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Publikationstyp
Forschungsbericht
Monographie
Monographie
Erscheinungsjahr
Aspekte zur Integration von Umweltbelangen in ein Gesetz für globale Wertschöpfungsketten : Teilbericht aus dem Forschungsvorhaben "Umweltbezogene und menschenrechtliche Sorgfaltspflichten als Ansatz zur Stärkung einer nachhaltigen Unternehmensführung"
Autor:innen
Herausgeber
Quelle
Schlagwörter
Sorgfaltspflicht, Lieferkette, Nachhaltigkeitsmanagement, Umweltmanagement, Umweltschutz, Wertschöpfungskette, Menschenrechte
Förderkennzeichen (FKZ)
3718131020
Forschungskennzahl
13
Zitation
Krebs, D., Remo Klinger, & Gailhofer, P. (2020). Von der menschenrechtlichen zur umweltbezogenen Sorgfaltspflicht (Deutschland. Umweltbundesamt, ed.). Umweltbundesamt. https://doi.org/10.60810/openumwelt-7260
Zusammenfassung deutsch
Im Kontext globaler Wertschöpfungsketten kommt es immer wieder zu gravierenden Menschenrechtsverletzungen und Umweltschädigungen. Durch die wirtschaftliche Beteiligung an derartigen Wertschöpfungsketten tragen auch deutsche Unternehmen zu den genannten Missständen bei. In den letzten Jahren ist das regulatorische Instrument einer gesetzlich verankerten, menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht (human rights due diligence) zunehmend in den Mittelpunkt der unter dem Stichwort Wirtschaft und Menschenrechte geführten Debatte gerückt. Dabei handelt es sich um eine gesetzliche Regelung im Recht des "Heimatstaates" von Unternehmen, wonach die Unternehmen verpflichtet werden, bei der Unterhaltung globaler Wertschöpfungsketten eine besondere, gesetzlich geregelte Sorgfalt anzuwenden, um dadurch Menschenrechtsverletzungen entlang der globalen Wertschöpfungskette zu verhindern. Vergleichsweise wenig Beachtung hat in der Debatte bislang das Parallelproblem des Umweltschutzes in derartigen Wertschöpfungsketten gefunden. Die vorliegende Studie untersucht vor diesem Hintergrund, inwieweit das Konzept einer gesetzlich geregelten menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht auf den Umweltbereich übertragen und auf diese Weise ein Konzept zur Regelung einer umweltbezogenen Sorgfaltspflicht entwickelt werden kann. Ausgangspunkt ist dabei ein im Auftrag deutscher Nichtregierungsorganisationen entwickelter Entwurf für ein deutsches Gesetz über die unternehmerische Sorgfaltspflicht zum Schutz der Menschenrechte. Quelle: Forschungsbericht
Zusammenfassung englisch
In the context of global value chains, serious human rights abuses and environmental damage occur time and again. Through their economic participation in such value chains, German companies also contribute to such violations. In recent years, the regulatory instrument of a statutory human rights due diligence obligation has increasingly become the focus of the business and human rights debate. Through such a due diligence obligation companies would be required by their home state law to conduct specific, legally prescribed due diligence measures in order to prevent human rights violations within their global value chains. However, comparatively little attention has been paid to the parallel problem of environmental protection in global value chains so far. Against this backdrop, the present study examines to which extent the concept of a statutory human rights due diligence obligation can be transferred to environmental issues. Thereby, it undertakes to develop a regulatory concept for an environmental due diligence obligation. The starting point is a draft for a German Act on corporate human rights due diligence, which has been developed on behalf of German non-governmental organizations. Quelle: Forschungsbericht
Organisationseinheiten
Übersetzungen
Verbundene Publikation
Deliktische Haftung nach der EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD)
(Umweltbundesamt, 2024)
Die neue EU-Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit (2024/1760, Corporate Sustainability Due Diligence Directive - CSDDD) sieht neben anderen Durchsetzungsmechanismen ausdrücklich eine zivilrechtliche Haftung vor. Das Kurzgutachten untersucht die Haftungsregelung der Richtlinie hinsichtlich der Haftung für Umweltschäden. Es wird festgestellt, dass die Verletzung von Sorgfaltspflichten nur haftungsbegründend wirkt, soweit diese dem Schutz von Personen dienen (Individualschutz). Zusätzlich wird der Haftungstatbestand dadurch eingeschränkt, dass ein nach „nationalem Recht geschütztes rechtliches Interesse“ verletzt sein muss. Eine Haftung für reine Umweltschäden an Allgemeingütern (Klima, Luft, Biodiversität, etc.) ist nicht vorgesehen. Die Verletzung von Umweltschutzgütern kann aber haftungsrechtlich relevant werden, wenn dadurch auch Menschenrechte beeinträchtigt sind.
Internationale Abkommen in der EU-Lieferkettenrichtlinie
(Umweltbundesamt, 2024)
Das Kurzgutachten untersucht, inwieweit sich rechtliche Bedenken gegen Verweise auf internationale Abkommen bezüglich Sorgfaltspflichten in der sog. EU-Lieferkettenrichtlinie (2024/1760, Corporate Sustainability Due Diligence Directive – CSDDD) daraus ergeben, dass diese zum Teil nicht von allen EU-Mitgliedstaaten, der EU und nicht von allen „Gaststaaten“ ratifiziert worden sind. Nach dem Gutachten ist die Richtlinie gemessen am Unionsverfassungsrecht mit dem EU-Primärrecht sowie die verwendete Verweisungstechnik mit dem unionsverfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatz vereinbar. Zudem besteht für die EU ein ausreichender Anknüpfungspunkt zur Rechtfertigung der extraterritorialen Wirkungen der CSDDD. Auch die in der Richtlinie verwendete Verweisungstechnik verstößt nicht gegen das völkerrechtliche Interventionsverbot.
