Listen
14 Ergebnisse
Filter
Einstellungen
Suchergebnisse
Veröffentlichung Entwicklung von Politikempfehlungen für die Weiterentwicklung und Ausgestaltung von strategischen Ansätzen einer nachhaltigen und effizienten Rohstoffgewinnung und -nutzung(Umweltbundesamt, 2017) Gandenberger, Carsten; Hermann, Andreas; Rüttinger, Lukas; Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung; Öko-Institut. Büro Darmstadt; Adelphi-Consult GmbH (Berlin); Deutschland. Umweltbundesamt; Kanthak, JuditAuf nationaler Ebene liegen in Deutschland mit der Rohstoffstrategie der Bundesregierung (DRS), dem Deutschen Ressourceneffizienzprogramm (ProgRess I und II) sowie dem ćEntwicklungspolitischen Strategiepapier Extraktive Rohstoffe̮ (EZRoh) drei rohstoffpolitische Programme vor, die jeweils von verschiedenen Bundesministerien, nämlich BMWi, BMUB und BMZ, federführend formuliert wurden und die zum Teil in sehr unterschiedlichen rohstoffpolitischen Diskursen verankert sind. Hierzu zählen insbesondere der wirtschaftspolitische, der umweltpolitische und der entwicklungspolitische Diskurs über Rohstoffe. Wie angesichts der Vielfalt und Heterogenität der jeweiligen Stakeholder zu erwarten, wird durch die Rohstoffpolitik ein breiter Kanon an übergeordneten Zielen verfolgt, die von den genannten Strategien allerdings sehr unterschiedlich akzentuiert und durch entsprechende Politikinstrumente umgesetzt werden. Angesichts der Breite dieses Zielkanons kommt es bei der Entwicklung rohstoffpolitischer Strategien und der Auswahl geeigneter Politikinstrumenten darauf an, harmonische Zielbeziehungen zu identifizieren und ggf. entstehende Zielkonflikte angemessen zu berücksichtigen. Ziel der Analysen des RohPolRess-Projekts ist es, Ansatzpunkte für eine Erhöhung der Kohärenz im Bereich der Rohstoffpolitik aufzuzeigen. Dazu werden mögliche Schnittpunkte zwischen den verschiedenen rohstoffpolitischen Programmen auf der Ebene der Ziele, der Steuerungsansätze und der Akteure identifiziert und Ń ausgehend von theoretischen Überlegungen und der Aufbereitung empirischer Daten Ń handlungsnahe Empfehlungen aufgezeigt. Konkrete Ansatzpunkte sich hieraus für die Erhöhung der Kohärenz der deutschen Rohstoffpolitik ergeben, wurden im Rahmen des Projekts anhand von 12 Kurzanalysen zu ausgewählten Themen aufgezeigt. Quelle: ForschungsberichteVeröffentlichung Ableitung von Recycling - und Umweltanforderungen und Strategien zur Vermeidung von Versorgungsrisiken bei innovativen Energiespeichern(2016) Stahl, Hartmut; Bauknecht, Dierk; Hermann, Andreas; Öko-Institut; Deutschland. Umweltbundesamt; Branyi, Zoltan; Hörig, DmitriIm Projekt wurde mit Blick auf die Energiewende der umwelt- und rohstoffbezogene Handlungsbedarf ermittelt, der sich aus dem Einsatz an innovativen Energiespeichersystemen für elektrische Energie aus erneuerbaren Energien zukünftig ergeben wird. Es wurden Energiespeichersysteme, eingegrenzt auf Batteriespeicher (Kurzzeitspeicher) und Wasserstoffspeichersysteme (Langzeitspeicher) für die Umwandlung, die Speicherung und die Nutzung gespeicherter Energie aus erneuerbaren Quellen, in den Bereichen Stromversorgung und Mobilität untersucht. Der Fokus der Studie lag darauf, die zu erwartenden Rohstoffbedarfe der zukünftigen innovativen Energiespeichersysteme zu