Listen
9 Ergebnisse
Filter
Einstellungen
Suchergebnisse
Veröffentlichung Unterirdische Raumplanung - Vorschläge des Umweltschutzes zur Verbesserung der über- und untertägigen Informationsgrundlagen, zur Ausgestaltung des Planungsinstrumentariums und zur nachhaltigen Lösung von Nutzungskonflikten(2015) Öko-Institut; Leibniz-Institut für ökologische Raumentwicklung; Deutschland. UmweltbundesamtDas Forschungsprojekt befasst sich mit den planerischen Grundlagen, dem Umgang mit Nutzungskonflikten und den rechtlichen Rahmenbedingungen einer unterirdischen Raumplanung (Teilvorhaben 2). Unter Zugrundelegung der Erkenntnisse des Teilvorhabens 1 (Geologische Daten) werden die Herausforderungen für die vorsorgende und koordinierende Steuerung von Untergrundnutzungen untersucht. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob mit dem bestehenden Instrumentarium der oberirdischen Raumplanung auch das Konzept einer untertägigen Raumplanung verfolgt werden kann. Daran schließt sich die Frage an, welche Anpassungen notwendig sind, um den Herausforderungen einer untertägigen Planung adäquat begegnen zu können. Ausgehend von der Erkenntnis, dass die Vielfalt der Untergrundnutzungen vor dem Hintergrund der energie- und klimapolitischen Ziele der Bundesregierung weiter steigen wird, werden im Bericht zunächst die planerischen Grundlagen ermittelt und dargestellt. Sodann erfolgt eine Entwicklung von Lösungsansätzen zum Umgang mit potenziell bestehenden Nutzungskonflikten, aufbauend auf der Analyse von schutzgutbezogenen Kriterien und materiellinhaltlichen Anforderungen. Im Rahmen der rechtlichen Analyse werden die Instrumente einer vor- und nachsorgenden Steuerung sowie das Zusammenwirken von Raumordnungs- und Fachplanungsrecht untersucht. Bestandteil der rechtlichen Prüfung ist auch die mögliche Einführung eines Bundesspeicherplans. Abschließend werden planerische und rechtliche Handlungsempfehlungen vorgestellt.
Quelle: www.umweltbundesamt.deVeröffentlichung Unterirdische Raumplanung - Vorschläge des Umweltschutzes zur Verbesserung der über- und untertägigen Informationsgrundlagen, zur Ausgestaltung des Planungsinstrumentariums und zur nachhaltigen Lösung von Nutzungskonflikten(2015) Öko-Institut; Leibniz-Institut für ökologische Raumentwicklung; Deutschland. UmweltbundesamtDas Forschungsprojekt befasst sich mit den planerischen Grundlagen, dem Umgang mit Nutzungskonflikten und den rechtlichen Rahmenbedingungen einer unterirdischen Raumplanung (Teilvorhaben 2). Unter Zugrundelegung der Erkenntnisse des Teilvorhabens 1 (Geologische Daten) werden die Herausforderungen für die vorsorgende und koordinierende Steuerung von Untergrundnutzungen untersucht. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob mit dem bestehenden Instrumentarium der oberirdischen Raumplanung auch das Konzept einer untertägigen Raumplanung verfolgt werden kann. Daran schließt sich die Frage an, welche Anpassungen notwendig sind, um den Herausforderungen einer untertägigen Planung adäquat begegnen zu können. Ausgehend von der Erkenntnis, dass die Vielfalt der Untergrundnutzungen vor dem Hintergrund der energie- und klimapolitischen Ziele der Bundesregierung weiter steigen wird, werden im Bericht zunächst die planerischen Grundlagen ermittelt und dargestellt. Sodann erfolgt eine Entwicklung von Lösungsansätzen zum Umgang mit potenziell bestehenden Nutzungskonflikten, aufbauend auf der Analyse von schutzgutbezogenen Kriterien und materiellinhaltlichen Anforderungen. Im Rahmen der rechtlichen Analyse werden die Instrumente einer vor- und nachsorgenden Steuerung sowie das Zusammenwirken von Raumordnungs- und Fachplanungsrecht untersucht. Bestandteil der rechtlichen Prüfung ist auch die mögliche Einführung eines Bundesspeicherplans. Abschließend werden planerische und rechtliche Handlungsempfehlungen vorgestellt.
