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Veröffentlichung Analyse der kurz- und mittelfristigen Verfügbarkeit von Flächen für die Windenergienutzung an Land(Umweltbundesamt, 2019)Für ein ausreichendes Wettbewerbsniveau in den Ausschreibungen und für den weiteren Ausbau der Windenergie ist verfügbare Fläche eine zentrale Voraussetzung. Ziel des Vorhabens war die Identifikation möglicher Flächenengpässe. Ermittelt wurde das Leistungspotenzial der aktuellen Flächenkulisse, d.h. der Bestands- und Entwurfspläne auf regionaler und kommunaler Ebene. Die Gegenüberstellung mit den notwendigen Ausbauzielen zeigt, dass das ermittelte Leistungspotenzial rechnerisch die Ausschreibungsvolumina nach dem EEG bis 2030 etwas übersteigt, jedoch erheblichen Unsicherheiten unterliegt. Die Ergebnisse sind für Bundes- und Landesministerien, welche sich mit dem Ausbau der Windenergie befassen, relevant.Veröffentlichung Untersuchung von speziellen Hemmnissen im Zusammenhang mit der Umweltbewertung in der Planung und Genehmigung der Windenergienutzung an Land und Erarbeitung von Lösungsansätzen(2014) Bosch & Partner GmbH (Berlin); Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung; Deutschland. UmweltbundesamtZiel des Vorhaben war es, die im Zusammenhang mit der angemessenen Berücksichtigung umweltplanerischer Anforderungen bestehender Hemmnisse auf regionaler, kommunaler und der Genehmigungsebene zu identifizieren und effiziente sowie problemadäquate/rechtssichere Lösungsansätze zur einzelfallgerechteren Berücksichtigung der Umweltauswirkungen auf allen Ebenen zu erarbeiten.
Quelle: www.umweltbundesamt.deVeröffentlichung Entwicklung und Umsetzung eines Monitoringsystems zur Analyse der Akteursstruktur bei Freiflächen-Photovoltaik und der Windenergie an Land(2019) Grashof, Katherina; Guss, Hermann; Holstenkamp, Lars; IZES gGmbH - Institut für ZukunftsEnergieSysteme; Leuphana Universität Lüneburg; Werlein, Max; Rudolph, Manuel; Futterlieb, MatthiasDer Gesetzgeber hat sich im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) das Ziel gesteckt, die Akteursvielfalt zu erhalten. Das vorliegende Forschungsvorhaben untersucht vor diesem Hintergrund die Akteursstruktur von Bietern für die Ausschreibungen bei der Windenergie an Land und großen Photovoltaikanlagen im Vergleich zum Bestand seit 2010. Als Akteure werden dabei die Eigentümer verstanden, denen die Bieter- bzw. Betreibergesellschaften gehören und die wesentliche Entscheidungen über die Projekte treffen. Der Gesetzgeber hat im EEG 2017 Sonderregeln für die Teilnahme von Bürgerenergiegesellschaften bei der Windenergie an Land eingeführt (§ 3 Nr. 15 EEG), die dem Erhalt der Akteursvielfalt dienen sollen. In den ersten drei Ausschreibungsrunden bei der Windenergie an Land im Jahr 2017 war es Bürgerenergiegesellschaften möglich, Gebote für Projekte ohne Genehmigung nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) abzugeben Dies hat dazu geführt, dass fast alle Zuschläge an Bürgerenergiegesellschaften gemäß Legaldefinition gingen. Die IZES gGmbH und die Professur für Finanzierung und Finanzwirtschaft der Leuphana Universität Lüneburg haben im Anschluss an die erste Ausschreibungsrunde im Mai 2017 gemeinsam Recherchen und Befragungen von bezuschlagten Gesellschaften und Branchenvertretern durchgeführt, um Hintergründe dieser Entwicklung zu beleuchten und Implikationen für das Monitoring der Akteursvielfalt abzuleiten. Die Ergebnisse sind in diesem Bericht dargestellt. Quelle: ForschungsberichtVeröffentlichung Analyse der kurz- und mittelfristigen Verfügbarkeit von Flächen für die Windenergienutzung an Land(Umweltbundesamt, 2019) Bons, Marian; Döring, Michael; Kleßmann, Corinna; Navigant Energy Germany GmbH (Berlin); Fraunhofer-Institut für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik IEE (Kassel); Deutschland. Umweltbundesamt; Plappert, Marie-Luise; Rudolph, ManuelSeit 