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Veröffentlichung TUNE ULR Technisch wissenschaftliche Unterstützung bei der Novellierung der EU-Umgebungslärmrichtlinie (AP2)(Umweltbundesamt, 2015)Geschwindigkeitsreduzierungen, insbesondere Tempo 30 an Hauptverkehrsstraßen werden vielerorts aus verschiedenen Gründen geplant: zur Senkung der Luftschadstoffbelastung, für eine höhere Aufenthaltsqualität oder zur Erhöhung der Verkehrssicherheit. Auch wegen der hohen akustischen Wirkung bei vergleichsweise geringem Realisierungsaufwand ist das Thema in vielen Kommunen aktuell.Veröffentlichung TUNE ULR Technisch wissenschaftliche Unterstützung bei der Novellierung der EU-Umgebungslärmrichtlinie: Arbeitspaket 2: Geschwindigkeitsreduzierungen(2015) LK Argus GmbH (Berlin); Universität (Osnabrück); Deutschland. UmweltbundesamtGeschwindigkeitsreduzierungen, insbesondere Tempo 30 an Hauptverkehrsstraßen werden vielerorts aus verschiedenen Gründen geplant: zur Senkung der Luftschadstoffbelastung, für eine höhere Aufenthaltsqualität oder zur Erhöhung der Verkehrssicherheit. Auch wegen der hohen akustischen Wirkung bei vergleichsweise geringem Realisierungsaufwand ist das Thema in vielen Kommunen aktuell.
Quelle: www.umweltbundesamt.deVeröffentlichung TUNE ULR Technisch wissenschaftliche Unterstützung bei der Novellierung der EU-Umgebungslärmrichtlinie (AP3)(2015) LK Argus GmbH (Berlin); Deutschland. UmweltbundesamtDer Vorsorgegedanke beim Schutz der ruhigen Gebiete ist ein wichtiger Aspekt der allgemeinen Aufenthaltsqualitäten, insbesondere in Städten. In den Gemeinden ist die Festsetzung von ruhigen Gebieten jedoch noch wenig verbreitet. Dies hat verschiedene Ursachen, insbesondere das Fehlen von allgemein gültigen Auswahlkriterien, aber auch offene Fragen zur Bindungswirkung und zu möglichen Rechtsfolgen einer Festsetzung. Um die Akzeptanz und Verbreitung von ruhigen Gebieten zu stärken, behandelt die vorliegende Untersuchung zwei wesentliche Aspekte des Themas: die bisherigen Vorgehensweisen bei der Auswahl von ruhigen Gebieten und die rechtlichen Rahmenbedingungen. Abschließend werden mögliche Schlussfolgerungen für zukünftige Aktivitäten formuliert.
Quelle:http://www.umweltbundesamt.de/Veröffentlichung Handbuch Lärmaktionspläne(2015) Richard, Jochen; Mazur, Heinz; Lauenstein, Dirk; Planungsbüro Richter-Richard; PGT Umwelt und Verkehr Gmbh; Deutschland. UmweltbundesamtIm Handbuch werden die Grundlagen der EU-Umgebungslärmrichtlinie erläutert und Hinweise zur Auswertung der Lärmkarten gegeben. Schwerpunkt dieser Publikation bilden die Maßnahmen gegen den Straßenverkehrslärm. Diese werden hinsichtlich der Anwendungsmöglichkeiten und der Wirksamkeit detailliert zusammengestellt und bewertet. Weiterhin werden die rechtlichen Grundlagen zur Umsetzung von Minderungsmaßnahmen beleuchtet. Mit den Hinweisen zur Mitwirkung der Öffentlichkeit sowie zur Berücksichtigung des Schutzes ruhiger Gebiete liegen den zuständigen Behörden damit umfangreiche Informationen für eine erfolgreiche Lärmaktionsplanung vor.
Quelle: https://www.umweltbundesamt.de/Veröffentlichung Lärmbilanz 2015(2016) Heinrichs, Eckhart; Kumsteller, Falk; Rath, Sibylle; LK Argus GmbH (Berlin); Deutschland. Umweltbundesamt; Hintzsche, MatthiasDas Vorhaben analysiert die Meldungen der Bundesländer zur Lärmkartierung und zur Lärmaktionsplanung. Zu diesem Zweck wurden zunächst die beim Umweltbundesamt vorliegenden Daten übernommen, gesichtet und auf Plausibilität, Doppelungen usw. geprüft. Im vorliegenden Bericht werden die Ergebnisse mittels deskriptiver Statistik beschrieben und hinsichtlich möglicher Zusammenhänge zwischen einzelnen Aspekten analysiert. Im Ergebnis wird ein aktueller Überblick über die Lärmaktionsplanung der zweiten Stufe in Deutschland gegeben. Ausgewählte Daten werden mit denen der ersten Stufe (Lärmbilanz 2010) verglichen.Veröffentlichung Umgebungslärmrichtlinie: Verfahren zur Identifizierung von Lärmbrennpunkten - Modellstadt(Umweltbundesamt, 2020) Eggers, Sebastian; Heidebrunn, Frank; Kurz, Carsten; Lärmkontor GmbH (Hamburg); Deutschland. Umweltbundesamt; Hintzsche, MatthiasDie Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG und das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) geben nur allgemeine Hinweise darauf, wann im Rahmen der Lärmaktionsplanung Lärmminderungsmaßnahmen entwickelt und durchgeführt werden sollen. Es bestehen keine einzuhaltende Lärmgrenzwerte oder Vorgaben zur Anzahl Lärmbetroffener, ab deren Erreichen Maßnahmen im Lärmaktionsplan vorgesehen werden müssen. Die für den jeweiligen Lärmaktionsplan zuständige Behörde hat also auch die