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Veröffentlichung Von der menschenrechtlichen zur umweltbezogenen Sorgfaltspflicht(Umweltbundesamt, 2020) Krebs, David; Remo Klinger; Gailhofer, Peter; Geulen & Klinger Rechtsanwälte; Deutschland. Umweltbundesamt; Töpfer, ChristophIm Kontext globaler Wertschöpfungsketten kommt es immer wieder zu gravierenden Menschenrechtsverletzungen und Umweltschädigungen. Durch die wirtschaftliche Beteiligung an derartigen Wertschöpfungsketten tragen auch deutsche Unternehmen zu den genannten Missständen bei. In den letzten Jahren ist das regulatorische Instrument einer gesetzlich verankerten, menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht (human rights due diligence) zunehmend in den Mittelpunkt der unter dem Stichwort Wirtschaft und Menschenrechte geführten Debatte gerückt. Dabei handelt es sich um eine gesetzliche Regelung im Recht des "Heimatstaates" von Unternehmen, wonach die Unternehmen verpflichtet werden, bei der Unterhaltung globaler Wertschöpfungsketten eine besondere, gesetzlich geregelte Sorgfalt anzuwenden, um dadurch Menschenrechtsverletzungen entlang der globalen Wertschöpfungskette zu verhindern. Vergleichsweise wenig Beachtung hat in der Debatte bislang das Parallelproblem des Umweltschutzes in derartigen Wertschöpfungsketten gefunden. Die vorliegende Studie untersucht vor diesem Hintergrund, inwieweit das Konzept einer gesetzlich geregelten menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht auf den Umweltbereich übertragen und auf diese Weise ein Konzept zur Regelung einer umweltbezogenen Sorgfaltspflicht entwickelt werden kann. Ausgangspunkt ist dabei ein im Auftrag deutscher Nichtregierungsorganisationen entwickelter Entwurf für ein deutsches Gesetz über die unternehmerische Sorgfaltspflicht zum Schutz der Menschenrechte. Quelle: ForschungsberichtVeröffentlichung Weiterentwicklung von Strategien gegen Obsoleszenz einschließlich rechtlicher Instrumente(Umweltbundesamt, 2020) Keimeyer, Friedhelm; Gailhofer, Peter; Gsell, Martin; Öko-Institut. Büro Berlin; Hochschule Pforzheim. Zentrum für Verbraucherforschung und nachhaltigen Konsum (vunk); Deutschland. Umweltbundesamt; Ebert, Thomas; Oehme, Ines; Unnerstall, HerwigZiel des diesem Bericht zugrundeliegenden Projektes ist die Entwicklung von regulativen Strategien gegen Obsoleszenz, welche insbesondere zur Verlängerung der Lebens- und Nutzungsdauer von Produkten beitragen sollen. Aufgrund dessen kann langfristig ein nachhaltigerer und effizienterer Umgang mit Produkten erzielt werden. Im Kern umfasst die Untersuchung sowohl zivil-, als auch öffentlich-rechtliche Instrumente. So stehen insbesondere die Verbesserung von Reparaturbedingungen, rechtliche Änderungsmöglichkeiten für Herstellergarantieaussagepflichten, die Ausweitung der gesetzlichen Gewährleistungspflichten und Verbandsklagebefugnisse im Fokus. Außerdem sollten verschiedene Parameter zur Produktlebensdauer analysiert werden, um diesbezüglich Informationsanforderungen an die Hersteller zu formulieren. Anhand der gewonnenen Erkenntnisse wurden konkrete rechtliche und technische Formulierungs- und Umsetzungsvorschläge mit einem Fokus auf der EU-Ebene entwickelt. Quelle: ForschungsberichtVeröffentlichung Umweltbezogene und menschenrechtliche Sorgfaltspflichten als Ansatz zur Stärkung einer nachhaltigen Unternehmensführung(Umweltbundesamt, 2020) Scherf, Cara-Sophie; Kampffmeyer, Nele; Gailhofer, Peter; Öko-Institut. Büro Berlin; Geulen & Klinger Rechtsanwälte; Deutschland. Umweltbundesamt; Töpfer, ChristophIm Kontext globaler Wertschöpfungsketten kommt es immer wieder zu gravierenden Menschenrechtsverletzungen und Umweltschädigungen. Von global tätigen Unternehmen wird zunehmend erwartet, dass sie die Verantwortung für die (globalen) Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit und