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Verpackung, Kunststoff, Einwegkunststoffprodukt, Lebensmittelverpackung, Einwegverpackung, Verpackungsverbrauch
Förderkennzeichen (FKZ)
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Cayé, N., Größl, B., & Schüler, K. (2026). Erhebung von Daten für die Berichterstattung gemäß Art. 13 Abs. 1a und 2 EU-Einwegkunststoffrichtlinie – Berichtsjahr 2022. Umweltbundesamt. https://doi.org/10.60810/openumwelt-8259
Zusammenfassung deutsch
Die vorliegende Studie bestimmt die in Art. 13 Abs. 1 bis 3 der Einwegkunststoffrichtlinie (EWKRL) unter Berücksichtigung von Art. 4 EWKRL geforderten Daten für Deutschland. Die Vorgaben beziehen haben die Verbrauchsminderung von Einwegkunststoffgetränkebechern und -lebensmittelverpackungen zum Ziel. Der erste verpflichtende Berichtszeitraum ist 2022.2022 wurden in Deutschland 396 kt bzw. 36,1 Mrd. Haupteinheiten Einwegartikel im Sinne des Art. 4 EWKRL verbraucht. 83 % des massebezogenen Verbrauchs (inkl. Verschlüsse und Deckel) sind Lebensmittelverpackungen und 17 % Getränkebecher. 78 % des stückzahlbezogenen Verbrauchs sind Lebensmittelverpackungen und 22 % Getränkebecher.
Organisationseinheiten
Übersetzungen
Verbundene Publikation
Erhebung von Daten zu ausgewählten nach SUP-Richtlinie berichtspflichtigen Einwegkunststoffprodukten - Berichtsjahr 2020
(Umweltbundesamt, 2022)
Hintergrund des Vorhabens ist die Richtlinie (EU) 2019/904 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 05. Juni 2019 über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoff produkte auf die Umwelt. Zielsetzung des Projekts ist es, die in Artikel 4, Artikel 6 Abs. 5 und Artikel 9 unter Berücksichtigung von Artikel 13 Abs. 1 bis 3 der Einwegkunststoffrichtlinie (EWKRL) geforderten Daten für Deutschland zu ermitteln. Der erste verpflichtende Berichtszeitraum ist 2022. Mit diesem Vorhaben soll der Stand vor dem Ergreifen nationaler Maßnahmen erhoben werden. Als Bezugsjahr wurde deshalb das Jahr 2020 gewählt. 2020 wurden in Deutschland 36,3 Mrd. Einwegartikel (Haupteinheiten) im Sinne des Artikel 4 der Einwegkunststoffrichtlinie verbraucht. 79,3 % des stückzahlbezogenen Verbrauchs sind Lebensmittelverpackungen. Die Einwegartikel haben ein Gesamtgewicht von 355 kt und ein Kunststoffgewicht von 288,2 kt. Deutschland erreicht bereits 2020 die ab dem Bezugsjahr 2025 geforderte Zielquote von 25 % Rezyklatanteil in Einweggetränkeflaschen, die hauptsächlich aus Polyethylenterephthalat bestehen (PET-Flaschen). Die Rezyklateinsatzquote beträgt im Bezugsjahr 2020 27,9 %. 494 kt Kunststoffflaschen im Sinne des Artikel 6 Absatz 5 Einwegkunststoffrichtlinie wurden 2020 verbraucht. Insgesamt 138 kt Kunststoffrezyklate sind in der Verbrauchsmenge dieser Einweggetränkeflaschen aus PET enthalten. Ziel des Artikel 9 Einwegkunststoffrichtlinie ist die Steigerung der hochwertigen Verwertung von Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff. Bis 2025 müssen die Mitgliedstaaten nachweisen, dass 77 % der Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff getrennt gesammelt werden, 2029 erhöht sich die Zielquote auf 90 %. Sowohl die Erfassung über die Rücknahmesysteme als auch die LVP-Sammlung der dualen Systeme sind als getrennte Sammelsysteme qualifiziert. Insgesamt erreichen Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff im Sinne der Einwegkunststoffrichtlinie eine getrennte Sammelquote von 94,7 %. Die Zielquote für 2029 übertrifft Deutschland bereits 2020 deutlich. Quelle: Bericht
Mehrweg für Speisen und Getränke zum Mitnehmen
(Umweltbundesamt, 2021)
Der Trend verstärkt Speisen und Getränke zum Mitnehmen scheint unaufhaltsam zu sein. Mit der Wahl der Verpackung haben Gastronomiebetriebe einen großen Einfluss auf das Abfallaufkommen in Kommunen. Um Sie als Ausgabebetriebe von Speisen und Getränken "to-go" oder als kommunale Initiativen, die sich für Abfallvermeidung einsetzen, dabei zu unterstützen, vermehrt ökologisch sinnvolle Mehrwegverpackungen anzubieten, wurde diese Sammlung von Ratgebern, einem Plakat und Flyer erarbeitet. Es wird erläutert, wie das Umweltzeichen Blauer Engel als Orientierung dienen kann. Die Materialien stehen als Paket oder Einzeldownload zur Verfügung. Dieser Ratgeber "Mehrweg für Speisen und Getränke zum Mitnehmen" enthält Hintergrundinformationen speziell für die Gastronomie. Quelle: https://www.umweltbundesamt.de
