Climate Change

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    Veröffentlichung
    Carbon Leakage-Schutz im nationalen Brennstoffemissionshandel – Bericht zum BECV-Konsultationsverfahren 2023
    (Umweltbundesamt, 2023)
    Gemäß § 26 Abs. 2 der BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung (BECV) führt die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt (⁠UBA⁠) als zuständige Behörde ab 2022 jährlich eine Konsultation als Baustein zur Evaluierung der BECV durch.Ziel ist es, die Auswirkungen der ⁠CO2⁠-Bepreisung durch den nationalen Brennstoffemissionshandel und der Carbon-Leakage-Kompensation gemäß BECV auf die Wettbewerbssituation der in Deutschland ansässigen Unternehmen zu ermitteln. Die Konsultation richtet sich an für betroffene (Teil-)Sektoren tätige Interessensverbände, Sozialpartner sowie Carbon-Leakage-Expert*innen.Es wurde eine Online-Befragung durchgeführt und ihre Ergebnisse auf einem Experten-Forum diskutiert. Der Abschlussbericht fasst die Ergebnisse der Konsultation in 2023 zusammen. Er ist Teil des Berichts zur BECV, den die Bundesregierung dem Bundestag jedes Jahr zum 30. September vorlegt und wurde in diesem Rahmen veröffentlicht.
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    Veröffentlichung
    Evaluierung und Weiterentwicklung des EU-Emissionshandels aus ökonomischer Perspektive für die Zeit nach 2020 (EU-ETS-7)
    (Umweltbundesamt, 2019) Graichen, Verena; Förster, Hannah; Graichen, Jakob; Öko-Institut. Büro Berlin; Deutschland. Umweltbundesamt; Gagelmann, Frank; Zirkel, Alexandra; Gibis, Claudia; Schlömer, Steffen
    Das 2003 eingeführte europäische Emissionshandelssystem (EU-ETS) ist ein zentrales Instrument der nationalen und europäischen Klimapolitik. Seit der 3. Handelsperiode (2013-2020) wird die Obergrenze der Emissionen (das "Cap") nun EU-weit festgelegt, ein großer Teil der Emissionsberechtigungen wird versteigert und für die kostenlose Zuteilung gelten in allen EU-Mitgliedstaaten dieselben Regeln. Die kostenlose Zuteilung insbesondere an Anlagen aus Sektoren, die stark im internationalen Wettbewerb stehen, ist auch in der 4. Handelsperiode (2021-2030) vorgesehen, um die Verlagerung von Produktion und den damit verbundenen Emissionen in Länder mit weniger stringenten Klimapolitiken (Carbon Leakage) zu verhindern. Gleichzeitig wurde im Herbst 2014 durch Beschluss des Europäischen Rates eine Anpassung des ETS-Caps an die EU-weiten Reduktionsziele bis 2030, und damit eine Verschärfung der jährlichen Absenkung des Caps von derzeit 1,74% auf 2,2% ab 2021 festgelegt. Damit sinkt auch die Menge an Zertifikaten, die für die kostenlose Zuteilung zur Verfügung steht und die Wahrscheinlichkeit einer pauschalen sektorübergreifenden Kürzung der kostenlosen Zuteilung durch den sogenannten Korrekturfaktor nimmt zu. Aus diesem Grund ist eine Aktualisierung der Zuteilungsparameter aus der 3. Handelsperiode geboten, um die technologische Entwicklung und die Veränderung der Produktionsmengen zur Basisperiode abzubilden sowie die Carbon Leakage Regeln stärker zu fokussieren. Das Forschungsprojekt diente der Beratung des Umweltbundesamtes und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit im Hinblick auf die Ausgestaltung des Emissionshandels ab der vierten Handelsperiode. In den vorliegenden Analysen werden verschiedene Optionen für die Weiterentwicklung der Zuteilung und die perspektivische Verteilung des Gesamtbudgets (Cap) untersucht, insbesondere - verschiedene dynamische Zuteilungsregeln und die zeitliche Anpassung der Zuteilungsparameter, - Ansätze zur Ermittlung und möglichen Differenzierung des Carbon Leakage Risikos sowie einer darauf basierenden, abgestuften kostenlosen Zuteilung, - Minderungspotentiale in der Industrie als eine Informationsbasis im Hinblick auf die mittel- bis langfristige Festsetzung des Caps und - Empfehlungen für die Zuteilung an Stromerzeugungsanlagen nach Artikel 10c in ausgewählten Ländern, basierend auf den bisherigen Erfahrungen in der dritten Handelsperiode. Schließlich wurden zentrale Einflussfaktoren auf die Ist-Emissionen in den wichtigsten EU-Mitgliedstaaten untersucht, mit dem Ziel die bisher erreichte Emissionsreduktion im Emissionshandel von 26% gegenüber 2005 besser nachzuvollziehen und ebenso Änderungen von Jahr zu Jahr, insbesondere seit Beginn der dritten Handelsperiode, einordnen zu können. Der Schwerpunkt liegt auf methodischen Erkenntnissen; hierzu werden exemplarisch zwei Länder mit hohem Emissionsanteil und hohen Reduktionen (Großbritannien und Spanien) sowie zwei emissionsintensive Sektoren (Raffinerien sowie Eisen und Stahl) untersucht. Quelle: Forschungsbericht