2017 wird die finanzielle Förderung von Windenergieanlagen an Land durch Ausschreibungen ermittelt. Den weiteren Zubau der Windenergie steuert der Gesetzgeber, indem er jährliche Ausschreibungsvolumen vorgibt. Flächenausweisungen für die Windenergie an Land können zum einen auf Ebene der Regionalplanung und zum anderen auf Ebene der Bauleitplanung erfolgen. Es stellt sich die Frage, ob die Flächenkulisse, die zur Nutzung für die Windenergie an Land kurz- und mittelfristig zur Verfügung steht, ausreicht, um ein ausreichendes Wettbewerbsniveau in den Ausschreibungen zu gewährleisten und das von der Bundesregierung gesetzte Ziel, den Anteil der erneuerbaren Energien bis 2030 auf 65 % zu steigern, zu erreichen. Im Rahmen der Studie wurde die aktuelle Flächenkulisse ermittelt und für drei Zeitpunkte untersucht, welcher Teil der Flächenkulisse, unter Berücksichtigung der Bestandsanlagen, frei ist. Die Untersuchung zeigt, dass das ermittelte Leistungspotenzial der aktuellen Flächenkulisse rechnerisch die Ausschreibungsvolumina nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bis 2025 und 2030 übersteigt, jedoch erheblichen Unsicherheiten unterliegt. Während das ermittelte Leistungspotenzial die Ausschreibungsvolumina bis 2025 noch übersteigt, gibt es bis 2030 nur einen geringen Überhang, der aufgrund der ermittelten Unsicherheiten deutlich die Gefahr eines zu geringen Wettbewerbsniveaus birgt. Des Weiteren bestehen erhebliche Unsicherheiten, ob die Zielwerte des Netzentwicklungsplans für Windenergie an Land bis 2030 zur Erreichung des 65-%-Ziels mit der aktuellen Flächenkulisse erreicht werden können. Zur Erhöhung der Flächenkulisse ließen sich im Rahmen der Studie Handlungsempfehlungen ableiten, die auf eine Ausweitung der Flächenkulisse, den Verzicht auf pauschale Siedlungsabstände, die Erhöhung der Rechtssicherheit der Pläne, die Verbesserung der Nutzbarkeit ausgewiesener Flächen, eine bessere Datenverfügbarkeit und den Umgang mit Bestandsanlagen abzielen. Quelle: ForschungsberichtVeröffentlichung Bundesrechtliche Mengenvorgaben bei gleichzeitiger Stärkung der kommunalen Steuerung für einen klimagerechten Windenergieausbau(Umweltbundesamt, 2020) Wegner, Nils; Kahles, Markus; Bauknecht, Dierk; Stiftung Umweltenergierecht; Öko-Institut; Deutschland. Umweltbundesamt; Futterlieb, Matthias; Plappert, Marie-Luise; Werlein, MaxDie in den Ländern zur Sicherung von Flächen für die Windenergie überwiegend stattfindenden sog. Windkonzentrationszonenplanungen erweisen sich in der Praxis als fehleranfällig. In vielen Fällen werden sie durch Gerichte aus unterschiedlichen Gründen für unwirksam erklärt. Die gewünschte räumliche Steuerung des Windenergieausbaus wird so nicht sichergestellt. Dort, wo sie gelingt, wird derzeit zudem bundesrechtlich nicht sichergestellt, dass Flächen in einem Umfang bereitgestellt werden, wie es für einen klimagerechten Windenergieausbau entsprechend verschiedener Energieszenarien notwendig wäre. Insbesondere das Gebot, der Windenergie substanziell Raum zu verschaffen, beinhaltet, verstanden als bloße Konkretisierung des Verbots der Verhinderungsplanung, keine solche Verpflichtung. Vor diesem Hintergrund zeigt der vorliegende Bericht einen Weg auf, nicht nur die Flächenbereitstellung rechtssicherer auszugestalten und dabei die kommunale Planungsebene gegenüber dem derzeitigen Steuerungsmodell zu stärken, sondern skizziert auch eine Möglichkeit, über quantitative Mengenvorgaben des Bundes die Flächenbereitstellung auf einen klimagerechten Windenergieausbau hin auszurichten. Ersteres könnte über eine modifizierte Außenbereichsprivilegierung für die Windenergie nach dem Vorbild des heutigen § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB geschehen. Die Übertragbarkeit des dort zugrunde liegenden Steuerungsmodells auf die Windenergie