Quelle: www.umweltbundesamt.deVeröffentlichung Raum- und fachplanerische Handlungsoptionen zur Anpassung der Siedlungs- und Infrastrukturen an den Klimawandel(2015) Bula, Andreas; Hinzen, Ajo; Neeten, Thomas; Büro für Kommunal- und Regionalplanung; Deutschland. UmweltbundesamtMit der Erweiterung der raumordnerischen Grundsätze des Raumordnungsgesetzes 2009 und der Klimaschutznovelle des Baugesetzbuches 2011 wurden die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen, den räumlichen Erfordernissen von Klimaanpassungsmaßnahmen Rechnung zu tragen und diese in der planerischen Abwägung zu berücksichtigen. Hierfür stehen der Raumordnung und Bauleitplanung verschiedene Strategien und Instrumente zur Verfügung, die teilweise schon lange bekannt und bewährt bei der Umsetzung von räumlichen An-passungsmaßnahmen sind, wie bspw. Freihaltung von Belüftungsbahnen und Notwasserwegen im Siedlungsbereich, Begrünungs- und Verschattungsmaßnahmen, Vorrangflächen und Vorbehaltsflächen für den Hochwasserschutz u.v.m. Um die Umsetzung von Anpassungsmaßnahmen an die Folgen des Klimawandels in den Kommunen zu unterstützen, zeigt das vorliegende Informationsangebot im Überblick die unspezifischen und die spezifischen Fördermöglichkeiten auf und stellt erfahrungsgestützte Hilfen für die Antragstellung bereit.
Quelle: http://www.umweltbundesamt.de/Veröffentlichung Das Instrument der Bedarfsplanung - Rechtliche Möglichkeiten für und verfahrensrechtliche Anforderungen an ein Instrument für mehr Umweltschutz(Umweltbundesamt, 2017) Köck, Wolfgang; Bovet, Jana; Fischer, Henrik; Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung; Universität Leipzig; Deutschland. Umweltbundesamt; Mutert, TinaÖffentliche Vorhaben unterliegen in der Regel einer Bedarfsprüfung, die bei großen Infrastrukturvorhaben häufig als ein erster Planungsschritt innerhalb eines gestuften Planungsprozesses ausgestaltet ist. Private Vorhaben unterliegen nur unter besonderen Voraussetzungen entsprechenden Bedarfsprüfungen. Bedarfsprüfungen haben den Zweck, sich Klarheit darüber zu verschaffen, ob ein Vorhaben gemäß der Zielsetzung des jeweiligen Fachgesetzes, das die Bedarfsprüfung vorschreibt, angesichts der Auswirkungen auf Rechte Dritte, die Umwelt und die öffentlichen Haushalte benötigt wird. Die Entscheidung über ein "Brauchen wir das?" ist somit die Voraussetzung, um in die weitere Planung eintreten zu können. Das Forschungsvorhaben untersucht die gesetzliche Ausgestaltung der Bedarfsprüfung bzw. Bedarfsplanung im Bereich öffentlicher Vorhaben, bezieht aber auch ausgewählte private Vorhaben ein. Die Untersuchung dient insbesondere der Beantwortung der Fragen, ob der Umweltschutz im Vorgang der Bedarfsprüfung/Bedarfsplanung ausreichend verankert ist, wie eine Bedarfsplanung aussehen müsste, um den Umweltschutz schon in ihrem Rahmen zu stärken, und was gegebenenfalls rechtspolitisch getan werden könnte, um die Erkenntnisse umzusetzen. Quelle: ForschungsberichtVeröffentlichung Unterirdische Raumplanung und nachhaltige Ressourcenbewirtschaftung am Beispiel von ausgewählten Regionen(2018) Keimeyer, Friedhelm; Schulze, Falk; Runge, Karsten; Öko-Institut. Büro Berlin; Deutschland. Umweltbundesamt; Iyimen-Schwarz, ZueleyhaDas Projekt