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Veröffentlichung Umgebungslärmrichtlinie: Verfahren zur Identifizierung von Lärmbrennpunkten(Umweltbundesamt, 2020) Giering, Kerstin; Hochschule Trier. Umwelt-Campus Birkenfeld; Deutschland. Umweltbundesamt; Hintzsche, MatthiasDie Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG gibt nur allgemeine Hinweise darauf, wann im Rahmen der Lärmaktionsplanung Lärmminderungsmaßnahmen geplant und durchgeführt werden müssen. Sie nennt weder einzuhaltende Lärmgrenzwerte, noch legt sie fest, dass Maßnahmen ab einer bestimmten Anzahl von Lärmbetroffenen ergriffen werden müssen. Es ist vielmehr Aufgabe der für die Lärmaktionsplanung zuständigen Behörden, die Lärmsituation im Einzelnen zu bewerten und Kriterien für die Lärmaktionsplanung zu entwickeln. Dabei ist die Höhe der Lärmpegel allein kein hinreichendes Kriterium für die Entscheidung, an welchen Orten die Durchführung von Maßnahmen im Rahmen der Lärmaktionsplanung notwendig ist. Zu berücksichtigen ist vielmehr auch, wie viele Menschen welchen Lärmpegeln ausgesetzt sind. Neben diesen quantitativen Kriterien zur räumlichen Identifikation von Lärmbrennpunkten ("Hotspots") erscheint es sinnvoll, auch eine qualitative Bewertung der Lärmsituation vorzunehmen. Im Rahmen des Arbeitspakets (AP) 3 wird eine detaillierte Literaturanalyse durchgeführt. Hierbei werden zum einen die in der 1. Stufe aufgestellten Lärmaktionspläne deutscher Kommunen, insbesondere Ballungsräume, sowie europäische Ballungsräume ausgewertet. Zum anderen wird die einschlägige nationale und internationale Literatur analysiert. Die gefundenen Hotspot-Identifizierungsverfahren werden für ein Testgebiet berechnet und grafisch dargestellt und bewertet. Daraus abgeleitet wird ein Vorschlag für eine zweistufige Herangehensweise entwickelt: Die Berechnung eines Hotspotmaßes (HSM) und eine qualitative Bewertung der Hotspots mit Hilfe eines Indikatorensystems. Quelle: ForschungsberichtVeröffentlichung Umgebungslärmrichtlinie: Verfahren zur Identifizierung von Lärmbrennpunkten - Modellstadt(Umweltbundesamt, 2020) Eggers, Sebastian; Heidebrunn, Frank; Kurz, Carsten; Lärmkontor GmbH (Hamburg); Deutschland. Umweltbundesamt; Hintzsche, MatthiasDie Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG und das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) geben nur allgemeine Hinweise darauf, wann im Rahmen der Lärmaktionsplanung Lärmminderungsmaßnahmen entwickelt und durchgeführt werden sollen. Es bestehen keine einzuhaltende Lärmgrenzwerte oder Vorgaben zur Anzahl Lärmbetroffener, ab deren Erreichen Maßnahmen im Lärmaktionsplan vorgesehen werden müssen. Die für den jeweiligen Lärmaktionsplan zuständige Behörde hat also auch die Aufgabe, die Lärmsituation zu bewerten und Kriterien für die Lärmaktionsplanung aufzustellen. Dabei ist die sie in den Lärmkarten dargestellte Höhe der Lärmpegel allein nicht ausreichend, um als Kriterium für die Entscheidung zur Planung und Durchführung von Maßnahmen im Rahmen der Lärmaktionsplanung herangezogen zu werden. Entscheidend ist vielmehr die Angabe, wie viele Menschen welchen Lärmpegeln ausgesetzt sind. Neben der Verortung hoher Lärmwerte muss deshalb zur Identifikation von Lärmbelastungsschwerpunkten ("Hotspots") auch eine Berücksichtigung der Anzahl Betroffener erfolgen. Im Arbeitspaket 3 im Rahmen dieses Forschungsprojektes wurde eine detaillierte Literaturanalyse durchgeführt. Hierbei wurden vorrangig die in der 1. Stufe aufgestellten Lärmaktionspläne deutscher Kommunen (insbesondere Ballungsräume) sowie