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Teilbericht zum Vorhaben „Fallstudie Elektrogeräte zur Umsetzung der Obhutspflicht und Analyse der Daten 2020 und 2021 zu Elektroaltgeräten“
Herausgeber
Quelle
Schlagwörter
WEEE-Richtlinie, Sammelquote, Verwertungsquote, Berichtspflicht, Elektro- und Elektronikgerätegesetz
Förderkennzeichen (FKZ)
3721 33 304 0
Forschungskennzahl
Zitation
Gonser, J., Küchen, V., Wakesho Terhedebrügge, L., & Mehlhart, G. (2026). Analyse der Datenerhebungen nach ElektroG und UStatG über das Berichtsjahr 2020 zur Vorbereitung der EU-Berichtspflichten 2022. Umweltbundesamt. https://doi.org/10.60810/openumwelt-8493
Zusammenfassung deutsch
Im Rahmen der Berichtspflicht über das Elektro(nik)geräte- und -altgeräteaufkommen in Deutschland erfolgte im vorliegenden Bericht die Analyse und Aggregation der Daten der stiftung ear und des Statistischen Bundesamtes (Destatis) für das Jahr 2020. Insgesamt brachten Hersteller 2,85 Millionen Tonnen Elektro(nik)geräte (b2b+b2c) auf den Markt – wiederholt der höchste Wert seit Beginn der Dokumentation im Jahr 2006. Die Erfassungsquote liegt bei 44,1 %, womit die seit 2019 geltende Mindesterfassungsquote von 65 % verfehlt wurde. Bezüglich Recycling- und Verwertungsquoten wurden im Jahr 2020 alle Ziele in allen Kategorien erreicht.
