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Veröffentlichung Abschätzung der Treibhausgasminderungswirkung des Klimaschutzprogramms 2030 der Bundesregierung(Umweltbundesamt, 2020) Harthan, Ralph O.; Repenning, Julia; Blanck, Ruth; Öko-Institut. Büro Berlin; Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung; Institut für Ressourceneffizienz und Energiestrategien (Karlsruhe); Wehnemann, KaiDie Bundesregierung hat am 9. Oktober 2019 das Klimaschutzprogramm 2030 beschlossen, um die Klimaziele für das Jahr 2030 zu erreichen. Am 18. Dezember 2019 beschloss der Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat einige Ergänzung bzw. Änderungen am Klimaschutzprogramm 2030. Am 15. Januar 2020 einigten sich die Bundesregierung und die Ministerpräsidenten der vom Kohleausstieg betroffenen Länder auf einen Stilllegungspfad für Kohlekraftwerke. Am 29. Januar 2020 verabschiedete die Bundesregierung den Entwurf zum Kohleausstiegsgesetz. Im Rahmen dieses Projektes wird eine Gesamtabschätzung der Treibhausgasminderungswirkung der Einzelmaßnahmen des Klimaschutzprogramms 2030 (Stand Januar 2020) vorgenommen. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie und die konjunkturpolitischen Maßnahmen der Bundesregierung sind nicht in der Schätzung berücksichtigt. Die Methodik entspricht dem Projektionsbericht 2019. Die Ergebnisse werden in der Systematik des Klimaschutzplans 2050 dargestellt. Basis der Abschätzung sind die Parametrisierungen der Maßnahmen des Klimaschutzprogramms 2030, wie vom Bundeskabinett am 9. Oktober 2019 und vom Vermittlungsausschuss am 18. Dezember 2019 beschlossen. Weitere Annahmen wurden mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit und dem Umweltbundesamt abgestimmt. Dieser Bericht umfasst zwei Szenarien: a) REF: Referenzszenario zum Klimaschutzprogramm 2030 mit zum Teil aktualisierten Daten und Annahmen gegenüber dem Projektionsbericht 2019. b) KSPr (Jan 2020): Gesamtabschätzung des Klimaschutzprogramms 2030 (Stand 29. Januar 2020). Für die gesamten Treibhausgasemissionen (ohne Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft und internationalen Luft- und Seeverkehr) wird im Referenzszenario (REF) im Vergleich zu 1990 bis 2030 eine Minderung von 41,2 % erreicht, bis 2035 von 44,1 %. Für das Szenario Klimaschutzprogramm 2030 (KSPr (Jan 2020)) ergibt sich bis 2030 eine Minderung von 51,0 % und bis 2035 von 59,6 %. Insgesamt gilt zu berücksichtigen, dass die Abschätzung der Minderungswirkung bis zum Jahr 2030 mit großen Unsicherheiten behaftet ist und kein Anspruch auf eine exakte Vorhersage bestehen kann. Die vorliegende Studie beschreibt ein mögliches, wahrscheinliches Szenario der Emissionsentwicklung in Deutschland. Quelle: ForschungsberichtVeröffentlichung Addressing equity in the Global Stocktake(Umweltbundesamt, 2023) Moosmann, Lorenz; Healy, Sean; Beuermann, Christiane; Öko-Institut. Büro Berlin; Deutschland. Umweltbundesamt; Pischke, FrederikDer Grundsatz der Gerechtigkeit spielt in der Globalen Bestandsaufnahme unter dem Übereinkommen von Paris eine wichtige Rolle. Gerechtigkeit wird bei der Bewertung des kollektiven Fortschritts der Vertragsparteien berücksichtigt, und die Globale Bestandsaufnahme informiert die Vertragsparteien darüber, wie sie ihre Ambitionen erhöhen und Gerechtigkeit in ihren neuen national festgelegten Beiträgen (NDCs) berücksichtigen können. In diesem Papier werden mehrere Konzepte erörtert, welche die Verteilung von Minderungsbemühungen, Anpassungsmaßnahmen und Mitteln zur Durchführung und Unterstützung anleiten können, nämlich die Konzepte der Verantwortlichkeit, der Fähigkeiten und Möglichkeiten, der Egalitarismus und der Genügsamkeit. Die Anwendung eines einzelnen Konzepts reicht möglicherweise nicht aus, um gerechte und ehrgeizige Klimaschutzmaßnahmen zu gewährleisten. In allen Bereichen des Klimaschutzes ist es entscheidend, die individuellen Fähigkeiten und Möglichkeiten zu berücksichtigen, die von Land zu Land unterschiedlich sind. Es ist wichtig, alle verfügbaren Fähigkeiten und Möglichkeiten zu nutzen und sie zu erweitern. Unterstützung spielt eine entscheidende Rolle dabei, die Nutzung der verfügbaren Fähigkeiten und Möglichkeiten zu verbessern und zu erleichtern. Die Ergebnisse der Globalen Bestandsaufnahme sollten darauf eingehen, wie wichtig es ist, Vertrauen zu schaffen und überzeugend darzulegen, dass die Maßnahmen einer Vertragspartei gegen den Klimawandel, einschließlich ihres neuen NDCs, fair und ehrgeizig sind. In ihren neuen NDC-Zielen sollten die Vertragsparteien ihren Beitrag zum Klimawandel berücksichtigen, z. B. gemessen an den Treibhausgasemissionen pro Kopf der Bevölkerung. Darüber hinaus sollten Vertragsparteien