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    Test scenarios for the determination of sound emissions from road, rail, industry and the calculation of the propagation of sound (BUB), the calculation of environmental noise from airports (BUF) and assessment of the noise exposure of affected persons (BEB) according to Directive (EU) 2015/996
    (2019) Bartolomaeus, Wolfram; Möhler, Ulrich; Krapf, Klaus-Georg; Bundesanstalt für Straßenwesen; Möhler und Partner Ingenieure AG (Augsburg); Steindorf, Annett
    To improve the noise situation in Europe, the EU issued the Environmental Noise Directive (2002/49/EC) in 2002. It was transposed into German law in 2005. The aim is to reduce environmental noise and prevent an increase in noise in previously quiet areas. To this end, noise pollution is to be recorded in noise maps by means of uniform assessment methods for noise indices in Europe and then reduced by means of concrete measures. In recent years, the EU has developed these methods under the acronym CNOSSOS-EU (Common Noise Assessment Methods in Europe) with the participation of the Member States. These calculation methods were introduced by an amendment to Annex II of the EU Environmental Noise Directive 2015 as Directive (EU) 2015/996 [1] for subsequent national implementation ([2] to [6]) and are to be applied by all Member States as of 1 January 2019. In this documentation, the methods for the determination of sound emissions, the calculation of sound propagation and the assessment of noise exposure are applied to exemplary scenarios. A distinction is made between noise from sources close to the ground (road, rail, industry) and sources from air traffic (aircraft noise). In accordance with the calculation regulations [2] to [6], model calculations (creating scenarios and test cases) are documented in detail. This way, a quality assurance of noise calculations in accordance with DIN 45687 [11] is made possible and a uniform and comprehensible application of the methods is ensured throughout Germany. Quelle: www.umweltbundesamt.de
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    Testaufgaben zur Ermittlung der Schall-Emissionen von Straße, Schiene, Industrie und der Berechnung der Schall-Ausbreitung (BUB), der Berechnung des Fluglärms (BUF) und der Belastetenermittlung (BEB) gemäß Richtlinie (EU) 2015/996
    (2019) Bartolomaeus, Wolfram; Möhler, Ulrich; Krapf, Klaus-Georg; Bundesanstalt für Straßenwesen; Möhler und Partner Ingenieure AG (Augsburg); Steindorf, Annett
    Zur Verbesserung der Lärmsituation in Europa hat die EU im Jahr 2002 die Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG) erlassen. Sie wurde 2005 in deutsches Recht umgesetzt. Ziel ist es, den Umgebungslärm zu vermindern und in bisher ruhigen Gebieten einer Zunahme des Lärms vorzubeugen. Dazu soll die Belastung, durch in Europa einheitliche Bewertungsmethoden für Lärmindizes, in Lärmkarten erfasst und dann durch konkrete Maßnahmen gemindert werden. Diese Methoden hat die EU unter Beteiligung der Mitgliedstaaten in den vergangenen Jahren unter dem Akronym CNOSSOS-EU (Common Noise Assessment Methods in Europe) entwickelt. Diese Berechnungsmethoden sind durch eine Änderung des Annex II der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2015 als Richtlinie (EU) 2015/996 [1] zur anschließenden nationalen Umsetzung ([2] bis [6]) eingeführt worden und sollen ab dem 01.01.2019 von allen Mitgliedstaaten verpflichtend angewendet werden. In dieser Dokumentation werden die Methoden zur Ermittlung der Schall-Emissionen, der Berechnung der Schall-Ausbreitung sowie der Belastetenermittlung auf beispielhafte Aufgabenstellungen angewendet. Dabei wird unterschieden nach bodennahen Schallquellen (Straße, Schiene, Industrie) und Quellen aus Flugverkehr (Fluglärm). Gemäß der Berechnungsvorschriften [2] bis [6] werden Modellrechnungen (Szenarienbildung und Testaufgaben) ausführlich dokumentiert. Auf diese Weise wird eine Qualitätssicherung von Lärmberechnungen im Sinne der DIN 45687 [11] ermöglicht und damit eine einheitliche und nachvollziehbare Anwendung der Methoden deutschlandweit gewährleistet. Quelle: www.umweltbundesamt.de
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    Minderung des Gewerbelärms in Städten
    (Umweltbundesamt, 2022) Schütte, Silvia; Benz, Sarah; Kuhlmann, Julia; Öko-Institut; Deutschland. Umweltbundesamt; Steindorf, Annett; Myck, Thomas
    Das Forschungsvorhaben richtet den Fokus auf die Frage, welche gesundheitlichen Auswirkungen durch Gewerbelärm in dichten urbanen Strukturen hervorgerufen werden können. Mit der Einführung des Gebietstyps ââą Ìurbanes Gebietââą Ì soll die Innenentwicklung gestärkt werden. Städte können so zum Zwecke der verstärkten Nutzungsmischung Wohnen und Gewerbe mit dem Ziel, mehr Wohnungen auf der gleichen Fläche wie bisher schaffen zu können, (räumlich) enger zusammenbringen. Um diese Nutzungsmischung zu fördern wurde der zulässige Immissionsrichtwert in der TA Lärm auf 63 dB(A) tagsüber und nachts auf 45 dB(A) festgelegt. Der Gesetzgeber hat zur Einführung des urbanen Gebietes betont, dass die Vorteile der Stadt der kurzen Wege für die Anwohnenden eine höhere Immissionssituation aufwiegen würden. Die Arbeiten fußen auf einer Gebietsauswahl in den Städten Dortmund, Duisburg, Hamburg, Leipzig und München. Die berechnete Geräuschbelastung in den Gebieten, insbesondere zu dem urbanen Gewerbelärm, wurde mit einer Befragung zur Lärmwirkung korreliert. Auf dieser Grundlage wurden Expositions-Wirkungsbeziehungen für urbanen Gewerbelärm erstellt. Die Ergebnisse zeigen, dass urbaner Gewerbelärm gesundheitsrelevante Auswirkungen hat und dies bereits bei einer Geräuschbelastung, die unterhalb der Immissionsrichtwerte für das urbane Gebiet liegen. Zwar wissen die Anwohnenden die Vorteile der Stadt der kurzen Wege zu schätzen. Diese Zustimmung zum urbanen Leben führt aber nicht zu einer höheren Duldungshaltung gegenüber der Lärmbelastung. Die aktuellen Immissionsrichtwerte für das urbane Gebiet sind daher kritisch zu würdigen, eine weitere Erhöhung - insbesondere für den Nachtzeitraum - kann vor den im Forschungsvorhaben gewonnenen Erkenntnissen nicht zugestimmt werden. Quelle: Forschungsbericht