Berichterstattung unter der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen und dem Kyoto-Protokoll 2017
Berichterstattung unter der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen und dem Kyoto-Protokoll 2017
Nationaler Inventarbericht zum Deutschen Treibhausgasinventar 1990-2015
Autor:innen
Herausgeber
Quelle
Schlagwörter
UNFCCC, Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Treibhausgasinventar, Klimarahmenkonvention, Treibhausgasemission, Treibhausgasausstoß
Finanzierungskennzeichen
standardisiertes Finanzierungskennzeichen
Verbundene Publikation
Zitation
Deutschland. Umweltbundesamt (Hrsg.), 2017. Berichterstattung unter der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen und dem Kyoto-Protokoll 2017, 2017. [online]. Dessau-Roßlau. Climate Change, 13/2017. Verfügbar unter: https://openumwelt.de/handle/123456789/6711
Zusammenfassung deutsch
Als Vertragsstaat der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (UNFCCC) ist Deutschland seit 1994 dazu verpflichtet, Inventare zu nationalen Treibhausgasemissionen zu erstellen, zu veröffentlichen und regelmäßig fortzuschreiben. Gemäß Entscheidung 24/CP.19 müssen alle im ANNEX I der Klimarahmenkonvention aufgeführten Staaten jährlich einen Nationalen Inventarbericht (NIR) erstellen und übermitteln, der detaillierte und vollständige Angaben über den gesamten Prozess der Erstellung der Treibhausgasinventare bereitstellt. Durch diesen Bericht soll die Transparenz, Konsistenz und Vergleichbarkeit der Inventare sichergestellt und der unabhängige Überprüfungsprozess unterstützt werden. Quelle:http://www.umweltbundesamt.de/