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Veröffentlichung Carbon Leakage-Schutz im nationalen Brennstoffemissionshandel – Bericht zum BECV-Konsultationsverfahren 2024(Umweltbundesamt, 2024)Gemäß § 26 Abs. 2 der BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung (BECV) führt die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt (UBA) als zuständige Behörde seit 2022 jährlich eine Konsultation als Baustein zur Evaluierung der BECV durch.Ziel ist es, die Auswirkungen der CO2-Bepreisung durch den nationalen Brennstoffemissionshandel und der Carbon-Leakage-Kompensation gemäß BECV auf die Wettbewerbssituation der in Deutschland ansässigen Unternehmen zu ermitteln. Die Konsultation richtet sich an für betroffene (Teil-)Sektoren tätige Interessensverbände, Sozialpartner sowie Carbon-Leakage- Expert*innen.Es wurde in diesem Rahmen eine Online-Befragung durchgeführt und ihre Ergebnisse auf einem Experten-Forum diskutiert. Der Abschlussbericht fasst die Ergebnisse der Konsultation für 2024 zusammen. Er ist Teil des Berichts zur BECV, den die Bundesregierung dem Bundestag jedes Jahr zum 30. September vorlegt und wurde bereits in diesem Rahmen veröffentlicht.Veröffentlichung Carbon Leakage-Schutz im nationalen Brennstoffemissionshandel – Bericht zum BECV-Konsultationsverfahren 2023(Umweltbundesamt, 2023)Gemäß § 26 Abs. 2 der BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung (BECV) führt die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt (UBA) als zuständige Behörde ab 2022 jährlich eine Konsultation als Baustein zur Evaluierung der BECV durch.Ziel ist es, die Auswirkungen der CO2-Bepreisung durch den nationalen Brennstoffemissionshandel und der Carbon-Leakage-Kompensation gemäß BECV auf die Wettbewerbssituation der in Deutschland ansässigen Unternehmen zu ermitteln. Die Konsultation richtet sich an für betroffene (Teil-)Sektoren tätige Interessensverbände, Sozialpartner sowie Carbon-Leakage-Expert*innen.Es wurde eine Online-Befragung durchgeführt und ihre Ergebnisse auf einem Experten-Forum diskutiert. Der Abschlussbericht fasst die Ergebnisse der Konsultation in 2023 zusammen. Er ist Teil des Berichts zur BECV, den die Bundesregierung dem Bundestag jedes Jahr zum 30. September vorlegt und wurde in diesem Rahmen veröffentlicht.Veröffentlichung Berechnung der jährlichen Emissionsmengen nach §4(1) BEHG für die Jahre 2021 und 2022(Umweltbundesamt, 2021) Jörß, Wolfram; Öko-Institut. Büro Berlin; Deutschland. Umweltbundesamt; Buchner, LisaDer vorliegende Bericht dokumentiert die am Umweltbundesamt (UBA) angewandte Methode zur Berechnung der jährlichen Emissionsmengen nach §4(1) des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) für die Jahre 2021 und 2022. Dafür wurden zunächst für die Jahre 2016 bis 2018 sowohl im deutschen Emissionsinventar für Treibhausgase (THG) als auch unter dem Europäischen Emissionshandelssystem (EU-ETS) diejenigen CO2-Emissionsmengen aus Deutschland identifiziert, die nach den Bestimmungen des BEHG als Brennstoffemission gemäß Anlage 2 des BEHG einzustufen sind. Mit dem Bezug auf Anlage 2 des BEHG wird dem zunächst noch eingeschränkten Anwendungsbereich des BEHG in den Jahren 2021 und 2022 Rechnung getragen. Aus der Subtraktion der EU-ETS-Brennstoffemissionsmengen von den Brennstoffemissionsmengen gemäß THG-Inventar wurden die nicht dem EU-ETS unterliegenden Brennstoffemissionen für diesen Zeitraum berechnet. Im nächsten Schritt wurde der Anteil dieser Brennstoffemissionen außerhalb des EU-ETS an den gesamten deutschen THG-Emissionen außerhalb des EU-ETS berechnet. Mit diesem so berechneten Anteil wurden schließlich die für Deutschland unter der EU-Klimaschutzverordnung für 2021 und 2022 ausgegebenen Emissionszuweisungen (AEAs) multipliziert, um die jährlichen BEHG-Emissionsmengen für 2021 und 2022 zu berechnen. Im Ergebnis der Berechnungsschritte für die Jahre 2021 und 2022 waren in den Jahren 2016-2018 etwa 18 % der deutschen Brennstoffemissionen gemäß Anlage 2 BEHG vom EU-ETS erfasst. Der Anteil der nicht vom EU-ETS erfassten Brennstoffemissionen 2016-2018 an den gesamten deutschen THG-Emissionen außerhalb des EU-ETS lag bei etwa 70 %. Die unter der EU-Klimaschutzverordnung für Deutschland ausgegebenen Emissionszuweisungen (AEAs) sinken von etwa 427,3 Mio. t CO2-Äqu. für 2021 jährlich konstant um etwa 14,1 Mio. t CO2-Äqu. bis auf etwa 300,6 Mio. t CO2-Äqu. für 2030. Die jährlichen Emissionsmengen gemäß §4(1) BEHG belaufen sich