weiterer europäischer Ballungsräume ausgewertet. Ergänzend wurde die einschlägige nationale und internationale Literatur analysiert. Dabei wurde eine Reihe von verwendeten Hotspot-Identifizierungsverfahren ermittelt. Fünf dieser Verfahren wurden an einer Musterstadt mit rund 100.000 Einwohnern erprobt. Die Ergebnisse der verschiedenen Verfahren wurden ermittelt, dargestellt und verglichen. Abschließend wurden die jeweiligen Stärken und Schwächen der einzelnen Verfahren in Datenblättern dargestellt. Quelle: ForschungsberichtVeröffentlichung Lärmbelästigungssituation in Deutschland(Umweltbundesamt, 2020) Schreckenberg, Dirk; Benz, Sarah; Kuhlmann, Julia; ZEUS GmbH, Zentrum für angewandte Psychologie, Umwelt- und Sozialforschung; Möhler und Partner Ingenieure AG (Augsburg); Deutschland. Umweltbundesamt; Wothge, JördisUmgebungslärm ist eine der bedeutsamsten Umweltprobleme der heutigen Zeit, die sich schädlich auf die menschliche Gesundheit auswirkt. Laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) gehen 587 000 gesunde Lebensjahre aufgrund von Belästigung von Umgebungslärm verloren. Belästigung ist eine komplexe Reaktion auf Geräusche, die durch emotionale und kognitive Reaktionen sowie eine Störung des Verhaltens gekennzeichnet ist. Die Lärmbelästigungssituation in Deutschland wurde bislang turnusmäßig alle zwei Jahre vom Umweltbundesamt ohne Kenntnis der Exposition erfasst. Darüber hinaus sind viele Forschungsvorhaben auf die Untersuchung der Lärmwirkung einzelner zentraler Lärmquellen beschränkt. In diesem Forschungsprojekt wurde eine Lärmbelästigungserhebung geplant und durchgeführt, die repräsentativ im Hinblick auf die Verteilung der Umgebungslärmbelastung in Deutschland ist und die von den unterschiedlichen Umgebungslärmquellen ausgehende Belästigung erfasst. Als Untersuchungsgebiete wurden bundesweit stellvertretende Großräume im Norden, Osten, Süden und Westen der Bundesrepublik genutzt. Innerhalb der Großräume wurde die Lärmbelästigungssituation für unterschiedliche Verdichtungsräume (Innenstadt, städtisches Randgebiet, ländliche Lage/Raum) erhoben. Für die Verkehrslärmquellen Straßen, Schienen- und Luftverkehr wurden adressgenaue Berechnungen von Geräuschpegeln durchgeführt, bei Vorliegen von den Umgebungslärmquellen Industrie und Gewerbe wurden abgeschätzte Pegel verwendet und vorhandene Windenergieanlagen wurden vermerkt. In der Belästigungsbefragung wurde neben der Belästigung für alle hier untersuchten Lärmquellenarten weitere Faktoren wie Wohnbedingungen, Schlafstörungen und soziodemographischen Faktoren erfasst. Die Umweltbewusstseinsstudie des Umweltbundesamtes zeigt wiederholt, dass sich viele Menschen neben Straßenverkehrslärm insbesondere auch durch Nachbarschaftslärm belästigt fühlen (BMU/UBA, 2019; 2017; 2012; 2010). Dieser ist jedoch aufgrund vielfältiger Geräuschkomponenten schwierig zu erfassen. Um dieser Tatsache Rechnung zu tragen, wurde im Vorfeld der Befragungsstudie eine qualitative Annäherung an Nachbarschaftslärm in Form von Fokusgruppen durchgeführt. Dabei wurde mit Anwohnenden unterschiedlicher räumlicher Gebiete (Land, Randlage, Innenstadt) die Wahrnehmung und Erfahrung von und mit Nachbarschaftslärm diskutiert. Die Ergebnisse wurden bei der Erstellung des Fragebogens integriert. In diesem Bericht sind Konzept und Durchführung der Studie dargestellt. Die erhobenen Daten wurden nach Aufbereitung und Verknüpfung der Befragungs- und Geräuschpegeldaten als anonymisierte Datensätze zur Auswertung an das Umweltbundesamt weitergeleitet. Quelle: Forschungsbericht