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Veröffentlichung Erarbeitung möglicher Modelle der erweiterten Herstellerverantwortung für Textilien(Umweltbundesamt, 2023) Bünemann, Agnes; Bartnik, Sabine; Löhle, Stephan; Cyclos, Beratungsgesellschaft für Ökologie, Energie- und Abfallwirtschaft (Osnabrück); Deutschland. UmweltbundesamtIn der im März 2022 veröffentlichten EU-Textilstrategie ist aufgeführt, dass Hersteller zukünftig die Verantwortung für ihre Produkte entlang der gesamten Wertschöpfungskette wahrnehmen sollen. Vor diesem Hintergrund sollen EU-Vorschriften zur erweiterten Herstellerverantwortung bei Textilien harmonisiert und in der Novellierung der Abfallrahmenrichtlinie verankert werden. Im vorliegenden Forschungsvorhaben wurden mögliche Modelle der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR-Modelle) beziehungsweise Produktverantwortung im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes für Deutschland entwickelt und bewertet. Das Vorhaben umfasst insgesamt: - Analyse der Grundlagen in Deutschland im Hinblick auf die Einführung einer erweiterten Herstellerverantwortung für Textilien, - Definition "Textilien" sowie der Anwendungsbereiche für Textilien aus privaten Haushaltungen und aus sonstigen Herkunftsbereichen, - Analyse der Ziele, der Grundlagen und der relevanten Rahmenbedingungen für eine erweiterte Herstellerverantwortung, - Erarbeitung und Analyse unterschiedlicher EPR-Modelle sowie die Ausarbeitung von Kriterien für die Bewertung der Modelle, - Bewertung der verschiedenen erarbeiteten Modelle zur Einführung einer erweiterten Herstellerverantwortung für Textilien anhand der vorher festgelegten Kriterien sowie Ableitung von Handlungsempfehlungen. Quelle: ForschungsberichtVeröffentlichung Erarbeitung einer Messmethodik zum Umfang der Wiederverwendung von Produkten in Deutschland(Umweltbundesamt, 2024) Gsell, Martin; Fischer, Susanne; Müller, Anne; Öko-Institut; Deutschland. Umweltbundesamt; Depireux, Sina; Augustin, PetraDie Arbeiten und Zielsetzungen in diesem Projekt ergeben sich aus den im Durchführungsbeschluss (EU) 2021/19 festgelegten Berichtspflichten. Entsprechend dieser Vorgaben wurde im Projekt eine Datenbasis zur Wiederverwendung für Deutschland geschaffen. Durch umfangreiche Recherchen wurden vielfältigste Wiederverwendungs-Aktivitäten aus Bund und Ländern zusammengetragen. Alle Einzelmaßnahmen wurden kategorisiert und definierten generischen Maßnahmen zugeordnet. Nach Validierung geeigneter Instrumente zur Quantifizierung wurde eine relevante nationale Methode vorgeschlagen. Gemeinsam mit einem Umfrageinstitut wurde ein klassischer Fragebogen für private Haushalte entwickelt, Mitte 2022 die Online-Erhebung durchgeführt und darauf basierend eine erste verifizierte Datenbasis erstellt. In Deutschland wurden von Haushalten im Jahr 2021 insgesamt rund 3 Millionen Tonnen an gebrauchten Produkten nachgefragt. Das entspricht einem Pro-Kopf-Verbrauch von rund 36 Kilogramm pro Kopf. Etwa 68 % der erwachsenen Bevölkerung nutzt regelmäßig sogenannte Second-Hand-Ware. Die Schätzungen zur Gesamtzahl der Wiederverwendungs-Operatoren variieren stark, so dass für das Berichtsjahr 2021 keine valide Zahl berichtet werden kann. Die Möglichkeiten der Umsetzung der Messmethodik für Deutschland wurden auch im Hinblick auf zukünftige Berichte diskutiert und eine Qualitätsbetrachtung durchgeführt und Handlungsempfehlungen abgeleitet. Der vorliegende Projektbericht ist in einen Hauptteil und zwei Anhänge getrennt. Die Ergebnisse für die passgenaue Berichterstattung an die EUKommission können aus Anhang 1 entnommen werden. Anhang 2 enthält detaillierte Informationen zu den generischen Maßnahmen und veröffentlicht die Quellen zur Befragung der privaten Haushalte. Quelle: Forschungsbericht