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Veröffentlichung Handbuch Lärmaktionspläne(2015) Richard, Jochen; Mazur, Heinz; Lauenstein, Dirk; Planungsbüro Richter-Richard; PGT Umwelt und Verkehr Gmbh; Deutschland. UmweltbundesamtIm Handbuch werden die Grundlagen der EU-Umgebungslärmrichtlinie erläutert und Hinweise zur Auswertung der Lärmkarten gegeben. Schwerpunkt dieser Publikation bilden die Maßnahmen gegen den Straßenverkehrslärm. Diese werden hinsichtlich der Anwendungsmöglichkeiten und der Wirksamkeit detailliert zusammengestellt und bewertet. Weiterhin werden die rechtlichen Grundlagen zur Umsetzung von Minderungsmaßnahmen beleuchtet. Mit den Hinweisen zur Mitwirkung der Öffentlichkeit sowie zur Berücksichtigung des Schutzes ruhiger Gebiete liegen den zuständigen Behörden damit umfangreiche Informationen für eine erfolgreiche Lärmaktionsplanung vor.
Quelle: https://www.umweltbundesamt.de/Veröffentlichung Gute Praxisbeispiele kompakter und zugleich lärmarmer städtischer Quartiere(Umweltbundesamt, 2020) Preuß, Thomas; Bunzel, Arno; Hanke, Stefanie; Deutsches Institut für Urbanistik; LK Argus Kassel GmbH; Deutschland. Umweltbundesamt; Schubert, SusanneDie Umsetzung des Leitbilds der kompakten sowie nutzungsgemischten Stadt stellt besondere Anforderungen an ein ruhiges Wohnen bei gleichzeitig guter Aufenthaltsqualität im Freiraum neuer Quartiere im Rahmen der Innenentwicklung. Häufig sind die Standorte neuer Quartiere durch unterschiedliche Lärmquellen (Gewerbe-, Verkehrs-, Freizeit- und Sportlärm) vorbelastet. In der Publikation werden anhand von acht Fallstudien in deutschen Kommunen Lösungswege aufgezeigt, wie in der Praxis verdichtete, funktionsgemischte und dabei zugleich lärmarme Stadtquartiere geplant und realisiert werden können. Sie demonstrieren wie im Bebauungsplanverfahren mögliche Konflikte zwischen bestehenden Lärmquellen wie z.B. bestehenden Gewerbebetrieben bzw. Straßen- und Schienenverkehr und heranrückender Wohnbebauung bewältigt werden. Dabei werden zum einen städtebauliche bzw. bauliche Maßnahmen wie lärmabschirmende Riegelbebauungen, die Zuordnung lärmsensibler und lärmintensiver Nutzungen, Grundrissregelungen sowie baulich-architektonische Maßnahmen eingesetzt. Zum anderen werden in der Praxis Maßnahmen zum Schallschutz an der Quelle und zur Vermeidung von Lärm vorgesehen. In der Publikation sind u.a. strategische Bausteine für die Realisierung kompakter und lärmarmer Quartiere beschrieben sowie die Instrumente und Maßnahmen für deren Umsetzung ausgeführt. Anhand der Beschreibung der acht Fallstudien über neue kompakte und zugleich lärmarme Quartiere werden diese ausführlich dargestellt. Schließlich werden zahlreiche lärmartenübergreifende und lärmartenspezifische Handlungsempfehlungen für Kommunen sowie Bund und Länder gegeben. Quelle: ForschungsberichtVeröffentlichung Vergleichsrechnungen für die EU-Umgebungslärmrichtlinie(Umweltbundesamt, 2021) Heidebrunn, Frank; Popp, Christian; Krapf, Klaus-Georg; Lärmkontor GmbH (Hamburg); Deutschland. Umweltbundesamt; Treichel, JuliaFür Berechnungen zum Straßenverkehrslärm nach nationalem Recht werden bisher die "Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen - RLS-90" angewandt. Diese werden am 01.03.2021 mit Änderung der 16. BImSchV (Verkehrslärmschutzverordnung) durch die