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    Aktuelle Entwicklung und Perspektiven der Biogasproduktion aus Bioabfall und Gülle
    (2019) Scholwin, Frank; Grope, Johan; Clinkscales, Angela; Institut für Biogas, Kreislaufwirtschaft & Energie (Weimar); Hofmeier, Katja; Reuter, Malte
    Gülle und Bioabfälle(1) verursachen nach wie vor durch die notwendige Lagerung, Behandlung und Verwertung relevante Treibhausgasemissionen. Sie werden heute teilweise bereits in Biogasanlagen zur Bereitstellung von erneuerbarer Energie eingesetzt. Es bestehen für diesen Nutzungsweg noch Ausbaupotenziale, weshalb verschiedene Instrumente - allen voran das Erneuerbare-Energien-Gesetz - klare Anreize für den Einsatz in Biogasanlagen setzen. Auch wenn höherwertige Nutzungen von Gülle und Bioabfällen wie beispielsweise die Bereitstellung von reinen organischen Säuren oder Plattformchemikalien erforscht werden, wird hier davon ausgegangen, dass diese absehbar keine Marktrelevanz erlangen können. Vor diesem Hintergrund sollten diese Stoffströme in den allermeisten Fällen für eine energetische Nutzung erschlossen werden. Die Mobilisierung der Stoffströme scheint aber außerordentlich komplex und schwierig zu sein. Daher wurde in diesem Vorhabenbericht der Stand des Wissens abgebildet, um existierende Hemmnisse und Möglichkeiten der Mobilisierung von Gülle und Bioabfällen für die Biogasgewinnung zu identifizieren und daraus in der Praxis realisierbare Handlungsvorschläge abzuleiten. (1) Im vorliegenden Bericht werden grundlegend die Begriffe Gülle und Bioabfälle verwendet, es sei denn es handelt sich im Falle von Gülle explizit um eine der Unterkategorien "Festmist" oder "flüssige Gülle". im Falle von Bioabfällen um eine der Unterkategorien "Garten- und Parkabfälle", "Biotonne" oder "Marktabfälle" entsprechend der Definitionen im § 43 des Erneuerbaren Energien Gesetzes 2017. Entsprechend der allgemein gebräuchlichen Begrifflichkeiten werden Bioabfälle aus der Biotonne und Marktabfälle unter dem Begriff "Biogut" zusammengefasst sowie "Garten- und Parkabfälle" unter dem Begriff Grüngut, so dass Biogasanlagen, welche nach der Definition von § 43 im EEG 2017 Bioabfälle vergären als Anlagen zur Vergärung von Bio- und Grüngut bezeichnet werden. (siehe auch Begriffsdefinitionen auf Seite 19) Quelle: Forschungsbericht