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    Veröffentlichung
    Effizienzbestimmung der Vertreiberpflichten nach ElektroG
    (Umweltbundesamt, 2020) Schmiedel, Ute; Löhle, Stephan; Wolf, Julia; Cyclos, Beratungsgesellschaft für Ökologie, Energie- und Abfallwirtschaft (Osnabrück); Dr. Brüning Engineering UG; Deutschland. Umweltbundesamt; Oehme, Ines
    Mit Inkrafttreten des ElektroG2 am 24. Oktober 2015 wurden unter anderem neue Rücknahme-, Anzeige- und Mitteilungspflichten für Vertreiber festgelegt. Die Rücknahme über den Handel ist in diesem Zusammenhang seit dem 24. Juli 2016 gemäß § 17 Abs. 1 ElektroG erstmals für Vertreiber mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400 m2 verpflichtend. Für den Fernabsatzhandel gilt die Verpflichtung ebenfalls, sofern die Lager- und Versandflächen für Elektro- und Elektronikgeräte mindestens 400 m2 erreichen (vgl. § 17 Abs. 2 ElektroG). Die Bundesregierung ist nach der Begründung zum ElektroG zur Evaluierung u. a. der Vertreiberpflichten nach § 17 ElektroG verpflichtet. Auf Grund der neu eingeführten Rücknahmepflichten liegt bislang keine systematische Bewertung zur Umsetzung dieser Pflichten durch die Vertreiber vor. Diese ist im Rahmen des vorliegenden Berichtes erfolgt. Neben der Darstellung der praktischen Umsetzung der Rücknahme gemäß § 17 ElektroG sowohl im stationären als auch im Fernabsatzhandel werden vor allem die Identifizierung von Schwierigkeiten / Umsetzungsdefiziten, eine qualitative Beurteilung der aktuellen Begebenheiten (Rücknahmestellen, Sammelbehältnisse, etc.) und die Umsetzung der Vertreiberpflichten nach ElektroG näher betrachtet und abgebildet. Basierend auf den gewonnenen Erkenntnissen aus der allgemeinen Datenauswertung der Vertreiberrücknahme, den vor Ort Besuchen sowie aus Stakeholderbefragungen werden im vorliegenden Bericht konkrete Handlungsempfehlungen abgeleitet, um die Vertreiberrücknahme zukünftig zu verbessern. Quelle: Forschungsbericht