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Berichterstattung unter der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen und dem Kyoto-Protokoll 2018
Berichterstattung unter der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen und dem Kyoto-Protokoll 2018
Nationaler Inventarbericht zum Deutschen Treibhausgasinventar 1990-2016 : Umweltbundesamt - UNFCCC-Submission
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Schlagwörter
Klimarahmenkonvention, Treibhausgasinventar, Treibhausgasemission, UNFCCC, Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Treibhausgasausstoß
Zitation
STROGIES, Michael, Patrick GNIFFKE und Kerstin MARTENS, 2018. Berichterstattung unter der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen und dem Kyoto-Protokoll 2018 [online]. Dessau-Roßlau. Climate Change, 12/2018. Verfügbar unter: https://openumwelt.de/handle/123456789/6219
Zusammenfassung deutsch
Als Vertragsstaat der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (UNFCCC) Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (englisch: United Nations Framework Convention on Climate Change, UNFCCC) ist Deutschland seit 1994 dazu verpflichtet, Inventare zu nationalen Treibhausgasemissionen zu erstellen, zu veröffentlichen und regelmäßig fortzuschreiben. Gemäß Entscheidung 24/CP.19 müssen alle im ANNEX I der Klimarahmenkonvention aufgeführten Staaten jährlich einen Nationalen Inventarbericht (NIR) erstellen und übermitteln, der detaillierte und vollständige Angaben über den gesamten Prozess der Erstellung der Treibhausgasinventare bereitstellt. Durch diesen Bericht soll die Transparenz, Konsistenz und Vergleichbarkeit der Inventare sichergestellt und der unabhängige Überprüfungsprozess unterstützt werden. Quelle: http://www.umweltbundesamt.de