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Veröffentlichung Verkehrsemissionsmodellierung - Modellvergleich und Alternative Szenarien(2013) Theloke, Jochen; Jörß, Wolfram; Institut für Energiewirtschaft und Rationelle Energieanwendung (Stuttgart); Institut für Zukunftsstudien und Technologiebewertung; Deutschland. UmweltbundesamtDie Modellierung des Referenzszenarios und der verschiedenen Minderungsszenarien in PAREST erfolgte auf Grundlage des Zentralen Systems Emissionen (ZSE) (ZSE, 2007). Emissionen aus dem Straßenverkehr wurden mit Hilfe des Verkehrsemissionsmodells TREMOD (Knörr et al. 2005) berechnet und in das ZSE eingespeist.Veröffentlichung Dokumentation der Emissionsmodellierung für LTO-Emissionen und die internationale Binnenschifffahrt(2013) Theloke, Jochen; Jörß, Wolfram; Institut für Energiewirtschaft und Rationelle Energieanwendung (Stuttgart); Institut für Zukunftsstudien und Technologiebewertung; Deutschland. UmweltbundesamtIn diesem Bericht wird die zur Berechnung der PAREST-Referenzemissionen entwickelte Methodik beschrieben. Für den militärischen Luftverkehr wurde mangels verfügbarer Informationen weiterhin der kraftstoffbasierte Ansatz aus ZSE (2007) angewendet.Veröffentlichung Rahmenbedingungen für ein Nationales System Klimaberichterstattung(2019) Jörß, Wolfram; Siemons, Anne; Gores, Sabine; Öko-Institut. Büro Berlin; Günther, DirkIn dieser Studie werden die nationalen Pflichten zur klimapolitischen Berichterstattung unter der UNFCCC sowie unter der Europäischen Governance-Verordnung analysiert, um daraus Schlussfolgerungen für mögliche nationale institutionelle Vereinbarungen zu einem "Nationalen System Klimaberichterstattung" zu ziehen. Für die UNFCCC-Berichtspflichten insbesondere unter dem Übereinkommen von Paris (ÜvP) werden dazu die im Dezember 2018 in Katowice gefassten Beschlüsse berücksichtigt. Die wichtigsten Prozesse der Klimaberichterstattung, die absehbar noch einer organisatorischen Klärung bedürfen, sind die Neuerungen im LULUCF-Accounting innerhalb der EU, die Konsistenz zwischen THG- und Energieberichterstattung in den NECP-Fortschrittsberichten unter der Governance-Verordnung sowie die Organisation der ex-ante Berichterstattung unter dem ÜvP zu geplanter klimabezogener finanzieller Unterstützung für Entwicklungsländer. Für deren Adressierung stehen im Wesentlichen zwei institutionelle Optionen im Raum: Niedrigschwellig eine eher informelle Abstimmung zwischen den jeweils beteiligten Ressorts entlang der Strukturen wie sie momentan bereits für die Emissionsberichterstattung bzw. für THG-bezogene Politiken und Maßnahmen sowie Projektionen praktiziert werden; oder formalisierter z.B. im Rahmen einer neuen oder erweiterten Staatssekretärsvereinbarung oder über eine Verankerung im gesetzlichen Regelwerk. Vor einer minutiös detaillierten Ausarbeitung von nationalen Berichterstattungs- und Abstimmungsprozessen sollte allerdings noch weitere Klärungen abgewartet werden: Unter der Governance-Verordnung steht für 2019 die Vorlage und ggf. Verabschiedung von Durchführungsrechtsakten aus, die noch mehr Klarheit über die Details der zukünftigen Berichterstattungsanforderungen herstellen werden. Ebenfalls relevante Details zu den Berichterstattungspflichten in den Zweijährigen Transparenzberichten unter dem ÜvP sollen bis Ende 2020 zwischen den ÜvP-Vertragsstaaten zu Ende verhandelt werden. Quelle: ForschungsberichtVeröffentlichung Der Transparenzrahmen unter dem Übereinkommen von Paris - Konsequenzen für die nationale Berichterstattung zum Klimaschutz(Umweltbundesamt, 2020) Jörß, Wolfram; Förster, Hannah; Harthan, Ralph O.; Öko-Institut. Büro Berlin; Deutschland. Umweltbundesamt; Günther, DirkDer vorliegende Bericht behandelt die Ergebnisse der UNFCCC Klimaverhandlungen vom Dezember 2018 in Katowice zum Transparenzrahmen des Übereinkommens von Paris (ÜvP) und fasst die beschlossenen Leilinien, die sogenannten MPGs, sowie weitere zugehörige Beschlüsse zusammen. Außerdem werden die Verhandlungsergebnisse bewertet und Konsequenzen für die Klimaberichterstattung in Deutschland herausgearbeitet. Schließlich werden die Konsequenzen für die Ausgestaltung der EU-internen Berichterstattungspflichten beleuchtet, die aktuell für das untergesetzliche Regelwerk unter der Governance-Verordnung 2018/1999 anstehen. Die in Katowice verabschiedeten Modalitäten, Verfahren und Leitlinien (MPGs) stellen einen bedeutenden Schritt hin zu einem umfassenden System dar, in dem die Anforderungen für alle Vertragsparteien gelten. Ziele des Transparenzrahmens gemäß Artikel 13 (5) und(6) des ÜvP sind es, als Beitrag zum Global Stocktake nach Artikel 14 ein klares Verständnis über die Maßnahmen zur Bewältigung der Klimaänderungen im Hinblick auf die gesteckten Ziele und über die geleistete und erhaltene Unterstützung zu vermitteln. Die MPGs stellen einen vollständigen und gemeinsamen Rahmen für das Berichtswesen und die Überprüfung dar und liefern einen wesentlichen Beitrag zur Erfüllung dieser Ziele. Mit der Verabschiedung der MPGs werden in Zukunft detaillierte Informationen über Emissionen, Maßnahmen und Unterstützung im Zusammenhang mit dem Klimawandel zur Verfügung stehen, die nach klaren Regeln zusammengestellt und überprüft werden. Für die Berichterstattung in Deutschland und in der EU ergeben sich wesentliche Konsequenzen in Bezug auf die Verwendung von Treibhausgaspotenzialen (GWPs) der außer Kohlendioxid zu berichtenden Treibhausgase. Quelle: Forschungsbericht