ermitteln und die Energiespeichersysteme anhand verschiedenster Kriterien hinsichtlich ihrer Umweltrelevanz und rohstoffwirtschaftlichen Bedeutung zu bewerten.Veröffentlichung Aggregated Environmental Exposure Assessment and Risk Characterisation of Biocidal Products(2016) Hermann, Andreas; Öko-Institut; Deutschland. Umweltbundesamt; Marwede, Jan-HendrikFVeröffentlichung Gerechtigkeit im Umweltrecht(2015) Hermann, Andreas; Schütte, Silvia; Schulte, Martin; Öko-Institut. Bereich Umweltrecht & Governance; Deutschland. Umweltbundesamt; Mutert, TinaZiel des Forschungsberichts ist es, den Diskurs zur Umweltgerechtigkeit in Deutschland mit einer rechtswissenschaftlichen Betrachtung zu erweitern. In Abgrenzung zum weiten Begriff der „Umweltgerechtigkeit“ bildet der Kernbereich des Umweltrechts den Anknüpfungspunkt dieser Untersuchung. Ausgangspunkt der Untersuchung bildet die rechtsphilosophische Gerechtigkeitsdebatte, in deren Zentrum die diskursiven und kritischen Theorien der Gerechtigkeit stehen. Daran schließt sich eine Untersuchung an, welche Gerechtigkeitsanforderungen im Umweltvölker-, Europa- und Verfassungsrecht Niederschlag gefunden haben. Schließlich wird analysiert, in welchen Regelungen des nationalen Rechts der Luftreinhaltung sich Umsetzungsbeispiele der Gerechtigkeitskonzepte finden lassen. Vor diesem Hintergrund werden Optionen zu einer verbesserten Umsetzung der Gerechtigkeitskonzepte im Recht der Luftreinhaltung präsentiert.Veröffentlichung Rechtsgutachten umweltfreundliche öffentliche Beschaffung(2019) Hermann, Andreas; Öko-Institut. Büro Darmstadt; Huth, Dagmar; Johannsen, Lars; Stechemesser, KristinIm Jahr 2008(1) hat das Umweltbundesamt in einem Rechtsgutachten die Umsetzung der EU-Vergaberichtlinien aus dem Jahr 2004 in deutsches Recht untersuchen lassen. In den Jahren 2012(2), 2014(3) und 2017(4) fanden Aktualisierungen des Rechtsgutachtens zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung statt. Ziel der vorliegenden Überarbeitung und Aktualisierung des Rechtsgutachtens ist es, die im Rahmen der Gesetzesnovelle 2016/2017 durch das Vergaberechtsmodernisierungsgesetz(5), die Vergaberechtsmodernisierungsverordnung(6) sowie die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) eingeführten Änderungen zu berücksichtigen. Dabei liegt der Fokus auf den Vorschriften zur umweltfreundlichen Beschaffung. Zudem werden Möglichkeiten aufgezeigt, wie Umweltmanagementmaßnahmen und -systeme (UMS) und insbesondere EMAS in der Vergabe verstärkt verwendet werden können. (1) Dross, Miriam/Dageförde, Angela/Acker, Hendrik (2008): Rechtsgutachten Nationale Umsetzung der neuen EU-Beschaffungs-Richtlinien. (2) Hermann, Andreas (2012): Rechtsgutachten Umweltfreundliche öffentliche Beschaffung. (3) Schmidt, Vanessa/Buchmüller, Christian/Falke, Iris/Schnutenhaus, Jörn (2014): Rechtsgutachten Umweltfreundliche öffentliche Beschaffung. (4) Hermann, Andreas (2017): Rechtsgutachten umweltfreundliche öffentliche Beschaffung. (5) Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts (Vergaberechtsmodernisierungsgesetz VergRModG) vom 17.02.2016, Bundesgesetzblatt Jahrgang 2016 Teil I Nr. 8 vom 23.02.2016. (6) Verordnung zur Modernisierung des Vergaberechts (Vergaberechtsmodernisierungsverordnung ââą Ì VergRModVO) vom 