wird dargestellt, Konsequenzen für ihre Steuerbarkeit mittels Bebauungsplänen aufgezeigt. Zur Erhöhung der Steuerungsleistung dieses Modells wird eine Verknüpfung mit dem Modell bundesrechtlicher Mengenvorgaben erwogen. Hierbei werden unter Berücksichtigung der Erkenntnisse der Akzeptanzforschung verschiedene Ausgestaltungsvarianten skizziert und geprüft. Quelle: ForschungsberichtVeröffentlichung Entwicklung und Umsetzung eines Monitoringsystems zur Analyse der Akteursstruktur bei Freiflächen-Photovoltaik und der Windenergie an Land(Umweltbundesamt, 2021) Weiler, Katja; Weber, Andreas; Grashof, Katherina; IZES gGmbH - Institut für ZukunftsEnergieSysteme; Leuphana Universität Lüneburg; Deutschland. Umweltbundesamt; Werlein, Max; Rudolph, Manuel; Futterlieb, MatthiasDas UBA-Vorhaben "Entwicklung und Umsetzung eines Monitoringsystems zur Analyse der Akteursstruktur bei Freiflächen-Photovoltaik und der Windenergie an Land" wird von der IZES gGmbH in Kooperation mit der Leuphana Universität Lüneburg durchgeführt. Dabei wird ein Konzept entwickelt, mit dem sich die Veränderungen in der Zusammensetzung der Akteure, die an großen Photovoltaik- und an Windenergieanlagen an Land seit Inbetreibnahmejahr 2010 be-teiligt sind, erfassen lassen. Es ist ein erklärtes Ziel des Gesetzgebers, die bestehende Akteursvielfalt auch nach der Einführung von Ausschreibungen zur Ermittlung der Vergütungshöhe zu erhalten. In welchem Maße dieses Ziel erreicht oder verfehlt wird, lässt sich durch den Vergleich der bisherigen Akteursstruktur mit derjenigen nach Einführung von Ausschreibungen bewerten. Dies setzt jedoch eine wissenschaftlich belastbare Methodik zur Ermittlung - im besten Falle Quantifizierung - dieser Akteursvielfalt voraus. Wesentlicher Bestandteil dieses Projektvorhabens ist es, eine wissenschaftliche Grundlage für die Erfassung und Evaluierung von Änderungen im Bereich der Akteursstruktur zu entwickeln. Dieser Teilbericht stellt die hierfür entwickelte Methodik zur Akteursklassifizierung in folgenden Abschnitten dar: - Vorstellung der (energie-)politischen Ziele, zu denen die im Monitoring erhobenen Daten nutzbar sein sollen, - eine Ableitung hierzu passender Definitionen der relevanten Akteursgruppen und Klassifikationskriterien, insbesondere eine projektspezifische Klassifikation in Bezug auf "beteiligungsoffene Bürgerenergiegesellschaften", - eine Ausweisung geeigneter Datenquellen zur unternehmensbasierten Recherche sowie - die Diskussion und Vertiefung einzelner methodischer und praktischer Herausforderungen bei der Datenbeschaffung sowie ihrer Auswirkungen auf die Methodikentwicklung. Quelle: ForschungsberichtVeröffentlichung Aktualisierung und Bewertung der Ökobilanzen von Windenergie- und Photovoltaikanlagen unter Berücksichtigung aktueller Technologieentwicklungen(Umweltbundesamt, 2021) Hengstler, Jasmin; Russ, Manfred; Stoffregen, Hanns Alexander; Sphera Solutions (Leinfelden-Echterdingen); Fraunhofer-Institut für Bauphysik (IBP); Deutschland. Umweltbundesamt; Futterlieb, MatthiasIn der Vergangenheit wurden bereits Studien zur Ermittlung und Bewertung der Umweltwirkungen von Windenergie- und Photovoltaikanlagen durchgeführt. Diese sind jedoch aufgrund der fortgeschrittenen, technologischen Weiterentwicklungen mittlerweile veraltet oder decken oft nur einzelne Aspekte, wie bestimmte Technologien, Komponenten oder Lebenswegabschnitte, ab. Ziel der Studie ist die Aktualisierung und Bewertung der Ökobilanzen von Windenergie- und Photovoltaikanlagen unter Berücksichtigung aktueller Technologieentwicklungen. Im Rahmen einer Literaturrecherche erfolgte zunächst eine Analyse der aktuellen Markt- und Technologieentwicklungen sowie des Stands des Wissens der verfügbaren Ökobilanzstudien von Windenergie- ud Photovoltaikanlagen. Durch den Abgleich der erfassten Ökobilanzstudien mit den aktuellen