Texte

Dauerhafte URI für die Sammlunghttps://openumwelt.de/handle/123456789/24

Listen

Suchergebnisse

Gerade angezeigt 1 - 9 von 9
  • Vorschaubild
    Veröffentlichung
    Ermittlung der Relation zwischen Belästigung und Belastung durch Lärm von Luftwärmepumpen und Klimageräten
    (Umweltbundesamt, 2024)
    Dieser Bericht präsentiert die Ergebnisse eines Forschungsprojekts, das den Einfluss der Geräusche von Luftwärmepumpen und Klimageräte auf Schlafqualität, Tagesfunktionen und Stimmung in zwei Laborstudien untersuchte. Es zeigte sich, dass typische Geräusche von Luftwärmepumpen und Klimageräten bei mehr als 40 Versuchspersonen den Schlaf, die Konzentration und die Stimmung beeinflussen können. Diese Ergebnisse verdeutlichen, dass diese Geräusche als Lärm wahrgenommen werden und deshalb dringend Gegenstand weiterer Untersuchungen sein sollten.
  • Vorschaubild
    Veröffentlichung
    Evaluation der Sportanlagenlärmschutzverordnung
    (Umweltbundesamt, 2024)
    Es sollte die Zweite Änderung der Sportanlagenlärmschutzverordnung evaluiert werden. Hierzu wurden sowohl die Auswirkungen der Rechtsverordnung auf den Betrieb von Sportanlagen als auch die Lärmauswirkungen analysiert. Dies erfolgte an sechs typischen Sportanlagen, die über ganz Deutschland verteilt sind. An den Sportanlagen wurden Belastungs- und Belästigungsuntersuchungen vorgenommen sowie Befragungen der Kommunen, Sportvereine und -verbände durchgeführt. Die Forschungsergebnisse zeigen, dass wohnortnahe Sportanlagen von den Anwohnenden im Allgemeinen positiv bewertet werden. Die Studie zeigt aber auch, dass an Wochenenden eine erhöhte Lärmbelästigung der Anwohnenden auftreten kann.
  • Vorschaubild
    Veröffentlichung
    Beurteilung und Minderung der Lärmauswirkungen durch Freizeitlärm in Städten
    (Umweltbundesamt, 2024)
    Das Spektrum an Outdoor-Freizeitaktivitäten wird immer vielfältiger. Damit verbunden ist jedoch Lärm, der wiederum das Ruhebedürfnis anderer Menschen stört. In diesem Forschungsprojekt wurden deshalb die Lärmauswirkungen durch Freizeitlärm in Städten analysiert. Hierzu wurden 15 Standorte mit typischen Freizeitaktivitäten in verschiedenen Städten untersucht. Das Forschungsprojekt zeigt, dass Freizeitlärm in Deutschland nicht einheitlich geregelt ist und zu Lärmbeschwerden führen kann. In dem Abschlussbericht zu dem Forschungsprojekt werden daher konkrete Handlungsoptionen zur Vermeidung und Bewältigung von Konflikten durch Freizeitlärm aufgezeigt.
  • Vorschaubild
    Veröffentlichung
    Einfluss des Abstands zwischen Windenergieanlagen und Wohnbauflächen auf das Potenzial der Windenergie an Land
    (2014) Lütkehus, Insa
    Das Leistungs- und Ertragspotenzial der Windenergie an Land hängt maßgeblich davon ab, wie hoch der Abstand zwischen Windenergieanlagen und Wohnbauflächen ausfällt. Während das bundesweite Leistungs-potenzial bei einem Abstand von 600 m zwischen Windenergieanlagen und Wohnbauflächen 1.188 Gigawatt (GW) beträgt, verbleibt bei einem Abstand von 2.000 m lediglich ein Potenzial in Höhe von 36 GW. Eine Erhöhung des Abstands wirkt sich in den Bundesländern unterschiedlich auf das Leistungs- und Ertragspotenzial aus. Das hängt von der Besiedlungsdichte und -struktur des Bundeslandes ab.
