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    Treibhausgas-Emissionen durch Infrastruktur und Fahrzeuge des Straßen-, Schienen- und Luftverkehrs sowie der Binnenschifffahrt in Deutschland
    (2013) Bergmann, Thomas; Öko-Institut; Deutschland. Umweltbundesamt
    Die Studie untersucht anhand einer orientierenden Stoffstromanalyse die Treibhausgasemissionen, die durch den Bau, die Instandhaltung und den Betrieb der Infrastruktur sowie die Herstellung und den Unterhalt der Fahrzeuge für den Straßen-, Schienen-, Luft- und Binnenschiffsverkehr verursacht werden und bezieht diese auf die erbrachte Verkehrsleistung (Personenkilometer bzw. Tonnenkilometer). Die Ergebnisse zeigen, dass bei allen Verkehrsmitteln relevante Anteile der Gesamtemissionen auf den Bau, Instandhaltung und Betrieb von Infrastruktur und Fahrzeugen entfallen (Personennahverkehr 12-26 %, Personenfernverkehr 10-29 % und Güterverkehr 4-29 %). Die Reihenfolge unter den Verkehrsträgern bezüglich der spezifischen Treibhausgasemissionen wird durch diese umfassendere Betrachtungsweise nicht verändert.Quelle: www.umweltbundesamt.de
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    Gutachten zur Prüfung von formell- und materiell-rechtlichen Vorgehensmöglichkeiten bei der Festlegung von Flugrouten
    (2014) Barth, Regine; Giemulla, Elmar; Öko-Institut. Büro Darmstadt; Deutschland. Umweltbundesamt
    Das Gutachten untersucht die Fragestellung, welche formell- und materiell-rechtlichen Vorgehensmöglichkeiten von den Forschungsnehmern gesehen werden, um bei der Festlegung von Flugverfahren (Flugrouten) eine verbesserte Berücksichtigung von Fluglärmminderungspotentialen zu erreichen. Dabei wird der Blick auch auf Anforderungen an Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Entscheidung über die Festlegung einer konkreten Flugroute gerichtet. Den Verbesserungsvorschlägen vorangestellt ist eine Analyse des aktuellen rechtlichen Regelwerks, der Rechtsprechung sowie derjenigen Prozesse und Akteure, die im Kontext der Öffentlichkeitsbeteiligung und Fluglärmminderung zu sehen sind.
    Der Analyse folgt eine Darstellung derjenigen Anforderungen, die an eine optimierte Flugroutenfestlegung zu stellen sind. Dabei soll sichergestellt sein, dass Fluglärmaspekte bei der Festlegung von Flugrouten - hinsichtlich ihrer Bedeutung für Gesundheit und Lebensqualität - ermittelt und berücksichtigt werden und Träger öffentlicher Belange und die Öffentlichkeit stärker informiert und beteiligt werden. Bei all dem ist jedoch zu beachten, dass die Verfahren so ausgestaltet sind, dass sie praktikabel und anforderungsgerecht sind. Aufwand und Nutzen sollen für die Sachverhaltsermittlung der geforderten Unterlagen in einem angemessenen Verhältnis stehen. Daher wird im Gutachten vorgeschlagen, je nach erwarteten Fluglärmauswirkungen durch die Festlegung zu differenzieren in ein vereinfachtes Verfahren, ein reguläres Verfahren und ein erweitertes Verfahren im Fall einer grundlegenden Systemänderung der bisherigen Flugrouten mit Umweltverträglichkeitsprüfung. An die Verfahrensarten werden jeweils unterschiedliche Anforderungen an zu erstellende Unterlagen und Umfang der Beteiligung geknüpft. Wesentliche Eckpunkte des bisherigen Verfahrens, zum Beispiel die Zuständigkeiten von BAF, DFS, UBA und Fluglärmkommissionen sollen erhalten bleiben, werden aber zum Beispiel ergänzt um einen Verfahrensschritt auf Landesebene zur Festlegung von Planungskriterien für die Fluglärmverteilung und -management. Vorgeschlagen wird auch eine Verbesserung der Schnittstelle zwischen Planfeststellungsverfahren und Festlegung von Flugrouten.
    Weitere in der aktuellen Debatte stehende Lösungsmöglichkeiten, z.B. die Einbeziehung der Festlegung von Flugverfahren in die Fachplanung werden ebenfalls einer kurzen Begutachtung unterworfen.