mit hohen Kapazitäten (z. B. gemessen am Bruttoinlandsprodukt pro Kopf) ihre Ressourcen nutzen, um ehrgeizige Klimaschutzmaßnahmen zu verfolgen und Länder mit begrenzten Kapazitäten zu unterstützen. Quelle: ForschungsberichtVeröffentlichung Advancing multilateral cooperation on climate action(Umweltbundesamt, 2021) Haase, Isabel; Duwe, Matthias; Böttcher, Hannes; Ecologic Institut; Öko-Institut. Büro Berlin; Climate Analytics; Deutschland. Umweltbundesamt; Auerochs, HannahMultilaterale Kooperationsinitiativen (oder "Klimaclubs") können einen Beitrag zu den zusätzlichen Klimaschutzmaßnahmen leisten, die notwendig sind, um die im Pariser Abkommen vereinbarten Ziele zu erreichen. Eine Analyse der aktuellen Zusammenarbeit in den vier Politikbereichen Energiewende, synthetische Kraftstoffe, Ernährungssysteme und Waldschutz ergab mehrere mögliche zusätzliche Themen und Formate für zusätzliche Kooperation. Einige von ihnen haben sich als besonders vielversprechend herausgestellt, nachdem sie im Kontext der Klimarahmenkonvention, der G7 und der G20 sowie der klimafreundlichen Agenda der Biden-Regierung in den USA analysiert wurden. Eine Expert*innenbefragung ergab zudem als zentrales Thema die Notwendigkeit, den nachhaltigen Zugang zu Finanzmitteln zu verbessern und wies zudem darauf hin, dass unter strategischen Gesichtspunkten eine sequenzielle Nutzung politischer Foren zur Förderung neuer Initiativen dienlich sein kann. Derzeit unterscheidet sich die internationale Zusammenarbeit in den vier analysierten Politikbereichen in mehrfacher Hinsicht: Das Ausmaß, in dem die Länder bereits zusammenarbeiten, der Umfang der multilateralen Initiativen und die ihnen zur Verfügung stehenden Instrumente variieren stark. Diese Faktoren hängen von der Entwicklung des jeweiligen Politikbereichs selbst, aber auch von der (wahrgenommenen und tatsächlichen) politischen Unterstützung ab, die Klimaschutz in diesem Bereich erfährt. Um die multilaterale Zusammenarbeit zum Klimawandel in bestimmten Politikbereichen voranzutreiben, müssen daher mehrere Kanäle und Prozesse intelligent genutzt werden. Hierfür werden in diesem Bericht potenzielle Ansatzpunkte aufzeigt. Quelle: ForschungsberichtVeröffentlichung An Aviation Carbon Offset (ACOS)(2014) Deutschland. Umweltbundesamt; Deutschland. Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit; Öko-Institut. Büro BerlinThis paper provides a concept for the design of the Aviation Carbon Offset Scheme (ACOS) and aims at overcoming the deadlock that has continued for many years between developed and developing countries, hindering an agreement on instruments addressing greenhouse gas emission of the aviation sectors. We discuss key design options of such a scheme, including which entity should be responsible for purchasing offsets, how requirements for purchasing offsets can be divided between the covered entities, how the diverging situations of countries can be taken into account without providing incentives to evade the scheme and what needs to be considered to ensure environmental integrity. As a result we sketch out a scheme covering all countries, which takes into account differences them by means of a route-based differentiation of requirements, which does not generate any revenues and which would enable the aviation sector to contribute appropriately to the global challenge of addressing climate change.Veröffentlichung An Aviation Carbon Offset (ACOS)(2014) Deutschland. Umweltbundesamt; Deutschland. Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit; Öko-Institut. Büro BerlinVeröffentlichung Analysis and assessment of the design of an offsetting system for international aviation(Umweltbundesamt, 2020) Schneider, Lambert; Cames, Martin; Healy, Sean; Öko-Institut. Büro Berlin; Deutschland. Umweltbundesamt; Kruse, MarcelPolicy-makers at the International Civil Aviation Organization (ICAO) are currently considering the detailed rules of a scheme to address carbon dioxide emissions from international aviation: the Carbon Offsetting and Reduction Scheme for International Aviation (CORSIA). This research project analyses matters that are critical for implementing CORSIA and ensuring that it effectively delivers on its objective of achieving carbon neutral growth. This includes an analysis of the extent to which the current EUC ensure the environmental integrity of CORSIA and how they could be amended in order to enhance environmental integrity; an assessment of the offset credit supply potential under different scenarios for the availability of offset credits for CORSIA; and an analyses what provisions could be adopted and implemented under the Paris Agreement to avoid double counting between CORSIA