    Quelle: www.umweltbundesamt.de
  • Vorschaubild
    Veröffentlichung
    Lärmwirkungen von Infraschallimmissionen
    (Umweltbundesamt, 2020) Krahé, Detlef; Di Loro, Alexander Alaimo; Müller, Uwe; Bergische Universität Wuppertal; Möhler + Partner Ingenieure AG (München); Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt; Deutschland. Umweltbundesamt; Wothge, Jördis
    Die akustische Umweltbelastung hat sich in den letzten Jahren unter anderem auch als Folge von steigendem Siedlungsdruck und der Energiewende verändert. Dauerhafte technische Geräusche von stationären Geräten und Anlagen führen zu neuen Umweltbedingungen. In der öffentlichen Diskussion stehen zunehmend Beeinträchtigungen von Anwohnern durch Anlagen und Geräte, die Infraschall emittieren. In vielen Fällen wird auf das als unzureichend erlebte Schutzniveau Bezug genommen und eine stärkere Begrenzung der Immissionen gefordert. In vorliegender Veröffentlichung wurde die Fragestellung untersucht, welche physischen oder psychischen Belastungen bei Probandinnen und Probanden durch die Exposition mit Infraschall hervorgerufen werden können. Hierzu wurde betrachtet, ob Infraschallimmissionen unter Laborbedingungen einerseits subjektiv als belästigend und unangenehm beurteilt werden und inwieweit sie andererseits messbare körperliche Akutreaktionen hervorrufen. Zur Beantwortung dieser Fragestellungen wurde eine Laboruntersuchung durchgeführt. Die Bearbeitung der Studie gliederte sich in die folgenden Aspekte: - Konzeption eines geeigneten Studiendesigns für eine Laboruntersuchung zu den physiologischen und psychologischen Akutwirkungen von Infraschall - Durchführung eines Pretests - Durchführung einer Laboruntersuchung Zur Beantwortung der Fragestellungen befasste sich ein interdisziplinäres Team mit aktuellen Forschungsergebnissen zu Infraschalleinwirkungen. Es wurde ein Studiendesign entwickelt und anhand einer Voruntersuchung getestet. Schließlich wurde eine Laboruntersuchung mit 44 Versuchspersonen durchgeführt, in der durch die Darbietung unterschiedlicher Infraschallgeräusche die physiologischen und psychologischen Auswirkungen von Infraschall untersucht wurden. Die Laboruntersuchung kommt zu folgendem Ergebnis: - Infraschallimmissionen bei einem Schalldruckpegel zwischen 85 dB und 105 dB rufen keinekörperlichen Akutreaktionen hervor, dennoch werden Infraschallimmissionen an und oberhalb der Hörschwelle als belästigend und unangenehm beurteilt. Auch ruft Infraschall mitzeitlichen Schwankungen des Schallpegels eine höhere Belästigungswirkung hervor als einzeitlich konstantes Schallereignis. - Die in der Literatur und Normung aufgeführten frequenzabhängigen Wahrnehmungsschwellen im Infraschallbereich konnten bei der Untersuchung bestätigt werden. Nicht wahrnehmbare Infraschallimmissionen wurden nicht als belästigend bewertet. - Vorbelastete und nicht vorbelastete Versuchspersonen weisen keine signifikanten Unterschiede auf. (Vorbelastete Personen haben im Vorfeld bei Behörden tieffrequente oder Infraschallimmissionen im persönlichen Umfeld gemeldet, die durch spätere Schallmessungenbestätigt wurden.) Eine Sensibilisierung von Personen konnte aus diesem Untersuchungskonzept nicht nachgewiesen werden. - Es ist noch ungeklärt, ob körperliche Infraschallauswirkungen erst