Markt- und Technologieentwicklungen wurde der Aktualisierungsbedarf für die Ökobilanzierung von Windenergie- und Photovoltaikanlagen ermittelt. Anschließend wurden umfangreiche Ökobilanzstudien von Windenergie- und Photovoltaikanlagen unter Berücksichtigung des aktuellen Stands der Technik erstellt. Die Ökobilanzstudien wurden gemäß den internationalen Normen zur Ökobilanzierung ISO 14040 und 14044 durchgeführt und einer Kritischen Prüfung durch ein Gremium unabhängiger Experten unterzogen. Die Studie liefert aktualisierte Ökobilanzinventare und wichtige Erkenntnisse über den aktuellen Stand des Wissens im Bereich der Ökobilanzierung von Windenergie- und Photovoltaikanlagen. Die Ergebnisse zeigen, dass sich die Technologien von Windenergie- und Photovoltaikanlagen in den letzten Jahren stark weiterentwickelt haben. Quelle: ForschungsberichtVeröffentlichung Entwicklung und Umsetzung eines Monitoringsystems zur Analyse der Akteursstruktur bei Freiflächen-Photovoltaik und der Windenergie an Land(Umweltbundesamt, 2021) Weiler, Katja; Weber, Andreas; Grashof, Katherina; IZES gGmbH - Institut für ZukunftsEnergieSysteme; Leuphana Universität Lüneburg; Deutschland. Umweltbundesamt; Werlein, Max; Futterlieb, MatthiasDas UBA-Vorhaben "Entwicklung und Umsetzung eines Monitoringsystems zur Analyse der Akteursstruktur bei Freiflächen-Photovoltaik und der Windenergie an Land" wurde von der IZES gGmbH in Kooperation mit der Leuphana Universität Lüneburg durchgeführt. Dabei wurde ein Konzept entwickelt, mit dem sich die Veränderungen in der Zusammensetzung der Akteure, die an großen Photovoltaik- und an Windenergieanlagen an Land seit Inbetriebnahmejahr 2010 beteiligt sind, erfassen lassen. Es ist ein erklärtes Ziel des Gesetzgebers, die bestehende Akteursvielfalt auch nach der Einführung von Ausschreibungen zur Ermittlung der Vergütungshöhe zu erhalten. In welchem Maße dieses Ziel erreicht oder verfehlt wird, lässt sich durch den Vergleich der bisherigen Akteursstruktur mit derjenigen nach Einführung von Ausschreibungen bewerten. Dies setzt jedoch eine wissenschaftlich belastbare Methodik zur Ermittlung dieser Akteursvielfalt voraus. Zunächst wurde eine wissenschaftliche Grundlage für die Erfassung und Evaluierung von Änderungen der Akteursstruktur entwickelt (Monitoring). Diese Methodik wurde angewendet, um die Akteursstruktur für Bestandsanlagen mit Inbetriebnahme ab 2010 sowie der Bieter und Gewinner der Ausschreibungsrunden für Windenergie an Land und große Photovoltaikanlagen (> 750 kW) bis Herbst 2019 zu untersuchen. Als Ergebnisse werden in diesem Bericht die Entwicklungen der Akteursstrukturen aufgezeigt und diese mit den übergeordneten politischen Zielstellungen, die hinter dem Erhalt der Akteursvielfalt stehen, abgeglichen. Dies lässt eine Bewertung zu, welchen Einfluss Verschiebungen in den Akteursstrukturen auf Entwicklungspfade und Ziele der Energiewende haben können. Quelle: ForschungsberichtVeröffentlichung Auswirkungen von Gesetzesänderungen auf Raumordnungspläne am Beispiel aktueller Entwicklungen in Thüringen(Umweltbundesamt, 2021) Bons, Marian; Jakob, Martin; Pape, Carsten; Guidehouse Energy Germany GmbH; Fraunhofer-Institut für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik IEE (Kassel); Stiftung Umweltenergierecht; Deutschland. Umweltbundesamt; Plappert, Marie-LuiseMit dem Inkrafttreten der Länderöffnungsklausel in § 249 Abs. 3 BauGB im Jahr 2020 haben einzelne Länder angekündigt, auf dieser Grundlage eigene Abstandsregelungen für die Windenergie an Land zu schaffen. Rechtlich führen diese Regelungen zur Entprivilegierung von Windenergienutzungen innerhalb der Abstände. Diese sind dort in der Folge regelmäßig nur noch dann zulässig, wenn Kommunen die erforderliche planerische Grundlage im Wege der Bebauungsplanung schaffen. Angesichts der Erfahrungen in Bayern unter der dort