am 31.10.2019 im Verkehrsblatt bekanntgegebenen "Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen "RLS-19" abgelöst. Die Berechnungen nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie erfolgten dagegen bis Ende 2018 nach der "Vorläufige[n] Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Straßen - VBUS", die am 31.12.2018 durch die "Berechnungsmethode für den Umgebungslärm von bodennahen Quellen (Straßen, Schienenwege, Industrie und Gewerbe) - BUB" ersetzt wurde. Derzeit werden in Deutschland somit die Berechnungsergebnisse von drei, demnächst sogar vier verschiedenen Berechnungsvorschriften zum Straßenverkehr verglichen. Dies macht es erforderlich, die Unterschiede der Berechnungsverfahren und deren Auswirkungen auf die Ergebnisse genau zu kennen. Im Rahmen dieses Projektes sind daher die Unterschiede der einzelnen Berechnungsterme zwischen den vier genannten Berechnungsvorschriften herausgearbeitet und deren individuelle Auswirkungen verglichen worden. Darauf aufbauend wurden die Auswirkungen der schallquellen- und ausbreitungsbezogenen Änderungen auf die Immissionspegel durch Modellrechnungen zu einzelnen Ausbreitungsparametern herausgearbeitet. Die Auswirkungen von nationalen Standardwerten für einzelne Parameter sind dabei in die Bewertung einbezogen worden. Quelle: ForschungsberichtVeröffentlichung Lärmtechnische Bewertung des Acoustic Vehicle Alerting System(Umweltbundesamt, 2021) Boenke, Dirk; Nass, Julia; Haas, Rainer; Studiengesellschaft für Tunnel und Verkehrsanlagen; Technische Hochschule Köln. Institut für Fahrzeugtechnik; Deutschland. Umweltbundesamt; Gebhardt, JanDurch elektrische Antriebstechnologien bei Kraftfahrzeugen ergibt sich eine Reduktion der Schallemissionen aus dem Antriebs- und Abgasstrang vor allem in niedrigen Geschwindigkeitsbereichen bis ca. 30 km/h. Während die positiven Effekte auf den Lärmschutz unstrittig sind, werden mögliche Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit infolge der verringerten Fahrzeuggeräusche kritisch diskutiert. In der vorliegenden Untersuchung wurde daher nach Lösungsansätzen gesucht, inwiefern das Lärmminderungspotenzial von Kraftfahrzeugen mit elektrischem Antrieb unter der Bedingung der Erhaltung bzw. Erhöhung der Verkehrssicherheit ausgeschöpft werden könnte. Die folgenden forschungsleitenden Fragestellungen wurden dabei adressiert: - Wie sehen der rechtliche Rahmen sowie die technischen Anforderungen in Bezug auf das AVAS aus? - Welches Unfallrisiko geht vor dem Hintergrund der zunehmenden Zulassungszahlen von elektrisch angetriebenen Kraftfahrzeugen für den Fuß- und Radverkehr aus? - Welche Personengruppen sind im Zusammenhang mit der Wahrnehmung leiser Kraftfahrzeuge besonders gefährdet? - Wie unterscheidet sich die akustische Wahrnehmbarkeit von E-Pkw und Kraftfahrzeugen mit Verbrennungsmotor? - Welches sind die ausschlaggebenden Faktoren für die akustische Wahrnehmbarkeit von Fahrzeugaußengeräuschen? - Welche unterschiedlichen Positionen und Blickwinkel bestimmen die aktuelle Diskussion zum AVAS? - Welche alternativen Maßnahmen sind geeignet, das heutige AVAS zu ersetzen? Quelle: ForschungsberichtVeröffentlichung Lärmauswirkungen des Einsatzes von Drohnen auf die Umwelt(Umweltbundesamt, 2022) Becker, Stefan; Gutsche, Dominic; Schäffer, Beat; BeSB GmbH (Berlin); Empa (Körperschaft); Deutschland. Umweltbundesamt; Treichel, JuliaUnbemannte Fluggeräte, sog. "Drohnen", werden immer leistungsfähiger, was zu einer stetig steigenden Anzahl an möglichen Anwendungen führt. Über die Geräuschentwicklung von Drohnen sowie die Auswirkungen auf Mensch und Umwelt liegen derzeit weder national noch inter-national fundierte Erkenntnisse vor. Aus diesem Grund sollte eine Literaturstudie durchgeführt werden, um den Wissensstand zum Themenbereich "Lärm" zusammenzutragen. Darüber hinaus sollten Vorschläge für die Weiterentwicklung erarbeitet werden. In der vorliegenden Studie werden die Ergebnisse einer systematischen Auswertung der vorhandenen Literatur zu zivilen, unbemannten Fluggeräten in Bezug auf die Entwicklung des Drohnenmarktes, die Geräuschemissionen und die Lärmwirkungen auf Menschen dargestellt. Die Auswertung der derzeit vorliegenden Literatur legt den Schluss nahe, dass die Geräusche von Drohnen deutlich stärker belästigend sind, als sonstige Verkehrsgeräusche. Zurückzuführen ist dies insbesondere auf ihre Geräuschcharakteristik, die durch eine starke Tonhaltigkeit sowie ein hochfrequentes, breitbandiges Geräusch gekennzeichnet ist. Ergänzt wird die Studie durch eine Darstellung und Erörterung der derzeitigen (Stand 8-2021) rechtlichen Regelungen in Deutschland sowie eigener Berechnungen zur Höhe der Geräuschimmissionen bei verschiedenen denkbaren Anwendungsfällen von Drohnen. Die Ergebnisse der Studie beschränken sich im Wesentlichen auf Drohnen der Bauform Multicopter mit einer maximalen Startmasse bis 25 kg, da valide Literaturangaben für andere Baufor-men und/oder höhere Startmassen derzeit kaum vorliegen. Aber auch für Drohnen mit einer maximalen Startmasse unter 25 kg ist die Datenlage derzeit sehr dünn. Es verbleiben daher für zukünftige Studien noch eine Reihe von offenen Fragen, die es zu klären gilt. Quelle: ForschungsberichtVeröffentlichung Minderung des Gewerbelärms in Städten(Umweltbundesamt, 2022) Schütte, Silvia; Benz, Sarah; Kuhlmann, Julia; Öko-Institut; Deutschland. Umweltbundesamt; Steindorf, Annett; Myck, ThomasDas Forschungsvorhaben richtet den Fokus auf die Frage, welche gesundheitlichen Auswirkungen durch Gewerbelärm in dichten urbanen Strukturen hervorgerufen werden können. Mit der Einführung des Gebietstyps ââą Ìurbanes Gebietââą Ì soll die Innenentwicklung gestärkt werden. Städte können so zum Zwecke der verstärkten Nutzungsmischung Wohnen und Gewerbe mit dem Ziel, mehr Wohnungen auf der gleichen Fläche wie bisher schaffen zu können, (räumlich) enger zusammenbringen. Um diese Nutzungsmischung zu fördern wurde der zulässige Immissionsrichtwert in der TA Lärm auf 63 dB(A) tagsüber und nachts auf 45 dB(A) festgelegt. Der Gesetzgeber hat zur Einführung des urbanen Gebietes betont, dass die Vorteile der Stadt der kurzen Wege für die Anwohnenden eine höhere Immissionssituation aufwiegen würden. Die Arbeiten fußen auf einer Gebietsauswahl in den Städten Dortmund, Duisburg, Hamburg, Leipzig und München. Die berechnete Geräuschbelastung in den Gebieten, insbesondere zu dem urbanen Gewerbelärm, wurde mit einer Befragung zur Lärmwirkung korreliert. Auf dieser Grundlage wurden Expositions-Wirkungsbeziehungen für urbanen Gewerbelärm erstellt. Die Ergebnisse zeigen, dass urbaner Gewerbelärm gesundheitsrelevante