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    Ermittlung und Erschließung des Energie- und Ressourceneffizienzpotenzials von Geräten der Unterhaltungselektronik
    (Umweltbundesamt, 2017) Prakash, Siddhartha; Gröger, Jens; Hipp, Tamina; Öko-Institut; SINUS Markt- und Sozialforschung GmbH; Technische Universität Berlin; Deutschland. Umweltbundesamt; Janßen, Maike
    Das übergeordnete Ziel der Studie ist die Ermittlung von Energie- und Ressourceneinsparpotenzialen in der Nutzungsphase der Unterhaltungselektronik. Die Konsumentenbefragung hat gezeigt, dass sich in sämtlichen Teilgruppen der Gesellschaft die Nutzung von Unterhaltungselektronik auf einem sehr hohen Niveau befindet. Bei etablierten Geräten wie dem Fernseher sind Unterschiede zwischen den Milieus marginal. Bei moderneren Geräten (z.B. Smartphone, Tablet-PC) hingegen zeigt sich, dass die postmodernen Milieus diese deutlich häufiger nutzen als Traditionelle. Auch nutzen postmoderne Milieus Geräte deutlich häufiger parallel zueinander als Traditionelle. Die Studie hat gezeigt, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher selten alle Funktionen eines Konvergenzprodukts in vollem Umfang nutzen. So wird die Internetfunktion eines Fernsehgeräts immer noch nur von einem Bruchteil der Personen genutzt. Die Analyse zeigt, dass die mobilen Konvergenzprodukte Energieeinsparpotenziale in der Nutzungsphase bieten, aber nicht die gleichen technischen Anforderungen erfüllen wie die Einzelgeräte. Deswegen werden sie ergänzend zu dem bestehenden Gerätepark angeschafft. Für umweltbewusste Konsumentinnen und Konsumenten ohne hohe Ansprüche an die Bildqualität bilden die Konvergenzgeräte mit Computerkomponenten wie Notebooks und Integrated PCs die in der Nutzungsphase energieeffizienteren Alternativen. Aus Klimaschutzsicht ist die Nutzung von Spielkonsolen als Konvergenzprodukt die schlechteste Variante. Die Berechnungen haben gezeigt, dass es aus Energiesparsicht sinnvoller ist, einen DVD-/Blu-Ray-Player weiter zu betreiben, selbst wenn er Bereitschaftsverluste aufweist, anstatt die Spielkonsole zum Abspielen von Videos zu verwenden. Die Ergebnisse und Empfehlungen der Studie gelten ausschließlich für die Nutzung von bereits vorhandenen Geräten, nicht jedoch für Neuanschaffungen.
    Quelle: Forschungsbericht
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    Entwicklung und Anwendung von Bewertungsgrundlagen für ressourceneffiziente Software unter Berücksichtigung bestehender Methodik
    (2018) Gröger, Jens; Köhler, Andreas; Naumann, Stefan; Öko-Institut; Fachhochschule (Trier); Deutschland. Umweltbundesamt; Köhn, Marina
    Die vorliegende Studie betritt Neuland, denn bisher konnte der Einfluss von Software auf die indirekte Inanspruchnahme natürlicher Ressourcen nicht ermittelt werden. Wir haben ein Wirkungsmodell entwickelt, das den Zusammenhang zwischen der Nutzung von Software und dem Energieverbrauch sowie Hardware-Inanspruchnahme aufzeigt. Es wurde ein Kriterienkatalog mit insgesamt 25 Kriterien und 76 Indikatoren zur Überprüfung der Umweltauswirkung von Softwareprodukten entwickelt. Anhand von mehreren Fallbeispielen konnte aufgezeigt werden, dass die Bewertungs- und Messmethode in der Praxis anwendbar und relevante Unterschiede von Softwareprodukten gleicher Funktionalität darstellbar bzw. messbar sind.
