Climate Change

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    Veröffentlichung
    Klimaschutz im Stromsektor 2030
    (2017) Hermann, Hauke; Loreck, Charlotte; Ritter, David; Deutschland. Umweltbundesamt
    Für die Erreichung des Klimaschutzziels der Energiewirtschaft im Klimaschutzplan 2050 muss die Erzeugung von Braun- und Steinkohlekraftwerken bis 2030 um mehr als 50% gegenüber dem Jahr 2014 reduziert werden. Die Studie untersucht sechs verschiedene Instrumente zur Emissionsminderung im Stromsektor die das Klimaziel erreichen. Ein nationaler CO2-Preisaufschlag reduziert primär die Stromerzeugung aus Erdgas- und Steinkohlekraftwerken in Deutschland. Das Kapazitätsmanagement und die Volllaststundenbegrenzung führen zu höheren Minderungsbeiträgen von Braunkohlekraftwerken. Mit Blick auf die Kraftwerkseinsatzkosten, ist ein nationaler CO2-Preisaufschlag das günstigste Instrument. Ein Kapazitätsmanagement von Braun- und Steinkohlekraftwerken weist hingegen Vorteile auf, da diese Formen der Stromerzeugung besonders klimaschädlich sind, eine hohe europäische Emissionsminderung erreicht wird und diese robust gegenüber externen Entwicklungen ist. Quelle: Umweltbundesamt
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    Bestandsaufnahme und orientierende Bewertung dezentraler Energiemanagementsysteme
    (2017) Bauknecht, Dierk; Bürger, Veit; Ritter, David; Öko-Institut; Dr. Langniß - Energie & Analyse; Deutschland. Umweltbundesamt; Niederle, Werner
    Mit der steigenden Nutzung der Photovoltaik und Speichertechniken sowie der Digitalisierung und Vernetzung dieser Anlagen werden zunehmend neuartige Konzepte für die elektronische Regelung der Strom- und Wärmeversorgung in Wohngebäuden und -quartieren angeboten Ń dezentrale Energiemanagementsysteme (EMS). Die Untersuchung bewertet qualitativ und beispielhaft eine repräsentative Auswahl der angebotenen EMS hinsichtlich möglicher Wirkungen auf das Stromnetz, die Flexibilität im System, den Energieverbrauchs und die Steuerung der Komplexität des Energiesystems. Außerdem werden relevante ökologische und soziale Nachhaltigkeitsindikatoren für die Bewertung der EMS dargestellt. Quelle:http://www.umweltbundesamt.de/
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    Photovoltaik-Pflicht mit Verpachtungskataster: Optionen zur Gestaltung einer bundesweiten Pflicht zur Installation und zum Betrieb neuer Photovoltaikanlagen
    (Umweltbundesamt, 2020) Palacios, Sebastian; Bauknecht, Dierk; Ritter, David; Öko-Institut; Stiftung Umweltenergierecht; Deutschland. Umweltbundesamt; Futterlieb, Matthias; Werlein, Max
    Um das große Potenzial von Dachflächen für den Ausbau Erneuerbarer Energien zu nutzen, empfehlen die Autoren die Einführung einer Pflicht zur Installation und zum Betrieb neuer Photovoltaikanlagen bei Neubauten und Dachsanierungen. In Kombination mit einem Verpachtungskataster kann sichergestellt werden, dass Eigentümer und Eigentümerinnen mit unrentablen Dachflächen diese Pflicht nicht erfüllen müssen. Diese Studie beschreibt mehrere Optionen für die genaue Ausgestaltung einer solchen Pflicht. Die Autoren analysieren die Auswirkungen mit ihren Vor- und Nachteilen. Rechtliche Aspekte sowie bereits bestehende und geplante Solar-Pflichten werden dabei berücksichtigt. Quelle: Forschungsbericht
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    Wirtschaftlichkeit von Photovoltaik-Dachanlagen
