Auflistung nach Autor:in "Krebs, David"
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Veröffentlichung Deliktische Haftung nach der EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD)(Umweltbundesamt, 2024) Krebs, David; Welker, Konstantin; Töpfer, ChristophDie neue EU-Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit (2024/1760, Corporate Sustainability Due Diligence Directive - CSDDD) sieht neben anderen Durchsetzungsmechanismen ausdrücklich eine zivilrechtliche Haftung vor. Das Kurzgutachten untersucht die Haftungsregelung der Richtlinie hinsichtlich der Haftung für Umweltschäden. Es wird festgestellt, dass die Verletzung von Sorgfaltspflichten nur haftungsbegründend wirkt, soweit diese dem Schutz von Personen dienen (Individualschutz). Zusätzlich wird der Haftungstatbestand dadurch eingeschränkt, dass ein nach „nationalem Recht geschütztes rechtliches Interesse“ verletzt sein muss. Eine Haftung für reine Umweltschäden an Allgemeingütern (Klima, Luft, Biodiversität, etc.) ist nicht vorgesehen. Die Verletzung von Umweltschutzgütern kann aber haftungsrechtlich relevant werden, wenn dadurch auch Menschenrechte beeinträchtigt sind.Veröffentlichung Environmental due diligence in EU law(Umweltbundesamt, 2021) Krebs, David; Geulen & Klinger Rechtsanwälte; Deutschland. Umweltbundesamt; Töpfer, ChristophDie Debatte über nachhaltigkeitsbezogene Sorgfaltspflichten von Unternehmen in globalen Wertschöpfungsketten hat in letzter Zeit erheblich an Dynamik gewonnen, insbesondere auf EU-Ebene. Allerdings wurde sie bislang von der Konzentration auf menschenrechtliche Sorgfaltspflichten dominiert. Den Besonderheiten einer eigenständigen umweltbezogenen Sorgfaltspflicht wurde dagegen vergleichsweise wenig Aufmerksamkeit geschenkt. In dieser Hinsicht besteht die größte Herausforderung weiterhin darin, einen materiellen normativen Umweltstandard ("materieller Gegenstand") zu definieren, auf den sich die Sorgfaltspflicht bezieht. In diesem Bericht wird untersucht, wie eine umweltbezogene Sorgfaltspflicht für Unternehmen in der Europäischen Union gestaltet und im EU-Recht verankert werden kann. Der Bericht skizziert überblicksartig denkbare Konzepte zur Ausgestaltung des "materiellen Gegenstandes" einer umweltbezogenen Sorgfaltspflicht. Dazu gehören im Einzelnen eine positive und eine negative Generalklausel sowie verschiedene Arten der Bezugnahme auf materielle Umweltnormen (internationale Umweltabkommen, lokales Recht am Erfolgsort, heimatstaatliches Recht und soft law). Anschließend wird untersucht, wie die Problematik in dem vom Europäischen Parlament am 10. März 2021 verabschiedeten Entwurf für eine Richtlinie über die Sorgfaltspflicht und Rechenschaftspflicht von Unternehmen gelöst wurde: Die entsprechende Vorschrift kann dabei als eine Kombination aus Verweisen auf internationale (Hard- und Soft-)Law-Instrumente sowie auf EU-Umweltnormen eingeordnet werden, die jeweils in einem Anhang zur Richtlinie aufgelistet werden sollen. Dieser Ansatz stellt eine wesentliche Änderung gegenüber dem von der Berichterstatterin im ursprünglichen Berichtsentwurf vorgeschlagenen Ansatz (einer negativen Generalklausel) dar. Dieser Bericht schlägt jedoch vor, anstatt sich für eine der beiden Grundkonzepte zu entscheiden, beide miteinander zu kombinieren. Quelle: ForschungsberichtVeröffentlichung Internationale Abkommen in der EU-Lieferkettenrichtlinie(Umweltbundesamt, 2024) Krebs, David; Benz, Eleanor; Töpfer, ChristophDas Kurzgutachten untersucht, inwieweit sich rechtliche Bedenken gegen Verweise auf internationale Abkommen bezüglich Sorgfaltspflichten in der sog. EU-Lieferkettenrichtlinie (2024/1760, Corporate Sustainability Due Diligence Directive – CSDDD) daraus ergeben, dass diese zum Teil nicht von allen EU-Mitgliedstaaten, der EU und nicht von allen „Gaststaaten“ ratifiziert worden sind. Nach dem Gutachten ist die Richtlinie gemessen am Unionsverfassungsrecht mit dem EU-Primärrecht sowie die verwendete Verweisungstechnik mit dem unionsverfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatz vereinbar. Zudem besteht für die EU ein ausreichender Anknüpfungspunkt zur Rechtfertigung der extraterritorialen Wirkungen der CSDDD. Auch die in der Richtlinie verwendete Verweisungstechnik verstößt nicht gegen das völkerrechtliche Interventionsverbot.Veröffentlichung Von der menschenrechtlichen zur umweltbezogenen Sorgfaltspflicht(Umweltbundesamt, 2020) Krebs, David; Remo Klinger; Gailhofer, Peter; Geulen & Klinger Rechtsanwälte; Deutschland. Umweltbundesamt; Töpfer, ChristophIm Kontext globaler Wertschöpfungsketten kommt es immer wieder zu gravierenden Menschenrechtsverletzungen und Umweltschädigungen. Durch die wirtschaftliche Beteiligung an derartigen Wertschöpfungsketten tragen auch deutsche Unternehmen zu den genannten Missständen bei. In den letzten Jahren ist das regulatorische Instrument einer gesetzlich verankerten, menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht (human rights due diligence) zunehmend in den Mittelpunkt der unter dem Stichwort Wirtschaft und Menschenrechte geführten Debatte gerückt. Dabei handelt es sich um eine gesetzliche Regelung im Recht des "Heimatstaates" von Unternehmen, wonach die Unternehmen verpflichtet werden, bei der Unterhaltung globaler Wertschöpfungsketten eine besondere, gesetzlich geregelte Sorgfalt anzuwenden, um dadurch Menschenrechtsverletzungen entlang der globalen Wertschöpfungskette zu verhindern. Vergleichsweise wenig Beachtung hat in der Debatte bislang das Parallelproblem des Umweltschutzes in derartigen Wertschöpfungsketten gefunden. Die vorliegende Studie untersucht vor diesem Hintergrund, inwieweit das Konzept einer gesetzlich geregelten menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht auf den Umweltbereich übertragen und auf diese Weise ein Konzept zur Regelung einer umweltbezogenen Sorgfaltspflicht entwickelt werden kann. Ausgangspunkt ist dabei ein im Auftrag deutscher Nichtregierungsorganisationen entwickelter Entwurf für ein deutsches Gesetz über die unternehmerische Sorgfaltspflicht zum Schutz der Menschenrechte. Quelle: Forschungsbericht