hatte zum Ziel Erkenntnisse zur Umsetzbarkeit konzeptioneller Ansätze einer nachhaltigen, vorausschauenden, vorsorgenden unterirdischen Raumplanung in der Planungspraxis zu gewinnen. Hintergrund sind die wachsenden Nutzungsmöglichkeiten des unterirdischen Raumes einschließlich damit einhergehender potenzieller Nutzungskonflikte und des Schutzes von Umweltgütern, allen voran der Grundwasserschutz. Es gilt die begrenzte Ressource unterirdischer Raum effizient zu nutzen und gleichzeitig die Nutzungsoptionen auch für die kommenden Generationen offen zu halten. Neben den klassischen Nutzungen können zukünftig weitere Nutzungsoptionen hinzutreten, die den Nutzungsdruck im Untergrund erhöhen und die Frage nach seiner koordinierenden und vorsorgenden Planung aufwerfen. Auch können neue Erkenntnisse über die Umweltsituation und -güter hinzutreten (beispielsweise unterirdische Grundwasserleiter), die ein Umdenken in der Nutzung des Untergrunds erfordern. Treiber dieser Debatte waren die Gasförderung aus unkonventionellen Lagerstätten mittels Fracking und die Ablagerung von Kohlenstoffdioxid (CCS).Die grundlegenden geowissenschaftlichen, planerischen und rechtlichen Zusammenhänge einer unterirdischen Raumplanung wurden im Forschungsvorhaben „Unterirdische Raumplanung – Vorschläge des Umweltschutzes zur Verbesserung der über- und untertägigen Informationsgrund-lagen, zur Ausgestaltung des Planungsinstrumentariums und zur nachhaltigen Lösung von Nutzungskonflikten (FKZ 3711 16 103 1/2)“ untersucht. Aufbauend auf diesen Ergebnissen widmete sich dieses Vorhaben der praktischen Umsetzbarkeit einer nachhaltigen unterirdischen Raumplanung.Zuerst fand eine umfassende Befragung relevanter Akteure statt. Zudem wurden verschiedene (Modell-)Planungsregionen und damit gleichzeitig unterschiedliche geologische Ausgangssituationen betrachtet. Zur Simulation der praktischen Vorgehensweise bei der unterirdischen Raumplanung wurde ein Planspiel durchgeführt.Veröffentlichung Die Bedeutung bundesrelevanter Strategien zur Raumentwicklung für die Umweltpolitik - Analysen, Umsetzungsbeispiele, Handlungsansätze(2019) Janssen, Gerold; Bartel, Sebastian; Wolff, Franziska; Leibniz-Institut für ökologische Raumentwicklung; Öko-Institut; Schlippenbach, Ulrike vonEine nachhaltige räumliche Gesamtplanung ist eines der zentralen Instrumente zur Durchsetzung von raum- und flächenbezogenen Umweltzielen. Neben der räumlichen Gesamtplanung gibt es raumbedeutsame Fachplanungen, die entweder über ein eigenes Planungsinstrumentarium verfügen (z. B. die Verkehrswegeplanung, die wasserwirtschaftliche Planung, die Netzausbauplanung, die Landschaftsplanung) oder in Entwicklungsstrategien und Programmen ihren Niederschlag finden (z. B. Klimaanpassungsstrategien, Energiekonzepte). Diese sind in unterschiedlicher Weise mit der räumlichen Gesamtplanung verknüpft. Daher sind eine effektive Abstimmung der verschiedenen Instrumente untereinander und die konkrete Umsetzung der Umweltbelange in der Planungspraxis Kernelemente für eine nachhaltige Raumentwicklung, welche es fortzuentwickeln und zu verbessern gilt. Das Forschungsvorhaben setzt an dieser Stelle an und untersucht Bundesstrategien mit raumrelevanten Umweltzielen vor dem Hintergrund