and nationally determined contributions. Quelle: ForschungsberichtVeröffentlichung Analytische und konzeptionelle Ansätze für die Entwicklung von Stadt und Land(Umweltbundesamt, 2019) Jering, Almut; Kasper, Christoph; Giseke, Undine; Öko-Institut. Büro Berlin; Deutschland. UmweltbundesamtDer Bericht "Analytische und konzeptionelle Ansätze für die Entwicklung von Stadt und Land" identifiziert und bewertet Ansätze (Modelle, Theorien, Konzepte und Strategien), die urban-rurale Verflechtungen oder den Rural Urban Nexus explizit oder in Teilkomponenten thematisieren. Ausgangspunkt der Untersuchung (Literaturauswertung) ist eine eigens entwickelte Methode zur Systematisierung der identifizierten Ansätze. Um der Komplexität des Themenfeldes gerecht zu werden, wurden fünf verschiedene Perspektiven (Kulturraumspezifik, Flows und Stoffströme, Nachhaltigkeit und Landnutzung, Mehrdimensionalität, Nahrung und Nahrungssysteme) betrachtet incl. der damit verbundenen Aussagen zu Arten der Verflechtungen (räumlich, stofflich, funktional) um die Vielzahl der häufig sektoralen Ansätze adäquat abzubilden. Einschränkend wurden nur Ansätze berücksichtigt, die Aussagen auf regionaler und/oder gesamtstädtischer Ebene treffen. Weiterhin wurde unterschieden, ob die Ansätze eher einer urbanen oder ruralen Perspektive folgen und ob sie analytischer oder konzeptioneller Natur sind. Zudem wurden die Ansätze bewertet, ob Aussagen zu den fünf Zielsetzungen des RUN-Projektes getroffen wurden (umweltverträgliche Flächennutzung, Schließen von Ressourcen- und Stoffströmen, Stärkung regionaler Nahrungssysteme, Stärkung regionaler Wertschöpfung zum gegenseitigen Nutzen von Stadt und Land und Bereitstellung von integrierten Infrastrukturen und Dienstleistungen). Anhand weiterer Kriterien (zentrale Elemente, Systemgrenzen und Maßstab, geographischer Kontext, politischer und gesellschaftlicher Kontext, Disziplinarität) wurden sechs Ansätze (Netzstadt, Grüne Infrastruktur, Integrierte Ländliche Entwicklung, Landscape Approach, Continuous Productive Urban Landscapes und City Region Food Systems) im zweiten Teil des Berichtes vertiefend ausgewertet. Ergebnis dieses Berichtes ist, dass gegenwärtig keine Ansätze diskutiert vorliegen, die ihren Fokus explizit auf die Fragestellung des Rural Urban Nexus unter den gegenwärtigen, diversen Bedingungen der räumlichen Entwicklung von Stadt und Land richten. Gleichzeitig wird aber auch deutlich, dass sich die verschiedenen Disziplinen vorwiegend sektoral mit dem Phänomen des Rural Urban Nexus aus unterschiedlichen Perspektiven bereits seit geraumer Zeit beschäftigen und ein breites Spektrum an sektoralem Wissen existiert. Quelle: ForschungsberichtVeröffentlichung Ansätze zur Bewertung und Darstellung der nationalen Emissionsentwicklung unter Berücksichtigung des EU-ETS(2017) Gores, Sabine; Graichen, Jakob; Öko-Institut; Öko-Institut. Büro Darmstadt; Öko-Institut. Büro Berlin; Deutschland. Umweltbundesamt; Gibis, ClaudiaDeutschland hat sich auf verschiedenen Ebenen zur Emissionsminderung verpflichtet: Neben den internationalen (UN) gibt es die europäischen Klimaschutzziele, die durch das europäische Emissionshandelssystem (ETS) und die Effort-Sharing-Entscheidung (ESD) rechtlich umgesetzt wurden. Außerdem gelten die nationalen Klimaschutzziele des Energiekonzepts von 2010. Der Bericht erläutert die Ausgestaltung und Unterschiede dieser Ziele für den Zeitraum 2013 - 2020. Außerdem werden verschiedene Ansätze zur Berechnung eines nationalen ETS-Budgets dargestellt, diskutiert und angewendet, um Fragen nach der Handelsbilanz Deutschlands im ETS, dem Verhältnis von deutschen Emissionen und deutschem ETS-Budget und der Vergleichbarkeit vom europäischen und nationalen Minderungsziel für 2020 zu beantworten. Quelle: http://www.umweltbundesamt.de/Veröffentlichung Avoiding double counting between CORSIA and nationally determined contributions - options for accounting under the Paris Agreement(Umweltbundesamt, 2020) Schneider, Lambert; Healy, Sean; Öko-Institut. Büro Berlin; Deutschland. Umweltbundesamt; Kruse, MarcelDieses Diskussionspapier analysiert, wie eine robuste Bilanzierung unter dem Pariser Übereinkommen so umgesetzt werden könnte, dass eine Doppelzählung zwischen Klimazielen von Staaten unter dem Pariser Übereinkommen und dem "Carbon Offsetting and Reduction Scheme for International Aviation" (CORSIA) der internationalen Zivilluftfahrtorganisation vermieden werden kann. Das Papier richtet sein Augenmerk darauf, wie Gastländer von Klimaschutzprojekten die Nutzung von Klimaschutzzertifikaten unter CORSIA durch sogenannte "adjustments" in "strukturierten Zusammenfassungen" ihrer zweijährigen Berichterstattung unter Artikel 