Aufgabe, die Lärmsituation zu bewerten und Kriterien für die Lärmaktionsplanung aufzustellen. Dabei ist die sie in den Lärmkarten dargestellte Höhe der Lärmpegel allein nicht ausreichend, um als Kriterium für die Entscheidung zur Planung und Durchführung von Maßnahmen im Rahmen der Lärmaktionsplanung herangezogen zu werden. Entscheidend ist vielmehr die Angabe, wie viele Menschen welchen Lärmpegeln ausgesetzt sind. Neben der Verortung hoher Lärmwerte muss deshalb zur Identifikation von Lärmbelastungsschwerpunkten ("Hotspots") auch eine Berücksichtigung der Anzahl Betroffener erfolgen. Im Arbeitspaket 3 im Rahmen dieses Forschungsprojektes wurde eine detaillierte Literaturanalyse durchgeführt. Hierbei wurden vorrangig die in der 1. Stufe aufgestellten Lärmaktionspläne deutscher Kommunen (insbesondere Ballungsräume) sowie weiterer europäischer Ballungsräume ausgewertet. Ergänzend wurde die einschlägige nationale und internationale Literatur analysiert. Dabei wurde eine Reihe von verwendeten Hotspot-Identifizierungsverfahren ermittelt. Fünf dieser Verfahren wurden an einer Musterstadt mit rund 100.000 Einwohnern erprobt. Die Ergebnisse der verschiedenen Verfahren wurden ermittelt, dargestellt und verglichen. Abschließend wurden die jeweiligen Stärken und Schwächen der einzelnen Verfahren in Datenblättern dargestellt. Quelle: ForschungsberichtVeröffentlichung Lärmbilanz 2020(Umweltbundesamt, 2021) Heinrichs, Eckhart; Kumsteller, Falk; Rath, Sibylle; LK Argus GmbH (Berlin); Deutschland. Umweltbundesamt; Hintzsche, MatthiasDas Vorhaben "Lärmbilanz 2020" wertet die Meldungen der Bundesländer zur Lärmkartierung und zur Lärmaktionsplanung (LAP) aus. Anschließend wird das gesamte Planungsverfahren analysiert. Zu diesem Zweck wird die Auswertung der Meldungen ergänzt um Literaturrecherchen und Fachgespräche mit Expertinnen und Experten. Seit der Verabschiedung der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG und ihrer Umsetzung in nationales Recht haben die zuständigen Behörden zahlreiche, teilweise sehr unterschiedliche, Erfahrungen mit der Lärmaktionsplanung in Deutschland gesammelt. In vielen Kommunen wurde die Lärmaktionsplanung verstetigt und Erfolge werden sichtbar bzw. hörbar. In anderen Gemeinden macht sich dagegen Ernüchterung breit, vor allem kleinere Kommunen stellen seltener einen LAP auf und entwickeln seltener konkrete Lärmminderungsmaßnahmen als größere Städte. Insgesamt gibt es kaum Fachleute, die sich mit dem Umsetzungsstand der LAP-Maßnahmen zufrieden zeigen. Es geht heute im Kern also vor allem darum, wie die Umsetzung der im Lärmaktionsplan vorgesehenen Maßnahmen gestärkt werden kann und wie die Planungsverantwortlichen in die Lage versetzt werden können, vor Ort tatsächlich Lärmminderung zu bewirken. Damit rückt der Planungsprozess stärker in den Fokus. Neben der notwendigen Ressourcenbereitstellung sind hier vor allem auf drei Ebenen Weiterentwicklungen möglich und sinnvoll, die im vorliegenden Bericht ausgearbeitet werden: - bundesweit einheitliche, verbindliche und klarere Vorgaben zur Ausgestaltung der Planung, - Anpassung der Zuständigkeiten für die Lärmaktionsplanung bzw. stärkere Unterstützung der zuständigen Behörden, - kontinuierliche und systematische Kommunikation und Informationsangebote. Viele Erkenntnisse der "Lärmbilanz 2020" sind nicht neu, die meisten Optimierungsansätze sind schon länger bekannt. Es gibt daher weniger Erkenntnisdefizite als vielmehr Umsetzungsdefizite, die vor allem auf fehlende politische Prioritäten zurückzuführen sind. Gelingt es, diese Prioritäten anders zu gewichten, könnten ohne wesentliche Mehraufwände innerhalb kurzer Zeit deutlich mehr Menschen lärmentlastet werden als bisher. Quelle: ForschungsberichtVeröffentlichung Testaufgaben zur "Berechnungsmethode zur Ermittlung der Belastetenzahlen durch Umgebungslärm (BEB)"(Umweltbundesamt, 2022) Hintzsche, Matthias; Deutschland. UmweltbundesamtDie Europäische Kommission veröffentlichte 2015 gemeinsame Berechnungsverfahren zur Ermittlung der Lärmbelastung (CNOSSOS). Diese wurden 2021 geändert und an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt angepasst. Diese Berechnungsverfahren wurden an die nationalen Besonderheiten und Daten in Deutschland angepasst. Die Bekanntmachung erfolgte am 5. Oktober 2021 im Bundesanzeiger. Die für die Berechnung der Lärmkarten verwendeten Softwareprodukte müssen die normgerechte Implementierung dieser Vorschriften sicherstellen. Dies kann für die "Berechnungsmethode zur Ermittlung der Belastetenzahlen durch Umgebungslärm (BEB)" auf der Basis dieser Testaufgaben erfolgen. Quelle: www.umweltbundesamt.de