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Veröffentlichung Toxikologische Basisdaten und Textentwürfe für die Ableitung eines EU-LCI-Wertes für 2,2,4-Trimethyl-1,3-pentandiol monoisobutyrat, 2,2,4-Trimethylpentandiol diisobutyrat, 2-Methyl-1-propanol, 2-Phenoxyethanol, Isopropylbenzol(Umweltbundesamt, 2017) Wibbertmann, Axel; Wahnschaffe, Ulrich; Wiedemeier, Petra; Fraunhofer-Institut für Toxikologie und Experimentelle Medizin; Deutschland. Umweltbundesamt; Scutaru, Ana MariaIn diesem Projekt wurden für fünf Stoffe toxikologische Daten zusammengestellt und bewertet mit anschließender Ableitung einer Lowest Concentration of Interest (LCI). LCI-Werte ermöglichen eine europaweit einheitliche Bewertung gesundheitlicher Risiken durch Schadstoffe aus Baumaterialien. Die Ableitung dieser Werte erfolgte gemäß ECA Report 29 (ECA-IAQ, 2013).
Quelle: ForschungsberichtVeröffentlichung Considerations about the relationship of nanomaterial´s physical-chemical properties and aquatic toxicity for the purpose of grouping(Umweltbundesamt, 2017) Hund-Rinke, Kerstin; Nickel, Carmen; Kühnel, Dana; Fraunhofer-Institut für Molekularbiologie und Angewandte Oekologie; Institut für Energie- und Umwelttechnik (Duisburg); Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung; Deutschland. Umweltbundesamt; Völker, DorisProjektziel war die Entwicklung eines Konzeptes, um Nanomaterialien (NM) hinsichtlich ihrer Ökotoxizitat für Algen, Daphnien, und den Fischembryo zu gruppieren. Dabei wurden fünf Arbeitsschritte durchlaufen: (i) Auswahl von insgesamt 14 NM, die sich auf die Materialtypen Ag, ZnO, TiO2, CeO2, und Cu aufteilten; (ii) umfassende physikalischĄ-chemische Charakterisierung aller Materialien in Wasser und den drei Testmedien; (iii) Entwicklung von Hypothesen zur erwarteten Ökotoxizitat; (iv) ökotoxikologische Testung aller NM in den drei ausgewählten Testsystemen; (v) Erprobung verschiedener Gruppierungsänsatze auf Basis der physikalischĄ-chemischen Parameter (PCParameter), die als relevant für die aquatische Ökotoxizitat identifiziert worden waren. Als relevant wurden Morphologie, Stabilität (Ionenfreisetzung, Kristallstruktur) und die Ökotoxizitat der chemischen Verbindung identifiziert und darauf basierend ein Schema zur Gruppierung vorgeschlagen. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass weitere Parameter zu berücksichtigen sind. Es zeigte sich weiterhin, dass keine sinnvolle Gruppierungshypothese auf einem einzelnen PCĄ-Parameter beruhen kann. Für eine sinnvolle Gruppierung ist ein Set von Parametern notwendig. Um das vorgeschlagene Gruppierungskonzept im Hinblick auf die regulatorische Anwendung zukünftig weiterzuentwickeln sind folgende Aspekte zu berücksichtigen: (i) gezielte Berücksichtigung von Oberflächenmodifikationen, die bewusst bei dem Projekt ausgeschlossen worden waren; (ii) Ersatz des Fischembryotests aufgrund seiner geringen Sensitivität; (iii) Anpassung der Methoden zur Bestimmung der Oberflächenreaktivitat, da keine Übereinstimmung zwischen den entsprechenden Messwerten und der Ökotoxizitat ermittelt wurde; (iv) die Kinetik ausgewählter PCĄ-Parameter (Agglomerationsverhalten; ZetaĄ-Potential, Reaktivität, Löslichkeit) im Test. Ferner wird eine größere Anzahl an ECĄ-Werten benötigt, um die Aussagekraft der Statistik zu erhöhen. Quelle: ForschungsberichtVeröffentlichung Sind Stoffe persistenter als die Testsysteme glauben lassen? - Überprüfung der Testsysteme zur Persistenzbewertung am Beispiel der Hydrolyse(Umweltbundesamt, 2022) Wendel, Friedrich; Ternes, Thomas; Bundesanstalt