    (Umweltbundesamt, 2021) Ritter, David; Bauknecht, Dierk; Krieger, Susanne; Öko-Institut; Deutschland. Umweltbundesamt
    Die Vergütungssätze für Photovoltaikanlagen auf Dächern sind in den letzten Jahren erheblich zurück gegangen, während der Kostenrückgang zur Errichtung der Anlagen deutlich abflachte. Dadurch ist ein wirtschaftlicher Betrieb von PV-Anlagen bis 100 kWp nur noch möglich, wenn ein Teil des Stroms selbst verbraucht werden kann. Wenn der ungleichmäßigen Entwicklung von Vergütung und Kosten nicht entgegengewirkt wird, werden bis Mitte 2022 viele der untersuchten Anlagen auch mit einer Eigenverbrauchsnutzung nicht mehr wirtschaftlich sein. Daraus ergibt sich ein Anpassungsbedarf des Degressionsmechanismus, sodass dieser gegenüber seiner bisherigen Kernfunktion (Kostendeckelung) neu justiert wird, um einen hohen PV-Zubau zu garantieren. Damit außerdem auch PV-Anlagen ohne Eigenverbrauch wieder zu dem benötigten Zubau beitragen können, müsste zusätzlich zur Anpassung des Degressionsmechanismus ein Zuschlag auf den Vergütungssatz implementiert werden. Hausbesitzer und Installateure sollten PV-Anlagen nicht mehr am Eigenverbrauchsanteil, sondern am vorhandenen Dachpotenzial auslegen, sodass dieses vollständig genutzt wird. Insgesamt muss der Fokus verstärkt auf den Beitrag zur Dekarbonisierung des gesamten Stromsystems gelegt werden und weniger auf das eigene Haus als abgeschlossenen Stromkosmos. Quelle: Forschungsbericht
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    Veröffentlichung
    Energy sharing
    (Umweltbundesamt, 2023) Ritter, David; Bauknecht, Dierk; Fietze, Daniela; Öko-Institut; Stiftung Umweltenergierecht; Deutschland. Umweltbundesamt; Futterlieb, Matthias
    Unter "Energy Sharing" wird in Deutschland die gemeinschaftliche Stromerzeugung und -verbrauch in räumlichem Zusammenhang, jedoch einschließlich der Nutzung des öffentlichen Stromnetzes, verstanden. Eine einheitliche Definition dieses Schlagwortes gibt es nicht, vorliegende Konzepte unterscheiden sich im Detail stark voneinander. In diesem Kurzbericht haben das Öko-Institut und die Stiftung Umweltenergierecht für das Thema Energy Sharing eine Bestandsaufnahme (Stand: September 2023) und Strukturierung der deutschen Debatte unter Berücksichtigung des EU-Rechts erarbeitet. Hierzu wurden unterschiedliche Konzepte von Energy Sharing und verwandter Ansätze verglichen und herausgearbeitet, dass aus dem geltenden EURecht keine Pflicht zu einer weitergehenden Förderung in finanzieller Hinsicht oder durch Ausnahmen von den Lieferantenpflichten im deutschen Recht folgt. Die vorliegenden Konzepte verfolgen mit einem stärkeren EE-Ausbau, breiter Teilhabe und möglicher Reduktionen des Netzausbaus grundsätzlich Zielsetzungen, die im Sinne der Energiewende zu begrüßen sind. Es wurde allerdings festgestellt, dass der konkrete Beitrag, den die diskutierten Konzepte zu diesen Kernzielen leisten können, noch nicht hinreichend gut untersucht und abgesichert ist. Auf dieser Basis wäre weitergehend zu untersuchen, wie Energy Sharing im Vergleich zu anderen Politikinstrumenten in Bezug auf Kosten, Komplexität, Breitenwirkung in der Bevölkerung und Effektivität abschneidet. Für die mögliche Umsetzung eines Energy Sharing-Konzeptes wurden Kernelemente herausgearbeitet, die bei einer konkreten Ausgestaltung adressiert werden müssten. Quelle: Forschungsbericht