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Teilbericht zum Vorhaben „Fallstudie Elektrogeräte zur Umsetzung der Obhutspflicht und Analyse der Daten 2020 und 2021 zu Elektroaltgeräten“
Herausgeber
Quelle
Schlagwörter
WEEE-Richtlinie, Sammelquote, Verwertungsquote, Berichtspflicht, Elektro- und Elektronikgerätegesetz
Förderkennzeichen (FKZ)
3721 33 304 0
Forschungskennzahl
Zitation
Gonser, J., Küchen, V., Wakesho Terhedebrügge, L., & Mehlhart, G. (2026). Analyse der Datenerhebungen nach ElektroG und UStatG über das Berichtsjahr 2020 zur Vorbereitung der EU-Berichtspflichten 2022. Umweltbundesamt. https://doi.org/10.60810/openumwelt-8493
Zusammenfassung deutsch
Im Rahmen der Berichtspflicht über das Elektro(nik)geräte- und -altgeräteaufkommen in Deutschland erfolgte im vorliegenden Bericht die Analyse und Aggregation der Daten der stiftung ear und des Statistischen Bundesamtes (Destatis) für das Jahr 2020. Insgesamt brachten Hersteller 2,85 Millionen Tonnen Elektro(nik)geräte (b2b+b2c) auf den Markt – wiederholt der höchste Wert seit Beginn der Dokumentation im Jahr 2006. Die Erfassungsquote liegt bei 44,1 %, womit die seit 2019 geltende Mindesterfassungsquote von 65 % verfehlt wurde. Bezüglich Recycling- und Verwertungsquoten wurden im Jahr 2020 alle Ziele in allen Kategorien erreicht.
Übersetzungen
Verbundene Publikation
Fallstudie Elektrogeräte zur Umsetzung der Obhutspflicht
(Umweltbundesamt, 2026)
Der Forschungsbericht fokussiert auf den Umgang mit neuen und gebrauchstauglichen Produkten in der Reverse-Supply-Chain, insbesondere auf die Rückflussarten, Warenüberhänge und Retouren, da diese die größte Mengenrelevanz besitzen. Die Arbeit verfolgt zunächst das Ziel die Komplexität in der Rückwärtslogistik und die Einflussfaktoren auf die Entscheidungstragenden nachvollziehbar zu machen. Dazu wurden die relevanten Akteure interviewt, systematisch als Datenpunkte erfasst und jeweils dargestellt, welches Verhalten bzw. welchen Umgang diese in Bezug auf die Einhaltung der Obhutspflicht einnehmen. Die Untersuchung verdeutlicht, welche Prozessschritte die beteiligten Akteure entlang der rückwärtsgerichteten Supply Chain durchführen, inklusive der etwaigen Entsorgung von neuwertigen und gebrauchstauglichen Waren. Weiterhin wurden die Gründe für den jeweiligen Umgang ermittelt. Vor diesem Hintergrund wurden im Rahmen des Projekts die Anforderungen an die Erstellung und die Inhalte eines Transparenzberichtes abgeleitet. Damit wurde eine Grundlage für eine Berichtsmethodik geschaffen, um größere Transparenz zum Aufkommen, zur Aufbereitung und Reparatur, zur Wiedervermarktung, zum Spendenverhalten und zur Entsorgung gebrauchstauglicher und neuwertiger Waren in der Praxis verschiedener Akteure entlang der Supply Chain zu erlangen. Dies dient der Operationalisierung und wissenschaftlichen Untermauerung der Obhutspflicht.Die entwickelte Methode wurde in der Untersuchung auf ihre Anwendbarkeit und Repräsentativität hin bewertet und für eine qualitative und quantitative Berichterstattung konkretisiert. Außerdem wurden methodische Hinweise erarbeitet, wie dieser beispielhaft für Elektrogeräte erarbeitete Ansatz auf Textilien und Möbel übertragen werden kann.