    Abschließend entwickeln die Gutachter Empfehlungen, die neben den bereits genannten Punkten auch die stärkere Einbeziehung des Bundes und der Länder adressieren. Die unterbreiteten Vorschläge verstehen sich als ein ganzheitlicher Ansatz zur Verbesserung der Berücksichtigung von Lärmaspekten bei der Festlegung von Flugverfahren und zur Verbesserung von Transparenz und Beteiligung.
    Quelle: Forschungsbericht
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    Weiterentwicklung der rechtlichen Regelungen zum Schutz vor Fluglärm
    (2018) Schütte, Silvia; Arps, Henning; Brohmann, Bettina; Öko-Institut. Büro Darmstadt; Office GeräuscheRechner (Hildesheim); Deutschland. Umweltbundesamt; Lindmaier, Jörn
    Im Jahre 2007 wurde das Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm (FluLärmG) novelliert. Nach 10 Jahren soll nun die Bundesregierung einen Bericht zur Evaluierung dieses Gesetzes vorlegen. Dieses Gutachten diente der Vorbereitung dieses Berichts sowie des diesbezüglichen Fluglärmberichts 2017 des Umweltbundesamtes. Hierfür wurden insbesondere der Sachstand des Gesetzesvollzuges sowie Erfahrungen, Einschätzungen und Veränderungsvorschläge der relevanten Akteure zum FluLärmG ermittelt. Zudem wurden neue Erkenntnisse zur Lärmminderung an der Quelle in der Luftfahrt und in der Lärmwirkungsforschung analysiert, um insbesondere die Schallpegelwerte zu bewerten, ab denen Maßnahmen nach dem FluLärmG greifen.
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    Evaluation der 2. Fluglärmschutzverordnung
    (2016) Schulze, Falk; Schütte, Silvia; Lieber, Tobias; Öko-Institut. Büro Darmstadt; Deutschland. Umweltbundesamt; Lindmaier, Jörn
    Mit der Gesetzesnovelle von 2007 wurde das Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm (FluLärmG), das in seiner bis dahin geltenden Fassung aus dem Jahr 1971 stammte, in verschiedenen wichtigen Punkten geändert und gestiegenen Anforderungen des Lärmschutzes angepasst. Um eine Weiterentwicklung und Anpassung an sich verändernde Rahmenbedingungen zu ermöglichen, wurde in § 2 Abs. 3 FluLärmG die Pflicht zur Evaluation festgelegt. Demzufolge erstattet die Bundesregierung spätestens im Jahre 2017 (und spätestens nach Ablauf von jeweils weiteren zehn Jahren) dem Deutschen Bundestag Bericht über die Überprüfung der in § 2 Abs. 2 FluLärmG genannten Schallpegel-Werte unter Berücksichtigung des Standes der Lärmwirkungsforschung und der Luftfahrttechnik. Im Zuge der Berichterstattung durch die Bundesregierung soll ebenfalls die Zweite Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm (2. FlugLSV) einer Bewertung unterzogen werden. Diese Verordnung ist Gegenstand des vorliegenden Gutachtens.
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    Szenario Luftverkehr Deutschland unter Einbezug von Umweltaspekten
    (2018) Maibach, Markus; Martin, Peter; Killer, Maura; Infras AG (Zürich); Deutschland. Umweltbundesamt; Douglas, Martyn
    Um - im Sinne des Nachhaltigkeitskonzepts - der Umweltperspektive eine zur Wirtschaftsperspektive gleichwertige Bedeutung zu geben, ist es notwendig, die Umweltbelastungen des Luftverkehrs kritisch zu würdigen, Umweltziele zu konkretisieren und ein Szenario zu entwickeln, dass diese Ziele erreichen kann. Dazu ist auch eine kritische Auseinandersetzung mit dem unterstellten Wachstum im Luftverkehr Deutschland notwendig. Die vorliegende Studie erarbeitet ein Positivszenario und ergänzt die Überlegungen des BMVI zum Luftverkehrskonzept. Daraus wird ersichtlich, dass eine einseitige Ausrichtung auf betriebswirtschaftliche Wachstumsziele nicht nachhaltig ist und insbesondere die Umweltziele damit nicht erreicht werden. Von großer Bedeutung sind die sich ergebenden Konflikte zwischen umweltseitigen und betriebswirtschaftlichen Zielen auf den Flughäfen mit Hub-Funktion, weil durch