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Veröffentlichung Umsetzung der EU-GAP-Reform (2014-2020) in den EU-Nachbarstaaten(Umweltbundesamt, 2017) Krämer, Christine; Projektbüro mareg; Deutschland. Umweltbundesamt; Papenroth, LysannMit der Reform der GAP 2013/2014 wurden den Mitgliedsstaaten eine Reihe von Gestaltungsmöglichkeiten eröffnet. So können bspw. bis zu 15% der finanziellen Mittel zwischen den Säulen umgeschichtet werden oder im Rahmen der ersten Säule gekoppelte Zahlungen gewährt werden. Des Weiteren konnten die Mitgliedsstaaten bzgl. der Greening-Auflagen Gestaltungsspielräume nutzen wie z.B. die Wahl von ökologischen Vorrangflächen (ÖVF) Typen aus einer Liste an Standardelementen bzw. die Zulassung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln auf bestimmten ÖVF-Typen. Der vorliegende Bericht stellt die Umsetzung der GAP-Reform in den Mitgliedsstaaten Frankreich, Niederlande, Dänemark und Österreich dar. Hierfür wurden eine leitfadengestützte Befragung von Experten in den ausgewählten Mitgliedsstaaten sowie eine Literaturanalyse durchgeführt. Die Ergebnisse zeigen, dass durchaus Unterschiede in der Ausgestaltung der GAP in den Mitgliedsstaaten existieren. Aus Sicht des Natur- und Umweltschutzes werden jedoch die Gestaltungsmöglichkeiten meist nicht optimal genutzt. So ergibt sich hinsichtlich eines Mid-Term-Review 2017 bzw. einer Reform ab 2020 die Forderung, die GAP hinsichtlich der Erreichung von Natur- und Umweltzielsetzungen zu verbessern. Neben einer grundlegenden Reform bietet es sich zum einen an, die schon existierenden Gestaltungsmöglichkeiten besser zu nutzen wie z.B. eine Umschichtung von Mitteln aus der ersten in die zweite Säule oder die Einschränkung der ÖVF-Typen auf diejenigen, die aus Natur- und Umweltsicht besonders positiv zu bewerten sind, wie z.B. Brache, Landschaftselemente, Terrassen. Des Weiteren existieren auch Überlegungen im Rahmen eines Mid-Term-Review bzw. einer Reform ab 2020, die Greening-Auflagen verstärkt am Natur- und Umweltschutz auszurichten und z.B. einen max. Anteil von 30 bis 50% der Hauptfrucht im Rahmen der Anbaudiversifizierung zu erlauben, bzw. weitere Greening-Auflagen einzuführen. Quelle: ForschungsberichtVeröffentlichung Evaluierung der GAP-Reform aus Sicht des Umweltschutzes - GAPEval(2019) Röder, Norbert; Ackermann, Andrea; Baum, Sarah; Johann Heinrich von Thünen-Institut; Institut für Ländliche Strukturforschung (Frankfurt, Main); Biewald, AnneMit der Reform der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik (GAP) 2013 wurde, neben einer gerechteren Verteilung der Agrarförderung, eine stärkere Ausrichtung auf ökologische Ziele angestrebt. Zentrales Element für eine nachhaltigere, ökologisch ausgerichtete Agrarförderung war dabei das Greening mit den drei verpflichtenden Elementen Kulturartendiversität, Grünlandschutz und Etablierung ökologischer Vorrangflächen auf 5 % des Ackerlandes. Die ökologische Wirksamkeit der damit verbundenen Regelungen wurde bereits vorab kontrovers diskutiert, ebenso wie die Verhältnismäßigkeit des damit einhergehenden Management- und Kontrollaufwandes für die Landwirte und Landwirtschaftsbehörden. Aufwand und Nutzen sind daher im Rahmen wissenschaftlicher Studien zu analysieren und zu evaluieren. Das Forschungsprojekt "Evaluierung der GAP-Reform aus