für Gewässerkunde; Deutschland. Umweltbundesamt; Sättler, DanielDie Hydrolyse ist ein entscheidender Prozess für den Abbau vieler wasserlöslicher Substanzen in der Umwelt. Hydrolysestudien mit neuen Substanzen werden derzeit in Reinstwasser durchgeführt. Es besteht die Möglichkeit, dass in natürlichen Gewässern vorkommende (natürliche oder künstliche) Partikel einen Einfluss auf die Hydrolyse von Spurenstoffen haben. Um dies zu testen, wurde in dieser Studie der hydrolytische Abbau von drei Substanzen in reinem Wasser sowie in Anwesenheit von Mikroplastikfasern, Sediment und Huminsäuren untersucht. Bei den ausgewählten Substanzen handelte es sich um das Fungizid Trifloxystrobin (TFX), das Benzodiazepin Oxazepam sowie um (Methoxycarbonylmethyl)triphenylphosphonium-(MCM-TPP-)bromid, ein Zwischenprodukt bei der Synthese von Alkenen. Im Fall von TFX konnte kein Einfluss der Störstoffe auf die Hydrolyse nachgewiesen werden. Auch mit Oxazepam wurde kein signifikanter Einfluss beobachtet, obwohl die Anwesenheit von Sediment und Huminsäuren zu einem leichten, aber nicht signifikanten, Anstieg der Halbwertszeit führte. Im Fall von MCM-TPP führte die Zugabe von Sediment als auch von Huminsäuren zu einer geringen, aber signifikanten Verlangsamung des Abbaus, während Mikroplastikfasern keinen Einfluss auf die Hydrolysegeschwindigkeit hatten. Die in natürlichen Gewässern vorkommende Sediment-Partikel und Huminstoffe können zu einer reduzierten Hydrolyserate bestimmter Spurenstoffe führen. Dies ist vermutlich für sorbierende kationische Verbindungen besonders wahrscheinlich. Dieser Effekt ist allerdings relativ klein im Vergleich zum Einfluss anderer Parameter wie der Änderung von pH-Wert und Temperatur. Auf Grundlage dieser Ergebnisse ergibt sich nicht die Notwendigkeit, die Berücksichtigung verschiedener Störstoffe bei der Bewertung von Chemikalien zu fordern. Allerdings wäre es sinnvoll, zusätzlich zur Konzentration der Ausgangsverbindung auch immer die Konzentration der wichtigsten Hydroly-seprodukte zu bestimmen, um geschlossene Massenbilanzen zu erhalten. Quelle: ForschungsberichtVeröffentlichung Robustheitsuntersuchung zur Resorptionsverfügbarkeit von Schadstoffen in Böden(Umweltbundesamt, 2020) Barkowski, Dietmar; Krüger, Gerald; Machtolf, Monika; IFUA - Institut für Umwelt-Analyse (Bielefeld); Fraunhofer-Institut für Molekularbiologie und Angewandte Oekologie; Umwelt Projekt Consult; Deutschland. Umweltbundesamt; Kaiser, David B.Überschreiten die Gesamtgehalte an Schadstoffen die Prüfwerte der BBodSchV in Bezug auf den Wirkungspfad Boden-Mensch (Direktpfad), sind weitere Sachverhaltsermittlungen vorgesehen. Im Rahmen dieser weiteren Sachverhaltsermittlungen stellt die Bestimmung der Resorptionsverfügbarkeit von bodengebundenen Schadstoffen ein adäquates Verfahren dar. Dabei wird im Labor bestimmt, inwieweit oral aufgenommene Schadstoffe im Magen-Darmtrakt freigesetzt werden, um über die Schleimhäute in den Stoffwechsel aufgenommen werden zu können. Das Verfahren ist in der DIN 19738 beschrieben. Im Entwurf der Verordnung der Bundesregierung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung, zur Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und zur Änderung der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung (Entwurf zur Mantelverordnung; in der Fassung der Kabinettsvorlage von 05/2017) wird das Verfahren explizit zur Ermittlung der resorptionsverfügbaren Anteile der Schadstoffe im Rahmen der Detailuntersuchung genannt. Die aktualisierte Fassung dieser