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    Weiterentwicklung Blauer Engel Programm durch neue Umweltzeichen und Dynamisierung bestehender - 2013-2017
    (2019) Gröger, Jens; Brommer, Eva; Graulich, Kathrin; Öko-Institut; Institut für Ökologie und Politik; Kohls, Angela
    Im Rahmen des vorliegenden Forschungsvorhabens unterstützten die Forschungsnehmer das Umweltbundesamt bei der Weiterentwicklung von Vergabegrundlagen für das Umweltzeichen Blauer Engel sowie bei der weiteren strategischen Ausrichtung des Blauer Engel Programms. Hierzu wurden vom Öko-Institut und Ökopol insgesamt zehn Produktgruppen bzw. Dienstleistungen detailliert untersucht. Die Untersuchungen wurden in Hintergrundberichten, überarbeiteten Vergabegrundlagen sowie in Dokumentationen von Fachgesprächen festgehalten. Es wurden Hintergrundberichte für die Produktgruppen Spielzeug, Set-top-Boxen, Elektrofahrräder und Bildschirmgeräte erstellt. Ferner wurde eine Recherche zu modularen Systemen bei LED-Leuchten angestellt sowie eine Machbarkeitsstudie zur Integration sozialer Aspekte in das Umweltzeichen Blauer Engel durchgeführt. Auf einem Fachgespräch zu "Nachhaltigen Geldanlagen" wurde die Ausweitung des Umweltzeichens auf Finanzprodukte erörtert. Weiterhin wurden bestehende Vergabegrundlagen überarbeitet bzw. Entwürfe dazu vorgelegt für Straßenbeleuchtung, Rechenzentren, Bürobeleuchtung und Bildschirmgeräte. Ferner wurden Umweltzeichen-Anforderungen für neue Vergabegrundlagen für die Produktgruppen Spielzeug, Malfarben, Set-top-Boxen und Elektrofahrräder ausgearbeitet. Quelle: Forschungsbericht
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    Der Blaue Engel für Raumklimageräte - ein nationales Zeichen mit internationaler Wirkung
    (Umeltbundesamt, 2020) Schleicher, Tobias; Liu, Ran; Gröger, Jens; Öko-Institut; HEAT GmbH (Königstein); Deutschland. Umweltbundesamt
    Das Ziel des Projekts "Der Blaue Engel - ein nationales Zeichen mit internationaler Wirkung" bestand darin, das Umweltzeichen Blauer Engel in Bezug auf seine Verwendung sowie seines konstruktiven Beitrags zur Markttransformation in Richtung klimafreundliche Klimageräte sowohl in Deutschland als auch im asiatischen Raum weiterzuentwickeln. Im Fokus standen dabei Raumklimageräte (Single-Split-Klimageräte). Konkret wurde zunächst ein ausführlicher wissenschaftlich-technischer Hintergrundbericht erstellt, aus dem dann eine Vergabegrundlage für den Blauen Engel für die genannte Produktgruppe "Raumklimageräte" abgeleitet wurde. Der besondere Fokus lag dabei auf den Zielgrößen Klimaschutz bzw. der Erschließung von Treibhausgaseinsparpotenzialen, der Anwendung klimafreundlicher (natürlicher) Kältemittel, Energieeffizienz sowie Geräuschoptimierung. Dies geschah vor dem Hintergrund, die Entwicklung der Vergabegrundlage für Raumklimageräte in Deutschland eng mit den ökonomischen, ökologischen und technologischen Besonderheiten von Raumklimageräten in den Märkten Asiens, insbesondere den ausgewählten Fokusländern China und Thailand, zu verzahnen. In einer zweiten Projektphase wurde dann mit ausgewählten asiatischen Umweltzeichenprogrammen kooperiert mit dem Ziel, einen konstruktiven Impuls in Richtung Harmonisierung der Kriterien in Form von gemeinsame Kernkriterien (sog. "Common Core Criteria") mit zu leisten. Dazu fanden im Juni/Juli 2017 Workshops in Peking (China) und Bangkok (Thailand) statt. Die dort stattfindenden Gespräche mit Unternehmen legten auch die Grundlage dafür, dass mit Midea schließlich ein Zeichennehmer für den neuen Blauen Engel für Raumklimageräte akquiriert werden konnte. Quelle: Forschungsbericht