13 des Übereinkommens bilanzieren können. Das Papier kommt zu dem Ergebnis, dass einige Bilanzierungsansätze, die in den internationalen Verhandlungen zu Artikel 6 des Übereinkommens für den Transfer von Emissionsminderungen zwischen Ländern diskutiert werden, in dem speziellen Kontext von CORSIA nicht umgesetzt werden können oder eine Doppelzählung nicht zuverlässig vermeiden. Das Papier identifiziert neun Ansätze für die Bilanzierung von Klimaschutzzertifikaten, die unter CORSIA genutzt werden, durch die Gastländer, und diskutiert jeweils ihre Vor- und Nachteile. Zudem wird analysiert, welche Bilanzierungsoptionen für Länder mit einzelnen Zieljahren im Kontext von CORSIA geeignet sind. Schließlich wird noch analysiert, wie Werte für Global Warming Potentials konsistent unter dem Pariser Übereinkommen und CORSIA verwendet werden können. Die Forschungsergebnisse sind sowohl für die laufenden Verhandlungen unter Artikel 6 als auch für die Verhandlungen zu den strukturierten Zusammenfassungen unter Artikel 13 wichtig. Quelle: ForschungsberichtVeröffentlichung Background Paper: Key mitigation options to close the global 2030 ambition and action gap(Umweltbundesamt, 2020) Fuentes Hutfilter, Ursula; Attard, Marie-Camille; Wilson, Ryan; Climate Analytics Australia; Climate Analytics; Öko-Institut. Büro Berlin; Deutschland. Umweltbundesamt; Auerochs, Hannah; Berger, Juliane; Fee, Eric; Maharjan, PraptiUm das Langfrist-Temperaturziel des Paris-Abkommens zu erreichen, muss die Ambitions- und Aktionslücke geschlossen werden, die zwischen Paris-Abkommen konsistenten Emissionspfaden und den Emissionspfaden mit heute bestehenden Zielen und Maßnahmen für das Jahr 2030 besteht. G20-Staaten nehmen eine Schlüsselrolle ein, um diese notwendige Steigerung von Klimaschutzambition zu erreichen: Mit ihrer wirtschaftlichen Macht und kollektivem Wohlstand sowie ihrem Einfluss auf Investitionen, Technologieentwicklung und Finanzflüsse. Mit diesem Bericht wird ein Überblick über Minderungsoptionen vorgelegt, die in der aktuellen Literatur analysiert wurden und die dazu beitragen können, die Ambitionslücke zu schließen. Auf dieser Grundlage können zentrale Politikfelder und vielversprechende Optionen für zwischenstaatliche Zusammenarbeit zwischen G20-Staaten und möglicherweise weiteren Akteuren identifiziert werden. Quelle: ForschungsberichtVeröffentlichung Background Paper: Methodology and criteria for assessing multilateral initiatives to close the global 2030 climate ambition and action gap(Umweltbundesamt, 2021) Böttcher, Hannes; Cames, Martin; Öko-Institut. Büro Berlin; Deutschland. Umweltbundesamt; Auerochs, HannahAnalysen zufolge besteht eine Lücke zwischen den Emissionsprojektionen für 2030, die sich aus den aggregierten Anstrengungen der Länder zur Erreichung ihrer national festgelegten Beiträge zum Pariser Abkommen ergeben, und dem Emissionsniveau, das mit dem 1,5˚C-Limit des Pariser Abkommens vereinbar ist. In der Literatur wurde eine breite Palette von Minderungsoptionen identifiziert und bewertet, die es Ländern ermöglichen, diese Lücke zu schließen. Dieser Bericht dokumentiert die gewählte Methodik und die angewandten Kriterien für die Auswahl und Bewertung vielversprechender Optionen für zwischenstaatliche Kooperationen in den G20-Ländern mit Relevanz für die Schließung der Ambitionslücke in vier zentralen Politikbereichen: 1) Energiewende (von fossilen zu erneuerbaren Energiequellen), 2) synthetische E-Kraftstoffe (Produktion, Handel, Nutzung von Kraftstoffen aus erneuerbaren Energien), 3) nachhaltige Ernährungssysteme (Reduzierung von Nachernteverlusten, Lebensmittelabfällen, tierischen Produkten) und 4) Waldschutz (Erhaltung und Wiederherstellung von Wäldern). Der Bericht stellt den Gesamtansatz der Analyse dar, indem er die vier Arbeitsschritte skizziert: Schritt 1 beschreibt den Status quo und die Auswahl der zu überprüfenden Initiativen. Schritt 2 stellt eine Bewertung der ausgewählten Initiativen dar, basierend auf einer Reihe von Kriterien, einschließlich Erfolgschancen und Effektivität, Effizienz und Kosten, Transparenz und institutionelle Strukturen, Nachhaltigkeit und Umweltintegrität sowie Verbesserungsmöglichkeiten und Bedarf an zusätzlicher multilateraler Zusammenarbeit. Schritt 3 zielt auf die Identifizierung von Optionen zur Schließung der in Schritt 2 gefundenen Politiklücken. Diese Optionen werden ausgearbeitet, und es werden Empfehlungen formuliert, wie die Umsetzung der Optionen unterstützt werden kann. Schritt 4 liefert mithilfe einer übersichtlichen Bewertungstabelle eine abschließende Zusammenfassung und Schlussfolgerungen zu den erarbeiteten Optionen. Quelle: ForschungsberichtVeröffentlichung Berechnung