nach einer länger andauernden Exposition nachgewiesen werden können. Hierzu sind weiterführende - insbesondere epidemiologische - Untersuchungen erforderlich. Diese sind im Prinzip dann geeignet, eine Assoziation zwischen langandauernder Infraschallexposition und der Entstehung von Krankheiten zu untersuchen, wenn über einen längeren Zeitraum der Vergangenheit die tatsächliche und die von Betroffenen wahrgenommene Infraschallbelastung sicher bestimmt und gleichzeitig ausgeschlossen werden kann, dass mögliche resultierende Krankheiten andere Ursachen haben (beispielsweise Veränderungen im Herz-/Kreislaufsystem durch Übergewicht, Rauchen oder Bewegungsmangel). Insofern erscheint eine isolierte Betrachtung von Infraschallimmissionen im Rahmen einer epidemiologischen Studie praktisch nicht möglich; dies umso mehr, da für die dann notwendige Ermittlung der Infraschallbelastung bisher kein erprobtes Berechnungsverfahren vorliegt. Quelle: Forschungsbericht
  • Vorschaubild
    Veröffentlichung
    Lärmbelästigungssituation in Deutschland
    (Umweltbundesamt, 2020) Schreckenberg, Dirk; Benz, Sarah; Kuhlmann, Julia; ZEUS GmbH, Zentrum für angewandte Psychologie, Umwelt- und Sozialforschung; Möhler und Partner Ingenieure AG (Augsburg); Deutschland. Umweltbundesamt; Wothge, Jördis
    Umgebungslärm ist eine der bedeutsamsten Umweltprobleme der heutigen Zeit, die sich schädlich auf die menschliche Gesundheit auswirkt. Laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) gehen 587 000 gesunde Lebensjahre aufgrund von Belästigung von Umgebungslärm verloren. Belästigung ist eine komplexe Reaktion auf Geräusche, die durch emotionale und kognitive Reaktionen sowie eine Störung des Verhaltens gekennzeichnet ist. Die Lärmbelästigungssituation in Deutschland wurde bislang turnusmäßig alle zwei Jahre vom Umweltbundesamt ohne Kenntnis der Exposition erfasst. Darüber hinaus sind viele Forschungsvorhaben auf die Untersuchung der Lärmwirkung einzelner zentraler Lärmquellen beschränkt. In diesem Forschungsprojekt wurde eine Lärmbelästigungserhebung geplant und durchgeführt, die repräsentativ im Hinblick auf die Verteilung der Umgebungslärmbelastung in Deutschland ist und die von den unterschiedlichen Umgebungslärmquellen ausgehende Belästigung erfasst. Als Untersuchungsgebiete wurden bundesweit stellvertretende Großräume im Norden, Osten, Süden und Westen der Bundesrepublik genutzt. Innerhalb der Großräume wurde die Lärmbelästigungssituation für unterschiedliche Verdichtungsräume (Innenstadt, städtisches Randgebiet, ländliche Lage/Raum) erhoben. Für die Verkehrslärmquellen Straßen, Schienen- und Luftverkehr wurden adressgenaue Berechnungen von Geräuschpegeln durchgeführt, bei Vorliegen von den Umgebungslärmquellen Industrie und Gewerbe wurden abgeschätzte Pegel verwendet und vorhandene Windenergieanlagen wurden vermerkt. In der Belästigungsbefragung wurde neben der Belästigung für alle hier untersuchten Lärmquellenarten weitere Faktoren wie Wohnbedingungen, Schlafstörungen und soziodemographischen Faktoren erfasst. Die Umweltbewusstseinsstudie des Umweltbundesamtes zeigt wiederholt, dass sich viele Menschen neben Straßenverkehrslärm insbesondere auch durch Nachbarschaftslärm belästigt fühlen (BMU/UBA, 2019; 2017; 2012; 2010). Dieser ist jedoch aufgrund