geltenden sog. 10 H-Regelung ist zu erwarten, dass die angekündigten Landesregelungen den Umfang an ausgewiesenen Flächen, auf denen Windenergieanlagen bislang umgesetzt werden können, beschränken werden. Die vorliegende Analyse zeigt mögliche Auswirkungen landesrechtlicher Mindestabstandsregelungen, aber auch weiterer gesetzlicher Änderungen mit Bedeutung für Windenergienutzungen auf bestehende bzw. im Entwurf vorliegende Raumordnungspläne auf. Dies geschieht exemplarisch für alle Bundesländer am Fall der Ende 2020 in den Thüringer Landtag eingebrachten Mindestabstandsregelung sowie des ebenfalls Ende 2020 geänderten Thüringer Waldgesetzes. Der von der Landtagsopposition eingebrachte Entwurf der Mindestabstandsregelung sieht eine Aufhebung der Außenbereichsprivilegierung von Windenergieanlagen innerhalb eines Abstands von 1.000 m zu Wohngebäuden in bestimmten Siedlungsgebieten vor, wohingegen die bereits in Kraft getretene Änderung im Waldgesetz Thüringen dazu führt, dass Windenergienutzungen im Wald allgemein unzulässig werden. Eine GIS-Analyse quantifiziert die (potentiellen) Auswirkungen beider Regelungen mit einer Reduktion der Thüringer Flächenkulisse für Windenergienutzungen von etwa 23 %, jedoch mit erheblichen Unterschieden je nach Planungsregion. Während die Verringerung für die Planungsregionen Nord- und Mittelthüringen unterhalb von 5 % der bisherigen Fläche liegen, betragen sie für Südwest- und Ostthüringen 70 % bzw. 53 %. Die Auswirkungen der Mindestabstandsregelung fallen hierbei deshalb relativ gering aus, weil vergleichbare Abstände bereits bislang in den Planungsregionen zugrundegelegt wurden. Die insgesamt beträchtlichen Auswirkungen auf die in Bestandsplänen und Planentwürfen festgelegten Windenergiegebiete haben rechtliche Konsequenzen. Für Bestandspläne stellt sich die Frage nach ihrer Funktionslosigkeit, die im Einzelfall eine Neuaufstellung der Pläne auch jenseits landesrechtlicher Fortschreibungserfordernisse notwendig machen könnte. Betroffene Planentwürfe müssen überarbeitet und Aufstellungsverfahren zumindest teilweise wiederholt werden. Über die unmittelbaren Auswirkungen pauschaler Abstands- und sonstiger Regelungen in den Ländern auf die Flächenkulisse für die Windenergie hinaus sind danach erhebliche Beeinträchtigungen der planerischen Steuerung der Windenergie mittels Raumordnungsplänen durch zeitliche Verzögerungen und vorübergehende Phasen des Fehlens wirksamer Raumpläne zu erwarten, was über Thüringen hinaus bei entsprechenden Regelungsabsichten in den Ländern zu berücksichtigen ist. Quelle: ForschungsberichtVeröffentlichung Die Koordination von Klimaschutzzielen: Analyse des Klimaschutzgesetzes und der Maßnahmengesetze am Beispiel des EEG(Umweltbundesamt, 2021) Scheuing, Hannah; Müller, Thorsten; Stiftung Umweltenergierecht; Deutschland. UmweltbundesamtDurch die Einführung des KSG sollte die deutsche Klimaschutzpolitik zentral koordiniert und gesteuert sowie ein übergreifender Rahmen für bestehende oder noch zu ergreifende Einzelmaßnahmen geschaffen werden, durch die letztendlich die Emissionsreduktionsziele erreicht werden. Das Kurzgutachten untersucht am Beispiel des Zusammenspiels zwischen dem KSG und der Steuerung des Ausbaus erneuerbarer Energien durch das EEG 2021, wie sich die Ziele dieses übergreifenden Rahmens mit den zu dessen Ausfüllung aufgestellten Zielen der Fachgesetze verhalten. Dabei werden im Rahmen des Gutachtens sowohl die Zieldefinitionen als auch die in beiden Gesetzen verankerten Zielkontrollmechanismen untersucht. Das Kurzgutachten vergleicht die Regelungen in den Gesetzen und untersucht diese auf bestehende Verknüpfungen. Die hierdurch gezogenen Schlüsse können - unter Berücksichtigung der jeweils geltenden Besonderheiten - auch auf die Verbindung des KSG zu anderen Einzelmaßnahmen übertragen werden. Quelle: Forschungsbericht