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Veröffentlichung Anforderungen an die Behandlung spezifischer Elektroaltgeräte unter Ressourcen- und Schadstoffaspekten(Umweltbundesamt, 2017) Wolf, Julia; Brüning, Ralf; Nellesen, Lisa; Dr. Brüning Engineering UG; Institut für Energie- und Umwelttechnik (Duisburg); Deutschland. Umweltbundesamt; Nunweiler, Elisabeth; Kohlmeyer, Regina; Sperlich, KristineAm 24.10.2015 trat das novellierte ElektroG 2 in Kraft. Mit dem § 24 (2) wurde die Bundesregierung ermächtigt, weitergehende Anforderungen an die Behandlung von Elektroaltgeräten festzulegen. Zur Schaffung einer Grundlage für eine solche Verordnung hat das Umweltbundesamt die vorliegende Studie in Auftrag gegeben. Gegenstand dieser Studie ist die Betrachtung verschiedener Geräte, Bauteile und Stoffe, namentlich sind dieses Leiterplatten, Flachbildschirme, Kunststoffe und Photovoltaikmodule. Die Effektivität der aktuellen Behandlungsverfahren hinsichtlich Ressourcen- und Schadstoffaspekten soll untersucht werden. Dazu werden in erster Linie Literaturrecherchen und -auswertungen sowie Interviews mit verschiedenen Unternehmen entlang der Entsorgungskette durchgeführt. Bei Bedarf wird diese Vorgehensweise durch technische Untersuchungen und chemische Analysen ergänzt. Insgesamt sollen die Ergebnisse die Ableitung spezifischer konkreter Behandlungsempfehlungen ermöglichen. Quelle: ForschungsberichtVeröffentlichung Gesamtkonzept zum Umgang mit Elektro(alt)geräten - Vorbereitung zur Wiederverwendung(2019) Sander, Knut; Wagner, Lukas; Jepsen, Dirk; Institut für Ökologie und Politik; Fabian, MatthiasSchätzungen zufolge birgt das derzeitige Elektroaltgeräteaufkommen in Deutschland ein großes Potenzial, welches einer Vorbereitung zur Wiederverwendung zugeführt und damit wieder aus der Abfalleigenschaft herausgeholt werden kann. Gegenstand dieses Forschungsvorhabens war vor diesem Hintergrund, in Vorbereitung auf eine mögliche zukünftige Rechtsetzung, die Informationslage im Hinblick auf die Abfallhierarchie und den bestmöglichen Schutz von Mensch und Umwelt (Optimierungsklausel, § 6 Abs. 2 KrWG) für Elektro- und Elektronik(alt)geräte zu konkretisieren. Dazu wurden zunächst ökologische und Schadstoffexpositionspotenziale einer verlängerten Nutzungsdauer bei Elektro- und Elektronikgeräten untersucht. Grundsätzliche und konkrete Rechtsfragen der Wiederverwendung und Vorbereitung zur Wiederverwendung - unter anderem zum Beginn und Ende der Abfalleigenschaft von Elektro(alt)geräten - wurden analysiert. Anschließend erfolgte eine grobe Abschätzung von Mengen- und Beschäftigungspotenzialen der Vorbereitung zur Wiederverwendung von Elektroaltgeräten in Deutschland. Anhand einer Umfrage wurden Aktivitäten öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger im Bereich der Wiederverwendung bzw. Vorbereitung zur Wiederverwendung erhoben. In den Handlungsempfehlungen wurde schlussendlich ein Konzept zur Erschließung der Potenziale entwickelt. Quelle: ForschungsberichtVeröffentlichung Analyse der Datenerhebungen nach ElektroG und UStatG über das Berichtsjahr 2017 zur Vorbereitung der EU-Berichtspflichten 2019(2019) Löhle, Stephan; Schmiedel, Ute; Bartnik, Sabine; Cyclos, Beratungsgesellschaft für Ökologie, Energie- und Abfallwirtschaft (Osnabrück); Oehme, InesGemäß der europäischen Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronikaltgeräte (sog. WEEE-Richtlinie) sind die Mitgliedstaaten nach Artikel 16 Abs. 4 und 5 verpflichtet, der EU-Kommission jährlich über die Erfüllung der Sammel- und Verwertungsziele von Elektro- und Elektronikaltgeräten Bericht zu erstatten. Artikel 16 Abs. 4 der WEEE-Richtlinie 2012/19/EU legt fest, dass die Mitgliedstaaten jährlich Daten von den Akteuren über die im Mitgliedstaat auf den Markt gebrachten Elektro(nik)geräte sowie die gesammelten, zur Wiederverwendung vorbereiteten, dem Recycling und der Verwertung zugeführten und den ausgeführten getrennt gesammelten Elektro(nik)altgeräten erheben. Die Mitgliedstaaten berichten der Europäischen Kommission die aggregierten Daten in einem Bericht entsprechend dem Format der Kommissions-Entscheidung 2005/369/EG (1) und dem Eurostat-Leitfaden "Guidance for the compilation of the data according to Commission Decision 2005/369/EC - Revision by Eurostat July 2017". Die Berichterstattung über das Jahr 2017 muss die Bundesregierung der Europäischen Kommission zum 30.06.2019 vorlegen. Sie umfasst die Mitteilung der in Verkehr gebrachten Mengen an Elektro- und Elektronikgeräten, der Sammel- und Verwertungsmengen sowie der Sammel- und Verwertungsquoten der Elektroaltgeräte. Grundlage hierfür sind Daten der stiftung elektro-altgeräte register® (ear) sowie des Statistischen Bundesamtes (Destatis). Die Zusammenführung der dokumentierten Daten beider Meldewege erfolgt für das Berichtsjahr 2017 im vorliegenden Bericht, unterteilt (wie in den Vorjahren) in die bis zum 14. August 2018 geltenden zehn Gerätekategorien. Die ermittelten Daten über die zurückgenommenen und behandelten Mengen an Elektro(nik)altgeräten zeigen, dass Deutschland die geforderte Mindestsammelquote von 45 % im Berichtsjahr 2017 erfüllt (45,08 %). Auch sämtliche Recycling- und Verwertungsquoten der WEEE-Richtlinie sind erfüllt. (1) Entscheidung der Kommission vom 3. Mai 2005 über Bestimmungen zur Überwachung der Einhaltung der Vorschriften durch die Mitgliedstaaten und zur Festlegung von Datenformaten für die Zwecke der Richtlinie 2002/96/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2005/369/EG) Quelle: Forschungsbericht