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Veröffentlichung Beschäftigungsentwicklung in der Braunkohleindustrie(2018) Hermann, Hauke; Schumacher, Katja; Förster, Hannah; Deutschland. Umweltbundesamt; Lünenbürger, Benjamin; Pfeiffer, DavidIn der vorliegenden Studie wird die Entwicklung der direkt Beschäftigten in der Braunkohleindustrie in Deutschland betrachtet. Die hier vorgelegten Analysen zur Altersstruktur der Beschäftigten im Braunkohlenbergbau zeigen, dass der anstehende Strukturwandel bei den aktuell Beschäftigten weitgehend entlang der natürlichen Altersgrenzen vollzogen werden kann, denn bis zum Jahr 2030 werden fast zwei Drittel der aktuell in der Braunkohlenindustrie Beschäftigten in den Ruhestand gehen. Betriebsbedingte Kündigungen in der Braunkohleverstromung sind somit nicht erforderlich um das Klimaschutzziel des Energiesektors in 2030 zu erreichen. Zu betriebsbedingten Kündigungen kommt es nur in dem Maße, in dem künftig Neueinstellungen erfolgen. Bereits unter bisherigen Rahmenbedingungen (Referenz) geht die Zahl der Arbeitsplätze in der Braunkohlenindustrie deutlich zurück, ohne dass zusätzliche Klimaschutzanstrengungen ergriffen werden. Anfang 2016 betrug die Anzahl der direkten Arbeitsplätze in der Braunkohlenindustrie etwa 20.800. Mehr als 50 Prozent dieser Beschäftigten sind über 50 Jahre alt. Quelle: https://www.umweltbundesamt.deVeröffentlichung Abschätzung der Treibhausgasminderungswirkung des Klimaschutzprogramms 2030 der Bundesregierung(Umweltbundesamt, 2020) Harthan, Ralph O.; Repenning, Julia; Blanck, Ruth; Öko-Institut. Büro Berlin; Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung; Institut für Ressourceneffizienz und Energiestrategien (Karlsruhe); Wehnemann, KaiDie Bundesregierung hat am 9. Oktober 2019 das Klimaschutzprogramm 2030 beschlossen, um die Klimaziele für das Jahr 2030 zu erreichen. Am 18. Dezember 2019 beschloss der Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat einige Ergänzung bzw. Änderungen am Klimaschutzprogramm 2030. Am 15. Januar 2020 einigten sich die Bundesregierung und die Ministerpräsidenten der vom Kohleausstieg betroffenen Länder auf einen Stilllegungspfad für Kohlekraftwerke. Am 29. Januar 2020 verabschiedete die Bundesregierung den Entwurf zum Kohleausstiegsgesetz. Im Rahmen dieses Projektes wird eine Gesamtabschätzung der Treibhausgasminderungswirkung der Einzelmaßnahmen des Klimaschutzprogramms 2030 (Stand Januar 2020) vorgenommen. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie und die konjunkturpolitischen Maßnahmen der Bundesregierung sind nicht in der Schätzung berücksichtigt. Die Methodik entspricht dem Projektionsbericht 2019. Die Ergebnisse werden in der Systematik des Klimaschutzplans 2050 dargestellt. Basis der Abschätzung sind die Parametrisierungen der Maßnahmen des Klimaschutzprogramms 2030, wie vom Bundeskabinett am 9. Oktober 2019 und vom Vermittlungsausschuss am 18. Dezember 2019 beschlossen. Weitere Annahmen wurden mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit und dem Umweltbundesamt abgestimmt. Dieser Bericht umfasst zwei Szenarien: a) REF: Referenzszenario zum Klimaschutzprogramm 2030 mit zum Teil aktualisierten Daten und Annahmen gegenüber dem Projektionsbericht 2019. b) KSPr (Jan 2020): Gesamtabschätzung des Klimaschutzprogramms 2030 (Stand 29. Januar 2020). Für die gesamten Treibhausgasemissionen (ohne Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft und internationalen Luft- und Seeverkehr) wird im Referenzszenario (REF) im Vergleich zu 1990 bis 2030 eine Minderung von 41,2 % erreicht, bis 2035 von 44,1 %. Für das Szenario Klimaschutzprogramm 2030 (KSPr (Jan 2020)) ergibt sich bis 2030 eine Minderung von 51,0 % und bis 2035 von 59,6 %. Insgesamt gilt zu berücksichtigen, dass die Abschätzung der Minderungswirkung bis zum Jahr 2030 mit großen Unsicherheiten behaftet ist und kein Anspruch auf eine exakte Vorhersage bestehen kann. Die vorliegende Studie beschreibt ein mögliches, wahrscheinliches Szenario der Emissionsentwicklung in Deutschland. Quelle: Forschungsbericht