Norm ist im Juni 2017 erschienen (DIN 19738:2017-06). Im Rahmen des Vorhabens wurde der Einfluss wesentlicher Verfahrensparameter auf die Resorptionsverfügbarkeit durch experimentelle Untersuchungen (Robustheitsuntersuchungen) überprüft und bewertet. Letztlich wird das Ziel verfolgt, die Vorgaben der Norm anzupassen, zu präzisieren und zu modifizieren, um verlässlichere Ergebnisse zu bekommen. Auf Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse wurde ein Ringversuch zur Validierung der aktualisierten Vorgaben der Norm durchgeführt und ausgewertet. Die Bearbeitung des Projektes erfolgte in enger Abstimmung mit dem zuständigen DIN Arbeitskreis Bioverfügbarkeit (NA 119-01-02-02-01). Quelle: ForschungsberichtVeröffentlichung Toxicological basic data for the derivation of EU-LCI values for five substances from building products(Umweltbundesamt, 2020) Voss, Jens-Uwe; Bierwisch, Anne; Kaiser, Eva; Voss, Toxikologische Beratung - Chemikalienbewertung - Risikoabschätzung (Müllheim); Deutschland. Umweltbundesamt; Scutaru, Ana MariaGegenstand des Berichts ist die Erstellung von Stoffberichten für die Ableitung von EU-LCI-Werten für die im Titel genannten Stoffe. EU-LCI-Werte sind gesundheitsbasierte Referenzkonzentrationen für die inhalative Exposition der Allgemeinbevölkerung. Zur Ableitung wurden die toxikologischen Basisdaten für diese Stoffe recherchiert, zusammengestellt und bewertet und auf Basis der Vorgaben des ECA-Berichts Nr. 29 (EC, 2013) EU-LCI-Werte abgeleitet. Bereits bestehende Bewertungen und Richtwerte für diese Stoffe wurden gemäß den Vorgaben des ECA-Berichts in "data collection sheets" und die für die Ableitung der EU-LCI-Werte wesentlichen Daten in "fact sheets" zusammengestellt. Bei den im Rahmen dieses Vorhabens abgeleiteten LCI-Werten handelt es sich um Vorschläge. Die endgültigen EU-LCI Werte werden von der EU-LCI Arbeitsgruppe, einer Expertengruppe mit Fachleuten aus zehn europäischen Ländern, festgelegt. Diese Arbeitsgruppe erarbeitet aus den verschiedenen Bewertungsstofflisten von Emissionen aus Bauprodukten eine harmonisierte europäische Liste mit Stoffen und den dazugehörigen Emissionsgrenzen (EU-LCI Werte). Die Vorgehensweise der EU-LCI-Arbeitsgruppe bei der Ableitung dieser europäischen Referenzwerten für Bauproduktemissionen in die Innenraumluft ist mit allen Stakeholdern abgestimmt und im ECA-Bericht Nr. 29 publiziert (EC, 2013). Über den aktuellen Fortschritt bei der Ableitung der EU-LCI-Werte können sich alle Interessierten auf der Website "The EU-LCI Working Group" informieren (https://ec.europa.eu/growth/sectors/construction/eu-lci/values_en). Das Umweltbundesamt hat in den letzten Jahren darauf hin gearbeitet, dass die Europäische Kommission diese Harmonisierungsinitiative weiter voran bringt. Im November 2015 hat die Europäische Kommission das Mandat zur Fertigstellung der EU-LCI Liste an die EU LCI-Arbeitsgruppe erteilt. Die im Rahmen dieses Forschungsvorhabens ausgearbeiteten Stoffdossiers unterstützen und beschleunigen diesen Prozess. Quelle: ForschungsberichtVeröffentlichung Betrachtungen zum Zusammenhang von physikalisch-chemischen Eigenschaften und aquatischer Ökotoxizität bei Nanomaterialien mit dem Ziel einer Gruppierung(Umweltbundesamt, 2017) Hund-Rinke, Kerstin; Nickel, Carmen; Kühnel, Dana; Fraunhofer-Institut für Molekularbiologie und Angewandte Oekologie; Institut für Energie- und Umwelttechnik (Duisburg); Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung; Deutschland. Umweltbundesamt; Völker, DorisProjektziel war die Entwicklung eines