Sicht des Umweltschutzes" analysierte landwirtschaftliche Landnutzungsänderungen im Zeitraum von 2010 bis 2015 in Deutschland. Im Fokus lagen dabei Veränderungen durch die Agrarreform sowie daraus resultierende Effekte auf den abiotischen Ressourcenschutz. Zur Beantwortung der Forschungsfrage wurde zunächst eine Dokumentenanalyse ausgewählter ländlicher Entwicklungsprogramme vorgenommen und zusätzlich Be-fragungen landwirtschaftlicher Betriebe sowie von Vertretern aus der Agrarverwaltung und Beratung. Ergänzend dazu wurde eine statistische Analyse der Daten des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKos) von sieben Bundesländern für den Zeitraum 2010 bis 2015 vorgenommen. Quelle: ForschungsberichtVeröffentlichung Veränderungen der Wasseraufnahme und -speicherung landwirtschaftlicher Böden und Auswirkungen auf das Überflutungsrisiko durch zunehmende Stark- und Dauerregenereignisse(Umweltbundesamt, 2020) Beisecker, Richard; Dießelberg, Frederike; Seith, Theresa; Ramboll Environment & Health GmbH (München); Ingenieurbüro für Ökologie und Landwirtschaft (IfÖL) GmbH (Kassel); HYDOR Consult (Berlin); Deutschland. UmweltbundesamtZiel des Forschungsvorhabens war es, zunächst einen Überblick zum aktuellen Stand der Forschung der durch Nutzung und Bewirtschaftung veränderbaren Einflussfaktoren auf die Wasserinfiltration in den Boden zu erarbeiten. Dabei standen besonders die landwirtschaftlichen Anbauverfahren, Bodenbearbeitungssysteme und pflanzenbaulichen Maßnahmen im Fokus der Untersuchungen. Darauf aufbauend wurde geprüft, inwieweit die aktuellen landwirtschaftlichen Fördermaßnahmen geeignet sind, die Infiltrationsfähigkeit landwirtschaftlich genutzter Flächen zu verbessern, um damit auch im Falle von extremen Niederschlagsereignissen Wassererosion und Überflutungen entgegenzuwirken. Ein weiteres Ziel war die Zusammenstellung und Auswertung der bestehenden rechtlichen Vorgaben (Gesetze, Verordnungen, Richtlinien etc.) und ihre Umsetzung in der sog. "guten fachlichen Praxis" (gfP) im Hinblick auf die Verbesserung der Wasserinfiltration landwirtschaftlicher Böden. Sowohl für die aktuellen Förderprogramme als auch die bestehenden gesetzlichen Rahmenbedingungen wurden nach einer Defizitanalyse gezielte Verbesserungsvorschläge und Maßnahmenempfehlungen zur Weiterentwicklung der Fördermaßnahmen und gesetzlichen Vorgaben abgeleitet. Für vier ausgewählte Stark- oder Dauerregenereignisse, die zu markanten Schäden geführt haben, wurde anhand regionaler Analysen herausgearbeitet, warum es zu den erheblichen Auswirkungen gekommen ist und welche Zusammenhänge zwischen der landwirtschaftlichen Flächennutzung und den Überflutungen bestehen. Aufbauend auf diesen Fallbeispielen wurden in Verbindung mit den Ergebnissen der Literaturrecherche und der Analyse der gesetzlichen Rahmenbedingungen und der Förderprogramme Vorschläge für zukünftige Risikoabschätzungen und möglicher Gegenmaßnahmen erarbeitet sowie Handlungs- und Forschungsbedarf abgeleitet. Quelle: ForschungsberichtVeröffentlichung Geringe Umweltwirkung, hohe Kosten(Umweltbundesamt, 2021) Röder, Norbert; Ackermann, Andrea; Baum, Sarah; Institut für Ländliche Räume; Julius Kühn-Institut; Deutschland. Umweltbundesamt; Biewald, AnneMithilfe von Landnutzungsdaten wurde die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik aus dem Jahr 2013 auf ihre Umweltwirkung analysiert. Im Fokus der Analyse stand das sogenannte Greening. Teile der Direktzahlungen (30 Prozent) wurden an die Auflagen "Bereitstellung ökologischer Vorrangfläche", "Vielfalt beim Anbau von Ackerkulturen" sowie "Erhalt des Dauergrünlands" gekoppelt. Zur Beurteilung der Auswirkungen dieser Maßnahmen auf den Umwelt- und Naturschutz wurden Daten der Agrarstrukturerhebung, der Bodennutzungshaupterhebung sowie des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems der Bundesländer Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz ausgewertet. Mit Einführung des Greenings konnte der jahrelange Rückgang bei Brachen und Dauergrünland gestoppt werden. Zudem nahmen diese Flächen seit Einführung der Maßnahmen leicht zu, erreichten aber nicht das Niveau wie zu Beginn der 2000er Jahre. Bei der Vielfalt der Ackerkulturen konnte hingegen keine Verbesserung im Zuge der Reform festgestellt werden. Da die Landnutzungsänderung insgesamt gering ausfiel, blieb auch das Umweltrisiko durch den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln unverändert. Würde die Förderung anreizbasiert gestaltet werden, könnte bei gleichem Budget mehr Fläche aus der Produktion genommen werden. Allerdings würde eine solche Förderung zu einer höheren Akkumulation von Brachflächen in Gebieten mit geringerer Wertschöpfung führen, während intensiv-wirtschaftende Regionen kaum erreicht würden. Zur Umsetzung der Greening-Maßnahmen steht jährlich eine Fördersumme von 1,5 Milliarden Euro zur Verfügung, während die Gesamtkosten der Umsetzung circa 190 Millionen Euro betragen. Insgesamt lässt sich feststellen, dass mit hohen Fördersummen nur geringe Umweltwirkungen erreicht wurden. Die Ergebnisse der Studie dienen als Grundlage für die nationale Umsetzung der GAP nach 2020 inklusive der Erreichung der Ziele, die in den Strategiepläne der EU-Kommission (Farm-to-Fork, Biodiversitätsstrategie für 2030) festgelegt wurden. Quelle: ForschungsberichtVeröffentlichung Limited environmental impact and high costs(Umweltbundesamt, 2021) Röder, Norbert; Ackermann, Andrea; Baum, Sarah; Institut für Ländliche Räume; Julius Kühn-Institut; Deutschland. Umweltbundesamt; Biewald, AnneMithilfe von Landnutzungsdaten wurde die Reform der Gemeinsamenagrarpolitik aus dem Jahr 2013 auf ihre Umweltwirkung analysiert. Im Fokus der Analyse stand das sogenannte Greening. Teile der Direktzahlungen (30 Prozent) wurden an die Auflagen "Bereitstellung ökologischer Vorrangfläche", "Vielfalt beim Anbau von Ackerkulturen" sowie "Erhalt des Dauergrünlands" gekoppelt. Zur Beurteilung dieser Maßnahmen auf den Umwelt- und Naturschutz wurden Daten der Agrarstrukturerhebung, der Bodennutzungshaupterhebung sowie des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem der Bundesländer Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz ausgewertet. Mit Einführung des Greenings konnte der jahrelange Rückgang bei Brachen und Dauergrünland gestoppt werden. Zudem nahmen diese Flächen seit Einführung der Maßnahmen leicht zu, erreichten aber nicht das Niveau zu Beginn der 2000er Jahre. Bei der Vielfalt der Ackerkulturen konnte hingegen keine Verbesserung im Zuge der Reform festgestellt werden. Da die Landnutzungsänderung insgesamt gering ausfiel, blieb auch das Umweltrisiko durch den Einsatz von