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    Analysen zum direkten und indirekten Carbon-Leakage-Risiko europäischer Industrieunternehmen
    (Umweltbundesamt, 2020) Görlach, Benjamin; Duwe, Matthias; Velten, Eike Karola; Ecologic Institut; Deutschland. Umweltbundesamt; Zirkel, Alexandra; Gagelmann, Frank
    Die Ergebnisse des Projekts "Zuteilung für Industrieanlagen im EU-ETS nach 2020 - Analyse und Weiterentwicklung der direkten und indirekten Carbon-Leakage-Regelung" sind in diesem Gesamtbericht zusammengeführt. Ziel des Projekts war die methodisch und empirisch fundierte, zeitnahe und politikrelevante wissenschaftliche Analyse verschiedener Aspekten des Themas Carbon Leakage bei der anstehenden Weiterentwicklung des EU-Emissionshandels für die Zeit nach 2020, und insbesondere der Ausgestaltung der Carbon-Leakage-Regelungen für die vierte Handelsperiode (2020 - 2030) und darüber hinaus. Die Arbeiten wurden vom Ecologic Institut und dem Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung GmbH (ZEW) Mannheim durchgeführt. Im ersten der insgesamt drei Arbeitspakete wurde der Begriff Carbon Leakage genauer geklärt. Insbesondere wurden die wesentlichen Einflussfaktoren bestimmt, die einen Einfluss auf das Carbon Leakage-Risiko haben. Innerhalb des zweiten Arbeitspakets wurde eine vergleichende Analyse der klimapolitischen Ambitionsniveaus der EU und ihrer größten industriellen Handelspartner-Länder erstellt. Sie liefert ein möglichst aktuelles und möglichst umfassendes Bild des klimabezogenen regulatorischen Rahmens für energieintensive Industrien in den wichtigsten Handelspartnerländern der EU. Im dritten Arbeitspaket wurden die indirekten CO2-Kosten von Industrieunternehmen näher betrachtet. Unter indirekten CO2-Kosten werden die zusätzlichen Kosten im Rahmen des EU ETS verstanden, die durch eine Überwälzung der in der Stromerzeugung anfallenden CO2-Kosten auf den Strompreis entstehen. Quelle: Forschungsbericht
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    Carbon Leakage im Brennstoffemissionshandel- Ansätze zur Ermittlung gefährdeter Sektoren
    (Umweltbundesamt, 2020) Graichen, Verena; Schumacher, Katja; Öko-Institut. Büro Berlin; Deutschland. Umweltbundesamt; Zirkel, Alexandra
    Das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) regelt die Bepreisung von Brennstoffemissionen, die nicht im EU-Emissionshandel erfasst sind. Es ist Teil des Klimaschutzprogramms 2030, das von der Bundesregierung im September 2019 beschlossen wurde. Das Gesetz sieht in § 11 Abs. 3 vor, dass Maßnahmen zur Vermeidung von Carbon Leakage und zum Erhalt der EU-weiten und internationalen Wettbewerbsfähigkeit betroffener Unternehmen ergriffen werden können. Diese sollen laut Gesetz vorrangig finanzielle Unterstützung für klimafreundliche Investitionen darstellen. In einem ersten Schritt sind diejenigen Sektoren zu identifizieren, die durch den Brennstoffemissionshandel einem erheblichen Risiko der Verlagerung von CO2-Emissionen (Carbon Leakage) ausgesetzt sein könnten. Um dieser Frage nachzugehen wird in diesem Papier zunächst ein Überblick über Entlastungen und Begünstigungen in bestehenden Regelungen, wie dem EU-Emissionshandel, dem Erneuerbare-Energien-Gesetz und der Energie- bzw. Stromsteuer, gegeben. Darauf aufbauend werden Ansätze zur Identifikation von Sektoren des produzierenden Gewerbes und Bergbau (NACE-4-Ebene), die von Carbon Leakage und der Beeinträchtigung der EU-weiten und internationalen Wettbewerbsfähigkeit nach BEHG § 11 Abs. 3 betroffen sind, erarbeitet. Die fünf untersuchten Ansätze weisen unterschiedliche Stärken und Schwächen auf. Sie werden in Bezug auf die Transparenz der Datenquellen, der Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen im In- und Ausland, der Abbildung des Anwendungsbereichs des BEHGs und die durch das BEHG verursachten Zusatzkosten und -entlastungen und die Nähe zu bereits auf EU Ebene akzeptierten Regelungen analysiert. Das vorliegende Papier entstand im Rahmen der Vorarbeiten zur Erstellung der Verordnung zur Umsetzung von § 11 Abs. 3 BEHG. Da die Arbeiten im September 2020 bereits sehr weit Fortgeschritten waren, konnten die in den Eckpunkten der Bundesregierung zur Ausgestaltung einer Kompensationsregelung nach §11 Abs. 3 BEHG festgelegten Beschlüsse vom 23. September 2020 in diesem Papier nicht berücksichtigt werden. Quelle: Forschungsbericht