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    Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung von Software
    (Umweltbundesamt, 2019) Gröger, Jens; Öko-Institut. Büro Darmstadt; Deutschland. Umweltbundesamt; Köhn, Marina
    Software hat einen messbaren Einfluss auf den Energiebedarf von Computer-Hardware und kann durch steigende Anforderungen dazu beitragen, dass Hardware vorzeitig ausgetauscht werden muss ("Software bedingte Obsoleszenz"). In dem Forschungsprojekt "Entwicklung und Anwendung von Bewertungsgrundlagen für ressourceneffiziente Software unter Berücksichtigung bestehender Methodik" des Umweltbundesamtes (UBA 2018) wurde eine Bewertungsmethodik entwickelt, anhand der der Energiebedarf, die Inanspruchnahme von Hardware-Ressourcen sowie weitere umweltbezogene Eigenschaften von Softwareprodukten ermittelt werden können. Der Vergleich verschiedener Softwareprodukte mit gleicher Funktionalität macht deutlich, dass es teils erhebliche Unterschiede zwischen den Produkten gibt. Das Forschungsprojekt hat aufgezeigt, dass beispielsweise der Energiebedarf für die Ausführung eines standardisierten Nutzungsszenarios bei untersuchten Fallbeispielen um einen Faktor von bis zu vier variieren kann. D.h. ein ineffizient programmiertes Softwareprodukt verbraucht viermal so viel Energie wie ein effizienter programmiertes Softwareprodukt. Die Ergebnisse des Forschungsprojektes zeigen außerdem, dass es auch bei der Hardwareeffizienz (bezogen auf Prozessorauslastung, Arbeitsspeicher, Permanentspeicher, Datenübertragung) erkennbare Unterschiede zwischen den Softwareprodukten gibt. Dies ist vor allem vor dem Hintergrund relevant, dass die übermäßige Beanspruchung von Hardware dazu führt, dass die Programmausführung zu lange dauert und Unternehmen, öffentliche Verwaltungen aber auch Privatpersonen diese vermeintlich langsame Hardware ausmustern und durch neue, schnellere Hardware ersetzen. Weitere Bewertungskriterien betreffen die Nutzungsautonomie und Anwendungsfreundlichkeit einer Software, die letztlich auf deren mögliche Nutzungsdauer Einfluss haben. Ausgehend von dem im oben genannten Forschungsprojekt entwickelten Kriterienkatalog mit insgesamt 25 Kriterien und 76 Indikatoren zur Überprüfung der Umweltauswirkung von Softwareprodukten, wurde für diesen Beschaffungsleitfaden ein vereinfachter und reduzierter Kriterienkatalog mit 13 Kriterien und 32 Unterkriterien entwickelt, der sich für die Beschaffung von Software eignet. Die Kriterien dienen dazu, nachhaltige Software zu erkennen und zu entwickeln. Der Kriterienkatalog kann sowohl bei der Beschaffung fertiger Standardsoftware angewendet werden, als auch bei der Beauftragung einer Software-Entwicklung. Bei der Entwicklung kann die Software durch die iterative Überprüfung der Kriterien kontinuierlich verbessert und effizienter werden. Bei der Beschaffung von Software sollten die durch die Kriterien beschriebenen Software-Eigenschaften bei den Anbietern abgefragt und bei der Beauftragung von Programmierleistungen durch die Vertragsbedingungen eingefordert werden. Der vorliegende Leitfaden zur öffentlichen Beschaffung von umweltfreundlicher Software richtet sich an Beschaffungsstellen und erläutert den Kriterienkatalog für nachhaltige Software sowie die Möglichkeiten, diesen bei Ausschreibungen einzusetzen. Der Leitfaden unterstützt damit die Erstellung einer umweltbezogenen Leistungsbeschreibung für energie- und ressourceneffiziente Softwareprodukte. Weitere Qualitätskriterien, die über die umweltbezogenen Anforderungen hinausgehen, wie beispielsweise