vielfältiger Geräuschkomponenten schwierig zu erfassen. Um dieser Tatsache Rechnung zu tragen, wurde im Vorfeld der Befragungsstudie eine qualitative Annäherung an Nachbarschaftslärm in Form von Fokusgruppen durchgeführt. Dabei wurde mit Anwohnenden unterschiedlicher räumlicher Gebiete (Land, Randlage, Innenstadt) die Wahrnehmung und Erfahrung von und mit Nachbarschaftslärm diskutiert. Die Ergebnisse wurden bei der Erstellung des Fragebogens integriert. In diesem Bericht sind Konzept und Durchführung der Studie dargestellt. Die erhobenen Daten wurden nach Aufbereitung und Verknüpfung der Befragungs- und Geräuschpegeldaten als anonymisierte Datensätze zur Auswertung an das Umweltbundesamt weitergeleitet. Quelle: Forschungsbericht
  • Vorschaubild
    Veröffentlichung
    Geräuschwirkungen bei der Nutzung von Windenergie an Land
    (Umweltbundesamt, 2022) Schmitter, Sebastian; Alaimo Di Loro, Alexander; Hemmer, Dominic; deBakom GmbH (Odenthal); Deutschland. Umweltbundesamt; Körper, Steffen
    Bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen steht das Thema Lärm häufig im Fokus der Diskussion. Dabei werden vielfältige Fragen aufgeworfen, die sowohl die Lärmentstehung und -minderung als auch die Auswirkungen des Lärms auf die Gesundheit und Lebensqualität der Bevölkerung betreffen. Die vorliegende Veröffentlichung "Geräuschwirkungen bei der Nutzung von Windenergie an Land" beinhaltet die Ergebnisse eines Forschungsprojektes, welches die Geräuscheinwirkung durch Windenergieanlagen untersuchte. Dabei wurde der Fokus auf eine besondere Geräuschcharakteristik von Windenergieanlagen gelegt, die sogenannten amplitudenmodulierte Geräusche. Eine vielfach diskutierte These lautet, dass diese besondere Geräuschcharakteristik, die sich z. B. als "Wuschen" beschreiben lässt, zu einer erhöhten Wahrnehmung und Belästigung bei den Anwohnenden führt. Ein wesentliches Ziel war die Erforschung in welcher Häufigkeit, Dauer und Stärke Amplitudenmodulationen von Windenergieanlagen verursacht werden, und ob diese in der umliegenden Nachbarschaft hör- und messbar sind. Neben Messungen wurden deshalb Personen in der Nähe von Windenergieanlagen befragt. Die Bearbeitung der Fragestellung gliederte sich in fünf wesentliche Schwerpunktaufgaben: - Langzeitschallmessungen im Emissions- und Immissionsbereich über einen Zeitraum von mindestens zwei bzw. sechs Wochen, die in fünf deutschlandweit verteilten Untersuchungsgebieten durchgeführt wurden. - Infraschallmessungen im Zusammenhang mit der Amplitudenmodulation. - Analyse der Messungen mit einem im Rahmen dieses Projektes entwickelten Verfahren zur Erkennung von Amplitudenmodulation. - Befragungen bezüglich der Geräuschbelästigung von umliegenden Anwohnenden in allen fünf Untersuchungsgebieten. - In drei Untersuchungsgebieten erfolgten zusätzlich Hörversuche. Dabei wurden folgende Erkenntnisse gewonnen: - Immissionsseitig liegt der Median der Modulationstiefe zwischen 1,5 bis 2,5 dB. - Nur in einem der fünf Untersuchungsgebiete konnte eine Leistungsabhängigkeit zwischen der Windenergieanlage und der Häufigkeit/Modulationstiefe festgestellt werden, verstärkt bei Querwindsituationen. - In allen Untersuchungsgebieten wurde durch Windenergieanlagen verursachter Infraschall festgestellt. Die Pegel lagen dabei