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    Veröffentlichung
    Vorbereitung der Entscheidung über eine mögliche Zulassung kreosothaltiger Holzschutzmittel in Deutschland
    (2015) Schuhmacher-Wolz, Ulrike; Hassauer, Martin; Forschungs- und Beratungsinstitut Gefahrstoffe (Freiburg, Breisgau); Deutschland. Umweltbundesamt; Fischer, Jürgen; Müller Knoche, Silke; Nöh, Ingrid
    Das vorliegende Gutachten soll einen Überblick über die noch bestehenden Einsatzbereiche von Kreosot-behandelten Hölzern bieten und Kenntnis- und Entwicklungsstand über mögliche Alternativen (im chemischen Holzschutz oder mit anderen Materialien) zum Einsatz von Teeröl darlegen, um ein realistisches Bild davon zu erhalten, welche Bedeutung Kreosot in Deutschland derzeit noch hat und ob und in welchem Umfang ein Ausstieg aus Kreosot möglich ist. Hierbei werden neben Ersatzstoffen insbesondere die Verwendung anderer Materialien, aber auch andere Maßnahmen wie z.B. technische Maßnahmen zur Emissionsminderung, im Hinblick auf ihre Marktreife betrachtet. Darüber hinaus wurden Verwender des Kreosots im Holzschutz, Nutzer von mit Kreosot behandeltem Holz sowie Entwickler von alternativen Maßnahmen und Verfahren befragt. Die Ergebnisse der Recherche wurden in einem Workshop mit Vertretern der verschiedenen Bereiche diskutiert und die Ergebnisse dokumentiert. Das vorliegende Gutachten soll den im Biozidverfahren beteiligten Behörden bei der anstehenden Zulassungsentscheidung von Holzschutzmitteln auf Basis des Kreosots als Entscheidungshilfe dienen.
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    Veröffentlichung
    Bewertungen für die TA Luft Nr. 5.2.7.1.1. Krebserzeugende Stoffe
    (2015) Hassauer, Martin; Kalberlah, Fritz; Voß, Jens-Uwe; FoBiG - Forschungs- und Beratungsinstitut Gefahrstoffe; Deutschland. Umweltbundesamt; Remus, Rainer; Malitz, Anika; Konietzka, Rainer
    Für die Aktualisierung der Ersten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft – ⁠TA Luft⁠) vom 24. Juli 2002 wurde unter anderem geprüft, in wie weit hinsichtlich der krebserzeugenden Stoffe (Nr. 5.2.7.1.1, TA Luft) Anpassungen aufgrund der Europäischen Chemikaliengesetzgebung nach der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen und nach der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (⁠REACH⁠) erforderlich sind. Dafür wurde für 35 emmissionsrelevante Stoffe nach einer Standardmethode deren krebserzeugende Wirkstärke bei einer theoretischen ⁠Exposition⁠ gegenüber 1 μg/m³ abgeleitet.  20 dieser Stoffe stammen aus in der TA Luft von 2002 bestehenden Klassierungen, vier Stoffe sind von der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) bewertete Stoffe und 11 Stoffe oder Stoffgruppen wurden zusätzlich neu bewertet. Entsprechend den Ergebnissen wurden sie dann, bis auf Formaldehyd, einer von drei Wirkungsklassen (WK) mit maximal zulässigen Emissionenwerten zugeordnet.