der jährlichen Emissionsmengen nach §4(1) BEHG für die Jahre 2021 und 2022(Umweltbundesamt, 2021) Jörß, Wolfram; Öko-Institut. Büro Berlin; Deutschland. Umweltbundesamt; Buchner, LisaDer vorliegende Bericht dokumentiert die am Umweltbundesamt (UBA) angewandte Methode zur Berechnung der jährlichen Emissionsmengen nach §4(1) des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) für die Jahre 2021 und 2022. Dafür wurden zunächst für die Jahre 2016 bis 2018 sowohl im deutschen Emissionsinventar für Treibhausgase (THG) als auch unter dem Europäischen Emissionshandelssystem (EU-ETS) diejenigen CO2-Emissionsmengen aus Deutschland identifiziert, die nach den Bestimmungen des BEHG als Brennstoffemission gemäß Anlage 2 des BEHG einzustufen sind. Mit dem Bezug auf Anlage 2 des BEHG wird dem zunächst noch eingeschränkten Anwendungsbereich des BEHG in den Jahren 2021 und 2022 Rechnung getragen. Aus der Subtraktion der EU-ETS-Brennstoffemissionsmengen von den Brennstoffemissionsmengen gemäß THG-Inventar wurden die nicht dem EU-ETS unterliegenden Brennstoffemissionen für diesen Zeitraum berechnet. Im nächsten Schritt wurde der Anteil dieser Brennstoffemissionen außerhalb des EU-ETS an den gesamten deutschen THG-Emissionen außerhalb des EU-ETS berechnet. Mit diesem so berechneten Anteil wurden schließlich die für Deutschland unter der EU-Klimaschutzverordnung für 2021 und 2022 ausgegebenen Emissionszuweisungen (AEAs) multipliziert, um die jährlichen BEHG-Emissionsmengen für 2021 und 2022 zu berechnen. Im Ergebnis der Berechnungsschritte für die Jahre 2021 und 2022 waren in den Jahren 2016-2018 etwa 18 % der deutschen Brennstoffemissionen gemäß Anlage 2 BEHG vom EU-ETS erfasst. Der Anteil der nicht vom EU-ETS erfassten Brennstoffemissionen 2016-2018 an den gesamten deutschen THG-Emissionen außerhalb des EU-ETS lag bei etwa 70 %. Die unter der EU-Klimaschutzverordnung für Deutschland ausgegebenen Emissionszuweisungen (AEAs) sinken von etwa 427,3 Mio. t CO2-Äqu. für 2021 jährlich konstant um etwa 14,1 Mio. t CO2-Äqu. bis auf etwa 300,6 Mio. t CO2-Äqu. für 2030. Die jährlichen Emissionsmengen gemäß §4(1) BEHG belaufen sich damit auf etwa 301,1 Mio. t CO2 für 2021 bzw. 291,1 Mio. t CO2 für 2022. Eine Kalkulation der jährlichen Emissionsmengen für den Zeitraum ab 2023 auf Basis des erweiterten Anwendungsbereichs nach Anlage 1 des BEHG erfolgt gesondert und ist nicht Bestandteil dieses Berichts. Quelle: ForschungsberichtVeröffentlichung Bioökonomiekonzepte und Diskursanalyse(2019) Kiresiewa, Zoritza; Hasenheit, Marius; Wolff, Franziska; Ecologic Institut; Öko-Institut. Büro Berlin; Öko-Institut; Jering, AlmutIn den vergangenen Jahren wurde die "Bioökonomie" in Politik und Wirtschaft als wichtiger Beitrag zum Klimaschutz und zur Bewältigung weiterer Nachhaltigkeitsherausforderungen gewürdigt. Das Konzept der Bioökonomie "ist an natürlichen Stoffkreisläufen orientiert und umfasst alle Wirtschafts-bereiche, die nachwachsende Ressourcen wie Pflanzen, Tiere sowie Mikroorganismen und deren Pro-dukte, erzeugen, be- und verarbeiten, nutzen und damit handeln" (BMEL 2014). Allerdings ist das Konzept nicht unumstritten, und kritische Stimmen zu den Aus- und Nebenwirkungen einer Bioökonomie mehren sich. Wie lässt sich dieser Stellenwert des Bioökonomiekonzepts erklären? Welche Ziele werden mit Bioökonomiepolitiken verfolgt? Welche Akteure verfolgen im Politikfeld welche Interessen und auf Grundlage welcher Machtstellungen? Mit welchen Argumenten wird Werbung für die Bioökonomie gemacht, welche Positionen werden dagegengehalten? Lässt sich die augenscheinliche Polarisierung in der politisch-gesellschaftlichen Debatte überwinden? Welche ethischen Implikationen hat eine Förderung der Bioökonomie? Der Bericht formuliert Antworten auf diese grundlegenden Fragen, die wichtig sind, um die Transformation zu einer biomassebasierten Wirtschaft kritisch begleiten und gestalten zu können. Quelle: ForschungsberichtVeröffentlichung Carbon Leakage im Brennstoffemissionshandel- Ansätze zur Ermittlung gefährdeter Sektoren(Umweltbundesamt, 2020) Graichen, Verena; Schumacher, Katja; Öko-Institut. Büro Berlin; Deutschland. Umweltbundesamt; Zirkel, AlexandraDas Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) regelt die Bepreisung von Brennstoffemissionen, die nicht im EU-Emissionshandel erfasst sind. Es ist Teil des Klimaschutzprogramms 2030, das von der Bundesregierung im September 2019 beschlossen wurde. Das Gesetz sieht in § 11 Abs. 3 vor, dass Maßnahmen zur Vermeidung von Carbon Leakage und zum Erhalt der EU-weiten und internationalen Wettbewerbsfähigkeit betroffener Unternehmen ergriffen werden können. Diese sollen laut Gesetz vorrangig finanzielle Unterstützung