Vorschaubild

Publikationstyp

Monographie

Erscheinungsjahr

2016
'http://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/'

Evaluation der 2. Fluglärmschutzverordnung

Quelle

Schlagwörter

Fluglärmschutzverordnung, Passiver Lärmschutz, Lärmschutzbereich, Planfeststellung, Flughafen, Luftverkehr, Luftverkehrsgesetz, Fluglärm, LuftVG, 2. FlugLSV, Fluglärmschutz

Finanzierungskennzeichen

standardisiertes Finanzierungskennzeichen

Verbundene Publikation

Zitation

SCHULZE, Falk, Silvia SCHÜTTE und Tobias LIEBER, 2016. Evaluation der 2. Fluglärmschutzverordnung [online]. Dessau-Roßlau, Darmstadt. Texte, 13/2016. Verfügbar unter: https://openumwelt.de/handle/123456789/6153
Zusammenfassung deutsch
Mit der Gesetzesnovelle von 2007 wurde das Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm (FluLärmG), das in seiner bis dahin geltenden Fassung aus dem Jahr 1971 stammte, in verschiedenen wichtigen Punkten geändert und gestiegenen Anforderungen des Lärmschutzes angepasst. Um eine Weiterentwicklung und Anpassung an sich verändernde Rahmenbedingungen zu ermöglichen, wurde in § 2 Abs. 3 FluLärmG die Pflicht zur Evaluation festgelegt. Demzufolge erstattet die Bundesregierung spätestens im Jahre 2017 (und spätestens nach Ablauf von jeweils weiteren zehn Jahren) dem Deutschen Bundestag Bericht über die Überprüfung der in § 2 Abs. 2 FluLärmG genannten Schallpegel-Werte unter Berücksichtigung des Standes der Lärmwirkungsforschung und der Luftfahrttechnik. Im Zuge der Berichterstattung durch die Bundesregierung soll ebenfalls die Zweite Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm (2. FlugLSV) einer Bewertung unterzogen werden. Diese Verordnung ist Gegenstand des vorliegenden Gutachtens.