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Veröffentlichung Nutzung der Dioxin- und Furandaten des UNECE/LRTAP POPs Protokolls zum Reporting unter der Stockholm Konvention, Artikel 5 – Annex C(Umweltbundesamt, 2024)Mit der Ratifizierung des Stockholmer Übereinkommens über persistente organische Schadstoffe (POP) hat die Bundesrepublik Deutschland Verpflichtungen über Berichtspflichten gemäß Artikel 5 und Annex C zur Freisetzung von polychlorierten Dibenzodioxinen und -furanen (PCDD/PCDF) (kurz „Dioxininventare“) übernommen. Berichte müssen alle fünf Jahre erstellt werden. In diesem Projekt werden die Emissionsdaten, die seitens des Umweltbundesamtes unter dem UNECE POPs Protokoll erhoben und berichtet werden, auf das Toolkit-Format des Stockholmer Übereinkommens übertragen und die fehlenden Vektoren (Wasser, Land, Produkte, Rückstände) unter Benutzung der Default-Emissionsfaktoren ergänzt. Für die noch bestehenden Informationslücken wurden Lösungsvorschläge erarbeitet. Das Ergebnis soll für den 6. Nationalen Bericht zur Umsetzung des Stockholmer Übereinkommens in Deutschland genutzt werden, wenn alle erforderlichen Informationen vorliegen.Veröffentlichung Nationaler Durchführungsplan der Bundesrepublik Deutschland zum Stockholmer Übereinkommen(Umweltbundesamt, 2017) Rauert, Caren; Deutschland. UmweltbundesamtMit dem Nationalen Umsetzungsplan beschreibt Deutschland die Maßnahmen, die zur Umsetzung der Verpflichtungen des Stockholmer Übereinkommens ergriffen wurden. Dies beinhaltet sowohl die rechtlichen Grundlagen auf nationaler und europäischer Ebene wie auch die getroffenen Maßnahmen. Zu diesen Maßnahmen gehört die Verringerung oder Verhinderung der Freisetzung von persistenten organischen Schadstoffen (POPs) aus beabsichtigter und unbeabsichtigter Produktion und aus Verwendung, und von Freisetzungen aus Lagerbeständen und Abfällen. Ebenso gehören Maßnahmen zur Information, Bewusstseinsbildung und Aufklärung dazu sowie zur Forschung, Entwicklung und Überwachung. Der Nationale Umsetzungsplan wird in Abständen von einigen Jahren überarbeitet und aktualisiert. Quelle: https://www.umweltbundesamt.de