für klimafreundliche Investitionen darstellen. In einem ersten Schritt sind diejenigen Sektoren zu identifizieren, die durch den Brennstoffemissionshandel einem erheblichen Risiko der Verlagerung von CO2-Emissionen (Carbon Leakage) ausgesetzt sein könnten. Um dieser Frage nachzugehen wird in diesem Papier zunächst ein Überblick über Entlastungen und Begünstigungen in bestehenden Regelungen, wie dem EU-Emissionshandel, dem Erneuerbare-Energien-Gesetz und der Energie- bzw. Stromsteuer, gegeben. Darauf aufbauend werden Ansätze zur Identifikation von Sektoren des produzierenden Gewerbes und Bergbau (NACE-4-Ebene), die von Carbon Leakage und der Beeinträchtigung der EU-weiten und internationalen Wettbewerbsfähigkeit nach BEHG § 11 Abs. 3 betroffen sind, erarbeitet. Die fünf untersuchten Ansätze weisen unterschiedliche Stärken und Schwächen auf. Sie werden in Bezug auf die Transparenz der Datenquellen, der Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen im In- und Ausland, der Abbildung des Anwendungsbereichs des BEHGs und die durch das BEHG verursachten Zusatzkosten und -entlastungen und die Nähe zu bereits auf EU Ebene akzeptierten Regelungen analysiert. Das vorliegende Papier entstand im Rahmen der Vorarbeiten zur Erstellung der Verordnung zur Umsetzung von § 11 Abs. 3 BEHG. Da die Arbeiten im September 2020 bereits sehr weit Fortgeschritten waren, konnten die in den Eckpunkten der Bundesregierung zur Ausgestaltung einer Kompensationsregelung nach §11 Abs. 3 BEHG festgelegten Beschlüsse vom 23. September 2020 in diesem Papier nicht berücksichtigt werden. Quelle: ForschungsberichtVeröffentlichung Das Konzept von Brennstoffemissionen im nationalen Emissionshandel(Umweltbundesamt, 2022) Ludig, Sylvie; Jörß, Wolfram; Emele, Lukas; Öko-Institut. Büro Berlin; Deutschland. Umweltbundesamt; Buchner, Lisa; Zirkel, Alexandra; Zschüttig, HansMit dem 2019 verabschiedeten Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) wurde in Deutschland ein nationales Emissionshandelssystem (nEHS) eingeführt, welches seit 2021 Emissionen des Treibhausgases Kohlendioxid (CO2) aus der Verbrennung von Heiz- und Kraftstoffen erfasst, mit einem Preis belegt und begrenzt. In den Jahren 2021 und 2022 (Startphase) betrifft dies die Brennstoffe Benzin, Flugbenzin, Gasöl (Diesel und Heizöl EL), Heizöl Schwer, Flüssiggas und Erdgas. Ab dem Jahr 2023 werden weitere Brennstoffe wie z.B. Kohle hinzukommen. Der vorliegende Bericht konzentriert sich in diesem Zusammenhang auf Fragen der Definition von im nEHS erfassten Emissionen, erläutert dazu das im BEHG niedergelegte Konzept der 'Brennstoffemissionen' sowie die Abgrenzung des nEHS vom Europäischen Emissionshandelssystem (EU-ETS) und liefert eine quantitative Abschätzung und Einordnung der vom nEHS erfassten Emissionen. Quelle: ForschungsberichtVeröffentlichung Datenkonzepte im EU-Emissionshandel(Umweltbundesamt, 2021) Graichen, Verena; Jörß, Wolfram; Emele, Lukas; Öko-Institut. Büro Berlin; Deutschland. Umweltbundesamt; Zirkel, Alexandra; Buchner, LisaDie Berichterstattung zur Emissionsentwicklung ist eine wichtige Säule der Klimapolitik. Sie ermöglicht zum einen den Fortschritt in Bezug auf die Klimaziele zu messen. Zum anderen kann die Wirksamkeit bestimmter Maßnahmen nur mit entsprechenden Daten beurteilt werden: Historische Daten sind für die Ex-post-Evaluierung unabdingbar, für die Ex-ante-Abschätzung kommen projizierte Daten und Modellierungsergebnisse dazu. Die verschiedenen Berichte/Datenquellen unterscheiden sich sowohl in Bezug auf den abgedeckten Zeitraum, die erfassten Emissionen sowie die verwendeten Klassifikationssysteme. Daher ist ein Vergleich der Daten und Datenkonzepte nicht immer leicht möglich. Ziel dieses Handbuchs ist es die Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Datenkonzepte darzustellen und dadurch die Auswertungen zum stationären EU-Emissionshandel (EU-ETS) zu verbessern. Im Handbuch werden die Datenkonzepte im EU-ETS in Deutschland und der EU dargestellt. Die Abgrenzung des Emissionshandelssektors in anderen Berichtskategorien werden für das Treibhausgasinventar und im Vergleich zur Klassifikation der Wirtschaftszweige herausgearbeitet. Quelle: FoschungsberichtVeröffentlichung Der erste Globale Nachhaltigkeitsbericht (GSDR): Schlussfolgerungen für die deutsche Umwelt- und Nachhaltigkeitspolitik(Umweltbundesamt, 2021) Leuser, Leon; Weiss, Daniel; Wolff, Franziska; Adelphi-Consult GmbH (Berlin); Öko-Institut. Büro Berlin; Deutschland. Umweltbundesamt; Kabel, ClaudiaDer erste Global Sustainable Development Report (GSDR) wurde im September 2019 veröffentlicht. Der Bericht wurde von einer Gruppe von 15 unabhängigen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, die