Stärkung der Regelungen für (Import-)Erzeugnisse in der Chemikalienverordnung REACH
Stärkung der Regelungen für (Import-)Erzeugnisse in der Chemikalienverordnung REACH
Möglichkeiten zur Weiterentwicklung der Verordnung
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Schlagwörter
Besonders besorgniserregende Stoffe, Zulassungsverfahren, REACH, Europäische Chemikalienregulierung, CLP Regulation, Import-Produkte, Handelsbeschränkung, WTO, CTBT
Finanzierungskennzeichen
standardisiertes Finanzierungskennzeichen
Verbundene Publikation
Zitation
Deutschland. Umweltbundesamt (Hrsg.), 2015. Stärkung der Regelungen für (Import-)Erzeugnisse in der Chemikalienverordnung REACH, 2015. [online]. Texte, 40/2015. Verfügbar unter: https://openumwelt.de/handle/123456789/8048
Zusammenfassung deutsch
Die EU könnte eine Zulassungspflicht für Importerzeugnisse wie Kleidung, Sportartikel und Spielzeug einführen, um Mensch und Umwelt besser vor dort enthaltenen "besonders besorgniserregenden Stoffen" zu schützen. Eine entsprechend Anpassung der europäischen ChemikalienverordnungREACHwürde nicht gegen Welthandelsrecht verstoßen, so diesesUBA-Rechtsgutachten. Eine weitere, einfache Verbesserung wäre, ein verbindliches, standardisiertes Kommunikationsformat einzuführen, in dem Hersteller für ihre Erzeugnisse neben dem Namen der enthaltenen besonders besorgniserregenden Stoffe auch deren Konzentration und die Gesamtmenge sowie Hinweise zu gefährlichen Eigenschaften und zur sicheren Verwendung und Entsorgung angeben müssen.
Quelle: www.umweltbundesamt.de
Quelle: www.umweltbundesamt.de