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Publikationstyp

Forschungsbericht
Monographie

Erscheinungsjahr

2018
'http://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/'

Umweltdelikte 2016

Auswertung von Statistiken

Quelle

Schlagwörter

Umweltkriminalität, Umweltdelikt, Umweltstrafrecht, Umweltstraftat

Finanzierungskennzeichen

3717171040

standardisiertes Finanzierungskennzeichen

37171710

Verbundene Publikation

Zitation

TRÖLTZSCH, Jenny, Christiane GERSTETTER und Linda MEDERAKE, 2018. Umweltdelikte 2016 [online]. Dessau-Roßlau. Texte, 66/2018. Verfügbar unter: https://openumwelt.de/handle/123456789/5744
Zusammenfassung deutsch
Mit dieser Publikation nimmt das Umweltbundesamt die Reihe "Umweltdelikte" wieder auf, die den Stand und die Entwicklung der Umweltstraftaten anhand der Polizei- und Gerichtsstatistiken beschreibt. Die Publikation erschien erstmals 1978 unter dem Titel "Umweltschutzdelikte 1976: Eine Auswertung der polizeilichen Kriminalstatistik". Bis zur 29. Auflage, die 2006 als "Umweltdelikte 2004" erschien, wurde die Reihe in jährlicher Folge veröffentlicht. Nach 12 Jahren Pause liegt nunmehr die 30. Auflage vor. Die Reihe soll künftig wieder regelmäßig fortgesetzt werden. Die vorliegende Publikation gibt einen Überblick über diejenigen Fälle, in denen eine Person für die Verursachung eines Umweltschadens mit den Mitteln des Strafrechts belangt wird. Da im deutschen Strafrecht nur natürliche Personen, nicht aber juristische Personen strafrechtlich verfolgt werden können, werden nur Erstere erfasst. Die strafrechtliche Sanktionierung gilt als das "schärfste Schwert", als "ultima ratio" zur Durchsetzung von Verhaltensnormen. Damit bringen Gesellschaft und Gesetzgeber zum Ausdruck, dass die Schädigung der Umwelt einen sozialschädlichen Charakter hat. Die strafrechtliche Verurteilung macht den moralischen Unwertgehalt der Tat sichtbar, der dem Unwertgehalt klassischer Straftaten wie Betrug, Diebstahl oder Körperverletzung grundsätzlich gleichsteht. Die Strafandrohung soll den Verboten des Umweltrechts Nachdruck verleihen. Deren Verletzung soll dabei nicht nur im Nachhinein geahndet werden, sondern bereits im Vorfeld verhindert werden. Nachdem das Umweltstrafrecht in Literatur und Medien seit den 90er Jahren eine "gewisse Vernachlässigung" erfuhr (Sachverständigenrat für Umweltfragen, Umweltgutachten 1996, Rn. 197) wird dem Umweltstrafrecht in den letzten Jahren wieder verstärkt Aufmerksamkeit gewidmet. Die Verabschiedung der Richtlinie 2008/99/EG vom 19. November 2008 über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt setzte eine Diskussion zum Umweltstrafrecht in Deutschland in Gang. Wiederholt stellte die EUKommission in mehreren Mitgliedstaaten Umsetzungsdefizite fest. Im Januar 2018 wurde schließlich der Aktionsplan der EU für einen besseren Vollzug des Umweltrechts und eine bessere Umweltordnungspolitik veröffentlicht. Wichtiger Inhalt des Aktionsplans der EU ist die Bekämpfung von Umweltkriminalität. Damit hat die Anwendungspraxis des Umweltstrafrechts auch in Deutschland wieder vermehrt Interesse gefunden. Vor diesem Hintergrund soll die Publikation "Umweltdelikte" die Zugänglichkeit der vorhandenen empirischen Daten verbessern und die Grundlage für eine fundierte Debatte über die Funktion des Umweltstrafrechts und die Praxis seines Vollzugs schaffen. Wir sind der Ansicht, dass das Umweltstrafrecht in seiner die Umweltverwaltung flankierenden und ergänzenden Funktion einen wichtigen Beitrag zur Erhaltung einer lebenswerten und gesunden Umwelt leisten kann und leisten sollte. Quelle: Forschungsbericht