Geschäftsbeziehungen übernehmen. Die Heimatstaaten der Unternehmen werden dabei ebenfalls in die Pflicht genommen und aufgefordert, globale soziale und ökologische Missstände, die mit unternehmerischen Aktivitäten in Verbindung stehen, zu beheben. Immer häufiger wird dabei der Ansatz der Sorgfaltspflichten zugrunde gelegt. Vor diesem Hintergrund formuliert der vorliegende Bericht Empfehlungen zur verbesserten Umsetzung umweltbezogener und menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten. Im ersten Teil des Berichts werden Empfehlungen zur freiwilligen Umsetzung von unternehmerischen Sorgfaltspflichten beziehungsweise zur Unterstützung bestehender rechtlicher Vorgaben formuliert. Die Empfehlungen adressieren diverse Akteure und Themen, darunter das Umweltmanagement, Branchen- und Multistakeholder-Initiativen oder auch Zertifizierungen. In den letzten Jahren ist zudem das regulatorische Instrument einer gesetzlich verankerten menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflicht verstärkt diskutiert worden. Der vorliegende Bericht untersucht daher, wie die Integration von Umweltbelangen in eine rechtliche Regelung unternehmerischer Sorgfaltspflichten in Deutschland erfolgen könnte. Quelle: ForschungsberichtVeröffentlichung Produktverantwortung von Drittlandherstellern im Onlinehandel(Umweltbundesamt, 2020) Hermann, Andreas; Gailhofer, Peter; Gsell, Martin; Öko-Institut. Büro Berlin; Öko-Institut. Büro Darmstadt; Leuphana Universität Lüneburg; Deutschland. Umweltbundesamt; Brattig, Boris; Dicke, Nicole; Sachse, Anne; Gerdung, AnjaDas Forschungsprojekt untersucht, mit welchen Änderungen der abfallrechtlichen Vorschriften in Deutschland sichergestellt werden kann, dass auch Hersteller mit Sitz außerhalb der EU ihrer abfallrechtlichen Produktverantwortung beim Verkauf von Elektrogeräten, Batterien und Verpackungen über elektronische Marktplätze in Deutschland nachkommen. Bislang hilft diesen sogenannten Drittland-Trittbrettfahrern eine "Gesetzeslücke", wonach die Betreiber elektronischer Marktplätze und Fulfilment-Dienstleister nicht verpflichtet sind, sicherzustellen, dass die bei ihnen tätigen Händler die abfallrechtlichen Registrierungs- und Anzeigepflichten einhalten. Zudem können die deutschen Behörden aufgrund der geltenden Vollzugsregelungen nicht wirksam gegen Drittland-Trittbrettfahrer vorgehen. In der Folge beteiligen sie sich auch nicht an den Kosten für die Sammlung und Entsorgung von Elektroaltgeräten sowie von Alt-Batterien und Verpackungsabfall. Im Projekt wurden verschiedene Vorschläge für das deutsche Kreislaufwirtschaftsrecht entwickelt und auf ihre Vereinbarkeit mit Verfassungs-, Europa- und Welthandelsrecht geprüft. Wir empfehlen als wichtigste Maßnahme eine Prüfpflicht für die Betreiber von elektronischen Marktplätzen sowie für Fulfilment-Dienstleister einzuführen. Die Überprüfung der Produkte muss abgeschlossen sein, bevor Produkte auf Marktplätzen angeboten und/oder an die Kundin oder den Kunden versandt werden können. In einer thematisch eigenständigen Forschungsfrage wird die Sach- und Rechtslage recherchiert und analysiert, wie Onlinehändler mit retournierter Neuware umgehen. Dazu wird abgeschätzt, in welchem Ausmaß und aufgrund welcher Motive Onlinehändler retournierte funktionstüchtige Waren entsorgen oder sie eine auf andere Art einer weiteren Verwendung zuführen, z. B. durch Drittvermarktung oder Spende. Zudem werden Änderungen des Rechtsrahmens vorgeschlagen, um insbesondere der Entsorgung von funktionsfähigen Waren entgegenzuwirken. Quelle: ForschungsberichtVeröffentlichung Producer responsibility of third-country producers in e-commerce(Umweltbundesamt, 2020) Hermann, Andreas; Gailhofer, Peter; Schomerus, Thomas; Öko-Institut. Büro Berlin; Öko-Institut. Büro Darmstadt; Leuphana Universität Lüneburg; Deutschland. Umweltbundesamt; Brattig, Boris; Dicke, Nicole; Sachse, Anne; Gerdung, AnjaDas