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Veröffentlichung Bundesweite Erhebung von Daten zum Verbrauch von Getränken in Mehrweggetränkeverpackungen(Umweltbundeamt, 2021) Cayé, Nicolas; Leighty, Anke; Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung; Deutschland. Umweltbundesamt; Grimminger, SoniaDas Vorhaben umfasst zwei Berichtsjahre. Für das Berichtsjahr 2018 ist die Verpackungsverordnung (VerpackV) vom 21.08.1998, die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 17.07.2014 (BGBl. I S. 1061) geändert wurde, die Rechtsgrundlage. Nach der VerpackV soll der Anteil der in Mehrweg- und ökologisch vorteilhaften Einweggetränkeverpackungen (MövE) abgefüllten Getränke gestärkt werden. Als Zielgröße wird ein Anteil von 80 % genannt. Die Bundesregierung ist verpflichtet, die geforderte Zielgröße durch jährliche Erhebungen zu überprüfen und die Ergebnisse zu veröffentlichen. Zum 01.01.2019 ist das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen (Verpackungsgesetz - VerpackG) in Kraft getreten. Dementsprechend liegen für das Berichtsjahr 2019 die Festlegungen des VerpackG zugrunde. Die quantitativen Zielvorgaben für Getränkeverpackungen beziehen sich im VerpackG ausschließlich auf den Anteil von Mehrwegverpackungen (MW) im Gegensatz zur VerpackV, die noch auf die MövE-Verpackungen abzielte. Als Zielgröße wird ein MW-Anteil von 70 % genannt. Die vorliegende Studie bestimmt die in Deutschland abgesetzten Getränkevolumen für die verschiedenen Packmittelgruppen insgesamt und nach Getränkesegmenten. Dabei werden nur trinkfertig abgepackte und in Verkehr gebrachte Getränke bis zu einer Füllgröße von zehn Litern einbezogen. Zur Bestimmung des Getränkeverbrauchs werden vielfältige Informationen und Daten zusammengetragen und analysiert, insbesondere Daten des Statistischen Bundesamtes, der Getränkeverbände und wichtiger Packmittelhersteller, wobei der Ausgangspunkt die im Rahmen des GVM-Getränkepanels ermittelten Abfüllmengen des jeweiligen Bezugsjahres darstellt. Im Ergebnis wurden 2018 42,8 % der in Deutschland verbrauchten Getränke in MövE-Verpackungen verpackt. Der Wert liegt 0,8 Prozentpunkte niedriger als der Anteil im Vorjahr. Dies ist auf die Verluste bei Mehrweggetränkeverpackungen zurückzuführen. Der Getränkeverbrauch in Mehrweg ging um 1,0 Prozentpunkte auf 41,1 % zurück. Ökologisch vorteilhafte Einweggetränkeverpackungen (övE) konnten dagegen ihren Marktanteil um 0,2 Prozentpunkte geringfügig auf 1,6 % erweitern. Quelle: ForschungsberichtVeröffentlichung Bundesweite Erhebung von Daten zum Verbrauch von Getränken in Mehrweggetränkeverpackungen(Umweltbundesamt, 2022) Cayé, Nicolas; Leighty, Anke; Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung; Deutschland. Umweltbundesamt; Grimminger, SoniaDas Vorhaben umfasst zwei Berichtsjahre, 2020 und 2021. Dieser Bericht betrifft das Berichtsjahr 2020. Zum 01.01.2019 ist das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen (Verpackungsgesetz - VerpackG) in Kraft getreten. 1 Dementsprechend werden für das Berichtsjahr 2020 die Festlegungen des VerpackG in der für den jeweiligen Berichtszeitraum geltenden Fassung zugrunde gelegt. Die quantitativen Zielvorgaben für Getränkeverpackungen beziehen sich im VerpackG ausschließlich auf den Anteil von Mehrwegverpackungen (MW) im Gegensatz zur Verpackungsverordnung (VerpackV) 2, die noch auf die Mehrweg- und ökologisch vorteilhafte Einweggetränkeverpackungen (MövE-Verpackungen) abzielte. Als Zielgröße wird ein Mehrweganteil von 70 Prozent festgelegt. Im Rahmen des Vorhabens werden die Anteile der MW-Getränkeverpackungen in den pfandpflichtigen Segmenten für die Berichtspflicht des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) ermittelt. Darüber hinaus werden die Anteile der MW-Verpackungen in den nicht-pfandpflichtigen Getränkesegmenten ausgewiesen. Die vorliegende Studie bestimmt die in Deutschland abgesetzten Getränkevolumen für die verschiedenen Packmittelgruppen insgesamt und nach Getränkesegmenten. Dabei werden nur trinkfertig abgepackte und in Verkehr gebrachte Getränke bis zu einer Füllgröße von zehn Litern einbezogen. 2020 wurden 43,1 % der in Deutschland konsumierten pfandpflichtigen Getränke in Mehrwegverpackungen befüllt. Dieser Mehrweganteil wurde unter Bezug auf die Ausnahmeregelungen zur Pfanderhebungspflicht in § 31 Abs. 4 VerpackG ermittelt. Der Wert liegt 1,3 Prozentpunkte höher als der Anteil im Vorjahr. Somit konnten die Mehrweggetränkeverpackungen ihren Marktanteil das zweite Jahr in Folge nach stetigem Rückgang seit der Pfandeinführung im Jahr 2003 ausbauen. Bei den nicht-pfandpflichtigen Getränkesegmenten lag der Anteil der Mehrwegpackmittel mit 4,6 % wesentlich niedriger als bei den pfandpflichtigen Getränkesegmenten. Im Gegensatz zu den pfandpflichtigen Segmenten ist der Mehrweganteil der nicht-pfandpflichtigen Getränkesegmente nicht gestiegen, sondern ist in den letzten fünf Jahren unverändert auf dem gleichen Niveau geblieben. Quelle: Forschungsbericht