Nationales Begleitgremium (NBG)
Dauerhafte URI für die Sammlunghttps://openumwelt.de/handle/123456789/10657
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Veröffentlichung 5. Tätigkeitsbericht des Nationalen Begleitgremiums (NBG)(2025) Nationales BegleitgremiumDas Nationale Begleitgremium (NBG) veröffentlicht seinen 5. Tätigkeitsbericht. Darin zieht das ehrenamtliche Gremium, das die Standortsuche für ein Endlager für hoch radioaktive Abfälle begleitet, Bilanz zum bisherigen Verlauf des Verfahrens. Mit Blick auf die nächsten Schritte und Aufgaben spricht das NBG 10 Empfehlungen aus – an die Politik und die verantwortlichen Akteure. Das NBG hat als unabhängiger und kritischer Begleiter des Standortauswahlverfahrens in Deutschland die Freiheit, konstruktiv Dinge anzusprechen, die sonst vielleicht im Verborgenen blieben. Bei all den politischen Umwälzungen, geo- und energiepolitischen Herausforderungen ist diese Freiheit wichtiger denn je. Denn die Endlagersuche für hoch radioaktive Abfälle ist keine Aufgabe für eine Legislaturperiode, sondern ein gesellschaftliches Jahrhundertprojekt. Gefragt sind Geduld, Wissenstransfer und Mut für Optimierungen, etwa durch mögliche gesetzliche Anpassungen. Mögliche Beschleunigungspotenziale sieht das Gremium etwa durch a) ein zentrales Projektmanagement beim Bundesumweltministerium (BMUV), b) eine effizientere Zusammenarbeit der beteiligten Institutionen, c) optimierte geologische Erkundungen in Phase II und III sowie d) insbesondere durch eine frühzeitige öffentliche Diskussion von Vorschlägen möglicher Anpassungen. Alle inhaltlichen Schwerpunkte des Gremiums, seine Empfehlungen und ein Überblick über die wichtigsten Termine finden sich im aktuellen Tätigkeitsbericht. Printexemplare können gern beim NBG bestellt werden. Senden Sie dazu eine E-Mail an geschaeftsstelle@nationales-begleitgremium.de Über das Nationale Begleitgremium: Das Nationale Begleitgremium (NBG) ist ein unabhängiges, aus der gesellschaftlichen Breite zusammengesetztes Gremium. Es wurde im Dezember 2016 ins Leben gerufen und mit einem gesetzlichen Mandat versehen. Die Aufgabe des NBG ist die vermittelnde, kritische und unabhängige Begleitung des Standortauswahlverfahrens. Das Gremium stellt sicher, dass alle Verfahrensschritte transparent ablaufen und schafft so öffentliches Vertrauen in die Endlagersuche. Das NBG kann sich unabhängig mit sämtlichen Fragestellungen zum Verfahren befassen, die zuständigen Institutionen befragen und Stellungnahmen abgeben. Dies ist in § 8 Abs. 1 des Standortauswahlgesetzes (StandAG) festgeschrieben. Das Gremium besteht aus 18 Personen: Sechs Bürgerinnen und Bürgern, die in einem Beteiligungsverfahren gewählt und von der Bundesumweltministerin ernannt werden. Außerdem 12 anerkannte Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, die von Bundestag und Bundesrat berufen werden. Aktuell sind nicht alle Plätze des Gremiums besetzt, da die Wieder- bzw. Neuberufung durch Bundestag und Bundesrat bisher nicht stattfand.