aktueller Herausforderungen. Übergreifendes Ziel des Vorhabens ist es, Leitbilder, Instrumente und Handlungsansätze bundesrelevanter Strategien zur Raumentwicklung und Raumordnung mit Umweltbezug zu identifizieren und im Hinblick auf ihre Bedeutung für den Umweltschutz zu analysieren. Im Rahmen des Forschungsvorhabens wurden Erkenntnisse zur Analyse neuer Anforderungen an die räumliche Planung und Steuerung erarbeitet und strategiebezogene, raumplanungsbezogene und raumplanungsrechtliche Handlungsansätze abgeleitet. Quelle: ForschungsberichtVeröffentlichung Qualitative Stichprobenuntersuchung zur kommunalen Anwendung des § 13b BauGB(Umweltbundesamt, 2020) Frerichs, Stefan; Hamacher, Karl; Simon, André; BKR Aachen Noky & Simon Partnerschaft - Stadtplaner, Umweltplaner, Landschaftsarchitekt; Institut für Stadtbauwesen und Stadtverkehr; Rechtsanwaltsbüro Gaßner, Groth, Siederer & Coll.; Deutschland. Umweltbundesamt; Rau, ChristophMit dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt wurde zum 04.05.2017 der § 13b neu in das Baugesetzbuch eingeführt. Die Einführung des § 13b BauGB hatte zum Ziel, der starken Dynamik im Wohnungsmarkt vor allem in den wachsenden Groß- und Universitätsstädten entgegenzuwirken. In diesem Bericht wird anhand einer qualitativen Stichprobenunteruntersuchung (Stand: Juni 2019) von 250 Planungsfällen aus 242 Gemeinden und einer darauf aufbauenden anonymen Online-Befragung dieser anwendenden Gemeinden untersucht, wie die Gemeinden die Vereinfachungen nutzen und welche Planungsergebnisse erreicht werden. Tatsächlich werden Verfahren auf Basis von § 13b BauGB vor allem von kleineren, vielfach ländlich geprägten Gemeinden genutzt, die Bauvorhaben in kleinem Maßstab verfolgen. Die Planungen begründen überwiegend kleine Bauvorhaben mit meist geringer Dichte und verstärken so die Neuinanspruchnahme von siedlungsnahen Freiflächen in besonderem Maße. Das Verfahren nach § 13b BauGB wird vor allem von kleinen Gemeindeverwaltungen mit begrenzten Personalkapazitäten genutzt und als Vereinfachung der verfahrensmäßigen und materiellen Anforderungen gesehen. Die vom Gesetzgeber mit der Einführung des § 13b BauGB verbundenen Zielsetzungen, substanziell neues Wohnbauland zur Minderung der bestehenden Wohnungsnot in wachsenden Kommunen mit angespannten Wohnungsmärkten zu schaffen, werden jedoch nicht erreicht. Überdies sind die Verfahren mit teilweise umfangreichen Eingriffen in den Naturhaushalt verbunden, u. a. durch die Inanspruchnahme strukturreicher und ökologisch hochwertiger Ortsrandstrukturen. In den Verfahren werden wesentliche Elemente zur Sicherung der materiellen und prozessualen Qualität der Bebauungsplanung mit dem Verzicht auf Umweltprüfung und Eingriffsregelung außer Kraft gesetzt. Sofern Untersuchungen zur Ermittlung von Abwägungsmaterial durchgeführt werden, basiert dies einerseits auf fachrechtlichen Vorgaben oder dient der nachbarschützenden Konfliktvermeidung. Die Autoren der Studie empfehlen, von einer Verlängerung und Verstetigung des § 13b BauGB dringend abzusehen. Quelle: ForschungsberichtVeröffentlichung Das Instrument der Bedarfsplanung - Rechtliche Möglichkeiten für und verfahrensrechtliche Anforderungen an ein Instrument für mehr