Forschungsprojekt untersucht, mit welchen Änderungen der abfallrechtlichen Vorschriften in Deutschland sichergestellt werden kann, dass auch Hersteller mit Sitz außerhalb der EU ihrer abfallrechtlichen Produktverantwortung beim Verkauf von Elektrogeräten, Batterien und Ver-packungen über elektronische Marktplätze in Deutschland nachkommen. Bislang hilft diesen sogenannten Drittland-Trittbrettfahrern eine "Gesetzeslücke", wonach die Betreiber elektronischer Marktplätze und Fulfilment-Dienstleister nicht verpflichtet sind, sicherzustellen, dass die bei ihnen tätigen Händler die abfallrechtlichen Registrierungs- und Anzeigepflichten einhalten. Zudem können die deutschen Behörden aufgrund der geltenden Vollzugsregelungen nicht wirksam gegen Drittland-Trittbrettfahrer vorgehen. In der Folge beteiligen sie sich auch nicht an den Kosten für die Sammlung und Entsorgung von Elektroaltgeräten sowie von Alt-Batterien und Verpackungsabfall. Im Projekt wurden verschiedene Vorschläge für das deutsche Kreislaufwirtschaftsrecht entwickelt und auf ihre Vereinbarkeit mit Verfassungs-, Europa- und Welthandelsrecht geprüft. Wir empfehlen als wichtigste Maßnahme eine Prüfpflicht für die Betreiber von elektronischen Marktplätzen sowie für Fulfilment-Dienstleister einzuführen. Die Überprüfung der Produkte muss abgeschlossen sein, bevor Produkte auf Marktplätzen angeboten und/oder an die Kundin oder den Kunden versandt werden können. In einer thematisch eigenständigen Forschungsfrage wird die Sach- und Rechtslage recherchiert und analysiert, wie Onlinehändler mit retournierter Neuware umgehen. Dazu wird abgeschätzt, in welchem Ausmaß und aufgrund welcher Motive Onlinehändler retournierte funktionstüchtige Waren entsorgen oder sie eine auf andere Art einer weiteren Verwendung zuführen, z. B. durch Drittvermarktung oder Spende. Zudem werden Änderungen des Rechtsrahmens vorgeschlagen, um insbesondere der Entsorgung von funktionsfähigen Waren entgegenzuwirken. Quelle: ForschungsberichtVeröffentlichung Monitoring, reporting and verification in a carbon border adjustment mechanism(Umweltbundesamt, 2023) Gailhofer, Peter; Graichen, Verena; Öko-Institut. Büro Berlin; Deutschland. Umweltbundesamt; Ruddigkeit, DanaJüngst hat die EU hat ein Gesetz zur Einführung eines Grenzausgleichsmechanismus erlassen. Dieses Gesetz wirft einige Fragen hinsichtlich der praktischen und rechtlichen Durchführbarkeit auf, einschließlich möglicher rechtlicher Herausforderungen im Hinblick auf das internationale Handelsrecht. Ein wichtiger Aspekt des CBAM sind effektive Vorgaben für die Überwachung und Berichterstattung (MRV) von Emissionen aus Importen. Diese müssen scheinbar widersprüchlichen Zielen gerecht werden: Einerseits sollte ein MRV-Mechanismus für ein CBAM genauso zuverlässig und genau sein wie im europäischen ETS. Andernfalls bestünde die Gefahr, dass Importeure für eingeführte Produkte weniger Emissionen deklarieren, als tatsächlich in ihnen enthalten ist. Dies würde den Importprodukten Wettbewerbsvorteile verschaffen, was das Risiko von Carbon Leakage - der Verlagerung emissions-intensiver Produktion in weniger stark regulierte Länder -, das durch den CBAM gerade eingedämmt werden soll, noch verschärfen könnte. Solche Argumente könnten für die Übertragung der europäischen MRV-Regeln auf den CBAM sprechen. Andererseits gibt es starke Argumente für die Anwendung trans- oder internationaler Standards: Die Ausweitung von EU-Standards auf Importe könnte auf Widerstand stoßen, der auf mangelnder politischer Legitimität beruht, und bringt zumindest prima facie höhere WTO-rechtliche Risiken mit sich. Die vorliegende Studie analysiert diesen Sachverhalt im Detail und entwickelt so eine grundsätzliche Perspektive für eine Lösung, die beide Ziele im Auge behält. Quelle: Forschungsbericht