Pflanzenschutz mit Luftfahrzeugen - Naturschutzfachliche Hinweise für die Genehmigungsprüfung
Pflanzenschutz mit Luftfahrzeugen - Naturschutzfachliche Hinweise für die Genehmigungsprüfung
Gemeinsames Informationspapier von BfN und UBA
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Schlagwörter
Schädlingsbekämpfungsmittel, Weinbau, Wald, Natura 2000, Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln aus der Luft; Luftfahrzeuge, Pestizid, Natura-2000-Gebiet
Finanzierungskennzeichen
standardisiertes Finanzierungskennzeichen
Verbundene Publikation
Zitation
Deutschland. Umweltbundesamt (Hrsg.), 2018. Pflanzenschutz mit Luftfahrzeugen - Naturschutzfachliche Hinweise für die Genehmigungsprüfung, 2018. [online]. Dessau-Roßlau. Texte, 70/2018. Verfügbar unter: https://openumwelt.de/handle/123456789/6047
Zusammenfassung deutsch
Der Einsatzbereich der Ausbringung von Pestiziden mit Luftfahrzeugen ist gesetzlich auf Steillagen im Weinbau und auf Kronenbereiche von Wäldern beschränkt. Im gemeinsamen Informationspapier „Pflanzenschutz mit Luftfahrzeugen“ informieren UBA und BfN über naturschutzrechtliche Einschränkungen in Natura-2000-Gebieten, wenn Pestizide mit dem Hubschrauber ausgebracht werden sollen. Sind Beeinträchtigungen des Gebietes und seiner Schutzgüter nicht sicher auszuschließen, muss eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) durch die zuständige Landesbehörde durchgeführt werden. Das Informationspapier vermittelt dazu praktische Hinweise.