damit auf etwa 301,1 Mio. t CO2 für 2021 bzw. 291,1 Mio. t CO2 für 2022. Eine Kalkulation der jährlichen Emissionsmengen für den Zeitraum ab 2023 auf Basis des erweiterten Anwendungsbereichs nach Anlage 1 des BEHG erfolgt gesondert und ist nicht Bestandteil dieses Berichts. Quelle: ForschungsberichtVeröffentlichung Klimaschutzbeitrag verschiedener CO-Preispfade in den BEHG-Sektoren Verkehr, Gebäude und Industrie(Umweltbundesamt, 2022) Harthan, Ralph O.; Repenning, Julia; Blanck, Ruth; Öko-Institut. Büro Berlin; Institut für Ressourceneffizienz und Energiestrategien (Karlsruhe); Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung; Deutschland. Umweltbundesamt; Wehnemann, KaiIm Rahmen dieses Projekts wird modelliert, wie sich verschiedene CO2-Preise im Rahmen des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) sowie weitere Annahmen auf die Zielerreichung im Jahr 2030 auswirken. Dies wird mit einer iterativen Modellierung der Sektoren Verkehr, Industrie und Gebäude umgesetzt. Im Rahmen dieses Modellierungsansatzes werden den Sektormodellen CO2-Preispfade im BEHG exogen vorgegeben. Ausgangspunkt ist das Klimaschutzprogramm 2030 einschließlich aller zuvor eingeführten klima- und energiepolitischen Instrumente. Diese und sonstige Annahmen bleiben im Vergleich zur Bewertung der Treibhausgasminderung des Klimaschutzprogramms 2030 unverändert. Neben der Wahl des CO2-Preispfades unterscheiden sich die Sensitivitäten in Bezug auf ihren Planungshorizont bei Neuinvestitionen. So können Akteure bei Ihrer Investitionsentscheidung lediglich die aktuellen CO2-Preise berücksichtigen. Es wird jedoch auch die Auswirkung von Planungshorizonten von bis zu 20 Jahren untersucht. Darüber hinaus wird in einigen Sensitivitäten ein vorzeitiger Austausch von Investitionsgütern (z.B. Heizungssysteme oder Fahrzeuge), d.h. vor Ablauf der Lebensdauer, angenommen. In sechs der zehn CO2-Preissensitivitäten wird die BEHG-Höchstmenge im Jahr 2030 (abgeleitet aus dem zum Zeitpunkt der Modellierung geltenden ESR-Minderungsziel von -38 % bis 2030 ggü. 2005) eingehalten. Jedoch garantiert eine Einhaltung der Höchstmenge im Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) allein nicht gleichzeitig die Einhaltung der zulässigen Emissionen der EU-Klimaschutzverordnung (ESR), da die ESR weitere Emissionen umfasst, wie beispielsweise Emissionen aus Tierhaltung, Abfallwirtschaft oder F-Gasen. In keiner Sensitivität wird die gesamt zulässige Emissionsmenge gemäß des seit 2021 geltenden Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG) erreicht. In zwei Sensitivitäten erreicht der Gebäudesektor sein neues KSG-Sektorziel für 2030. Die Sektoren Verkehr und Industrie erreichen hingegen in keiner der CO2-Preissensitivitäten ihr neues Sektorziel im Jahr 2030. Des Weiteren ist zu beachten, dass den Emissionsrückgängen in den Sektoren Industrie, Gebäude und Verkehr ein nicht unerheblicher Anstieg der Emissionen der Energiewirtschaft gegenübersteht, insbesondere durch erhöhte Strom- und Fernwärmenachfragen in öffentlichen Kraftwerken und Heizwerken. Durch diesen Effekt werden je nach Sensitivität bis zu 50 % der in den Sektoren Industrie, Gebäude und Verkehr eingesparten Emissionen in der Energiewirtschaft zusätzlich ausgestoßen. Quelle: ForschungsberichtVeröffentlichung Das Konzept von Brennstoffemissionen im nationalen Emissionshandel(Umweltbundesamt, 2022) Ludig, Sylvie; Jörß, Wolfram; Emele, Lukas; Öko-Institut. Büro Berlin; Deutschland. Umweltbundesamt; Buchner, Lisa; Zirkel, Alexandra; Zschüttig, HansMit dem 2019 verabschiedeten Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) wurde in Deutschland ein nationales Emissionshandelssystem (nEHS) eingeführt, welches seit 2021 Emissionen des Treibhausgases Kohlendioxid (CO2) aus der Verbrennung von Heiz- und Kraftstoffen erfasst, mit einem Preis belegt und begrenzt. In den Jahren 2021 und 2022 (Startphase) betrifft dies die Brennstoffe Benzin, Flugbenzin, Gasöl (Diesel und Heizöl EL), Heizöl Schwer, Flüssiggas und Erdgas. Ab dem Jahr 2023 werden weitere Brennstoffe wie z.B. Kohle hinzukommen. Der vorliegende Bericht konzentriert sich in diesem Zusammenhang auf Fragen der Definition von im nEHS erfassten Emissionen, erläutert dazu das im BEHG niedergelegte Konzept der 'Brennstoffemissionen' sowie die Abgrenzung des nEHS vom Europäischen Emissionshandelssystem (EU-ETS) und liefert eine quantitative Abschätzung und Einordnung der vom nEHS erfassten Emissionen. Quelle: ForschungsberichtVeröffentlichung Carbon-Leakage-Schutz im nationalen Brennstoffemissionshandel - Bericht zum BECV-Konsultationsverfahren(Umweltbundesamt, 2022) Schrems, Isabel; Meemken, Simon; Zerzawy, Florian; Brackemann, Moritz; Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft; Deutschland. Umweltbundesamt; Zirkel, Andrea; Schön, SebastianSeit 2021 etabliert der nationale Emissionshandel (nEHS) nach den Vorgaben des Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) in Deutschland für sämtliche fossilen Brennstoffemissionen außerhalb des europäischen Emissionshandels (EU-ETS) eine CO2-Bepreisung. Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt ist für den Vollzug des BEHG zuständig. Die BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung (BECV) setzt den regulatorischen Rahmen für Maßnahmen zur Vermeidung von Carbon-Leakage durch den nEHS. In § 26 Abs. 2 BECV ist vorgesehen, dass die DEHSt ab 2022 jährlich ein Konsultationsverfahren zur BECV durchführt. Das Ziel der Konsultation besteht darin, die Auswirkungen der CO2-Bepreisung durch den nEHS und der zugehörigen Carbon-Leakage-Kompensation gemäß BECVauf die Wettbewerbssituation der in Deutschland ansässigen Unternehmen zu ermitteln. Für die Durchführung der Konsultation hat die DEHSt das Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft e.V. (FÖS) beauftragt. Im Rahmen der Konsultation wurde zum einen im April 2022 eine OnlineBefragung durchgeführt, zum anderen wurden im Juni 2022 die Ergebnisse der Befragung auf einem Experten-Forum diskutiert. Die Ergebnisse beider Prozesse werden in diesem Abschlussbericht zusammenfassend dargestellt. Für die Befragung wurde ein Forschungsansatz mit qualitativen und quantitativen Elementen gewählt. Folgende Themenblöcke wurden dabei thematisiert: 1. Allgemeine Informationen zu Befragten, 2. Allgemeines zu BEHG und BECV, 3. Ausgestaltung der Beihilferegelung, 4. Gegenleistungen / Investitionen und 5. Erleichterungen für Unternehmen mit einem geringen Gesamtenergieverbrauch. Die Ergebnisse der Befragung wurden im Rahmen des BECVExperten-Forums mit Vertretern*Vertreterinnen der Verbände, Carbon LeakageExperten*Expertinnen und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) diskutiert. Quelle: ForschungsberichtVeröffentlichung Wirkung des nationalen Brennstoffemissionshandels - Auswertungen und Analysen(Umweltbundesamt, 2022) Schrems, Isabel; Maur, Alexander auf der; Kemmler, Andreas; Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung; Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft; Prognos AG; Deutschland. Umweltbundesamt; Zirkel, Alexandra; Zschüttig, HansDer vorliegende Bericht dient als maßgebliche Grundlage für den ersten Erfahrungsbericht der Bundesregierung nach § 23 des Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) im Jahr 2022. Er entstand im Rahmen des Forschungsvorhabens "Evaluierung und Weiterentwicklung des nationalen Emissionshandels (nEHS) mit ökonomischem Schwerpunkt". Dieses Vorhaben soll das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) als federführendes Ressort und die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt (UBA) als zuständige Behörde mit wissenschaftlicher Expertise bei dem Prozess der Evaluierung des nationalen Emissionshandels (nEHS) unterstützen. Im Rahmen des vorliegenden Berichts wird die Wirkung des nEHS in den drei folgenden Dimensionen analysiert und ausgewertet: 1) Effekte des nEHS auf die Preisentwicklung von fossilen Brennstoffen, 2) Treibhausgasminderungen durch den nEHS sowie 3) Verteilungswirkungen des BEHG auf die privaten Haushalte. Dazu wird zunächst die Entwicklung der Preise der fossilen Energieträger seit 2010 betrachtet und untersucht, welchen Einfluss die CO2-Bepreisung durch das BEHG auf diese Entwicklung hat. In einem zweiten Schritt wird die Klimaschutzwirkung des BEHG analysiert. Dabei wird auf drei bestehende Studien zurückgegriffen, welche hinsichtlich ihrer methodischen Ansätze und zentralen Ergebnisse verglichen werden. In einem abschließenden dritten Schritt werden die Verteilungswirkungen des nEHS auf die privaten Haushalte in Deutschland analysiert. Dies beinhaltet zum einen die Verteilungswirkungen der Belastungen der privaten Haushalte durch die CO2-Bepreisung, zum anderen die Verteilungswirkungen verschiedene Entlastungs Instrumente, wie der Senkung der EEG-Umlage und der Einführung einer Klimaprämie in Höhe von 100 bzw. 70 Euro je Person. Quelle: Forschungsbericht