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Veröffentlichung Analyse der Datenerhebung nach ElektroG über die Berichtsjahre 2009 und 2010 zur Vorbereitung der EU-Berichtspflicht 2012(2013) Breer, Jakob; Institut für Abfall, Abwasser, Site und Facility Management e.V.; Deutschland. UmweltbundesamtDie europäische Richtlinie 2002/96/EC über Elektro- und Elektronikaltgeräte (WEEE-Richtlinie) sieht gemäß Art. 12 (1) vor, dass die Mitgliedstaaten im Zwei-Jahresrhythmus über den Sachstand bei der Erfassung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten (EAG) berichten. Der dritte Bericht über die Jahre 2009 und 2010 war der Kommission zum 30.06.2012 vorzulegen. Die Berichtspflicht umfasst die Meldung der Rücknahmemengen sowie Verwertungsmengen und -quoten und wird durch die Kommissionsentscheidung 2005/369/EG präzisiert.