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    Rahmenbedingungen für ein Nationales System Klimaberichterstattung
    (2019) Jörß, Wolfram; Siemons, Anne; Gores, Sabine; Öko-Institut. Büro Berlin; Günther, Dirk
    In dieser Studie werden die nationalen Pflichten zur klimapolitischen Berichterstattung unter der UNFCCC sowie unter der Europäischen Governance-Verordnung analysiert, um daraus Schlussfolgerungen für mögliche nationale institutionelle Vereinbarungen zu einem "Nationalen System Klimaberichterstattung" zu ziehen. Für die UNFCCC-Berichtspflichten insbesondere unter dem Übereinkommen von Paris (ÜvP) werden dazu die im Dezember 2018 in Katowice gefassten Beschlüsse berücksichtigt. Die wichtigsten Prozesse der Klimaberichterstattung, die absehbar noch einer organisatorischen Klärung bedürfen, sind die Neuerungen im LULUCF-Accounting innerhalb der EU, die Konsistenz zwischen THG- und Energieberichterstattung in den NECP-Fortschrittsberichten unter der Governance-Verordnung sowie die Organisation der ex-ante Berichterstattung unter dem ÜvP zu geplanter klimabezogener finanzieller Unterstützung für Entwicklungsländer. Für deren Adressierung stehen im Wesentlichen zwei institutionelle Optionen im Raum: Niedrigschwellig eine eher informelle Abstimmung zwischen den jeweils beteiligten Ressorts entlang der Strukturen wie sie momentan bereits für die Emissionsberichterstattung bzw. für THG-bezogene Politiken und Maßnahmen sowie Projektionen praktiziert werden; oder formalisierter z.B. im Rahmen einer neuen oder erweiterten Staatssekretärsvereinbarung oder über eine Verankerung im gesetzlichen Regelwerk. Vor einer minutiös detaillierten Ausarbeitung von nationalen Berichterstattungs- und Abstimmungsprozessen sollte allerdings noch weitere Klärungen abgewartet werden: Unter der Governance-Verordnung steht für 2019 die Vorlage und ggf. Verabschiedung von Durchführungsrechtsakten aus, die noch mehr Klarheit über die Details der zukünftigen Berichterstattungsanforderungen herstellen werden. Ebenfalls relevante Details zu den Berichterstattungspflichten in den Zweijährigen Transparenzberichten unter dem ÜvP sollen bis Ende 2020 zwischen den ÜvP-Vertragsstaaten zu Ende verhandelt werden. Quelle: Forschungsbericht
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    Veröffentlichung
    Der Transparenzrahmen unter dem Übereinkommen von Paris - Konsequenzen für die nationale Berichterstattung zum Klimaschutz
    (Umweltbundesamt, 2020) Jörß, Wolfram; Förster, Hannah; Harthan, Ralph O.; Öko-Institut. Büro Berlin; Deutschland. Umweltbundesamt; Günther, Dirk
    Der vorliegende Bericht behandelt die Ergebnisse der UNFCCC Klimaverhandlungen vom Dezember 2018 in Katowice zum Transparenzrahmen des Übereinkommens von Paris (ÜvP) und fasst die beschlossenen Leilinien, die sogenannten MPGs, sowie weitere zugehörige Beschlüsse zusammen. Außerdem werden die Verhandlungsergebnisse bewertet und Konsequenzen für die Klimaberichterstattung in Deutschland herausgearbeitet. Schließlich werden die Konsequenzen für die Ausgestaltung der EU-internen Berichterstattungspflichten beleuchtet, die aktuell für das untergesetzliche Regelwerk unter der Governance-Verordnung 2018/1999 anstehen. Die in Katowice verabschiedeten Modalitäten, Verfahren und Leitlinien (MPGs) stellen einen bedeutenden Schritt hin zu einem umfassenden System dar, in dem die Anforderungen für alle Vertragsparteien gelten. Ziele des Transparenzrahmens gemäß Artikel 13 (5) und(6) des ÜvP sind es, als Beitrag zum Global Stocktake nach Artikel 14 ein klares Verständnis über die Maßnahmen zur Bewältigung der Klimaänderungen im Hinblick auf die gesteckten Ziele und über die geleistete und erhaltene Unterstützung zu vermitteln. Die MPGs stellen einen vollständigen und gemeinsamen Rahmen für das Berichtswesen und die Überprüfung dar und liefern einen wesentlichen Beitrag zur Erfüllung dieser Ziele. Mit der Verabschiedung der MPGs werden in Zukunft detaillierte Informationen über Emissionen, Maßnahmen und Unterstützung im Zusammenhang mit dem Klimawandel zur Verfügung stehen, die nach klaren Regeln zusammengestellt und überprüft werden. Für die Berichterstattung in Deutschland und in der EU ergeben sich wesentliche Konsequenzen in Bezug auf die Verwendung von Treibhausgaspotenzialen (GWPs) der außer Kohlendioxid zu berichtenden Treibhausgase. Quelle: Forschungsbericht