eine einseitige Orientierung an betriebswirtschaftlichen Zielen insbesondere die lärmkritischen Nachtrandzeiten belastet werden und das Wachstum die Klimaemissionen erhöht wird. Das Positivszenario umfasst insbesondere die Internalisierung der externen Klimakosten (Market-Based Mea-sures, Emissionsshandel, etc), die Beibehaltung der Luftverkehrssteuer, lärmoptimierte Betriebszeiten und eine Intermodalitätsregel, die dafür sorgt, dass Reisen mit einer Distanz unter 600 km mit der Bahn erfolgen (kostenoptimierte Distanz, in der aus gesamtwirtschaftlicher Sicht die Schiene günstiger ist als die Luftfahrt). Im Vergleich zum Trend führt das Szenario bis 2030 immer noch zu einem beträchtlichen Wachstum der Flugpassagiere um über 50% ggü. heute. Die Wertschöpfung steigt von 10 Mrd EUR auf 18,6 Mrd EUR, die Beschäftigung (direkter Effekt auf den Flughäfen) um 65.000 bis 70.000 Vollzeitaequivalente. Im Vergleich zum Wachstumsszenario von DIW Econ et al. (2015) ergibt sich aber für die Luftfahrt ein geringeres Wachstum von 11%. Dieses wird kompensiert durch die Stärkung der Schiene (Umlagerungseffekt) und durch weniger Wertschöpfungsabfluss im Bereich Touris-mus (weil weniger Deutsche ins Ausland reisen). Insbesondere aber sinken die Klimaemissionen und die Lärmbelastungen bei den Flughäfen. Insgesamt können dadurch die formulierten Nachhaltigkeits-ziele besser erreicht werden, als im Trendszenario. Quelle: Forschungsbericht
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    Umweltschonender Luftverkehr
    (Umweltbundesamt, 2019) Bopst, Juliane; Herbener, Reinhard; Hölzer-Schopohl, Olaf; Lindmaier, Jörn; Myck, Thomas; Weiß, Jan; Alsleben, Carsten; Berger, Juliane; Bölke, Michael; Bunz, Maxie; Burger, Andreas; Claussen, Ulrich; Dauert, Ute; Douglas, Martyn; Dziekan, Katrin; Eichhorn, Daniel; Glante, Frank; Hain, Benno; Hanke, Gerolf; Hartmann, David; Hermann, Hans-Joachim; Hilliges, Falk; Hintzsche, Matthias; Keßler, Hermann; Köhler, Kay; Krakau, Manuela; Kruse, Marcel; Kühleis, Christoph; Lambrecht, Martin; Landgrebe, Jürgen; Lange, Martin; Langner, Marcel; Lünenbürger, Benjamin; Mutert, Tina; Penn-Bressel, Gertrude; Purr, Katja; Rechenberg, Jörg; Reißmann, Daniel; Richter, Simone; Salzborn, Nadja; Schlömer, Steffen; Schmied, Martin; Seven, Jan; Straff, Wolfgang; Thierbach, Roman; Tobollik, Myriam; Treichel, Julia; Voigt, Thomas; Vollmer, Carla; Schlippenbach, Ulrike von; Wachotsch, Ulrike; Weinandy, René; Wetzel, Frank; Wintermeyer, Dirk; Biegel-Engler, Annegret
    Ein "weiter so" ist im Luftverkehr nicht möglich, sonst verfehlen wir die Klimaschutzziele und kommen in der Minderung des Fluglärms nicht weiter. Darum hat das Umweltbundesamt (UBA ) in dieser Studie eine Strategie erarbeitet, wie ein umwelt- und klimaschonender, treibhausgasneutraler und lärmarmer Luftverkehr in Zukunft möglich wäre. Die Politik - auf internationaler, nationaler und lokaler Ebene - kann so für Kostengerechtigkeit hinsichtlich der ökonomischen Rahmenbedingungen für die verschiedenen Verkehrsarten sorgen, die Planung und Nutzung der Flughafeninfrastruktur nach Umweltgesichtspunkten optimieren, den Luftverkehr auf nachhaltige Treibstoffe umstellen und die Lärmbelastung deckeln und schrittweise abbauen. Quelle: https://www.umweltbundesamt.de/
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    Wissenschaftliche Erkenntnisse zum Treibstoffschnellablass: rechtliche Bewertung von Treibstoffschnellablässen im Flugverkehr
    (Umweltbundesamt, 2020) Giemulla, Elmar; reconsite GmbH; Joswig Ingenieure GmbH; Deutschland. Umweltbundesamt; Wetzel, Frank
