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Veröffentlichung Das Instrument der Bedarfsplanung - Rechtliche Möglichkeiten für und verfahrensrechtliche Anforderungen an ein Instrument für mehr Umweltschutz(Umweltbundesamt, 2017) Köck, Wolfgang; Bovet, Jana; Fischer, Henrik; Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung; Universität Leipzig; Deutschland. Umweltbundesamt; Mutert, TinaÖffentliche Vorhaben unterliegen in der Regel einer Bedarfsprüfung, die bei großen Infrastrukturvorhaben häufig als ein erster Planungsschritt innerhalb eines gestuften Planungsprozesses ausgestaltet ist. Private Vorhaben unterliegen nur unter besonderen Voraussetzungen entsprechenden Bedarfsprüfungen. Bedarfsprüfungen haben den Zweck, sich Klarheit darüber zu verschaffen, ob ein Vorhaben gemäß der Zielsetzung des jeweiligen Fachgesetzes, das die Bedarfsprüfung vorschreibt, angesichts der Auswirkungen auf Rechte Dritte, die Umwelt und die öffentlichen Haushalte benötigt wird. Die Entscheidung über ein "Brauchen wir das?" ist somit die Voraussetzung, um in die weitere Planung eintreten zu können. Das Forschungsvorhaben untersucht die gesetzliche Ausgestaltung der Bedarfsprüfung bzw. Bedarfsplanung im Bereich öffentlicher Vorhaben, bezieht aber auch ausgewählte private Vorhaben ein. Die Untersuchung dient insbesondere der Beantwortung der Fragen, ob der Umweltschutz im Vorgang der Bedarfsprüfung/Bedarfsplanung ausreichend verankert ist, wie eine Bedarfsplanung aussehen müsste, um den Umweltschutz schon in ihrem Rahmen zu stärken, und was gegebenenfalls rechtspolitisch getan werden könnte, um die Erkenntnisse umzusetzen. Quelle: ForschungsberichtVeröffentlichung Internationale Trends der UVP- und SUP-Forschung und -Praxis(2018) Rehhausen, Anke; Günther, Markus; Odparlik, Lisa; Technische Universität Berlin; Deutschland. Umweltbundesamt; Alsleben, CarstenDie Studie "Internationale Trends der UVP- und SUP-Forschung und -Praxis" fasst den aktuellen Stand der vor allem in englischsprachigen Fachzeitschriften laufenden Fachdiskussionen im Themenfeld Umweltprüfungen zusammen und zeigt darüber hinaus ausländische Beispiele guter fachlicher Praxis bei Umweltverträglichkeitsprüfungen und Strategischen Umweltprüfungen auf. Die Studie dient dem Wissenstransfer und benennt Forschungs- und Implementierungsbedarfe für Deutschland.Veröffentlichung Operationalisierung von in Umweltstrategien der Bundesregierung festgelegten Umweltzielen als Bewertungsmaßstab für SUP und UVP (Machbarkeitsstudie)(Umweltbundesamt, 2020) Hartlik, Joachim; Balla, Stefan; Thimm, Insa; Dr. Joachim Hartlik - Büro für Umweltverträglichkeitsprüfung und Qualitätsmanagement; Deutschland. Umweltbundesamt; Alsleben, CarstenDie vorliegende Machbarkeitsstudie behandelt eine Kernfrage der Umweltprüfung, die einer wirksamen Umweltvorsorge verpflichtet ist: Wie lassen sich die in der Regel zukunfts- und vorsorgeorientierten Umweltziele aus den zum Teil sehr ambitionierten und gesamträumlich quantifizierten strategischen Zielsetzungen aus Programmen der Bundesregierung für die Ebene der Strategischen Umweltprüfung (SUP) und der vorhabenbezogenen Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nutzbar machen? Ohne konkrete vorsorgeorientierten Ziele fehlt der Bewertung von Umweltauswirkungen einzelner Pläne, Programme oder Projekte Orientierung und Gewicht in der Entscheidungsfindung. So legen beispielsweise die auf Bundesebene formulierte Nationale Nachhaltigkeitsstrategie oder das Energiekonzept für eine umweltschonende, zuverlässige und bezahlbare Energieversorgung umweltpolitisch anspruchsvolle Zielwerte für die Umweltqualität fest, die in definierten Zeiträumen erreicht werden sollen. Hier knüpft das Forschungsprojekt an und formuliert folgerichtig die Frage, ob die Strategischen Umweltziele nicht auch Ausgangspunkt für die Ableitung von Bewertungsmaßstäben für die Umweltprüfung (SUP und UVP) sein können. Auf der Basis umfassender Recherchen zu den Maßstäben und Zielen werden anhand von zwei ausgewählten Zielbereichen - Reduktion der Treibhausgasemissionen und Reduktion der Flächeninanspruchnahme - Fallbeispiele ausgewählt, um die Umsetzungsmöglichkeit und Handhabbarmachung zu prüfen. Während dies für den Bereich Flächenverbrauchsreduktion bereits aktuell mit dem vorhandenen Instrumentarium bei konsequenter Anwendung ohne weiteres möglich ist, erscheint dies bei dem ausgewählten Beispiel zum Emissionsreduktionsziel im Verkehrssektor nicht in vergleichbarer Weise umsetzbar. Quelle: ForschungsberichtVeröffentlichung Operationalisierung von in Umweltstrategien der Bundesregierung festgelegten Umweltzielen als Bewertungsmaßstab für SUP und UVP (Machbarkeitsstudie)(2020) Hartlik, Joachim; Balla, Stefan; Thimm, Insa; Dr. Joachim Hartlik - Büro für Umweltverträglichkeitsprüfung und Qualitätsmanagement; Deutschland. Umweltbundesamt; Alsleben, CarstenDer