die Orientierung an der Norm ISO/IEC 25000 ("System und Software-Engineering - Qualitätskriterien und Bewertung von System- und Softwareprodukten (SQuaRE)"), die Anwendung des Softwareentwicklungsmodells des Bundesinnenministeriums ("V-Modell XT"), Beachtung der gesetzlichen Grundlagen für die Barrierefreiheit oder der Sicherheitsanforderungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), die für die vollständige Leistungsbeschreibung erforderlich sind, werden im vorliegenden Leitfaden nicht behandelt. Quelle: Forschungsbericht
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    Hintergrundbericht zum Umweltzeichen Blauer Engel für Staubsaugerbeutel
    (Umweltbundesamt, 2020) Gröger, Jens; Stratmann, Britta; Liu, Ran; Öko-Institut; Deutschland. Umweltbundesamt; Johannsen, Lars
    Dieser Hintergrundbericht dokumentiert die Ableitung von Vergabekriterien für das Umweltzei- chen Blauer Engel für Staubsaugerbeutel (DE-UZ 211, Ausgabe Juli 2019, Version 1) im Rahmen des Forschungsvorhabens "40 Jahre Blauer Engel - Weiterentwicklung seines Produktportfolios" (ReFoPlan FKZ 3718 37 316 0). Bei Staubsaugerbeuteln handelt es sich um ein Produkt, das wegen seines biologisch nicht abbaubaren und gemischten Inhalts über den Restmüll entsorgt werden muss. Das bedeutet, dass Staubsaugerbeutel in Deutschland einer thermischen Verwertung zugeführt werden. Um den Ressourcenverbrauch durch Staubsaugerbeutel zu reduzieren, wird daher bei den Kriterien zur Vergabe des Umweltzeichens der Schwerpunkt auf einen hohen Anteil an Recycling-Material gelegt. Darüber hinaus werden auch Anforderungen an eine gute Gebrauchstauglichkeit gestellt, um eine hohe Nutzungsdauer dieses Einweg-Produkts zu gewährleisten. Nimmt man an, dass jeder der 40 Millionen Haushalte in Deutschland einen Staubsauger nutzt und dass ein Staubsaugerbeutel im Durchschnitt fünfmal pro Jahr gewechselt werden muss, kommt man auf etwa 200 Millionen Staubsaugerbeutel pro Jahr allein in Deutschland. Zieht man hier noch 30 Prozent ab, die auf Grund der beutellosen Staubsauger wegfallen, sind es 140 Millionen Beutel pro Jahr. In dem Forschungsvorhaben wurden Markt- und Umfeldanalysen, eine Recherche des regulativen Umfelds (Umwelt- und Gütezeichen, Normen, Regulierungen), eine technische Analyse (z.B. Gebrauchstauglichkeit), eine Recherche zu bestehenden Ansätzen zur Minimierung von Umweltauswirkungen und eine orientierende Analyse der Umweltbewertung durchgeführt. Diese Grundlagen dienten zur Ableitung der Kriterien für das Umweltzeichen "Blauer Engel" und wurden in diesem Hintergrundbericht dokumentiert. Während der Kriterienerarbeitung fand zusätzlich ein Austausch mit verschiedenen Expertinnen und Experten aus Testlaboren und von Herstellerseite statt. Es wurde eine Expertenanhörung mit interessierten Akteuren am 26. März 2019 durchgeführt. Im Rahmen dieser Sitzung wurde ein Entwurf der Vergabekriterien vorgestellt und anschließend mit allen Teilnehmenden diskutiert. Die hieraus erarbeiteten Kriterien wurden am 12.06. 2019 der Jury-Umweltzeichen vorgelegt und von dieser einstimmig beschlossen. Quelle: Forschungsbericht
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    Guide on Green Public Procurement of Software
    (Umweltbundesamt, 2020) Gröger, Jens; Öko-Institut; Deutschland. Umweltbundesamt; Köhn, Marina