12. April 2016, Bundesgesetzblatt Jahrgang 2016 Teil I Nr. 16, vom 14.04.2016. Quelle: ForschungsberichtVeröffentlichung Rechtsgutachten umweltfreundliche öffentliche Beschaffung(2019) Hermann, Andreas; Öko-Institut. Büro Darmstadt; Deutschland. Umweltbundesamt; Huth, Dagmar; Johannsen, Lars; Stechemesser, KristinVeröffentlichung Rechtliche Hemmnisse und Innovationen für eine nachhaltige Mobilität(2019) Hermann, Andreas; Klinski, Stefan; Heyen, Dirk Arne; Öko-Institut. Büro Darmstadt; Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin; Öko-Institut; Salzborn, NadjaIn dem hier vorliegenden 1. Teilbericht des Forschungsvorhabens wird untersucht, welche Wirkung das Recht auf die Realisierung von sozialen und ökologischen Innovationen im Mobilitätsbereich hat: Fördert oder hemmt es deren Anwendung und Durchsetzung in der Praxis? Die Untersuchung erfolgt für fünf konkrete Beispiele sozialer und ökologischer Innovationen aus dem Mobilitätsbereich: Rückgewinnung von Straßenraum für nicht-verkehrliche Nutzungen, angemessene Rahmenbedingungen für umweltschonendes Carsharing, wirksame Steuerung des Haltens und Parkens, Bevorrechtigung für den ÖPNV sowie flexible Bedienformen in Räumen schwacher Nachfrage. Über die Analyse des derzeitigen Rechtsrahmens hinaus wird beschrieben, welche Änderungen im deutschen Recht nötig und realisierbar sind, um die praktische Umsetzung dieser Innovationen zu erleichtern. Im Ergebnis wird für alle Beispielsbereiche eine Reihe von konkreten Empfehlungen für geeignete Rechtsnormen entwickelt. Speziell für das deutsche Straßenverkehrsrecht und das Straßenrecht der Bundesländer wird eine grundlegende Neukonzeption empfohlen. Denn die Analyse hat ergeben, dass die gegenwärtigen Bestimmungen von dem einseitigen Ziel geprägt sind, dem Autoverkehr möglichst viel Raum zu geben. Demgegenüber werden wichtige andere Ziele des Gemeinwohls wie die Luftreinhaltung und das kommunale Interesse an einer hohen Wohn- und Aufenthaltsqualität des öffentlichen Raums weitgehend ausblendet. Die gegenwärtigen Rechtsbestimmungen zum Straßenverkehr können keine geeignete Grundlage für eine an Nachhaltigkeitszielen orientierte Mobilitätspolitik bilden, sondern stehen dieser im Weg. Es bedarf eines grundlegenden Paradigmenwechsels in der Mobilitätspolitik, der sich auch und gerade auf rechtlicher Ebene niederschlagen muss, wenn er erfolgreich umgesetzt werden soll. Das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) bietet Raum für innovative Verkehrsarten wie flexible Bedienformen in Räumen schwacher Nachfrage. Zur Stärkung des ÖPNV in Räumen schwacher Nachfrage wird eine behutsame Entwicklung des PBefG empfohlen. Dazu sollte der Bedarfsflächenverkehr durch Öffnung der ÖPNV-Definition im PBefG geregelt werden, für die organisierte Mitnahme (Mitfahrgelegenheiten und Vermittlungsplattformen) sollte mehr Rechtssicherheit geschaffen werden und die Finanzierung zur Anschaffung von Bürgerbussen sollte gefördert werden. Flexible Bedienformen wie Rideselling und Ridesharing sind mit dem derzeitigen PBefG nicht vereinbar. Zur Deckung des Verkehrsbedarfs in Räumen schwacher Nachfrage spielen sie bislang keine Rolle. Eine dauerhaft wirkende Zulassung dieser Verkehre setzt die Änderung des PBefG voraus. Dazu sollte u.a. die