Konzeptes, um Nanomaterialien (NM) hinsichtlich ihrer Ökotoxizitat für Algen, Daphnien, und den Fischembryo zu gruppieren. Dabei wurden fünf Arbeitsschritte durchlaufen: (i) Auswahl von insgesamt 14 NM, die sich auf die Materialtypen Ag, ZnO, TiO2, CeO2, und Cu aufteilten; (ii) umfassende physikalischĄ-chemische Charakterisierung aller Materialien in Wasser und den drei Testmedien; (iii) Entwicklung von Hypothesen zur erwarteten Ökotoxizitat; (iv) ökotoxikologische Testung aller NM in den drei ausgewählten Testsystemen; (v) Erprobung verschiedener Gruppierungsänsatze auf Basis der physikalischĄ-chemischen Parameter (PCParameter), die als relevant für die aquatische Ökotoxizitat identifiziert worden waren. Als relevant wurden Morphologie, Stabilität (Ionenfreisetzung, Kristallstruktur) und die Ökotoxizitat der chemischen Verbindung identifiziert und darauf basierend ein Schema zur Gruppierung vorgeschlagen. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass weitere Parameter zu berücksichtigen sind. Es zeigte sich weiterhin, dass keine sinnvolle Gruppierungshypothese auf einem einzelnen PCĄ-Parameter beruhen kann. Für eine sinnvolle Gruppierung ist ein Set von Parametern notwendig. Um das vorgeschlagene Gruppierungskonzept im Hinblick auf die regulatorische Anwendung zukünftig weiterzuentwickeln sind folgende Aspekte zu berücksichtigen: (i) gezielte Berücksichtigung von Oberflächenmodifikationen, die bewusst bei dem Projekt ausgeschlossen worden waren; (ii) Ersatz des Fischembryotests aufgrund seiner geringen Sensitivität; (iii) Anpassung der Methoden zur Bestimmung der Oberflächenreaktivitat, da keine Übereinstimmung zwischen den entsprechenden Messwerten und der Ökotoxizitat ermittelt wurde; (iv) die Kinetik ausgewählter PCĄ-Parameter (Agglomerationsverhalten; ZetaĄ-Potential, Reaktivität, Löslichkeit) im Test. Ferner wird eine größere Anzahl an ECĄ-Werten benötigt, um die Aussagekraft der Statistik zu erhöhen. Quelle: ForschungsberichtVeröffentlichung Toxicological basis data for the derivation of EU-LCI values for neopentyl glycol, diisobutyl succinate, diisobutyl glutarate, 1,2- dimethoxyethane and 1,2-diethoxyethane(Umweltbundesamt, 2020) Werschkun, Barbara; Wissenschaftsbüro Dr. Barbara Werschkun; Deutschland. Umweltbundesamt; Scutaru, Ana MariaGegenstand dieser Studie war die Auswertung der toxikologischen Daten für fünf Substanzen als Grundlage für die Ableitung von EU-LCI Werten. EU-LCI Werte dienen der Charakterisierung der Toxizität leicht flüchtiger organischer Verbindungen, die aus Bauprodukten emittieren. Sie sind definiert als diejenige Konzentration, oberhalb derer im Innenraum Wirkungen auf die menschliche Gesundheit eintreten können und werden von der EU-LCI Arbeitsgruppe beschlossen. Diese Gruppe hat auch ein harmonisiertes Vorgehen für die Ableitung der EU-LCI Werte aus toxikologischen Daten entwickelt. Bei den im Rahmen dieses Vorhabens abgeleiteten LCI-Werten handelt es sich um Vorschläge. Die endgültigen EU-LCI Werte werden von der EU-LCI Arbeitsgruppe festgelegt. Für folgende Substanzen wurden in dieser Studie toxikologische Evaluierungen durchgeführt und EU-LCI Werte abgeleitet: Neopentylglykol (CAS Nr. 126-30-7), EU-LCI: 8700 g/m3, basierend auf der höchsten nach wiederholter Verabreichung in Ratten getesteten Konzentration (es wurden keine adversen Effekte beobachtet); Bernsteinsäurediisobutylester (CAS Nr. 925-06-4), EU-LCI: 35 g/m3, abgeleitet durch Analogbetrachtung von Bernsteinsäuredimethylester, basierend auf der Schädigung der Nasenschleimhaut