    Software plays an important role in determining the environmental impact of ICT products. It has a measurable impact on computer-hardware energy consumption and increasing requirements can make it necessary to replace computer hardware prematurely a phenomenon known as software obsolescence. This Guide on Green Public Procurement of Software presents a set of criteria and proposes methods for implementation of these criteria for public tenders. The criteria can be applied to both commercially available standard software and to commissioning the development of software. Quelle: Forschungsbericht
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    Umweltzeichen Blauer Engel für digitale Schnurlostelefone
    (Umweltbundesamt, 2021) Löw, Clara; Gröger, Jens; Öko-Institut; Deutschland. Umweltbundesamt; Kreowski, Elke
    Der Blaue Engel für digitale Schnurlostelefone (DE-UZ 131) existiert seit 2014. Aufgrund der technischen Weiterentwicklungen, neuer Rechtsvorschriften sowie weiteren Funktionalitäten von digitalen Schnurlostelefonen war es erforderlich, die geltenden Vergabekriterien für das Umweltzeichen zu prüfen und zu aktualisieren. Im vorliegenden Hintergrundbericht werden die einzelnen Prüfschritte zur Überarbeitung des Umweltzeichens dokumentiert. Es wurde eine Umfeldanalyse durchgeführt, die die Marktrends, technische Entwicklung, Sicherheits- und Umweltaspekte sowie die bestehenden Regulierungen untersucht. Digitale Schnurlostelefone arbeiten überwiegend nach dem DECT-Standard, der seit 2006 weiterentwickelt und um das Übertragungsprotokoll CAT-iq erweitert wurde. Dadurch kann eine bessere Sprachqualität erreicht werden, bis hin zu Podcast- bzw. Internetradio-Qualität. Der neue Übertragungsstandard ermöglicht Energiesparfunktionen, die das Gerät bei Inaktivität in einen "No-Emission-Modus" versetzen. Im Zusammenhang mit elektromagnetischer Strahlung wird in der überarbeiteten Version des Umweltzeichens auf die Funkanlagenrichtlinie 2014/53/EU Bezug genommen. Aufgrund der technischen Möglichkeiten wurde der Grenzwert für die maximale spezifische Absorptionsrate (SAR-Wert) in den überarbeiteten Kriterien gegenüber der voran gegangenen Version weiter abgesenkt. Zusätzlich wurden weitere Materialanforderungen an die Kunststoffe der Gehäuse und Gehäuseteile aufgenommen. Das Umweltzeichen für digitale Schnurlostelefone (DE-UZ 131) wurde auf Grundlage dieser Untersuchung, nach der Durchführung einer Expertenanhörung durch die RAL gGmbH und Vorlage der Kriterien bei der Jury Umweltzeichen in der Version 4 vom Januar 2020 veröffentlicht. Die neuen Vergabekriterien haben eine Laufzeit von vier Jahren vom Veröffentlichungsdatum bis Ende des Jahres 2023. Quelle: Forschungsbericht
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    Weiterentwicklung des Umweltzeichens Blauer Engel, Rahmenvorhaben 2015 -2019
    (Umweltbundesamt, 2021) Gröger, Jens; Stratmann, Britta; Brommer, Eva; Öko-Institut; Deutschland. Umweltbundesamt; Kreowski, Elke; Kohls, Angela; Oehm, Anke; Wagner, Vanessa
    Im Rahmen des Forschungsvorhabens wurde dem Umweltbundesamt fachliche Expertise zur Verfügung gestellt, die Vergabekriterien für das Umweltzeichen Blauer Engel zu aktualisieren und neue Umweltzeichen zu entwickeln. Es wurden zwei neue Umweltzeichen entwickelt (Einwegwindeln und Mehrwegbechersysteme) und insgesamt acht bestehende Umweltzeichen aktualisiert und überarbeitet (Computer und Tastaturen, Toaster, Mobiltelefone, Carsharing, Babyüberwachungsgeräte, Haartrockner, Datenträgervernichter, Energieeffizienter Rechenzentrumsbetrieb). Vier Umweltzeichen für wärmetechnische Anlagen (Gas-Brennwertgeräte, Klein-Blockheizkraftwerke, Wärmepumpen und Warmwasserspeicher) wurden auf ihre zukünftige Notwendigkeit hin untersucht, mit dem Ergebnis, sie nicht weiterzuführen. Für zwei Umweltzeichen zu Baustoffen (Bodenbelagsklebstoffe, Dichtstoffe) wurden unter Einbeziehung eines externen Prüflabors Emissionsmessungen durchgeführt und Empfehlungen für das Umweltzeichen abgeleitet. Der vorliegende Bericht gibt einen Überblick über die jeweils durchgeführten Beratungsleistungen und deren wichtigste Ergebnisse. Quelle: Forschungsbericht
