Texte

Dauerhafte URI für die Sammlunghttps://openumwelt.de/handle/123456789/24

Listen

Suchergebnisse

Gerade angezeigt 1 - 1 von 1
  • Vorschaubild
    Veröffentlichung
    Überprüfung der Wirksamkeit des § 21 VerpackG und Entwicklung von Vorschlägen zur rechtlichen Weiterentwicklung
    (Umweltbundesamt, 2022) Bulach, Winfried; Dehoust, Günter; Möck, Alexandra; Öko-Institut. Büro Berlin; HTP GmbH & Co. KG; Cyclos, Beratungsgesellschaft für Ökologie, Energie- und Abfallwirtschaft (Osnabrück); Deutschland. Umweltbundesamt; Boße, Jasmin; Fabian, Matthias
    Um negative Auswirkungen durch Verpackungsabfälle auf die Umwelt zu vermeiden oder zumindest zu verringern, wurde den Systemen in § 21 Abs. 1 VerpackG vorgegeben, die Beteiligungsentgelte der Erstinverkehrbringer (Hersteller) nach ökologischen Kriterien auszurichten. Es sollen Anreize geschaffen werden, um die Recyclingfähigkeit der Verpackungen zu steigern und die Verwendung von Rezyklaten sowie von nachwachsenden Rohstoffen zu fördern. Das Projekt hat zum Ziel, wissenschaftliche Grundlagen für die vorzunehmende Evaluierung des § 21 VerpackG in den folgenden Aspekten bereitzustellen: - Die Systemberichte (§ 21 Abs. 2 VerpackG) waren unter Berücksichtigung des Mindeststandards (§ 21 Abs. 3 VerpackG) auszuwerten. Der Fokus lag darauf, inwieweit die Systeme die gesetzlich geforderte Anreizsetzung vorgenommen haben. Hierbei waren vorhandene Modelle zur Bemessung der Recyclingfähigkeit und der Beteiligungsentgelte auch auf Vor- und Nachteile hinsichtlich der beabsichtigten Wirkungen des § 21 VerpackG zu prüfen. - Es sollte die Wirksamkeit des § 21 VerpackG unter Berücksichtigung der gesamtökologischen Auswirkungen überprüft werden. Dafür waren Formulierung und Anwendung von Bewertungskriterien für die Beurteilung der Wirksamkeit des § 21 VerpackG detailliert darzustellen, zu begründen und anschließend anzuwenden. - Detaillierte Empfehlungen zur Weiterentwicklung des § 21 VerpackG im Hinblick auf eine möglichst hohe Wirksamkeit sollten entwickelt und wissenschaftlich fundiert begründet werden. Quelle: Forschungsbericht