    Der Treibstoffschnellablass entspricht einer Notfallmaßnahme im Flugverkehr zur Gewährleistung der sicheren Landung. Die Untersuchung der Auswirkung von Treibstoffschnellablässen auf die Umweltmedien sowie auf die menschliche Gesundheit wurde im Band I zu diesem Forschungsvorhaben herausgearbeitet und zusammengefasst [siehe Wissenschaftliche Erkenntnisse zum TSA, Treibstoffschnellablass, Band I: Datenauswertung und numerische Berechnungen, Hiester et al. April2020]. Im Rahmen der Projektbearbeitung hat sich die Notwendigkeit einer ergänzenden fachjuristischen Bearbeitung der bestehenden internationalen, supranationalen und nationalen rechtlichen Situation abgezeichnet. Diese ist Gegenstand des vorliegenden Rechtsgutachtens. Nach den Standards der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation und den in Deutschland geltenden Vorschriften der Europäischen Union hat der Luftfahrzeugkommandant aufgrund seiner nautischen Entscheidungsgewalt die alleinige Befugnis, über die Notwendigkeit einer Sicherheitslandung und damit über einen hierfür eventuell erforderlichen Treibstoffschnellablass (TSA) zu entscheiden. In einem solchen Fall ist es die Aufgabe der Flugsicherung, dem Luftfahrzeugkommandanten einen Luftraum zuzuweisen, in dem der TSA erfolgen kann. Um mögliche Umweltwirkungen des TSA nach Möglichkeit zu vermeiden oder zumindest zu verringern, wird vorgeschlagen, die Betriebsanweisung Flugverkehrsdienste - BA-FVD 665.2 um folgende Formulierung (unten kursiv) zu ergänzen: "665.2 Der Treibstoffschnellablass soll möglichst abseits großer Städte und in Lufträumen mit geringer Flugverkehrsdichte erfolgen. Die Flugsicherung hat zu diesem Zweck nach Möglichkeit alternierende Lufträume zuzuweisen." Quelle: Forschungsbericht
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    Wissenschaftliche Erkenntnisse zum Treibstoffschnellablass: Datenauswertung und numerische Berechnungen
    (Umweltbundesamt, 2020) Hiester, Uwe; Ludwig, Florian; Joswig, Philipp; reconsite GmbH; Joswig Ingenieure GmbH; Deutschland. Umweltbundesamt; Wetzel, Frank
    Ein Treibstoffschnellablass (TSA) ist eine Notfallmaßnahme im Flugverkehr zur Gewährleistung der sicheren Landung. In der vorliegenden Studie wurden zunächst der aktuelle Sach- und Kenntnisstand bei TSA sowie Zahlen und Fakten zusammengestellt. Basierend auf den Daten sowie durchgeführten Modellberechnungen wurden daraufhin die Auswirkungen von TSA auf die Umweltkompartimente bodennahe Luft, (Grund-) Wasser und Boden sowie auf die menschliche Gesundheit untersucht. Beim TSA wird das Kerosin über Hochleistungsdüsen in großer Höhe zu einem feinen Tröpfchen-Nebel verteilt. Während des Absinkens der Tröpfchen in der Atmosphäre bis zum Erdboden finden komplexe Verdunstungs- und Verlagerungsprozesse statt. Durch die Verdunstung ändert sich die chemische Zusammensetzung der Tröpfchen. Das verbliebene Gemisch wird im Folgenden als Präzipitat bezeichnet. Die Prozesse, welche nach dem TSA ablaufen, wurden in Modellberechnungen für 4 definierte Szenarien unter möglichst ungünstigen Annahmen nachberechnet. Gemäß den Modellberechnungen treffen bei einer Lufttemperatur am Erdboden von 20 ˚C ca. 4 % des Präzipitats mit einer maximalen Konzentration von 0,006 g/m2 auf der Erdoberfläche auf. Analog können bei einer Lufttemperatur von -10 ˚C am Erdboden 59 % des Präzipitats mit einer maximalen Konzentration von ca. 0,16 g/m2 den Erdboden erreichen. Die Risiken von TSA für die Umweltkompartimente Boden und Grundwasser können als geringfügig, bzw. vernachlässigbar gewertet werden. Für die Umweltkompartimente bodennahe Luft und Wasser sowie in Bezug auf die menschliche Gesundheit sind die möglichen Risiken eines TSA mit dem derzeitigen Wissenstand noch nicht in allen Details abschließend bewertbar. Maßgeblich hierfür ist, dass die Präzipitat-Inhaltsstoffe kaum in Regelwerken Einzug gefunden haben (mittelflüchtige Kohlenwasserstoffe). Um diese Risiken zu mindern wurden Handlungsempfehlungen zum TSA vorgeschlagen und weitere Untersuchungen empfohlen. Quelle: Forschungsbericht