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    Umweltzeichen Blauer Engel für Mehrwegbechersysteme (DE-UZ 210)
    (Umweltbundesamt, 2021) Stratmann, Britta; Gröger, Jens; Öko-Institut; Öko-Institut. Büro Berlin; Deutschland. Umweltbundesamt; Kreowski, Elke
    Dieser Hintergrundbericht dokumentiert die Entwicklung der Vergabekriterien des Umweltzeichens Blauer Engel für Mehrwegbechersysteme (DE-UZ 210, Ausgabe Januar 2019), die im Rahmen des Forschungsvorhabens "Weiterentwicklung des Umweltzeichens Blauer Engel: Entwicklung neuer Umweltzeichen und Weiterentwicklung bestehender in innovationsorientierten Produktgruppen" (FKZ 3715 37 3270) stattgefunden hat. Bei Mehrwegbechersystemen handelt sich im Gegensatz zu anderen Produkten um eine Kombination aus Produkt und Dienstleistung. Daher werden in den Vergabekriterien sowohl Anforderungen an den Becher und Deckel gestellt, als auch an den Mehrwegbechersystem-Anbieter und den Ausschankbetrieb. Schwerpunkt der Anforderungen liegt hierbei vor allem auf der Vermeidung von Abfall, aber auch auf der Vermeidung umwelt- und gesundheitsbelastender Materialien in den Bechern und Deckeln. Durch den zunehmenden Trend des "Außer-Haus"-Konsums und dem damit verbundenen Anstieg von Heiß- und Kaltgetränken in Einwegbechern wurden in den letzten Jahren zahlreiche Initiativen und Systeme ins Leben gerufen, die sich zum Ziel gesetzt haben, Einwegbecher und die damit verbundenen Umweltauswirkungen mit Hilfe von Mehrwegbechersystemen entgegenzuwirken. Allein in Deutschland werden durch den "Außer-Haus"-Konsum von rund 2,8 Mrd. Heißgetränken in Einwegbechern pro Jahr ca. 28.000 Tonnen Abfälle erzeugt. Die Anzahl der angebotenen Kaltgetränke in Mehrwegbechern wird auf eine Bandbreite von 2,8-3,6 Mrd. geschätzt. Ende 2018 stellte das Bundesumweltministerium unter dem Motto "Nein zur Wegwerfgesellschaft" in einer bundesweiten Kampagne seine Aktivitäten gegen überflüssige und übermäßige Verpackungen sowie für mehr Recycling vor. Ziel dieser Kampagne sind weniger überflüssige Verpackungen, weniger Abfall und weniger Produkte zum Wegwerfen. Dies kann nur im Schulterschluss von Politik, Wirtschaft und möglichst vielen Verbraucherinnen und Verbrauchern gemeistert werden. Der Blaue Engel für Mehrwegbechersysteme kann hier als Orientierung dienen. In dem Forschungsvorhaben wurden Markt- und Umfeldanalysen, eine technische Analyse (z.B. Gebrauchstauglichkeit), eine Recherche des regulativen Umfelds (gesetzliche Anforderungen, internationale Umweltzeichen) und eine Analyse der Umweltauswirkungen durchgeführt. Diese Grundlagen dienten zur Ableitung der Kriterien für das Umweltzeichen "Blauer Engel" und wurden in diesem Hintergrundbericht dokumentiert. Während der Kriterienerarbeitung fand zusätzlich ein Austausch mit verschiedenen Expertinnen und Experten statt. Insgesamt wurden zwei Sitzungen mit interessierten Akteuren durchgeführt: Ein Fachgespräch im Frühjahr des Jahres 2018 und eine Expertenanhörung im Oktober 2018. Auf den Sitzungen wurden die Entwürfe der Vergabekriterien vorgestellt und anschließend mit allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern diskutiert. Die erarbeiteten Vergabekriterien wurden im Dezember 2018 von der Jury-Umweltzeichen beschlossen. Quelle: Forschungsbericht