Pflanzenschutzmittel unverändert. Würde die Förderung anreizbasiert gestaltet werden, könnte bei gleichem Budget mehr Fläche aus der Produktion genommen werden. Allerdings würde eine solche Förderung zu einer höheren Akkumulation von Brachflächen in Gebieten mit geringerer Wertschöpfung führen, während intensiv-wirtschaftende Regionen kaum erreicht würden. Zur Umsetzung der Greening-Maßnahmen steht jährlich eine Fördersumme von 1,5 Mrd. Euro zur Verfügung, während die Gesamtkosten der Umsetzung circa 190 Mio. Euro betragen. Insgesamt lässt sich feststellen, dass mit hohen Fördersummen nur geringe Umweltwirkung erreicht wurden. Die Ergebnisse der Studie dienen als Grundlage für die nationale Umsetzung der GAP nach 2020 inklusive der Erreichung der Ziele, die in den Strategiepläne der EU Kommission (Farm-to-Fork, Biodiversitätsstratgie für 2030) festgelegt wurden. Quelle: ForschungsberichtVeröffentlichung Evaluierung der GAP-Reform von 2013 aus Sicht des Umweltschutzes anhand einer Datenbankanalyse von InVeKoS-Daten der Bundesländer(Umweltbundesamt, 2022) Röder, Norbert; Ackermann, Andrea; Baum, Sarah; Institut für Ländliche Räume; Julius Kühn-Institut. Institut für Strategien und Folgenabschätzung; Deutschland. Umweltbundesamt; Biewald, Anne2013 wurde die Gemeinsame Agrarpolitik mit dem Ziel reformiert, die negativen Umweltwir-kungen der Landwirtschaft zu senken. Um Fördergelder der EU zu erhalten, müssen Landwirte in der Förderperiode von 2014 bis 2022 auf ihren Flächen mit dem sogenannten "Greening" bestimmte Bewirtschaftungsmethoden einhalten. Mithilfe von Daten der Agrarstrukturerhebung, der Bodennutzungshaupterhebung sowie des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems der Bundesländer Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz wurde die GAP-Reform auf ihre Umweltwirkung analysiert. Die Ergebnisse zeigen, dass mit der Einführung des Greenings und verstärkter Implementierung von Maßnahmen im Rahmen der 2. Säule der jahrelange Rückgang von ökologisch wertvollen Flächen gestoppt werden konnte und Brachflächen sogar wieder zunahmen. Die Vielfalt der Ackerkulturen auf lokaler und regionaler Ebene hat sich mit der Einführung des Greenings allerdings nicht geändert. In vielen Regionen Deutschlands dominieren weiterhin wenige Kulturen wie Winterweizen, Raps und Mais die Ackernutzung. Die Dauergrünlandfläche hat, nach einer drastischen Abnahme von 0,5 Mio. ha seit 1999, zwischen 2014 und 2019 wieder um ca. 130.000 ha zugenommen. Das Greening hat zudem nur zu einer sehr geringen Abnahme des Umweltrisikos bei der Anwendung von Pflanzenschutzmit-teln geführt. Jedes Jahr zahlt die EU 1,5 Mrd. EUR an landwirtschaftliche Betriebe für die Umset-zung der Greening-Vorgaben. Die Kosten für die Betriebe betragen 190 Mio. EUR, also nur ein Achtel dieser EU-Zahlungen. Zeitgleich werden ökologisch wertvolle Greening-Maßnahmen wie das Bereitstellen von Brachen und Blühstreifen nicht ausreichend umgesetzt. Bei zukünftigen GAP-Reformen sollte berücksichtigt werden, dass nur mit passgenauen finanziellen Anreizen Umweltmaßnahmen in allen Regionen Deutschlands im nennenswerten Umfang umgesetzt wer-den können. Die Fördersätze für Umweltmaßnahmen in der 1. Säule sollten also nach Standor-ten und nach ökologischer Ambition differenziert werden. Quelle: Forschungsbericht