Wirkung dieser Verkehre auf das öffentliche Verkehrsinteresse untersucht werden (siehe zum rechtlichen Anpassungsbedarf den 2. Teilbericht). Quelle: ForschungsberichtVeröffentlichung Advancing REACH - REACH and sustainable chemistry(Umweltbundesamt, 2020) Bunke, Dirk; Hermann, Andreas; Jepsen, Dirk; Öko-Institut; Institut für Ökologie und Politik; Deutschland. Umweltbundesamt; Moltmann, Johann F.; Einhenkel-Arle, DoreenDieser Bericht ist Teil des Ressortforschungsplan Vorhabens "REACH-Weiterentwicklung", das basierend auf Analysen verschiedener REACH-Prozesse sowie angrenzender Fragestellungen (Substitution, Nachhaltige Chemie, Vorsorgeprinzip, Erzeugnisse, Kosten-Nutzen Analysen, Sozio-Ökomische Analysen, Finanzierung der ECHA) Optionen für eine Verbesserung der (Umsetzung der) REACH-Verordnung entwickelte. Nachhaltige Chemie trägt zu einer positiven, langfristigen Entwicklung in Gesellschaft, Umwelt und Wirtschaft bei. Mit neuen Ansätzen und Technologien schafft sie attraktive Produkte und Dienstleistungen für den zivilgesellschaftlichen Bedarf (Blum et al. 2017). Chemikalien-verordnungen wie REACH können mehrere Aspekte der nachhaltigen Chemie unterstützen. Das Hauptziel von Arbeitspaket 6 im Projekt "Advancing REACH" war die Entwicklung von Empfehlungen, wie REACH eine nachhaltige Chemie besser als bisher unterstützen kann. Der Bericht liefert eine systematische Analyse der Zusammenhänge zwischen den Hauptelementen von REACH (z.B. Registrierung oder Information in der Lieferkette) und den wesentlichen Elementen der nachhaltigen Chemie (z.B. Substitution von Gefahrstoffen oder soziale Verantwortung von Unternehmen. Diese Analyse ist eine tragfähige Basis für die Entwicklung von Empfehlungen zur Stärkung der Unterstützung. Außerdem trägt die Analyse dazu bei, die Zusammenhänge zwischen REACH und der nachhaltigen Chemie besser zu verstehen. Quelle: ForschungsberichtVeröffentlichung Produktverantwortung von Drittlandherstellern im Onlinehandel(Umweltbundesamt, 2020) Hermann, Andreas; Gailhofer, Peter; Gsell, Martin; Öko-Institut. Büro Berlin; Öko-Institut. Büro Darmstadt; Leuphana Universität Lüneburg; Deutschland. Umweltbundesamt; Brattig, Boris; Dicke, Nicole; Sachse, Anne; Gerdung, AnjaDas Forschungsprojekt untersucht, mit welchen Änderungen der abfallrechtlichen Vorschriften in Deutschland sichergestellt werden kann, dass auch Hersteller mit Sitz außerhalb der EU ihrer abfallrechtlichen Produktverantwortung beim Verkauf von Elektrogeräten, Batterien und Verpackungen über elektronische Marktplätze in Deutschland nachkommen. Bislang hilft diesen sogenannten Drittland-Trittbrettfahrern eine "Gesetzeslücke", wonach die Betreiber elektronischer Marktplätze und Fulfilment-Dienstleister nicht verpflichtet sind, sicherzustellen, dass die bei ihnen tätigen Händler die abfallrechtlichen Registrierungs- und Anzeigepflichten einhalten. Zudem können die deutschen Behörden aufgrund der geltenden Vollzugsregelungen nicht wirksam gegen Drittland-Trittbrettfahrer vorgehen. In der Folge beteiligen sie sich auch nicht an den Kosten für die Sammlung und Entsorgung von Elektroaltgeräten sowie von Alt-Batterien und Verpackungsabfall. Im Projekt wurden verschiedene Vorschläge für das deutsche Kreislaufwirtschaftsrecht entwickelt und auf