Analyse der Datenerhebungen nach ElektroG und UStatG über das Berichtsjahr 2021 zur Vorbereitung der EU-Berichtspflichten 2023
(Umweltbundesamt, 2026)
Im Rahmen der Berichtspflicht über das Elektro(nik)geräte- und -altgeräteaufkommen in Deutschland erfolgte im vorliegenden Bericht die Analyse und Aggregation der Daten der stiftung ear und des Statistischen Bundesamtes (Destatis) für das Jahr 2020. Insgesamt brachten Hersteller 2,85 Millionen Tonnen Elektro(nik)geräte (b2b+b2c) auf den Markt – wiederholt der höchste Wert seit Beginn der Dokumentation im Jahr 2006. Die Erfassungsquote liegt bei 44,1 %, womit die seit 2019 geltende Mindesterfassungsquote von 65 % verfehlt wurde. Bezüglich Recycling- und Verwertungsquoten wurden im Jahr 2020 alle Ziele in allen Kategorien erreicht
Analyse der Datenerhebungen nach ElektroG und UStatG über das Berichtsjahr 2018 zur Vorbereitung der EU-Berichtspflichten 2020
(Umweltbundesamt, 2020)
Gemäß der europäischen Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronikaltgeräte (sog. WEEE-Richtlinie) sind die Mitgliedstaaten nach Artikel 16 Abs. 4 und 5 verpflichtet, der EU Kommission jährlich über die Erfüllung der Sammel- und Verwertungsziele von Elektro- und Elektronikaltgeräten Bericht zu erstatten. Artikel 16 Abs. 4 der WEEE-Richtlinie 2012/19/EU legt fest, dass die Mitgliedstaaten jährlich Daten von den Akteuren über die im Mitgliedstaat auf den Markt gebrachten Elektro(nik)geräte sowie die gesammelten, zur Wiederverwendung vorbereiteten, dem Recycling und der Verwertung zugeführten und den ausgeführten getrennt gesammelten Elektro(nik)altgeräten erheben. Die Mitgliedstaaten berichten der Europäischen Kommission die aggregierten Daten in einem Bericht entsprechend dem Format der Kommissions-Entscheidung 2005/369/EG1 und dem Eurostat-Leitfaden "Guidance for the compilation of the data according to Commission Decision 2005/369/EC - Revision by Eurostat July 2017". Die Berichterstattung über das Jahr 2018 muss die Bundesregierung der Europäischen Kommission zum 30.06.2020 vorlegen. Sie umfasst die Mitteilung der in Verkehr gebrachten Mengen an Elektro- und Elektronikgeräten, der Sammel- und Verwertungsmengen sowie der Sammel- und Verwertungsquoten der Elektroaltgeräte. Grundlage hierfür sind Daten der stiftung elektro-altgeräte register® (stiftung ear) sowie des Statistischen Bundesamtes (Destatis). Die Zusammenführung der dokumentierten Daten beider Meldewege erfolgt für das Berichtsjahr 2018 im vorliegenden Bericht. In diesem Berichtsjahr wurde unterjährig der Zuschnitt der bisher geltenden 10 Kategorien auf die ab dem 15. August 2018 gültigen 6 Kategorien geändert. Folglich lagen die Grunddaten in unterschiedlicher Form vor. Die Darstellung des Berichtsjahres 2018 erfolgt letztmalig in der Form der 10 Kategorien, weshalb rechnerische Anpassungen vorgenommen wurden, um eine konsistente Auswertung zu ermöglichen. Ferner wurde im Berichtsjahr 2018 der sog. "open scope" zum 15.08.2018 eingeführt. Die ermittelten Daten über die zurückgenommenen und behandelten Mengen an Elektro(nik)altgeräten zeigen, dass Deutschland die geforderte Mindestsammelquote von 45 % im Berichtsjahr 2018 nicht erfüllen wird (43,11 %). Für das kommende Berichtsjahr 2019 gilt die Zielerreichung einer Mindestsammelquote von 65 %. Sämtliche geforderten Recycling- und Verwertungsquoten der WEEE-Richtlinie werden erfüllt. Quelle: Forschungsbericht
Analyse der Datenerhebungen nach ElektroG und UStatG über das Berichtsjahr 2017 zur Vorbereitung der EU-Berichtspflichten 2019
(Umweltbundesamt, 2019)
Im Rahmen der Berichtspflicht über das Elektro(nik)geräte- und -altgeräteaufkommen in Deutschland erfolgte im vorliegenden Bericht die Analyse und Aggregation der Daten der stiftung ear und des Statistischen Bundesamtes (Destatis) für das Jahr 2017. Insgesamt brachten Hersteller 2,09 Millionen Tonnen Elektro(nik)geräte (b2b+b2c) auf den Markt – wiederholt der höchste Wert seit Beginn der Dokumentation im Jahr 2006. Die Erfassungsquote liegt bei 45,08 %, womit die seit 2016 geltende Mindesterfassungsquote von 45 % eingehalten wurde. Bezüglich Recycling- und Verwertungsquoten wurden im Jahr 2017 alle Ziele in allen Kategorien erreicht.
Analyse der Datenerhebungen nach ElektroG und UStatG über das Berichtsjahr 2016 zur Vorbereitung der EU-Berichtspflichten 2018
(2018)
Im Rahmen der Berichtspflicht über das Elektro(nik)geräte- und -altgeräteaufkommen in Deutschland erfolgte im vorliegenden Bericht die Analyse und Aggregation der Daten der stiftung ear und des Statistischen Bundesamtes (Destatis) für das Jahr 2016. Insgesamt brachten Hersteller 1,96 Millionen Tonnen Elektro(nik)geräte (b2b+b2c) auf den Markt – der höchste Wert seit Beginn der Dokumentation im Jahr 2006. Die Erfassungsquote liegt bei 44,95 %, womit die seit 2016 geltende Mindesterfassungsquote von 45 % geringfügig unterschritten wurde. Bezüglich Recycling- und Verwertungsquoten wurden alle Ziele im Jahr 2016 in allen Kategorien erreicht.
