pfandpflichtigen Segmenten für die Berichtspflicht des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) ermittelt. Darüber hinaus werden die Anteile der MW-Verpackungen in den nicht-pfandpflichtigen Getränkesegmenten ausgewiesen. Die vorliegende Studie bestimmt die in Deutschland abgesetzten Getränkevolumen für die verschiedenen Packmittelgruppen insgesamt und nach Getränkesegmenten. Dabei werden nur trinkfertig abgepackte und in Verkehr gebrachte Getränke bis zu einer Füllgröße von zehn Litern einbezogen. 2020 wurden 43,1 % der in Deutschland konsumierten pfandpflichtigen Getränke in Mehrwegverpackungen befüllt. Dieser Mehrweganteil wurde unter Bezug auf die Ausnahmeregelungen zur Pfanderhebungspflicht in § 31 Abs. 4 VerpackG ermittelt. Der Wert liegt 1,3 Prozentpunkte höher als der Anteil im Vorjahr. Somit konnten die Mehrweggetränkeverpackungen ihren Marktanteil das zweite Jahr in Folge nach stetigem Rückgang seit der Pfandeinführung im Jahr 2003 ausbauen. Bei den nicht-pfandpflichtigen Getränkesegmenten lag der Anteil der Mehrwegpackmittel mit 4,6 % wesentlich niedriger als bei den pfandpflichtigen Getränkesegmenten. Im Gegensatz zu den pfandpflichtigen Segmenten ist der Mehrweganteil der nicht-pfandpflichtigen Getränkesegmente nicht gestiegen, sondern ist in den letzten fünf Jahren unverändert auf dem gleichen Niveau geblieben. Quelle: Forschungsbericht