Climate Change

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    Veröffentlichung
    CO2-Emissionsfaktoren für fossile Brennstoffe
    (2016) Juhrich, Kristina; Deutschland. Umweltbundesamt
    Deutschland ist verpflichtet, jährlich die nationalen Emissionen der Treibhausgase an die Europäische Union und an die Vereinten Nationen zu berichten. Über 80 % der berichteten Treibhausgasemissionen in Deutschland entstehen aus der Verbrennung fossiler Brennstoffe, zum weit überwiegenden Teil in Form von Kohlendioxid. Um die Kohlendioxid-Emissionen zu berechnen benötigt man neben den Aktivitätsdaten auch passende Emissionsfaktoren, diese hängen wiederum von der Brennstoffqualität und der eingesetzten Menge ab. Aufgrund der Relevanz dieser Quellen werden für das deutsche Inventar keine internationalen Durchschnittswerte verwendet, sondern landesspezifische Emissionsfaktoren. Für deren Bestimmung ist eine umfangreiche Kenntnis der Brennstoffzusammensetzung, insbesondere der Kohlenstoffgehalte und Heizwerte unbedingt nötig. Die folgende Veröffentlichung gibt einen Überblick über die Qualität der wichtigsten in Deutschland eingesetzten Brennstoffe und die daraus berechneten CO2-Emissionsfaktoren. Da die Treibhausgasemissionen bis 1990 zurück berechnet werden müssen, werden auch Brennstoffe untersucht, die aktuell nicht mehr eingesetzt werden. Dazu werden Archivdaten verwendet, im Falle von Datenlücken werden Methoden angewendet, die eine Rückrechnung bis zum Basisjahr ermöglichen. Quelle: Umweltbundesamt
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    Veröffentlichung
    Berichterstattung unter der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen und dem Kyoto-Protokoll 2017
    (2017) Deutschland. Umweltbundesamt; Stroigies, Michael; Gniffke, Patrick
    Als Vertragsstaat der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (UNFCCC) ist Deutschland seit 1994 dazu verpflichtet, Inventare zu nationalen Treibhausgasemissionen zu erstellen, zu veröffentlichen und regelmäßig fortzuschreiben. Gemäß Entscheidung 24/CP.19 müssen alle im ANNEX I der Klimarahmenkonvention aufgeführten Staaten jährlich einen Nationalen Inventarbericht (NIR) erstellen und übermitteln, der detaillierte und vollständige Angaben über den gesamten Prozess der Erstellung der Treibhausgasinventare bereitstellt. Durch diesen Bericht soll die Transparenz, Konsistenz und Vergleichbarkeit der Inventare sichergestellt und der unabhängige Überprüfungsprozess unterstützt werden. Quelle:http://www.umweltbundesamt.de/
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    Berichterstattung unter der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen und dem Kyoto-Protokoll 2018
    (2018) Strogies, Michael; Gniffke, Patrick; Martens, Kerstin; Deutschland. Umweltbundesamt
    Als Vertragsstaat der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (UNFCCC) Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (englisch: United Nations Framework Convention on Climate Change, UNFCCC) ist Deutschland seit 1994 dazu verpflichtet, Inventare zu nationalen Treibhausgasemissionen zu erstellen, zu veröffentlichen und regelmäßig fortzuschreiben. Gemäß Entscheidung 24/CP.19 müssen alle im ANNEX I der Klimarahmenkonvention aufgeführten Staaten jährlich einen Nationalen Inventarbericht (NIR) erstellen und übermitteln, der detaillierte und vollständige Angaben über den gesamten Prozess der Erstellung der Treibhausgasinventare bereitstellt. Durch diesen Bericht soll die Transparenz, Konsistenz und Vergleichbarkeit der Inventare sichergestellt und der unabhängige Überprüfungsprozess unterstützt werden. Quelle: http://www.umweltbundesamt.de
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    Veröffentlichung
    Berichterstattung unter der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen und dem Kyoto-Protokoll 2019
    (2019) Deutschland. Umweltbundesamt; Strogies, Michael; Gniffke, Patrick
    Als Vertragsstaat der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (UNFCCC) ist Deutschland seit 1994 dazu verpflichtet, Inventare zu nationalen Treibhausgasemissionen zu erstellen, zu veröffentlichen und regelmäßig fortzuschreiben. Gemäß Entscheidung 24/CP.19 müssen alle im ANNEX I der Klimarahmenkonvention aufgeführten Staaten jährlich einen Nationalen Inventarbericht (NIR) erstellen und übermitteln, der detaillierte und vollständige Angaben über den gesamten Prozess der Erstellung der Treibhausgasinventare bereitstellt. Durch diesen Bericht soll die Transparenz, Konsistenz und Vergleichbarkeit der Inventare sichergestellt und der unabhängige Überprüfungsprozess unterstützt werden. Quelle: Bericht
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    Submission under the United Nations Framework Convention on Climate Change and the Kyoto Protocol 2019
    (2019) Deutschland. Umweltbundesamt; Strogies, Michael; Gniffke, Patrick
    As a Party to the United Nations Framework on Climate Change (UNFCCC), since 1994 Germany has been obliged to prepare, publish and regularly update national emission inventories of greenhouse gases. Pursuant to Decision 24/CP.19, all Parties listed in ANNEX I of the UNFCCC are required to prepare and submit annual National Inventory Reports (NIRs) containing detailed and complete information on the entire process of preparation of such greenhouse-gas inventories. The purpose of such reports is to ensure the transparency, consistency and comparability of inventories and support the independent review process. Quelle: Bericht