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    Veröffentlichung
    Inventarermittlung der F-Gase 2017/2018
    (Umweltbundesamt, 2021) Warncke, Kristina; Osterheld, Steffi; Gschrey, Barbara; Öko-Recherche, Büro für Umweltforschung und -beratung (Frankfurt, Main); Deutschland. Umweltbundesamt; Martens, Kerstin
    Der Bericht präsentiert die Emissionsdaten der fluorierten Treibhausgase HF(C)KW, FKW, SF6, NF3, SF5CF3, H(C)FE und PFPMIE (F-Gase) für die Jahre 1995-2018 für Deutschland. Seit 2005 bewegen sich die Emissionen fluorierter Treibhausgase (F-Gase) auf relativ konstantem Niveau. Der seit 2010 stattfindende leichte Anstieg der Emissionen war im Jahr 2018 erstmals rückläufig und sank auf 6.239 t, ausgedrückt in CO2-Äquivalenten 15,1 Mio. t. Damit machen sie etwa 2 % an den Gesamtemissionen aller Treibhausgase in Deutschland aus, die 2018 bei etwa 870 Mio. t CO2-Äquivalenten lagen. Der Bericht ist seit dem Berichtsjahr 2015 nicht mehr nach Stoffgruppen unterteilt wie in den vorherigen Jahren, sondern richtet sich nach der Strukturierung des Nationalen Inventarberichts (NIR). In diesem alle Treibhausgase umfassenden Bericht werden die fluorierten Treibhausgase in den Sektor-Abschnitten 2.B, 2.C, 2.E, 2.F, 2.G und 2.H behandelt. Sektor 2.B befasst sich unter 2.B.9 mit den Emissionen aus der Produktion von halogenierten Kohlenwasserstoffen und SF6. Das folgende Kapitel 2.C behandelt die Metallproduktion. Hier werden unter 2.C.3 und 2.C.4 die Emissionen aus derAluminium- und Magnesiumproduktion aufgeführt. Der Sektor 2.E beinhaltet die Emissionen aus der Elektronik-Industrie, der folgende Sektor 2.F diejenigen aus Anwendungen als ODS-Ersatz und der Sektor 2.G die "Sonstige Produktherstellung und -verwendung". Unter dem Abschnitt 2.H werden vertrauliche Emissionen verschiedener Sektoren aggregiert berichtet. Außerdem gibt es Informationen zu freiwillig berichteten fluorierten Treibhausgasen. Quelle: Forschungsbericht
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    Veröffentlichung
    Inventarermittlung der F-Gase 2019/2020
    (Umweltbundesamt, 2021) Warncke, Kristina; Gschrey, Barbara; Öko-Recherche, Büro für Umweltforschung und -beratung (Frankfurt, Main); Deutschland. Umweltbundesamt; Martens, Kerstin; Elsner, Cornelia
    Der Bericht präsentiert die Emissionsdaten der fluorierten Treibhausgase HF(C)KW, FKW, SF6, NF3, SF5CF3, H(C)FE und PFPMIE (F-Gase) für die Jahre 1995-2020 für Deutschland. Seit 2005 bewegen sich die Emissionen fluorierter Treibhausgase (F-Gase) auf relativ konstantem Niveau. Der seit 2010 stattfindende leichte Anstieg der Emissionen war im Jahr 2018 erstmals rückläufig und sank auf 5.946 t, ausgedrückt in CO2-Äquivalenten 14,3 Mio. t. Dieser Abwärtstrend hat sich deutlich fortgesetzt, und so lagen die Emissionen im Jahr 2020 bei 5.281 t, was 12,1 t in CO2-Äquivalenten entspricht. Damit machen sie etwa 1,5 % an den Gesamtemissionen aller Treibhausgase in Deutschland aus, die 2020 bei etwa 793 Mio. t CO2-Äquivalenten lagen. Dieser Bericht ist entsprechend der Strukturierung des Nationalen Inventarberichts (NIR) aufgeteilt. In diesem alle Treibhausgase umfassenden Bericht werden die fluorierten Treibhausgase in den Sektor-Abschnitten 2.B, 2.C, 2.E, 2.F, 2.G und 2.H behandelt. Sektor 2.B befasst sich unter 2.B.9 mit den Emissionen aus der Produktion von halogenierten Kohlenwasserstoffen und SF6. Das folgende Kapitel 2.C behandelt die Metallproduktion. Hier werden unter 2.C.3 und 2.C.4 die Emissionen aus der Aluminium- und Magnesiumproduktion aufgeführt. Der Sektor 2.E beinhaltet die Emissionen aus der Elektronik-Industrie, der folgende Sektor 2.F diejenigen aus Anwendungen als ODS-Ersatz und der Sektor 2.G die "Sonstige Produktherstellung und -verwendung". Unter dem Abschnitt 2.H werden vertrauliche Emissionen verschiedener Sektoren1 aggregiert berichtet. Außerdem gibt es Informationen zu freiwillig berichteten fluorierten Treibhausgasen. Quelle: Forschungsbericht