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    Veröffentlichung
    Carbon border adjustment mechanism
    (Umweltbundesamt, 2022) Kardish, Chris; Wildgrube, Theresa; Adelphi Research gGmbH (Berlin); Deutschland. Umweltbundesamt; Gibis, Claudia; Tharan, Doris; Schumacher, Nadine
    Der von der Europäischen Kommission (EC) vorgeschlagene CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) soll einige Importgüter mit einem CO2-Preis belegen, der die Bepreisungswirkung unter dem EU-Emissionshandelssystem (EU ETS) spiegelt. Der CBAM kann dabei zum Teil auf bestehende Elemente des EU ETS bezüglich der Höhe des CO2-Preises und der Compliance-Anforderungen zurückgreifen. Er benötigt jedoch auch neue Prozesse and Verwaltungsstrukturen. Die EC schlägt einen dezentralen Ansatz vor, der größtenteils auf Behörden der Mitgliedstaaten für die Umsetzung des CBAM zurückgreift. Die EU-Ebene nimmt hier nur eine Aufsichts- und Koordinierungsfunktion wahr. Der Bericht beleuchtet die vorgeschlagenen Verwaltungsstrukturen im Detail sowie ihre Bedeutung für die Mitgliedstaaten und Herausforderungen in der Umsetzung. Die größte Herausforderung in der Umsetzung des CBAM liegt in der Verteilung der Verantwortlichkeiten zwischen Importeuren, Drittstaatanlagen, Verifizierern und Behörden, um ein effektives CBAM-Instrument und ein verlässliches System für Monitoring, Berichterstattung und Verifizierung zu errichten. Es ist weiterhin wichtig, zentrale und dezentrale Elemente der Verwaltung so auszubalancieren, dass bestehende Kapazitäten genutzt werden und gleichzeitig ein effizienter, harmonisierter Prozess geschaffen wird. Der Zeitplan der Umsetzung sollte gewährleisten, dass die Erarbeitung klarer und robuster Durchführungsrechtsakte ermöglicht wird und betroffene Unternehmen und Behörden ausreichend Zeit für die Umsetzung des CBAM haben. Quelle: Forschungsbericht
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    Veröffentlichung
    Carbon-Leakage-Schutz im nationalen Brennstoffemissionshandel - Bericht zum BECVKonsultationsverfahren 2023
    (Umweltbundesamt, 2023) Schrems, Isabel; Meemken, Simon; Zerzawy, Florian; Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft; Deutschland. Umweltbundesamt; Zirkel, Alexandra; Schön, Sebastian
    Seit 2021 etabliert der nationale Emissionshandel (nEHS) nach den Vorgaben des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) in Deutschland für fossile Brennstoffemissionen außerhalb des europäischen Emissionshandels (EU-ETS) eine CO2-Bepreisung. Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt ist für den Vollzug des BEHG zuständig. Die BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung (BECV) setzt den regulatorischen Rahmen für Maßnahmen zur Vermeidung von Carbon-Leakage durch den nEHS. In § 26 Abs. 2 BECV ist festgelegt, dass die DEHSt seit 2022 jährlich ein Konsultationsverfahren zur BECV durchführt. Das Ziel der Konsultation besteht darin, die Auswirkungen der CO2-Bepreisung durch den nEHS und der zugehörigen Carbon-Leakage-Kompensation gemäß BECV auf die Wettbewerbssituation der in Deutschland ansässigen Unternehmen zu ermitteln. Für die Durchführung des BECV-Konsultationsverfahrens 2023 hat die DEHSt das Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft e.V. (FÖS) als Ergebnis einer öffentlichen Ausschreibung beauftragt. Im Rahmen der diesjährigen Konsultation wurde im April und Mai 2023 eine Online Befragung durchgeführt. Die Ergebnisse der Befragung wurden im Juni 2023 auf einem Experten-Forum diskutiert. Die Ergebnisse beider Prozesse werden in diesem Abschlussbericht zusammenfassend dargestellt. Für die Befragung wurde ein Forschungsansatz mit qualitativen und quantitativen Elementen gewählt. Folgende Themenblöcke wurden dabei thematisiert: 1. Allgemeine Informationen zu Befragten, 2. Allgemeines zu BEHG und BECV, 3. Ausgestaltung der Beihilferegelung, 4. Gegenleistungen / Investitionen, 5. Erleichterungen für Unternehmen mit einem geringen Gesamtenergieverbrauch und 6. Erfahrungen mit dem Verfahren zur Beantragung der CarbonLeakage-Kompensation. Die Ergebnisse der Befragung wurden im Rahmen des BECV-ExpertenForums mit Vertretern*Vertreterinnen der Verbände, Carbon-Leakage-Experten*Expertinnen und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) diskutiert. Quelle: Forschungsbericht