in Ratten; Glutarsäurediisobutylester (CAS Nr. 71195-64-7), EU-LCI: 35 g/m3, abgeleitet durch Analogbetrachtung von Glutarsäuredimethylester, basierend auf der Schädigung der Nasenschleimhaut in Ratten; 1,2-Dimethoxyethan (CAS Nr. 110-71-4), EU-LCI: 100 g/m3, basierend auf der Teratogenität in Ratten; 1,2-Diethoxyethan (CAS Nr. 629-14-1), EU-LCI: 150 g/m3, basierend auf der Teratogenität in Mäusen. Quelle: ForschungsberichtVeröffentlichung Advancing REACH: Interplay of the REACH Processes(Umweltbundesamt, 2021) Reihlen, Antonia; Wirth, Olaf; Jepsen, Dirk; Institut für Ökologie und Politik; Deutschland. Umweltbundesamt; Tietjen, LarsDieser Bericht ist Teil des Ressortforschungsplan Vorhabens "REACH-Weiterentwicklung", das basierend auf Analysen verschiedener REACH-Prozesse sowie angrenzender Fragestellungen (Substitution, Nachhaltige Chemie, Vorsorgeprinzip, Erzeugnisse, Kosten-Nutzen Analysen, Sozio-Ökomische Analysen, Finanzierung der ECHA) Optionen für eine Verbesserung der (Umsetzung der) REACH-Verordnung entwickelt. In diesem Bericht werden die Schnittstellen zwischen den Prozessen Registrierung, Dossierbewertung, Stoffbewertung, Zulassung und Beschränkung beschrieben und bezüglich des intendierten Zusammenspiels, der beobachteten Defizite und Herausforderungen sowie Verbesserungsmöglichkeiten analysiert. Auf dieser Grundlage werden die zentralen Defizite und Verbesserungsoptionen zusammengefasst. Insgesamt funktionieren die Schnittstellen zwischen den Verfahren ausreichend gut, wobei einige Verbesserungspotenziale im Bereich der Dossier- und Stoffbewertung identifiziert wurden. Der Mangel an Daten über Stoffeigenschaften und Verwendungen in ausreichend hoher Qualität und Detailtiefe in den Registrierungsdossiers ist ein übergreifendes Defizit, welches sich auf alle Prozesse direkt oder indirekt negativ auswirkt. Quelle: ForschungsberichtVeröffentlichung Toxicological basic data for the derivation of EU-LCI values for 1,4-cyclohexane dimethanol, 3-methoxybutanol, 1,2-propylene glycol n-propyl ether, methyl formate and butyl formate(Umweltbundesamt, 2021) Voss, Jens-Uwe; Bierwisch, Anne; Kaiser, Eva; Toxikologische Beratung, Chemikalienbewertung und Risikoabschätzung; FoBiG - Forschungs- und Beratungsinstitut Gefahrstoffe; Deutschland. Umweltbundesamt; Scutaru, Ana MariaGegenstand des Berichts ist die Erstellung von Stoffberichten für die Ableitung von EU-LCI-Werten für die im Titel genannten Stoffe. EU-LCI-Werte sind gesundheitsbasierte Referenz- konzentrationen für die inhalative Exposition der Allgemeinbevölkerung. Zur Ableitung wurden die toxikologischen Basisdaten für diese Stoffe recherchiert, zusammengestellt und bewertet und auf Basis der Vorgaben des ECA-Berichts Nr. 29 (EC, 2013) EU-LCI-Werte abgeleitet. Bereits bestehende Bewertungen und Richtwerte für diese Stoffe wurden gemäß den Vorgaben des ECA-Berichts in "data collection sheets" und die für die Ableitung der EU-LCI-Werte wesentlichen Daten in "fact sheets" zusammengestellt. Bei den im Rahmen dieses Vorhabens abgeleiteten LCI-Werten handelt es sich um Vorschläge. Die endgültigen EU-LCI Werte werden von der EU-LCI Arbeitsgruppe, einer Expertengruppe mit Fachleuten aus zehn europäischen Ländern, festgelegt. Diese Arbeitsgruppe erarbeitet aus den verschiedenen Bewertungsstofflisten von Emissionen aus Bauprodukten eine harmonisierte europäische Liste mit Stoffen und den dazugehörigen Emissionsgrenzen (EU-LCI Werte). Die Vorgehensweise der EU-LCI-Arbeitsgruppe bei der Ableitung dieser europäischen Referenzwerten für