immer unter der gemäß DIN 45680 (Beuth 1997) definierten Hörschwelle. - Die Lästigkeit im Hörversuch stieg mit zunehmender Modulationstiefe. Darüber hinaus zeigten die Ergebnisse, dass bereits die bloße Wahrnehmbarkeit einer Amplitudenmodulation die Lästigkeit erhöht. Im Durchschnitt über alle Untersuchungsgebiete und Geräuschbelastungen hinweg empfanden die Teilnehmenden der Belästigungsbefragung die Lärmbelästigung durch Windenergieanlagen als relativ gering. Sobald allerdings der Beurteilungspegel am Wohngebäude den Wert von ca. 35 dB(A) überschreitet, steigt der Anteil der belästigten bzw. hoch belästigten Personen stark an. Geräuschmerkmale wie "Wuschen", "Rauschen" und nicht-akustische Faktoren (Einstellung zu Windenergieanlagen und visuelle Beeinträchtigung) sind wesentliche Einflussgrößen der Lärmbelästigung durch Windenergieanlagen. Die Lärmbelästigung korrespondiert mit der Auftrittshäufigkeit von erkannten, stabil vorliegenden Amplitudenmodulationen. Quelle: Forschungsbericht
  • Vorschaubild
    Veröffentlichung
    Noise effects of the use of land-based wind energy
    (Umweltbundesamt, 2022) Schmitter, Sebastian; Alaimo Di Loro, Alexander; Hemmer, Dominic; deBakom GmbH (Odenthal); Deutschland. Umweltbundesamt; Körper, Steffen
    Bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen steht das Thema Lärm häufig im Fokus der Diskussion. Dabei werden vielfältige Fragen aufgeworfen, die sowohl die Lärmentstehung und -minderung als auch die Auswirkungen des Lärms auf die Gesundheit und Lebensqualität der Bevölkerung betreffen. Die vorliegende Veröffentlichung "Geräuschwirkungen bei der Nutzung von Windenergie an Land" beinhaltet die Ergebnisse eines Forschungsprojektes, welches die Geräuscheinwirkung durch Windenergieanlagen untersuchte. Dabei wurde der Fokus auf eine besondere Geräuschcharakteristik von Windenergieanlagen gelegt, die sogenannten amplitudenmodulierte Geräusche. Eine vielfach diskutierte These lautet, dass diese besondere Geräuschcharakteristik, die sich z. B. als "Wuschen" beschreiben lässt, zu einer erhöhten Wahrnehmung und Belästigung bei den Anwohnenden führt. Ein wesentliches Ziel war die Erforschung in welcher Häufigkeit, Dauer und Stärke Amplitudenmodulationen von Windenergieanlagen verursacht werden, und ob diese in der umliegenden Nachbarschaft hör- und messbar sind. Neben Messungen wurden deshalb Personen in der Nähe von Windenergieanlagen befragt. Die Bearbeitung der Fragestellung gliederte sich in fünf wesentliche Schwerpunktaufgaben: - Langzeitschallmessungen im Emissions- und Immissionsbereich über einen Zeitraum von mindestens zwei bzw. sechs Wochen, die in fünf deutschlandweit verteilten Untersuchungsgebieten durchgeführt wurden. - Infraschallmessungen im Zusammenhang mit der Amplitudenmodulation. - Analyse der Messungen mit einem im Rahmen dieses Projektes entwickelten Verfahren zur Erkennung von Amplitudenmodulation. - Befragungen bezüglich der Geräuschbelästigung von umliegenden Anwohnenden in allen fünf Untersuchungsgebieten. - In drei Untersuchungsgebieten erfolgten zusätzlich Hörversuche. Dabei wurden folgende Erkenntnisse gewonnen: - Immissionsseitig liegt der Median der Modulationstiefe zwischen 1,5 bis 2,5 dB. - Nur in einem der fünf Untersuchungsgebiete konnte eine Leistungsabhängigkeit