Umweltschutz(Umweltbundesamt, 2017) Köck, Wolfgang; Bovet, Jana; Fischer, Henrik; Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung; Universität Leipzig; Deutschland. Umweltbundesamt; Mutert, TinaÖffentliche Vorhaben unterliegen in der Regel einer Bedarfsprüfung, die bei großen Infrastrukturvorhaben häufig als ein erster Planungsschritt innerhalb eines gestuften Planungsprozesses ausgestaltet ist. Private Vorhaben unterliegen nur unter besonderen Voraussetzungen entsprechenden Bedarfsprüfungen. Bedarfsprüfungen haben den Zweck, sich Klarheit darüber zu verschaffen, ob ein Vorhaben gemäß der Zielsetzung des jeweiligen Fachgesetzes, das die Bedarfsprüfung vorschreibt, angesichts der Auswirkungen auf Rechte Dritte, die Umwelt und die öffentlichen Haushalte benötigt wird. Die Entscheidung über ein "Brauchen wir das?" ist somit die Voraussetzung, um in die weitere Planung eintreten zu können. Das Forschungsvorhaben untersucht die gesetzliche Ausgestaltung der Bedarfsprüfung bzw. Bedarfsplanung im Bereich öffentlicher Vorhaben, bezieht aber auch ausgewählte private Vorhaben ein. Die Untersuchung dient insbesondere der Beantwortung der Fragen, ob der Umweltschutz im Vorgang der Bedarfsprüfung/Bedarfsplanung ausreichend verankert ist, wie eine Bedarfsplanung aussehen müsste, um den Umweltschutz schon in ihrem Rahmen zu stärken, und was gegebenenfalls rechtspolitisch getan werden könnte, um die Erkenntnisse umzusetzen. Quelle: ForschungsberichtVeröffentlichung Kohärenz der flächenbezogenen Gewässerentwicklungsplanung gemäß WRRL mit der Raumplanung(Umweltbundesamt, 2022) Janssen, Gerold; Wittig, Sandra; Garack, Stephan; Leibniz-Institut für ökologische Raumentwicklung; Planungsbüro Koenzen - Wasser und Landschaft; Deutschland. Umweltbundesamt; Naumann, Stephan; Völker, JeanetteDie EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) verlangt, dass alle Oberflächenwasserkörper in einen "guten ökologischen Zustand" zu überführen sind oder, sofern es sich um künstliche Wasserkörper oder erheblich veränderte Wasserkörper handelt, das "gute ökologische Potenzial" erreichet werden muss. Für die deutschen Fließgewässer werden diese Ziele bisher noch nicht erreicht. Als eine der wesentlichen Ursachen wurde die Struktur- und Habitatarmut aufgrund in der Vergangenheit liegender tiefgreifender hydromorphologischer Veränderungen der Gewässer ausgemacht. Zur Verbesserung der hydromorphologischen Bedingungen benötigen die Flüsse Raum für eine eigendynamische und gesteuerte Entwicklung. Es ist notwendig, für eine Gewässerentwicklung noch verfügbare Flächen zu sichern und genutzte Flächen zurückzugewinnen und zu renaturieren. Der vorliegende Bericht untersucht, welchen Beitrag die Raumordnung in Verbindung mit der wasserwirtschaftlichen Planung zur Sicherung von Flächen für die Gewässerentwicklung leisten kann und wie diese besser aufeinander abgestimmt werden können. Dies betrifft sowohl inhaltliche als auch verfahrensrechtliche Anforderungen an die Planungen. Dabei werden Synergien und Konflikte mit anderen Nutzungen, z. B. Hochwasserschutz, Naturschutz und Landwirtschaft beleuchtet. Im Ergebnis werden Handlungsempfehlungen für die Planungsträger und den Gesetzgeber formuliert. Quelle: Forschungsbericht