Forschungsbericht geht der Frage nach, ob quantifizierte Umweltziele aus Programmen der Bundesebene Ausgangspunkt für die Ableitung von Bewertungsmaßstäben für die Umweltprüfungen (SUP und UVP) sein können. Die Autorinnen und Autoren prüfen beispielhaft für die Reduktion der Treibhausgasemissionen und die Reduktion der Flächeninanspruchnahme die Umsetzungsmöglichkeit und Handhabbarmachung dieses Ansatzes. Für den Belang Flächenverbrauch ist eine Operationalisierung mit dem vorhandenen Instrumentarium bereits heute für Planerinnen und Planer möglich. Bei dem ausgewählten Beispiel zum Emissionsreduktionsziel im Verkehrssektor war dieser Ansatz noch nicht in vergleichbarer Weise umsetzbar.Veröffentlichung Qualitative Stichprobenuntersuchung zur kommunalen Anwendung des § 13b BauGB(Umweltbundesamt, 2020) Frerichs, Stefan; Hamacher, Karl; Simon, André; BKR Aachen Noky & Simon Partnerschaft - Stadtplaner, Umweltplaner, Landschaftsarchitekt; Institut für Stadtbauwesen und Stadtverkehr; Rechtsanwaltsbüro Gaßner, Groth, Siederer & Coll.; Deutschland. Umweltbundesamt; Rau, ChristophMit dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt wurde zum 04.05.2017 der § 13b neu in das Baugesetzbuch eingeführt. Die Einführung des § 13b BauGB hatte zum Ziel, der starken Dynamik im Wohnungsmarkt vor allem in den wachsenden Groß- und Universitätsstädten entgegenzuwirken. In diesem Bericht wird anhand einer qualitativen Stichprobenunteruntersuchung (Stand: Juni 2019) von 250 Planungsfällen aus 242 Gemeinden und einer darauf aufbauenden anonymen Online-Befragung dieser anwendenden Gemeinden untersucht, wie die Gemeinden die Vereinfachungen nutzen und welche Planungsergebnisse erreicht werden. Tatsächlich werden Verfahren auf Basis von § 13b BauGB vor allem von kleineren, vielfach ländlich geprägten Gemeinden genutzt, die Bauvorhaben in kleinem Maßstab verfolgen. Die Planungen begründen überwiegend kleine Bauvorhaben mit meist geringer Dichte und verstärken so die Neuinanspruchnahme von siedlungsnahen Freiflächen in besonderem Maße. Das Verfahren nach § 13b BauGB wird vor allem von kleinen Gemeindeverwaltungen mit begrenzten Personalkapazitäten genutzt und als Vereinfachung der verfahrensmäßigen und materiellen Anforderungen gesehen. Die vom Gesetzgeber mit der Einführung des § 13b BauGB verbundenen Zielsetzungen, substanziell neues Wohnbauland zur Minderung der bestehenden Wohnungsnot in wachsenden Kommunen mit angespannten Wohnungsmärkten zu schaffen, werden jedoch nicht erreicht. Überdies sind die Verfahren mit teilweise umfangreichen Eingriffen in den Naturhaushalt verbunden, u. a. durch die Inanspruchnahme strukturreicher und ökologisch hochwertiger Ortsrandstrukturen. In den Verfahren werden wesentliche Elemente zur Sicherung der materiellen und prozessualen Qualität der Bebauungsplanung mit dem Verzicht auf Umweltprüfung und Eingriffsregelung außer Kraft gesetzt. Sofern Untersuchungen zur Ermittlung von Abwägungsmaterial durchgeführt werden, basiert dies einerseits auf fachrechtlichen Vorgaben oder dient der nachbarschützenden Konfliktvermeidung. Die Autoren der Studie empfehlen, von einer Verlängerung und Verstetigung des § 13b BauGB dringend abzusehen. Quelle: ForschungsberichtVeröffentlichung Das Instrument der Bedarfsplanung - Rechtliche Möglichkeiten für und verfahrensrechtliche Anforderungen an ein Instrument für mehr Umweltschutz(Umweltbundesamt, 2017) Köck, Wolfgang; Bovet, Jana; Fischer, Henrik; Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung; Universität Leipzig; Deutschland. Umweltbundesamt; Mutert, TinaÖffentliche Vorhaben unterliegen in der Regel einer Bedarfsprüfung, die bei großen Infrastrukturvorhaben häufig als ein erster Planungsschritt innerhalb eines gestuften Planungsprozesses ausgestaltet ist. Private Vorhaben unterliegen nur unter besonderen Voraussetzungen entsprechenden Bedarfsprüfungen. Bedarfsprüfungen haben den Zweck, sich Klarheit darüber zu verschaffen, ob ein Vorhaben gemäß der Zielsetzung des jeweiligen Fachgesetzes, das die Bedarfsprüfung vorschreibt, angesichts der Auswirkungen auf Rechte Dritte, die Umwelt und die öffentlichen Haushalte benötigt wird. Die Entscheidung über ein "Brauchen wir das?" ist somit die Voraussetzung, um in die weitere Planung eintreten zu können. Das Forschungsvorhaben untersucht die gesetzliche Ausgestaltung der Bedarfsprüfung bzw. Bedarfsplanung im Bereich öffentlicher Vorhaben, bezieht aber auch ausgewählte private Vorhaben ein. Die Untersuchung dient insbesondere der Beantwortung der Fragen, ob der Umweltschutz im Vorgang der Bedarfsprüfung/Bedarfsplanung ausreichend verankert ist, wie eine Bedarfsplanung aussehen müsste, um den Umweltschutz schon in ihrem Rahmen zu stärken, und was gegebenenfalls rechtspolitisch getan werden könnte, um die Erkenntnisse umzusetzen. Quelle: Forschungsbericht