vom UN-Generalsekretär ernannt wurden, erarbeitet. Im Rahmen des GSDR wird alle vier Jahre eine übergeordnete Analyse erarbeitet, die bereits vorhandenes Wissen zusammenträgt und konkrete Pfade zur Erreichung der globalen Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals, SDGs) darlegt. Als positiv stellt der GSDR 2019 die Umsetzung vielfältiger Maßnahmen durch die UN-Mitgliedsstaaten und die damit erreichten Fortschritte zur Zielerreichung heraus. Doch sind noch deutlich stärkere Anstrengungen nötig. Denn die globale Staatengemeinschaft wird bei dem derzeitigen Umsetzungstempo die meisten SDGs im Zieljahr 2030 nicht erreichen. Die weltweite Entwicklung gibt insbesondere für acht Ziele Anlass zur Besorgnis. Zu diesen Zielvorgaben gehören alle heute relevanten globalen Umweltprobleme wie der Klimawandel und der Biodiversitätsverlust. Darüber hinaus ist auch die Entwicklung der wirtschaftlichen Ungleichheit in den Mitgliedsstaaten oder die Zunahme der Anzahl von Menschen mit Übergewicht besorgniserregend. Die Staaten sollten daher "wissensbasierte Transformationen hin zu nachhaltiger Entwicklung" anstreben. Es werden sechs Ansatzpunkte ("entry points") vorgeschlagen, die das größte Potenzial bergen, die Transformationen im erforderlichen Umfang und in der nötigen Geschwindigkeit zu erreichen. Um die Transformationen anzustoßen, sei das aktive und vielfältige Zusammenwirken von vier Hebeln ("levers") von Akteurinnen und Akteuren aus den Bereichen Governance, Wirtschaft und Finanzen, Individualverhalten und gemeinsames Handeln sowie Wissenschaft und Technologie notwendig. Im Rahmen des vorliegenden Berichts wird der Ansatz der "wissensbasierten Transformationen" aufgegriffen, um auf dieser Grundlage Schlussfolgerungen für die deutsche Umwelt- und Nachhaltigkeitspolitik zu entwickeln. Dafür erfolgt zunächst eine Bestandsaufnahme, indem die Entwicklungen in den Indikatoren der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie der Systematik des GSDR zugeordnet werden. Auf Basis dieser Analyse erfolgen schließlich Empfehlungen, um die "wissensbasierten Transformationen" in Deutschland anzustoßen. Quelle: ForschungsberichtVeröffentlichung Der Klima-Sozialfonds im Fit-for-55-Paket der europäischen Kommission - Definition und Quantifizierung vulnerabler Haushalte und notwendige Investitionsbedarfe(Umweltbundesamt, 2022) Schumacher, Katja; Cludius, Johanna; Noka, Viktoria; Tews, Kerstin; Öko-Institut. Büro Berlin; Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft; Deutschland. Umweltbundesamt; Gellrich, AngelikaDas im Juli 2021 veröffentlichte "Fit-for-55"-Klimapaket der Europäischen Kommission schlägt die Einführung eines neuen Emissionshandelssystems für Gebäude und Straßenverkehr vor (EU-ETS 2). Parallel zur Einführung des neuen Emissionshandels ist die Einrichtung eines Klima-Sozialfonds (Social Climate Fund, SCF) vorgesehen, der durch den neuen Emissionshandel entstehende Belastungen für besonders Betroffene abfedern soll. Mit dem Klima-Sozialfonds sollen die Verteilungswirkungen der CO2-Bepreisung gemindert und explizit vulnerable Haushalte, Kleinstunternehmen und Verkehrsnutzer*innen unterstützt werden. Unklar ist noch, welche Gruppen im Sinne des Klima-Sozialfonds als vulnerabel gelten. Eine einheitliche Definition gibt es bisher weder auf EU-Ebene noch in einzelnen Mitgliedstaaten, auch in Deutschland nicht. Eine Einschätzung der Anzahl vulnerabler Haushalte, ihrer Belastung durch die CO2-Bepreisung und ihrer Investitions- bzw. Unterstützungsbedarfe ist jedoch essentiell für die Bewertung des Finanzrahmens des Klima-Sozialfonds und der damit verbundenen Möglichkeiten, durch Investitionshilfen und direkte Einkommensunterstützung Belastungen bei vulnerablen Haushalten abzufedern. Auch im Zusammenspiel mit dem in Deutschland im Januar 2021 eingeführten Brennstoffemissionshandel, der Ähnlichkeiten, aber auch deutliche Unterschiede zu dem von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen System hat, stellen sich viele Fragen. Vor diesem Hintergrund haben die Autoren*Autorinnen im Auftrag des Umweltbundesamtes (UBA) und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) im Rahmen des Ressortforschungsvorhabens "Soziale Aspekte von Umweltpolitik" (Forschungskennzahl FKZ 3719 16 106 0) eine Kurzstudie zum Klima-Sozialfonds erstellt. Ziel der Analyse ist es, ein gutes Verständnis des Vorschlags zum EU-ETS 2 und Klima-Sozialfonds in Abgrenzung zum Brennstoffemissionshandel zu erlangen und soziale Aspekte zu beleuchten. Die Kurzstudie bietet einen Vorschlag für die Definition vulnerabler Haushalte, ermittelt die CO2-Kostenbelastung für diese Haushalte sowie eine kursorische Abschätzung