ihre Vereinbarkeit mit Verfassungs-, Europa- und Welthandelsrecht geprüft. Wir empfehlen als wichtigste Maßnahme eine Prüfpflicht für die Betreiber von elektronischen Marktplätzen sowie für Fulfilment-Dienstleister einzuführen. Die Überprüfung der Produkte muss abgeschlossen sein, bevor Produkte auf Marktplätzen angeboten und/oder an die Kundin oder den Kunden versandt werden können. In einer thematisch eigenständigen Forschungsfrage wird die Sach- und Rechtslage recherchiert und analysiert, wie Onlinehändler mit retournierter Neuware umgehen. Dazu wird abgeschätzt, in welchem Ausmaß und aufgrund welcher Motive Onlinehändler retournierte funktionstüchtige Waren entsorgen oder sie eine auf andere Art einer weiteren Verwendung zuführen, z. B. durch Drittvermarktung oder Spende. Zudem werden Änderungen des Rechtsrahmens vorgeschlagen, um insbesondere der Entsorgung von funktionsfähigen Waren entgegenzuwirken. Quelle: ForschungsberichtVeröffentlichung Producer responsibility of third-country producers in e-commerce(Umweltbundesamt, 2020) Hermann, Andreas; Gailhofer, Peter; Schomerus, Thomas; Öko-Institut. Büro Berlin; Öko-Institut. Büro Darmstadt; Leuphana Universität Lüneburg; Deutschland. Umweltbundesamt; Brattig, Boris; Dicke, Nicole; Sachse, Anne; Gerdung, AnjaDas Forschungsprojekt untersucht, mit welchen Änderungen der abfallrechtlichen Vorschriften in Deutschland sichergestellt werden kann, dass auch Hersteller mit Sitz außerhalb der EU ihrer abfallrechtlichen Produktverantwortung beim Verkauf von Elektrogeräten, Batterien und Ver-packungen über elektronische Marktplätze in Deutschland nachkommen. Bislang hilft diesen sogenannten Drittland-Trittbrettfahrern eine "Gesetzeslücke", wonach die Betreiber elektronischer Marktplätze und Fulfilment-Dienstleister nicht verpflichtet sind, sicherzustellen, dass die bei ihnen tätigen Händler die abfallrechtlichen Registrierungs- und Anzeigepflichten einhalten. Zudem können die deutschen Behörden aufgrund der geltenden Vollzugsregelungen nicht wirksam gegen Drittland-Trittbrettfahrer vorgehen. In der Folge beteiligen sie sich auch nicht an den Kosten für die Sammlung und Entsorgung von Elektroaltgeräten sowie von Alt-Batterien und Verpackungsabfall. Im Projekt wurden verschiedene Vorschläge für das deutsche Kreislaufwirtschaftsrecht entwickelt und auf ihre Vereinbarkeit mit Verfassungs-, Europa- und Welthandelsrecht geprüft. Wir empfehlen als wichtigste Maßnahme eine Prüfpflicht für die Betreiber von elektronischen Marktplätzen sowie für Fulfilment-Dienstleister einzuführen. Die Überprüfung der Produkte muss abgeschlossen sein, bevor Produkte auf Marktplätzen angeboten und/oder an die Kundin oder den Kunden versandt werden können. In einer thematisch eigenständigen Forschungsfrage wird die Sach- und Rechtslage recherchiert und analysiert, wie Onlinehändler mit retournierter Neuware umgehen. Dazu wird abgeschätzt, in welchem Ausmaß und aufgrund welcher Motive Onlinehändler retournierte funktionstüchtige Waren entsorgen oder sie eine auf andere Art einer weiteren Verwendung zuführen, z. B. durch Drittvermarktung oder Spende. Zudem werden Änderungen des Rechtsrahmens vorgeschlagen, um insbesondere der Entsorgung von funktionsfähigen Waren entgegenzuwirken. Quelle: Forschungsbericht