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Aktiver Schallschutz, Klimaschutz, Gesetzesänderung, Aktiver Lärmschutz, Kommunen befähigen, Anpassung in Kommunen
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Zitation
Sommer, K., & Heinrichs, E. (2016). Lärm und Klimaschutz durch Tempo 30: Stärkung der Entscheidungskompetenzen der Kommunen (Deutschland. Umweltbundesamt, ed.). https://doi.org/10.60810/openumwelt-6697
Zusammenfassung deutsch
Ziel des Gutachtens „Lärm- und Klimaschutz durch Tempo 30: Stärkung der Entscheidungskompetenzen der Kommunen“ ist das Entwickeln von Empfehlungen für geeignete Änderungen von Gesetzen, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften, Erlassen und Richtlinien, um Hindernisse zu beseitigen, denen sich Kommunen bei der Durchsetzung von Tempo 30 derzeit gegenübergestellt sehen. Dazu waren die im Forschungsprojekt „TUNE ULR –Technisch wissenschaftliche Unterstützung bei der Novellierung der EU-Umgebungslärmrichtlinie“ ermittelten fachlichen und rechtlichen Hindernisse auszuwerten und weitere Hindernisse in einem Workshop zu ermitteln. Die Hindernisse waren daraufhin zu untersuchen, ob sie durch Änderungen von Gesetzen, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften, Erlassen oder Richtlinien zu beseitigen sind. Entsprechende Änderungsempfehlungen werden in diesem Gutachten entwickelt.