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    Veröffentlichung
    Berichterstattung unter der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen und dem Kyoto-Protokoll 2020
    (Umweltbundesamt, 2020) Deutschland. Umweltbundesamt; Gniffke, Patrick
    Als Vertragsstaat der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (UNFCCC) ist Deutschland seit 1994 dazu verpflichtet, Inventare zu nationalen Treibhausgasemissionen zu erstellen, zu veröffentlichen und regelmäßig fortzuschreiben. Gemäß Entscheidung 24/CP.19 müssen alle im ANNEX I der Klimarahmenkonvention aufgeführten Staaten jährlich einen Nationalen Inventarbericht (NIR) erstellen und übermitteln, der detaillierte und vollständige Angaben über den gesamten Prozess der Erstellung der Treibhausgasinventare bereitstellt. Durch diesen Bericht soll die Transparenz, Konsistenz und Vergleichbarkeit der Inventare sichergestellt und der unabhängige Überprüfungsprozess unterstützt werden. Quelle: http://www.umweltbundesamt.de
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    Berichterstattung unter der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen und dem Kyoto-Protokoll 2021
    (Umweltbundesamt, 2021) Deutschland. Umweltbundesamt; Günther, Dirk; Gniffke, Patrick
    Als Vertragsstaat der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (UNFCCC) ist Deutschland seit 1994 dazu verpflichtet, Inventare zu nationalen Treibhausgasemissionen zu erstellen, zu veröffentlichen und regelmäßig fortzuschreiben. Gemäß Entscheidung 24/CP.19 müssen alle im ANNEX I der Klimarahmenkonvention aufgeführten Staaten jährlich einen Nationalen Inventarbericht (NIR) erstellen und übermitteln, der detaillierte und vollständige Angaben über den gesamten Prozess der Erstellung der Treibhausgasinventare bereitstellt. Durch diesen Bericht soll die Transparenz, Konsistenz und Vergleichbarkeit der Inventare sichergestellt und der unabhängige Überprüfungsprozess unterstützt werden. Quelle: https://www.umweltbundesamt.de
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    Submission under the United Nations Framework convention on Climate Change and the Kyoto Protocol 2021
    (Umweltbundesamt, 2021) Deutschland. Umweltbundesamt; Günther, Dirk; Gniffke, Patrick
    Als Vertragsstaat der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (UNFCCC) ist Deutschland seit 1994 dazu verpflichtet, Inventare zu nationalen Treibhausgasemissionen zu erstellen, zu veröffentlichen und regelmäßig fortzuschreiben. Gemäß Entscheidung 24/CP.19 müssen alle im ANNEX I der Klimarahmenkonvention aufgeführten Staaten jährlich einen Nationalen Inventarbericht (NIR) erstellen und übermitteln, der detaillierte und vollständige Angaben über den gesamten Prozess der Erstellung der Treibhausgasinventare bereitstellt. Durch diesen Bericht soll die Transparenz, Konsistenz und Vergleichbarkeit der Inventare sichergestellt und der unabhängige Überprüfungsprozess unterstützt werden. Quelle: https://www.umweltbundesamt.de
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    Berichterstattung unter der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen und dem Kyoto-Protokoll 2022
    (Umweltbundesamt, 2022) Deutschland. Umweltbundesamt. Fachgebiet V.1.6 Emissionssituation; Deutschland. Umweltbundesamt; Günther, Dirk; Gniffke, Patrick
    Als Vertragsstaat der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (UNFCCC) ist Deutschland seit 1994 dazu verpflichtet, Inventare zu nationalen Treibhausgasemissionen zu erstellen, zu veröffentlichen und regelmäßig fortzuschreiben. Gemäß Entscheidung 24/CP.19 müssen alle im ANNEX I der Klimarahmenkonvention aufgeführten Staaten jährlich einen Nationalen Inventarbericht (NIR) erstellen und übermitteln, der detaillierte und vollständige Angaben über den gesamten Prozess der Erstellung der Treibhausgasinventare bereitstellt. Durch diesen Bericht soll die Transparenz, Konsistenz und Vergleichbarkeit der Inventare sichergestellt und der unabhängige Überprüfungsprozess unterstützt werden. Quelle: www.umweltbundesamt.de
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    Submission under the United Nations Framework Convention on climate change and the Kyoto Protocol 2022
    (Umweltbundesamt, 2022) Deutschland. Umweltbundesamt; Günther, Dirk; Gniffke, Patrick
    As a Party to the United Nations Framework on Climate Change (UNFCCC), since 1994 Germany has been obliged to prepare, publish and regularly update national emission inventories of greenhouse gases. Pursuant to Decision 24/CP.19, all Parties listed in ANNEX I of the ?UNFCCC? are required to prepare and submit annual National Inventory Reports (NIRs) containing detailed and complete information on the entire process of preparation of such greenhouse-gas inventories. The purpose of such reports is to ensure the transparency, consistency and comparability of inventories and support the independent review process. Quelle: www.umweltbundesamt.de