zwischen der Windenergieanlage und der Häufigkeit/Modulationstiefe festgestellt werden, verstärkt bei Querwindsituationen. - In allen Untersuchungsgebieten wurde durch Windenergieanlagen verursachter Infraschall festgestellt. Die Pegel lagen dabei immer unter der gemäß DIN 45680 (Beuth 1997) definierten Hörschwelle. - Die Lästigkeit im Hörversuch stieg mit zunehmender Modulationstiefe. Darüber hinaus zeigten die Ergebnisse, dass bereits die bloße Wahrnehmbarkeit einer Amplitudenmodulation die Lästigkeit erhöht. Im Durchschnitt über alle Untersuchungsgebiete und Geräuschbelastungen hinweg empfanden die Teilnehmenden der Belästigungsbefragung die Lärmbelästigung durch Windenergieanlagen als relativ gering. Sobald allerdings der Beurteilungspegel am Wohngebäude den Wert von ca. 35 dB(A) überschreitet, steigt der Anteil der belästigten bzw. hoch belästigten Personen stark an. Geräuschmerkmale wie "Wuschen", "Rauschen" und nicht-akustische Faktoren (Einstellung zu Windenergieanlagen und visuelle Beeinträchtigung) sind wesentliche Einflussgrößen der Lärmbelästigung durch Windenergieanlagen. Die Lärmbelästigung korrespondiert mit der Auftrittshäufigkeit von erkannten, stabil vorliegenden Amplitudenmodulationen. Quelle: Forschungsbericht
  • Vorschaubild
    Veröffentlichung
    Minderung des Gewerbelärms in Städten
    (Umweltbundesamt, 2022) Schütte, Silvia; Benz, Sarah; Kuhlmann, Julia; Öko-Institut; Deutschland. Umweltbundesamt; Steindorf, Annett; Myck, Thomas
    Das Forschungsvorhaben richtet den Fokus auf die Frage, welche gesundheitlichen Auswirkungen durch Gewerbelärm in dichten urbanen Strukturen hervorgerufen werden können. Mit der Einführung des Gebietstyps ââą Ìurbanes Gebietââą Ì soll die Innenentwicklung gestärkt werden. Städte können so zum Zwecke der verstärkten Nutzungsmischung Wohnen und Gewerbe mit dem Ziel, mehr Wohnungen auf der gleichen Fläche wie bisher schaffen zu können, (räumlich) enger zusammenbringen. Um diese Nutzungsmischung zu fördern wurde der zulässige Immissionsrichtwert in der TA Lärm auf 63 dB(A) tagsüber und nachts auf 45 dB(A) festgelegt. Der Gesetzgeber hat zur Einführung des urbanen Gebietes betont, dass die Vorteile der Stadt der kurzen Wege für die Anwohnenden eine höhere Immissionssituation aufwiegen würden. Die Arbeiten fußen auf einer Gebietsauswahl in den Städten Dortmund, Duisburg, Hamburg, Leipzig und München. Die berechnete Geräuschbelastung in den Gebieten, insbesondere zu dem urbanen Gewerbelärm, wurde mit einer Befragung zur Lärmwirkung korreliert. Auf dieser Grundlage wurden Expositions-Wirkungsbeziehungen für urbanen Gewerbelärm erstellt. Die Ergebnisse zeigen, dass urbaner Gewerbelärm gesundheitsrelevante Auswirkungen hat und dies bereits bei einer Geräuschbelastung, die unterhalb der Immissionsrichtwerte für das urbane Gebiet liegen. Zwar wissen die Anwohnenden die Vorteile der Stadt der kurzen Wege zu schätzen. Diese Zustimmung zum urbanen Leben führt aber nicht zu einer höheren Duldungshaltung gegenüber der Lärmbelastung. Die aktuellen Immissionsrichtwerte für das urbane Gebiet sind daher kritisch zu würdigen, eine weitere Erhöhung - insbesondere für den Nachtzeitraum - kann vor den im Forschungsvorhaben gewonnenen Erkenntnissen nicht zugestimmt werden. Quelle: Forschungsbericht