der Investitionsbedarfe für Gebäudeenergieeffizienzmaßnahmen für vulnerable Haushalte. Die überschlägigen Rechnungen zeigen, dass der Klima-Sozialfonds genügend Mittel bietet, um etwa ein Heizungstauschprogramm für vulnerable Haushalte (mit) zu finanzieren. Er wird alleine jedoch nicht ausreichend sein, um die Sanierungskosten vulnerabler Haushalte - nach der hier gewählten Definition - vollständig zu finanzieren. Der Klima-Sozialfonds muss daher eingebettet werden in ein Gesamtprogramm in Deutschland für vulnerable Gruppen, so dass vulnerable Gruppen am Klimaschutz teilhaben können, resilienter werden und gegenüber Energie- und CO2-Preissteigerungen geschützt sind. Quelle: ForschungsberichtVeröffentlichung Der Transparenzrahmen unter dem Übereinkommen von Paris - Konsequenzen für die nationale Berichterstattung zum Klimaschutz(Umweltbundesamt, 2020) Jörß, Wolfram; Förster, Hannah; Harthan, Ralph O.; Öko-Institut. Büro Berlin; Deutschland. Umweltbundesamt; Günther, DirkDer vorliegende Bericht behandelt die Ergebnisse der UNFCCC Klimaverhandlungen vom Dezember 2018 in Katowice zum Transparenzrahmen des Übereinkommens von Paris (ÜvP) und fasst die beschlossenen Leilinien, die sogenannten MPGs, sowie weitere zugehörige Beschlüsse zusammen. Außerdem werden die Verhandlungsergebnisse bewertet und Konsequenzen für die Klimaberichterstattung in Deutschland herausgearbeitet. Schließlich werden die Konsequenzen für die Ausgestaltung der EU-internen Berichterstattungspflichten beleuchtet, die aktuell für das untergesetzliche Regelwerk unter der Governance-Verordnung 2018/1999 anstehen. Die in Katowice verabschiedeten Modalitäten, Verfahren und Leitlinien (MPGs) stellen einen bedeutenden Schritt hin zu einem umfassenden System dar, in dem die Anforderungen für alle Vertragsparteien gelten. Ziele des Transparenzrahmens gemäß Artikel 13 (5) und(6) des ÜvP sind es, als Beitrag zum Global Stocktake nach Artikel 14 ein klares Verständnis über die Maßnahmen zur Bewältigung der Klimaänderungen im Hinblick auf die gesteckten Ziele und über die geleistete und erhaltene Unterstützung zu vermitteln. Die MPGs stellen einen vollständigen und gemeinsamen Rahmen für das Berichtswesen und die Überprüfung dar und liefern einen wesentlichen Beitrag zur Erfüllung dieser Ziele. Mit der Verabschiedung der MPGs werden in Zukunft detaillierte Informationen über Emissionen, Maßnahmen und Unterstützung im Zusammenhang mit dem Klimawandel zur Verfügung stehen, die nach klaren Regeln zusammengestellt und überprüft werden. Für die Berichterstattung in Deutschland und in der EU ergeben sich wesentliche Konsequenzen in Bezug auf die Verwendung von Treibhausgaspotenzialen (GWPs) der außer Kohlendioxid zu berichtenden Treibhausgase. Quelle: ForschungsberichtVeröffentlichung Development of a market-based mechanism or emission trading scheme for aviation that is optimal from an ecological and economic perspective as a reference and benchmark for the market-based mechanism negotiated under ICAO(Umweltbundesamt, 2017) Cames, Martin; Gores, Sabine; Graichen, Verena; Öko-Institut. Büro Berlin; Taks B.V.; CE Delft; Deutschland. UmweltbundesamtDer internationale Luftverkehr ist eine der am stärksten wachsenden Emissionsquellen. Die EU hat den Luftverkehrssektor seit 2012 in das europäische Emissionshandelssystem (EU ETS) einbezogen. Um die Entwicklung einer globalen marktbasierten Maßnahme für den internationalen Luftverkehr zu erleichtern, hat die EU die Anwendung des EU ETS bis 2016 auf Intra-EWR Flüge begrenzt. In 2016 hat ICAO das so genannte Carbon Offsetting and Reduction Scheme for International Aviation (CORSIA) angenommen. Nach dieser Entscheidung muss die Behandlung und die Abgrenzung des Luftverkehrs im ETS neu festgelegt werden. In diesem Projekt wurde eine theoretische Analyse zur Identifizierung eines optimalen GMBM durchgeführt. Im Anschluss wurden diese Ergebnisse durch eine Modellierung verglichen und verifiziert. Nach diesen grundsätzlichen Überlegungen wurden die Hauptmerkmale von COR-SIA und dem ETS vorgestellt und die daraus resultierende Nachfrage an Emissionsreduktionen bzw. Offsets betrachtet. Ein besonderes Augenmerk lag dabei auf der Abdeckung der Luftverkehrsemissionen in beiden Systemen und deren Auswirkung auf das europäische NDC-Ziel im Jahr 2030. Dazu wurden Szenario Rechnungen mit AERO-MS verwendet. Für die Zeit nach 2020 wurden die Emissionen des Luftverkehrs und der CORSIA-Vorschlag mit den globalen Emissionspfaden verglichen, die für die Einhaltung einer Klimaerwärmung "deutlich unter 2˚ C" erforderlich sind. Schließlich wurden Optionen zur Verbindung des EU ETS und CORSIA in der Periode nach 2020 betrachtet. Quelle: Forschungsbericht