Auswirkungen hat und dies bereits bei einer Geräuschbelastung, die unterhalb der Immissionsrichtwerte für das urbane Gebiet liegen. Zwar wissen die Anwohnenden die Vorteile der Stadt der kurzen Wege zu schätzen. Diese Zustimmung zum urbanen Leben führt aber nicht zu einer höheren Duldungshaltung gegenüber der Lärmbelastung. Die aktuellen Immissionsrichtwerte für das urbane Gebiet sind daher kritisch zu würdigen, eine weitere Erhöhung - insbesondere für den Nachtzeitraum - kann vor den im Forschungsvorhaben gewonnenen Erkenntnissen nicht zugestimmt werden. Quelle: ForschungsberichtVeröffentlichung Überwachung der akustischen Qualität des Straßennetzes mittels Reifen-Torus-Messungen(Umweltbundesamt, 2023) Hinträger, André; Attenberger, Alexander; Bayerisches Landesamt für Umwelt; Deutschland. Umweltbundesamt; Gebhardt, Jan; Schade, Lars R.Das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) hat Dienst-Kraftfahrzeuge (Kfz) mit akustischen Torus-Mess-Systemen (ATMS) ausgestattet, um über einen Flottenversuch einen Großteil des Bayerischen Fernstraßennetzes außerorts akustisch zu untersuchen. Darüber hinaus wurde am Prüfstand Fahrzeug/Fahrbahn (PFF) der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) das Torusge räusch, das heißt das Rollgeräusch, das nicht nach außen, sondern in das Innere eines Reifens abgestrahlt wird, unter kontrollierten Bedingungen analysiert. Hier lag der Fokus auf der Ge schwindigkeit sowie der Radlast, dem Fülldruck und Profil des Reifens. Die Erkenntnis aus die sen Messungen ist, dass nicht die absolute Pegelhöhe, sondern die Charakteristik des Torusge räusches Auskunft über den akustischen Zustand der Straße gibt. Als wesentliche Einflussgröße auf das Geräusch wurde die Wellenlänge der prägenden Textur der Deckschicht identifiziert. Der sogenannte akustische Fingerabdruck einer jeden Deckschicht. Mit diesem Wissen wurde ein Entwurf einer Technischen Prüfvorschrift für akustische Torus-Messungen (E TP ATM) verfasst. Gemäß dieser wurde der Flottenversuch ausgewertet. Aus Sicht des Lärmschutzes ist es erwünscht, mit diesen akustischen Torus-Messungen auf einen äquivalenten Fahrzeuggeräuschpegel für Pkw LAT,Pkw bei 120 km/h zu schließen. Hierfür wurden Übertragungsfunktionen aufgestellt, die durch statistische Vorbeifahrt-(SPB-)Messungen abgeglichen wurden. Die notwendigen Untersuchungen fanden an ausgewählten Orten mit den Flottenfahrzeugen in Form kontrollierter Vorbeifahrten statt. Der so berechnete Geräuschpegel kann nun mit dem entsprechenden maximalen Vorbeifahrtpegel, gemäß den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS-19), verglichen werden. Im Ergebnis konnte mit dem Flottenversuch für insgesamt ca. 3 850 km Fernstraßen in Bayern die akustische Qualität von Fahrbahnbelägen untersucht werden. Eine statistische Auswertung ergab, dass etwa 60 % der untersuchten Streckenlänge lärmmindernd sind; ca. 14 % sind laut, der Rest liegt dazwischen. Lärmmindernd bedeutet hier, dass durch die Deckschicht der Grundwert des Schallleistungspegels eines Pkws der RLS-19 um mindestens 3 dB unterschritten wird; laut ist eine Deckschicht, wenn dieser Grundpegel überschritten wird. Mit akustischen Torus-Messungen kann die akustische Qualität eines Straßennetzes kostengünstig und effizient untersucht werden. Quelle: Forschungsbericht