Bauproduktemissionen in die Innenraumluft ist mit allen Stakeholdern abgestimmt und im ECA-Bericht Nr. 29 publiziert (EC, 2013). Über den aktuellen Fortschritt bei der Ableitung der EU-LCI-Werte können sich alle Interessierten auf der Website "The EU-LCI Working Group" informieren (https://ec.europa.eu/growth/sectors/construction/eu-lci/values_en). Das Umweltbundesamt hat in den letzten Jahren darauf hingearbeitet, dass die Europäische Kommission diese Harmonisierungsinitiative weiter voranbringt. Im November 2015 hat die Europäische Kommission das Mandat zur Fertigstellung der EU-LCI Liste an die EU-LCI-Arbeitsgruppe erteilt. Die im Rahmen dieses Forschungsvorhabens ausgearbeiteten Stoffdossiers unterstützen und beschleunigen diesen Prozess. Dieser Bericht ist Teil einer Reihe von Bewertungen für eine Anzahl weiterer Stoffe, die von denselben Autoren im Auftrag des Umweltbundesamtes in früheren Projekten durchgeführt wurden (Voss et al., 2017; 2018; 2020). Quelle: ForschungsberichtVeröffentlichung Toxicological basic data for the derivation of EULCI values for five substances or substance groups(Umweltbundesamt, 2023) Voss, Jens-Uwe; Bierwisch, Anne; Kaiser, Eva; Voss, Toxikologische Beratung - Chemikalienbewertung - Risikoabschätzung (Müllheim); Deutschland. Umweltbundesamt; Scutaru, Ana MariaGegenstand des Berichts ist die Erstellung von Stoffberichten für die Ableitung von EU-LCI-Werten für die im Titel genannten Stoffe und Stoffgruppen. EU-LCI-Werte sind gesundheitsbasierte Referenzkonzentrationen für die inhalative Exposition der Allgemeinbevölkerung. Zur Ableitung wurden die toxikologischen Basisdaten für diese Stoffe recherchiert, zusammengestellt und bewertet und auf Basis der Vorgaben des ECA-Berichts Nr. 29 (EC, 2013) EU-LCI-Werte abgeleitet. Bereits bestehende Bewertungen und Richtwerte für diese Stoffe wurden gemäß den Vorgaben des ECA Berichts in "data collection sheets" und die für die Ableitung der EU-LCI-Werte wesentlichen Daten in "fact sheets" zusammengestellt. Bei den im Rahmen dieses Vorhabens abgeleiteten LCI-Werten handelt es sich um Vorschläge. Die endgültigen EU-LCI Werte werden von der EU-LCI Arbeitsgruppe, einer Expertengruppe mit Fachleuten aus zehn europäischen Ländern, festgelegt. Diese Arbeitsgruppe erarbeitet aus den verschiedenen Bewertungsstofflisten von Emissionen aus Bauprodukten eine harmonisierte europäische Liste mit Stoffen und den dazugehörigen Emissionsgrenzen (EU-LCI Werte). Die Vorgehensweise der EU-LCI-Arbeitsgruppe bei der Ableitung dieser europäischen Referenzwerten für Bauproduktemissionen in die Innenraumluft ist mit allen Stakeholdern abgestimmt und im ECA Bericht Nr. 29 publiziert (EC, 2013). Über den aktuellen Fortschritt bei der Ableitung der EU-LCI Werte können sich alle Interessierten auf der Website "The EU-LCI Working Group" informieren (https://ec.europa.eu/growth/sectors/construction/eu-lci/values_en). Das Umweltbundesamt hat in den letzten Jahren darauf hingearbeitet, dass die Europäische Kommission diese Harmonisierungsinitiative weiter voranbringt. Im November 2015 hat die Europäische Kommission das Mandat zur Fertigstellung der EU-LCI Liste an die EU-LCI-Arbeitsgruppe erteilt. Die im Rahmen dieses Forschungsvorhabens ausgearbeiteten Stoffdossiers unterstützen und beschleunigen diesen Prozess. Dieser Bericht ist Teil einer Reihe von Bewertungen für eine Anzahl weiterer Stoffe, die von denselben Autoren im Auftrag des Umweltbundesamtes in früheren Projekten durchgeführt wurden (siehe etwa Voss et al., 2021). Quelle: Forschungsbericht